Zusammenfassung
Regionale Lebensräume gewinnen im zusammenwachsenden Europa politisch, wirtschaftlich und kulturell an Bedeutung. Subsidiarität ist in aller Munde — übergeordnete gesellschaftliche Einheiten sollen nur solche Aufgaben übernehmen, die untergeordnete Einheiten nicht erfüllen können. Diesem Prinzip trägt das Fernsehen in Deutschland nur in geringem Maße Rechnung. Es befriedigt bislang kaum Bedürfnisse nach Partizipation, Nähe und Überschaubarkeit.1 Zwar mußten die privaten Fernsehveranstalter nach der Deregulierung der deutschen Medienlandschaft im Jahr 1984 die Auflage eines Regionalfensters im Programm akzeptieren, jedoch gelten diese bis heute eher als ungeliebte Zwangsprojekte.2 Zudem sind die entstandenen Berichterstattungsräume in der Regel zu groß abgesteckt, um homogene lokale Räume ausreichend mit Informationen zu versorgen.
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Literature
Vgl. Kurt, E. (1994), S. 52; Vgl. auch Ring, W.-D. (1993), S. 53; Ronneberger, F. (1980), S. 189.
Vgl. Wöste, M. (1994), S. 595; Siegelmann, B. (1993), S. 61.
Zum Heimatbegriff vgl. Bausinger, H. (1984), S. 11 ff. und Buchwald, K. (1984), S. 34 ff.
Vgl. Teichert, W. (1982a), S. 13.
Vgl. Sieben, G. (1996), S. 122.
Freese, G. (1994), S. 18.
Vgl. Sieben, G. (1996), S. 122.
1996 waren in Deutschland folgende Ballungsraumfernsehsender zu empfangen: PulsTV und FAB in Berlin und Brandenburg, Franken Fernsehen in Nürnberg, Fürth und Erlangen, München 1 in München, Hamburg 1 im Großraum Hamburg sowie kleinere Ballungsraumfernsehsender in Leipzig und Dresden (Leipzig Fernsehen und Dresden Fernsehen) und RNF plus für Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg (vgl. Wöste, M. (1996), S. 273). Seit Herbst 1996 ist weiterhin Saar TV auf Sendung (vgl. o. V. (1996c), S. 41).
Vgl. bspw. Teichert, W. (1994), S. 3 ff. Teichert warnt vor den hohen Sendeminutenkosten qualifizierter lokaler Berichterstattung und der zurückhaltenden Nachfrage der werbetreibenden Wirtschaft nach Lokal TV. Vgl. auch Frei, N. (1989), S. 452.
Vgl. Freese, G. (1994), S. 18. Die Bestrebung zahlreicher Unternehmen alle gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich letzte analoge Reichweiten zu sichern, sieht auch die DLM in einem Beschluß vom 26.9.94, abgedruckt in: Hartstein, R./Ring, W.-D./Kreile, J./Dörr, D./Stettner, R. (1995), S. 1057 ff.
Vgl. hierzu bspw. o.V. (1994c), S. 2 f. und o.V. (1994d), S. 2, aus denen exemplarisch die Probleme des Senders Vox hervorgehen.
Vgl. o. V. (1995b), S. 16 f.
Zum Begriff der Region vgl. Bartels, D. (1968), S. 74, Ronneberger, F. (1980), S. 196 und Ronneberger, F. (1966), S. 2. Ronneberger weist insbesondere darauf hin, daß die Bezeichnung von Region und Regionalisierung vieldeutig ist und je nach Kontext und fachwissenschaftlicher Sprache anders gebraucht wird. Für Ronneberger ist eine Region ein soziales Gebilde und damit „ein nach übereinstimmenden oder doch wenigstens verwandten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Merkmalen abgrenzbares erdräumliches Gebiet unterschiedlicher Größe innerhalb einer umfassenderen staatlichen Einheit, das von der dort lebenden Bevölkerung als ein Ganzes erkannt und bejaht werden kann.“
Teichert, W. (1981), S. 204; vgl. zu dieser Thematik auch: Partsch, D. (1966) und Bartels, D. (1975), S. 93 ff.
