Zusammenfassung
Zum besseren Verständnis und leichteren Orientierung geben wir in diesem Kapitel einen kurzen Überblick über staatlich-politische und wirtschaftliche Entwicklungen in den Visegrád-Staaten in unserem Untersuchungszeitraum. Damit sollen die wesentlichen Rahmenbedingungen für Regulierung im Verkehrssektor geklärt und der Verkehrssektor hinsichtlich technischer Daten und Marktstrukturen beschrieben werden. Dem Leser (der Leserin) bietet dieses Kapitel die Möglichkeit, sich bei der Lektüre des empirischen Teils der Arbeit nach Belieben über den Kontext der Ergebnisse des Vierländer-Vergleichs zu informieren. Wir haben diesen Kontext bewußt etwas breiter gefaßt, um die Verbindung zwischen dem Transformationsprozeß im allgemeinen und dem Transformationsprozeß im Verkehrssektor herzustellen.
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Literatur
Vgl. zu dieser Frage Dieringer, Jürgen (1998) Die ungarischen Parlamentswahlen 1998, in: ZParl 4, S. 654ff.
Die Amtszeit Vladimír Mečiars wurde danach zweimal durch Regierungswechsel unterbrochen, vom 23.4.1991 bis zum 24.6.1992 bekleidete Ján Carnogurský das Ministerpräsidentenamt, vom 15.3.1994 bis zum 13.12.1994 Jozef Moravčík. Diese Amtswechsel gingen jedoch nicht auf Parlamentswahlen zurück, sondern ereigneten sich während der jeweiligen Legislaturperiode.
Die FKGP trat während der Legislaturperiode aus der Regierungskoalition aus.
Minderheitsregierung, toleriert durch die ODS.
Polen ist das einziges Land der Visegrád-Gruppe mit einem semi-präsidentiellen System, weshalb auch dem Staatspräsidenten Bedeutung für die vorliegende Untersuchung zukommt. 1989–1990 bekleidete Wojciech Jaruzelski das Amt des polnischen Staatspräsidenten. Sein Nachfolger war Lech Wałęsa (1990–1995), dem wiederum 1995 Aleksandar Kwasniewski im Amt nachfolgte.
Mćkóaw, Jerzy (1999): Die Voraussetzungen demokratischer Entwicklung in Mittel-, Nordost-, Südost- und Osteuropa, in: APuZ B 3–4, S. 13.
Für die Slowakei seit der Auflösung der CSFR 1993. Der Zeitraum 1990 bis 1993 für Tschechien bezieht sich auf das gesamte Staatsgebiet der Tschechoslowakei.
Seit der Auflösung der CSFR 1993.
Angaben für 1997.
Angabe für das Jahr 1997.
Quelle der Daten: Eurostat, No. 1397, 12. Dezember 1997. Zit. nach Maćków, J. (1999), a.a.O., S. 12.
Seit der Abspaltung 1993.
Hierzu mußte und muß erst Vertrauen in die hergestellten Güter sowie Dienstleistungen aus Ostmitteleuropa geschaffen werden.
Ohne Landwirtschaft.
Benannt nach dem damaligen ungarischen Finanzminister Lajos Bokros (MSZP).
Vgl. Bingen, Dieter (1998): Die Republik Polen. Eine kleine politische Landeskunde, Landsberg am Lech, S. 173.
Ungvári, Cornelia (1999): Die Wirtschaftspolitik der Ungarischen Regierung: Schwerpunkt Investitionsförderung, Vortrag auf dem Wirtschaftstag Ungarn am 6.5. in Nürnberg, Zahlen von ITD Hungary.
Agenda 2000, Bulletin der EU Beilage 14/97, S. 91.
Welfens, Paul J.J. (1999): Anpassungsprobleme in postsozialistischen Ländern Osteuropas im Vorfeld der EU-Osterweiterung, in: APuZ B 3–4, S. 33.
Agenda 2000, Bulletin der EU Beilage 14/97, S. 91.
Welfens, Paul J.J. (1999): Anpassungsprobleme in postsozialistischen Ländern Osteuropas im Vorfeld der EU-Osterweiterung, in: APuZ B 3–4, S. 33.
