Zusammenfassung
Im folgenden soll zunächst untersucht werden, welche Wirkungen die staatlichen Interventionen in die Arbeitsbeziehungen tatsächlich hatten. Hierzu sollen die verschiedenen Interventionsfelder differenziert betrachtet werden. Zunächst soll Aufmerksamkeit finden, welche Veränderungen die Kollektivverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erfahren haben. Im Anschluß daran sollen die Veränderungen in den Mitgliedschaftsbeziehungen und Organisationsstrukturen der Gewerkschaften Berücksichtigung finden. Schließlich soll untersucht werden, welche Auswirkungen staatlichem Handeln für die Beziehungen zwischen den Gewerkschaften zuzuschreiben sind.
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Literatur
Die Angabe bezieht sich auf Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten.
Die Angaben beziehen sich auf Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten.
vergl. auch Coin: „... la négotiation collective est souvent impossible faute de délégué syndical“ (1996 : 6).
Rehfeldt bestreitet demzufolge auch die These von der Dezentralisierung des Verhandlungssystems: „Bezogen auf die Löhne erscheint die These der Dezentralisierung der Verhandlungen somit irreführend, denn aus der quantitativen Ausweitung von Betriebsabkommen allein kann nicht geschlossen werden, daß die soziale Regulierung auf Branchenebene tatsächlich durch eine soziale Regulierung auf Betriebsebene ersetzt werden kann“ (1997: 89).
Dufour/Hege weisen demzufolge darauf hin, daß die sektoralen Vereinbarungen häufig nur die gesetzlich vorgeschriebene Indexbindung der Mindestlöhne nachvollziehen. Die Inhalte der Branchenvereinbarungen folgen dann den vorher staatlich bestimmten Regelungsinhalten, ohne daß den kollektiven Akteuren eine eigentliche Regelungsfunktion zukommt: „In this sense, negotiatiors are reduced to adapting politically prescribed measures rather than acting as innovators in industrial relations“ (1997: 337). Hieraus resultiert ebenfalls eine abnehmende Bedeutung der Branchenebene für die Regelung der konkreten Lohnbedingungen Dufour/Hege 1997: 337; vergl. auch die entsprechenden Hinweise bei Lozier 1990, Saglio 1991, Meurs 1996).
Die gesetzliche Regelung der Wochenarbeitszeit vom 14.6.1998 bestätigt diese Aussage. Damit wurde ein Regelungsgegenstand der tariflichen Regelungskompetenz entzogen und auf den Staat übertragen (vergl. EIRR 294 1998: 28).
zusammengestellt nach: Labbé 1996: 132 und Bevort 1997: 40ff. Hierbei wird unterschieden zwischen einer Mitgliedschaft auf der Grundlage von 8 und von 9 Monatsbeiträgen pro Jahr. Der Organisationsgrad, zu dessen Berechnung lediglich 8 vom Mitglied tatsächlich entrichtete Monatsbeiträge im Jahr verwendet werden, ist höher als der Organisationsgrad auf der Grundlage von 9 Monatsbeiträgen. Im Interesse einer Vergleichbarkeit der Angaben zu Frankreich mit den Angaben zu anderen Ländern soll hier der (niedrigere) Organisationsgrad auf der Grundlage von 9 Monatsbeiträgen zugrunde gelegt werden.
vergl. FAZ vom 8.02.1999. Hiernach „... dürfte die Zahl der tatsächlich organisierten Arbeitnehmer eher 1,5 bis 1,7 Millionen betragen .... In der Privatwirtschaft beträgt der gewerkschaftliche Organisationsgrad gar nur höchstens 5 Prozent“ (19).
nach EIRR
Die Gewerkschaften CGT und FO stimmten dieser Vereinbarung nicht zu. Als weiterer Vorläufer entsprechender gesetzlicher Regelungen wird die Rechtsprechung des Cour de cassation von 1995 angegeben, „... which held that workplace agreements are valid in firms without worker or trade union representatives, provided that the accords were negotiated and signed by workers who had been mandated by a representative trade union“ (EIRR 294 1998: 20).
vergl. hierzu die Betonung gewerkschaftlicher Zielsetzungen durch André Bergeron, den Generalsekretär der CGT-FO von 1963–1989. Aus seinen Ausfiihrungen wird ebenfalls deutlich, daß die CGT-FO den Tarifvertrag als bevorzugtes Regelungsinstrument der Arbeitsbeziehungen hervorhebt, plebiszitären basisdemokratischen Formen der Willensbildung mißtraut und die Unabhängigkeit der Gewerkschaft hervorhebt. Ihrer Gründungsgeschichte entsprechend betont die CGT-FO ausdrücklich den Kampf gegen die Kommunisten: „la défense du contrat collectif, la méfiance des foules irresponsables et facilement manipulées, l’indépendance du syndicat et le combat contre les communistes“ (zitiert nach Vivier 1992: 47). Hinzuzufügen ist noch, daß sie sich ebenfalls von Gewerkschaften abzugrenzen bemüht, die auf christliche Wertvorstellungen verpflichtet sind.