Vgl. Teichert, W. (1981), S. 204.
Wehling, H.-G. (1981), S. 419.
Dierichs, R. (1991), S. 268.
Auch aus dem Pressebereich stammende Definitionen regionaler Medien stellen nur unscharfe Abgrenzungsversuche dar. So definiert bspw. Schütze „Regionalpresse als Zeitungen mit einem geschlossenen Verbreitungsgebiet und -schwerpunkt in einer bestimmten Region.“ (Schütze, P. (1971), S. 38)
Solche Kriterien sind (nach Teichert, W. (1981), S. 205) die Existenz eines vielseitigen Arbeitsmarktes, das Vorhandensein befriedigender Wohnbedingungen respektive sinnvoller räumlicher Distanzen zu Infrastruktur-Einrichtungen, die Gewährleistung von Freizeitmöglichkeiten, eine Festlegung der Bevölkerungszahl einer Region, Höchstentfernungen in der Region mit Hilfe von PKWZeitminuten. Zur Sicherung von Agglomerationsvorteilen städtischer Ballungsgebiete, sollte jede Region mindestens ein Kerngebiet als Regionsmittelpunkt besitzen. Eine Methodik der Abgrenzung von Regionen wird in diesem Abschnitt nicht vorgenommen. Vielmehr ist auf die Abgrenzung von ballungsraumspezifischen Kommunikationsräumen zu verweisen, die im 2. Kapitel durchgeführt wird.
Ausnahmen bilden insbesondere NDR und MDR, die Mehrländeranstalten darstellen, sowie der Südwestfunk und der Süddeutsche Rundfunk, deren Grenzen nicht mit denen der Bundesländer übereinstimmen (Vgl. Kops, M./Sieben, G. (1996), S. 10; ARD (1995), S. 271).
Vgl. Bentin, V. (1995), S. 3.
Vgl. DLM (1994), S. 617 f.
Zur inhaltlichen Gestaltung eines Ballungsraumsenders vgl. auch Siegelmann, B. (1993), S. 63 f.
Eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Ballungsraum-Begriff und der damit einhergehenden Abgrenzung von Kommunikationsräumen erfolgt im 2. Kapitel dieser Arbeit.
Vgl. hierzu die in Fußnote 19 aufgeführten Kriterien für einen Kommunikationsraum nach Teichert, W. (1981), S. 205.
In anderen Regionen ist die Zugehörigkeit weniger problematisch. So ließen sich bspw. die Ballungsräume Wiesbaden und Mainz sowohl anhand geographischer Kriterien (dem Rheinverlauf) als auch anhand politischer Kriterien (Zugehörigkeit der zwischen Wiesbaden und Mainz liegenden Gemeinden zu einem Bundesland) abgrenzen.
Vgl. Statistisches Bundesamt (1995), S. 55 f.
Vgl. hierzu Friedrich, C.-S. (1970), S.385: Friedrich vertritt die Auffassung, daß große städtische Einheiten in irgendeiner Form in dorfähnliche Unterteilungen aufgegliedert sind.
Eine solche Definition stützen auch die §§ 24 und 31 des LRG NW. Nach § 24 LRG NW sollen lokale Programme „das öffentliche Geschehen im Verbreitungsgebiet darstellen und wesentlichen Anteil an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung enthalten.“ Gemäß § 31 LRG NW ist „das Verbreitungsgebiet für lokale Programme das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt, sofern die Übertragungskapazitäten und die örtlichen Verhältnisse einen wirtschaftlich leistungsfähigen lokalen Rundfunk ermöglichen“.
Ein komprimierter Überblick über die Geschichte des Rundfunks in Deutschland findet sich bei o. V. (1994a), S. 1 ff. sowie bei Hiegemann, S. (1992), S. 31 ff. Technische Aspekte der Entwicklung des Rundfunks beschreibt u. a. Lucae, G. (1963), S. 6 ff.; Rindfleisch, H. (1985). Vgl. zur Beschreibung der Vorläufer des Rundfunks auch: Riedel, H. (1983), S. 5 ff.