Mackow, J. (1999), a.a.O., S.15.
PKP (1998): Geschäftsbericht 1997, Kraków, S. 14.
Quelle: CESTAT Statistical Bulletin 1998/3, Budapest 1999.
Diese wird in öffentlich-rechtlicher Organisationsform (als sog. Staatsorganisation) geführt. Staatsorganisation wird als eine Sonderform des Eigentums verstanden. Diese Organisationen befinden sich praktisch vollständig in Staatshänden, haben aber das Recht, als Privatsubjekt zu wirtschaften. Sie sind praktisch die Verwalter des Eigentums des Staates. Gleichzeitig sind sie ein Subjekt im direkten Verhältnis zum Staatsbudget, zu den Staatsfonds und den Budgets der Kommunen. Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung der Investitionen und gewährt Zuschüsse, die Verluste ausgleichen sollen.
Davon 52 als öffentlich-rechtlich geführte Staatsbetriebe und zwei formalprivatisiert.
Darüber hinaus haben alle Visegrád-Staaten folgende internationale Abkommen unterzeichnet, die für die Regulierung des internationalen Flugverkehrs zentrale Elemente beinhalten. Chicago-Convention, Warschauer Abkommen, Den-Haager Abkommen, Abkommen von Guadalajara, Abkommen von Guatemala City. Vgl. Erni, János (1996): A légi szállítmányozás címü fejezetet (= szállítmányozási szakismeretek 5), o.O., S. 9–15. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Europa-Abkommen (1994) zwischen der EU, Norwegen, Island, der Schweiz und den Beitrittskandidaten (also ohne Slowakei), das die Schaffung eines gemeinsamen Marktes vorsieht. Art. 56, III regelt die Pflichten, die sich bei einem Beitritt zur EU ergeben und beinhaltet u.a., daß die Beitrittskandidaten Luftverkehrsabkommen mit der EU schließen müssen. Besondere Bestimmungen sind u.a. das Diskriminierungsverbot für ausländische Anbieter und die allgemeine Liberalisierung des Luftverkehrs.
Die italienische Fluggesellschaft Alitalia, die mit 35% an der MALÉV beteiligt war, mußte diesen Anteil aufgrund von Auflagen der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Union abstoßen, um staatliche Subventionen erhalten zu können. Der Alitalia-Anteil wurde von der Air-Inverst übernommen, einer Tochtergesellschaft zweier großer ungarischer Banken, der OTP und der ungarischen Außenhandelsbank (Magyar Külkereskedelmi Bank). Verhandlungen über eine Beteiligung an der MALÉV wurden in der Folge mit mehreren großen europäischen Fluggesellschaften geführt, u.a. der British Airways, der Swissair und der Lufthansa, vgl. zu dieser Thematik Söcsz, László (1999): Brüsszeli vizsgán a magyar légi közlekedés, in: Népszabadság, 19.3., S. 15. Die heutige Eigentümerstruktur gliedert sich wie folgt: ÁPV Rt 64,03%; Airinvest 35%, andere (vor allem örtliche Selbstverwaltungen) 0,97%, Quelle: MALÉV (1998): Éves jelentés 1997, Budapest. Mittlerweile wird über einen Rückkauf eines Teils des Aktienpaketes durch den ungarischen Staat diskutiert. Hintergrund sind die Verluste der Gesellschaft.
Die neue slowakische Regierung Mikuláš Dzurinda (1998-) beschloß keine Fluggesellschaft als flag carrier zu unterstützen und zu betreiben vgl. Slowakischer Monatsbericht 1/99; M.E.S.A. 10, S. 2
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Sturm, R., Dautermann, G., Dieringer, J., Müller, M.M., Voláková, J. (2000). Wirtschaftliche, politische und geographische Rahmenbedingungen von Regulierung in den Verkehrssektoren der Visegrád-Staaten. In: Regulierung und Deregulierung im wirtschaftlichen Transformationsprozess. Theorie und Praxis neuer Staatlichkeit, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99358-8_3
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