Zuweilen werden den unterschiedlichen Strömungen sogar spezifische parteipolitische Affinitäten zugeordnet. Hiernach begibt sich die gemäßigte Richtung zuweilen in der Nähe der RPR. Die kämpferische Orientierung wird einer Richtung innerhalb der sozialistischen Partei zugeordnet, die sich mit dem Namen des Premierministers Mauroy verbindet; die trotzkistische Orientierung (le courant gaucho-trotzkiste) steht in enger Verbindung zur PCI — MPPT (vergl. etwa Valance 1990).
Zur Grundlage und Verbreitung solcher dissentierender Richtungen vergl. auch folgende Aussage aus dem Bereich der Fédération Hacuitex: „I1 y aura toujours des réformistes et des révolutionnaires. ... Depuis le congrès de 1970, il existe un courant de gauche dans la CFDT désireux de maintenir le plus possible la volonté révolutionnaire de 1968. Le recours à l’analyse marxiste, la conception du développement et de l’union des forces populaires, la pratique des luttes elles-mêmes ont fait simultanement surgir clivages et convergences“ (Cours-Salies 1988: 288).
Hierunter sind Gruppierungen zu verstehen, die sich zusätzlich zu den gewerkschaftlichen Interessenvertreungen herausgebildeten, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Anlaß für ihre Gündung ist die Einsicht in Defizite der gewerkschaftlichen Interessenvertretung (vergl. Hassenteufel 1991 und Hoyer 1995).
„...des actes qui nous permettront de sortir de la glaciation des rapports intersyndicaux“ (Kaspar 1990 zit. nach: Kaspar 1994: 124).
D’Kaspar spricht von einer „cooperation positive“ (1990c).
„... une grande campagne de communication sur la nécessité et l’importance du syndicalisme dans une société démocratique“ (Kaspar 1994: 125).
vergl. auch Cours-Salies: „Les plus „politiques“ des syndicalistes réformistes anticipent sur l’évolution du système politique en France: une alternance droite/gauche à la manière britannique ou allemande appelle la constitution d’un syndicalisme de type social-démocrate „majoritaire“. A ce titre, le parti socialiste est très concerné par le projet de recomposition syndicale ... plusieurs représentants de ces courants se sont exprimés. Parmi les plus chauds partisans du projet, figurent les amis de Pierre Mauroy, et une large partie des mitterandistes, dont Laurant Fabius et André Laignel (1987:43).
Auch die Formulierung syndicalisme démocratique wird wiederholt verwendet (vergl. etwa: Kaspar 1990c). Ebenso findet sich die Kennzeichnung syndicalisme résolument réformateur (Kaspar 1991).
indépendance syndicale bzw. politique contractuelle (vergl. Goux/Le Cone 1990: 41). Beide Organisationen — die CFDT und die FO — „... affichent la même volonté de voir se développer le „contrat „ ou la politique contractuelle, concrétisant ainsi une démarche résolument réformiste ... „ (Kaspar 1994: 128).
vergl. zum cheque syndicale: Goux/Le Cone 1990: 43
Kaspar stellte allerdings die kritische Frage, ob sich ein solcher nouveau syndicalisme - wie ihn die CGC anstrebte — überhaupt mit einer separaten Interessenvertretung der Angestellten verbinden lasse (vergl. Kaspar 1994: 129).
„un syndicalisme unitaire, indépendant, démocratique, réformiste“ (L’Enseignement Public 1991: 5).
„la cogestion directe de l’État“ (vergl.: Jenet 1990)
„Le prolongement d’une démarche qui tend à instituer un syndicalisme de consensus à l’égard des politiques gouvernementales et patronales“ (Blondel, zit. nach: Le Monde vom 27.1. 1990: 24).
„Si cette folle aventure devait se poursuivre, nul doute que nous arriverons à une rupture“ (La Voix du Métallurgiste vom 26.11.1990, zit. nach: Revue de la Presse No. 1994). Weitere Gründe dafür, eine „Unabhängigkeit gegenüber links“ zu fordern, ergaben sich nach Meinung der reformorientierten Kräfte innerhalb der FO auch daraus, daß sich die Organisationsleitung eine interne Auseinandersetzung innerhalb der Lehrergewerkschaft der FO (SNDI-FO) zugunsten der trotzkistischen Orientierung (SNUDI-FO) entschieden hatte (vergl. Liberation vom 26.1. 1990: „Avec le SNUDI, c’est la totalité des syndicats de l’enseignement et de la recherche FO qui tombent dans l’escarcelle du PCI.“)
„une absence de projet de transformation“ (Kaspar 1994: 190)
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Prigge, WU. (2000). Kollektive Arbeitsbeziehungen im Wandel. Entwicklungen im Zeichen staatlicher Interventionen. In: Staatliche Steuerung und gewerkschaftlicher Pluralismus. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99256-7_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99256-7_7
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
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