Vgl. Fessmann, I. (1973), S. 19; Fischer, W. (1960), S. 11 f.
Das in Amerika entstehende Rundfunksystem, das kaum staatlicher Kontrolle unterlag und sich aus vielen regionalen Systemen zusammensetzte, galt als abschreckendes Beispiel. Vgl. hierzu Bittner, J.R. (1981), S. 1–60 sowie Bittner, J.R. (1985), S. 51–96 und Schütte, W. (1971), S. 9.
Vgl. Giess, H. (1935), S. 125 ff.; Goebel, G. (1950), S. 437. Die Regionalgesellschaften in Frankfurt am Main, Königsberg, Hamburg, Leipzig, Stuttgart, Breslau, Münster und München nahmen bis zum Herbst 1924 ihren ordentlichen Sendebetrieb auf (vgl. Lerg, W.B. (1980), S. 148 ff.).
Den kulturpolitischen Aspekt dieser Entscheidung beschreibt Bredow in einer späteren Veröffentlichung so: „Die deutsche Rundfunkorganisation ist kein Zufallsprodukt, sondern 1923 bewußt unter dem Gesichtspunkt aufgebaut worden, daß wir bei der Struktur Deutschlands nicht mit einem von einer Stelle, etwa von Berlin, ausgehenden Zentral-Rundfunk auskommen, sondern daß einzelne größere Bezirke im Rahmen einer einheitlichen Organisation ihre Kulturgüter an bestimmten Sendestellen sammeln, für den Bezirk verbreiten und darüber hinaus auch für das gesamte Reich nutzbar machen müssen. Aus diesen Erwägungen heraus schlug ich damals in Anlehnung an die technischen Möglichkeiten und in der Absicht, den wirtschaftlichen Unterbau des Rundfunks im Hinblick auf seine großen Zunkunftsmöglichkeiten fest zu gestalten, die Bildung von neun Rundfunkbezirken und den Bau ie eines Senders im Mittelpunkt jedes Bezirkes vor.“ Zitiert nach Lerg, W.B. (1965), S. 115.
Vgl. Schütte, W. (1971), S. 10.
Vgl. Schütte, W. (1971), S. 102.
Vgl. Diller, A. (1985), S. 11.
Vgl. Schütte, W. (1971), S. 128.
Vgl. Bausch, H. (1980), S. 13 f
Vgl. Teichert, W. (1982b), S. 172.
Vgl. Magnus, K. (1955), S. 27 f.
Vgl. Schmücker, R. (1973), S. 51 f.; Magnus, K. (1955), S. 27 f.; Frei, N. (1989), S. 417.
Vgl. Montag, H. (1978), S. 33.
Zur selben Zeit entstand auch der Sender Radio Saarbrücken als Teilsender des SWF unter französischer Regie. Erst durch Verordnung wurde der Sender 1946 aus dem SWF ausgegliedert.
Vgl. Frei, N. (1989), S. 419.
Vgl. Bausch, H. (1980), S. 91; Brack, H. (1968), S. 11.
Mit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland 1949 erlangte sie noch nicht die vollständige Souveränität. Vielmehr hatte sich die Alliierte Hohe Kommission als oberstes Kontrollorgan der drei Westmächte auch die Aufsicht über den Rundfunk vorbehalten, um Veränderungen des Rundfunksystems durch die Länder oder den Bund zu verhindern. Die formale Souveränität erhielt die Bundesrepublik erst mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955.
Durch die Entflechtung des NWDR wurde diese sogar noch verstärkt. 1950 entstanden zunächst Pläne für die Errichtung einer West-Berliner-Rundfunkanstalt. Im Juni 1953 erhielt der Sender Freies Berlin (SFB) grünes Licht von den Allierten. Als der britische Hochkommissar zum 1. Februar 1955 trotz erheblicher Bedenken die Verordnung Nr. 118 der britischen Besatzungsmacht aufhob, konnte das bereits am 25. Mai 1954 verkündete WDR-Gesetz in Kraft treten. Vgl. hierzu Frei, N. (1989), S. 431 f.
Vgl. Frei, N. (1989), S. 427 f.
Zit. nach Bausch, H. (1980), S. 273.
Vgl. Frei, N. (1989), S. 437.
Der BR wurde noch im März 1961 beauftragt, für die Zeit nach dem ZDF-Sendebeginn ein regionales drittes Fernsehprogramm zu schaffen, und nahm am 22. September 1964 sein Programm auf. Kurz danach folgte das Dritte Hessische Fernsehprogramm, und Anfang 1965 starteten Hamburg, Bremen und Berlin ein gemeinsames Regionalfernsehen. Am Ende desselben Jahres kam das Westdeutsche Fernsehen hinzu; im April 1969 entstand durch den Zusammenschluß von SDR, SR und SWF ein weiteres regionales Fernsehprogramm (vgl. Frei, N. (1989), S. 437 f.).
BVerfGE 73, S. 118–205.
BVerfGE 73, S. 118–205.
Frei, N. (1989), S. 450 f.
Vgl. hierzu Frei, N. (1989), S. 452: „Hingegen scheint inzwischen klar: Werbefinanziertes Lokal-TV lohnt sich nicht oder allenfalls als „Fenster“ innerhalb eines bundesweit ausgestrahlten Programms, zu dessen attraktiver Gestaltung nur ganz wenige große Anbieter in der Lage sind; (..)“
Der Frequenzbereich über 104 Mhz konnte trotz der Beschränkungen bereits seit 1985 partiell genutzt werden. Hierdurch konnten in jedem Bundesland zwei neue landesweite HörfunkSendernetze für private Programmveranstalter entstehen. Vgl. Jonscher, N. (1995), S. 159.
Bis Mitte 1994 konnten 21,16 Mio. von 33,4 Millionen Haushalten (63% der Haushalte) Rundfunk über Kabelnetze empfangen. 14,16 Millionen Haushalte (42% der Haushalte) nutzen diese Möglichkeit, davon 1,02 Millionen Haushalte in den neuen Bundesländern (vgl. DLM (1994), S. 504).
Vgl. Jonscher, N. (1995), S. 159.
§ 17 Abs. 2 LMG Baden-Württemberg.
Vgl. Jonscher, N. (1995), S. 169. Zur Entwicklung in den anderen Bundesländer vergleiche ergänzend Pätzold, U./Röper, H. (1989), S. 31 f.
Vgl. Jonscher, N. (1995), S. 162.
Vgl. Wöste, M. (1994), S. 595; Jonscher, N. (1995), S. 162.
Zusätzlich wurde in § 21 Abs. 5 konkretisiert: „In bundesweit verbreiteten Fernsehvollprogrammen sollen bei terrestrischer Verbreitung nach Maßgabe des Landesrechts Fensterprogramme aufgenommen werden. Mit der Organisation der Fensterprogramme ist zugleich deren Finanzierung durch die Veranstalter sicherzustellen. Die Landesmedienanstalten stimmen die Organisation der Fensterprogramme in zeitlicher und technischer Hinsicht unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Veranstalter ab.“
Vgl. Wöste, M. (1994), S. 606; Jonscher, N. (1995), S. 163; Siegelmann, B (1993), S. 62.
Vgl. Jonscher, N. (1995), S. 163 f.
Bis 1994 gab es in Bayern fünf solcher Angebote. Dies waren im einzelnen: Lokalfernsehen Schweinfurt TV, Freising im Bild, Chiemgau TV, ISA TV Regional, studio 1 Holzkirchen.
Ende 1994 waren in acht Sendegebieten Bayerns solche Anbieter zugelassen, Sachsen vergab bis zu diesem Zeitpunkt 31 Lizenzen für ähnliche Kabelangebote in Gemeinden oder kleineren Wohngebieten. In Brandenburg waren es zwölf, in Baden-Württemberg vier und in Rheinland-Pfalz zwei. In den offiziellen Statistiken der Landsmedienanstalten sind die zahlreichen privaten Kabelanlagen in den neuen Bundesländern nicht erfaßt, die noch zu DDR-Zeiten in ländlichen Gebieten, teilweise auch in den Städten in der Regel unter Mithilfe interessierter Bürger in „Feierabendarbeit“ gebaut wurden (vgl. Jonscher, N. (1995), S. 164 f.; Staud, T. (1996), S. 41).
Vgl. Wöste, M. (1996), S. 272 ff. und die Übersicht über Privatfernsehangebote in Ballungsgebieten auf S. 273.
Vgl. LfK (1994), S. 1 ff.
Vgl. Siebert, J. (1980), S. 11; vgl. auch Kosiol, E. (1975), S. 226.
Vgl. Forker, H.-J. (1960), S. 14.
Vgl. Gutenberg (1975), S. 21.
Kosiol (1975), S. 14.
Vgl. Siebig, J. (1980), S. 12; Pack, L. (1961), S. 207 ff.
Vgl. Siebig, J. (1980), S. 13, vgl. auch die dort angegebenen Quellen: Luhmann, N. (1960), S. 97; Reinermann, H. (1974), S. 1 u. S. 3; Brohm, W. (1977), S. 500. Im Falle von Eichhorn liegt allerdings keine synonyme Verwendung der Begriffe Wirtschaftlichkeit und Effizienz vor. Vgl. hierzu Eichhorn, P. (1978), S. 20 ff.
Vgl. hierzu Fußnote 85.
Vgl. Schulte, K.-W. (1986), S. 17.
Schanz, G. (1979), S. 432.
Vgl. Kosiol, E. (1975), S. 20; Bidlingmaier, J. (1968), S. 22.
Vgl. Schulte, K.-W. (1986), S. 17.
Da Investitionen und die Investitionsrechnung im allgemeinen Sprachgebrauch vor allem mit Neu-, Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen betrieblicher Subsysteme in Zusammenhang gebracht werden, erscheint für die globale Wirtschaftlichkeitsanalyse eines neuzugründenden Ballungsraumfernsehsenders der Begriff Wirtschaftlichkeitsrechnung eindeutiger.
Zur Trennung der Begriffe Investition, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsrechnung vgl. auch Schneider, E. (1951), S. 1 und Gutenberg, E. (1952), S. 644. Angesichts der weiten Begriffsauffassung von Schneider schlägt Gutenberg vor, den Ausdruck Investitionsrechnung durch den Begriff Wirtschaftlichkeitsrechnung zu ersetzten.
Grundsätzlich spielen bei der Diskussion um die Realisierbarkeit von Ballungsraumfernsehen politische, publizistische und kommunikationswissenschaftliche Aspekte eine große Rolle. Da jedoch in dieser Untersuchung von einer Werbefinanzierung ausgegangen wird, stehen wirtschaftliche Fragestellungen für Gesellschafter und Betreiber eines solchen Fernsehsenders im Vordergrund. Die in dieser Arbeit untersuchte Fragestellung differenziert auch von anderen Aspekten der Wirtschaftlichkeitsanalyse, wie sie bspw. bei der Beurteilung der Effizienz bestehender Rundfunkanstalten eine Rolle spielt. Zu dieser Thematik vgl. bspw. Institut für Rundfunkökonomie (1996).
In dieser Arbeit wird somit angenommen, daß ein potentieller Investor bereits dann bereit ist, in Ballungsraumfernsehen zu investieren, wenn sich langfristig seine Ausgaben in Form gleichwertiger Einnahmen amortisieren. Diese Annahme vollzieht eine Trennung vom Konstrukt des homo ökonomicus, der eine Gewinnmaximierung anstrebt.
Zu den Unternehmenszielen eines Ballungsraumfernsehsenders vgl. die Ausführungen im 2. Kapitel.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 23.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 24.
Vgl. Schneider (1951), S. 1; vgl. auch Schneider (1973), S. 1: hier nimmt Schneider eine Begriffstrennung zwischen dem Investitionsprozeß, dem Investitionobjekt und den „Wirkungen des Investitionsprozesses in der Welt der Güter“ vor. Schneider setzt hier für seine Ausführungen den Begriff Investition und Investitionsprozeß gleich.
Pack, L. (1966), S. 83.
Kern, W. (1974), S. 8.
Vgl. Vogell, C. (1992), S. 4 f.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 11.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 11 f.
Vgl. hierzu neben Kern, W. (1974), S. 13 ff. vor allem das Schema von Heinen, E. (1957), S. 98.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 16 f.
Vgl. Frischmuth, G. (1969), S. 22.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 17 f.
In dieser Arbeit wird bei Ballungsraumfernsehsendern davon ausgegangen, daß sich die Input- und Outputströme isoliert betrachten lassen. Im Gegensatz zu innerbetrieblichen Einzelinvestitionen können bei einem Ballungsraumfernsehprojekt die Zahlungsreihen problemlos isoliert erfaßt werden, da ein Ballungsraumfernsehunternehmen in der Regel ein Ein-Produkt-Unternehmen darstellt. Innerbetriebliche Interdependenzen, die häufig in der Investitionsrechnung Probleme bereiten, spielen bei Ballungsraumfernsehprojekten nur eine untergeordnete Rolle.
Vgl. Kern, W. (1974), S. 20.
Um Investitionsentscheidungen unter unsicheren Erwartungen zu treffen, wurde die Investitionsrechnung um unterschiedliche Verfahren erweitert. Hierzu gehört insbesondere die SensitivitAts-analyse (vgl. Blohm, H./Lüder, K. (1991), S.234 ff.; Swoboda, P.(1992), S. 133 ff.), die im 5. Kapitel angewandt wird.
Zum Begriff des Modells vgl. Eichhorn, W. (1979), S. 60 ff.; Vgl. auch Kern, W. (1974), S. 37. Vgl. zum Denken in Modellen Albert, H. (1967), S. 373 f. und Abel, B. (1979), S. 138 ff. 03
Vgl. Kruschwitz, L. (1995), S. 22.
Vgl. Knischwitz, L. (1995), S. 21.
Wie stark die Ähnlichkeit zwischen Original und Modell ausgeprägt ist, soll mit Hilfe der Begriffe Isomorphie und Homomorphie zum Ausdruck gebracht werden. Im Fall einer isomorphen Abbildung sollte im Idealfall Strukturidentität vorliegen, d.h. jedem Element des Originals entspricht ein Element des Modells. Da bei komplexen Untersuchungsgegenständen eine solche Isomorphie jedoch im Regelfall nicht praktisch umsetzbar ist, wird häufig auch eine homomorphe Abbildung als hinreichend erachtet. Eine homomorphe Abbildung setzt nur eine ausreichende Abbildung des Originals durch das Modell voraus und ist somit eine Abschwächung der strengen Isomorphieforderung. Vgl. hierzu Schanz, G. (1988), Sp. 434. Zur Isomorphieforderung vgl. auch Eichhorn, W. (1979), S. 65 f.
Die Wirtschaftswissenschaften unterscheiden i.d.R. drei Modelltypen (Zum Modellbegriff in den Wirtschaftswissenschaften vgl. Abel, B. (1979), S. 138 ff. und Eichhorn, W. (1979), 64 f.): Mit Hilfe von Beschreibungsmodellen lassen sich reale Objekte deskriptiv erfassen. Beispiele sind das volkswirtschaftliche und das betriebliche Rechnungswesen, die es erlauben, bestimmte ökonomische Vorgänge selektiv abzubilden. Erklären Theorien mehr oder weniger typische Tatbestände, wird von Erklärungsmodellen gesprochen. So fließen bspw. in ein Modell der individuellen Leistungsbereitschaft sowohl Motivationstheorien als auch spezielle Sachverhalte, etwa reale betriebliche Leistungsanreize, ein. Entscheidungsmodelle beinhalten zunächst verschiedene Verfahren der Entscheidungsforschung, die zur Lösung von gut strukturierten Entscheidungsproblemen herangezogen werden. Die zweite Kategorie bilden sogenannte heuristische Verfahren, die bei der Lösung von schlecht strukturierten Probleme, angewandt werden. Alle Entscheidungsmodelle zielen darauf ab, den Wirtschaftssubjekten Informationen zu liefern, wie die angestrebten Ziele optimal erreicht werden können (Schanz, G. (1988), Sp. 434). In diesem Punkt ergibt sich eine enge Beziehung zu Erklärungsmodellen, da die Ziele nicht einfach als gegeben anzunehmen sind, sondern vielmehr als erklärungsbedürftige Tatbestände betrachten werden.
Alle symbolischen Modelle verbindet ein abstraktes Zeichensystem mit mathematischen Algorithmen — sogenannten Kalkülen. Der Algorithmus setzt die Symbole miteinander in Beziehung und gibt syntaktische Regeln an, wie eine gegebene symbolische Zeitreihe Z1 in eine andere Zeitreihe Z2 transformiert werden kann, ohne daß sich der bestehende Wahrheitswert ändert. Der wesentliche Vorteil der auf Kalkülen beruhenden symbolischen Modelle gegenüber nicht mathematischen Modellen ist die auf den Algorithmen basierende, genaue und logische Datentransformation (vgl. Kruschwitz, L. (1995), S. 22).
Vgl. Hax, H. (1993), S. 9.
Vgl. Kruschwitz, L. (1995), S. 22.
Vgl. Schneider, E. (1973), S. 138.
Vgl. hierzu neben Hax, H. (1993), S. 9f auch Krause, W. (1973), S. 62; Klinger, K. (1964), S. 1824 und Schindler, H. (1966), S. 24 ff.
Kruschwitz, L. (1995), S. 22.
Vgl. Schneider, E. (1973), S. 135.
Vgl. Hax, H. (1993), S. 9.
Vgl. Hax, H. (1993), S. 10.
Vgl. hierzu die Vorgehensweise in Kapitel 5.
Vgl. Hax, H. (1993), S. 10.
Gutenberg, E. (1959), S. 215.
Zu den Phasengliederungen von Investitionsprozessen vgl. Müller-Hedrich, B.W. (1983), S. 30 f.; Olfert, K. (1995), S. 64 ff und Kern, W. (1974), S. 21 ff. sowie die dort in Fußnote 24 angegebene umfangreiche Literatur.
Vgl. Müller-Hedrich, B.W. (1983), S. 51.
Vgl. Sieben, G./Schildbach, T. (1990), S. 16 f
Vgl. Müller-Hedrich, B.W. (1983), S. 51. Für die nicht oder nur sehr schwer quantifizierbaren Kosten-Nutzen-Komponenten kommen vor allem Kosten-Nutzen-Analysen und die Nutzwertanalyse in Frage (vgl. Hanusch, H. (1987), S. 6 f. und S. 167 ff.). Die Kosten-Nutzen-Analyse eignet sich insbesondere, wenn ein Investitionsvorhaben neben den betrieblichen Zielen auch gesellschaftliche Ziele berührt. Dies ist der Fall, wenn der Nutzen bei Personen oder anderen Wirtschaftssubjekten zubzw. abnimmt, die nicht unmittelbar mit der Realisierung des Investitionsprojekts befaßt sind (vgl. Müller-Hedrich, B.W. (1983), S. 52). Mit Hilfe der Nutzwertanalyse wird versucht, für jede — durch unterschiedliche qualitative Merkmale gekennzeichnete — Projektalternative über die Summation von Wertungsziffern einen bestimmten Projektwert zu ermitteln (vgl. Hanusch, H. (1987), S. 167 f.).
Vgl. Müller-Hedrich, B.W. (1983), S. 52.
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Nafziger, R. (1997). Grundlagen der Untersuchung. In: Wirtschaftlichkeitsanalysen für Ballungsraumfernsehen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99363-2_1
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