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Rahmenbedingungen eines nachhaltigen Debt Managements

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Book cover Public Debt Management in der Europäischen Union

Part of the book series: Gabler Edition Wissenschaft ((GEW))

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Zusammenfassung

Die Ausrichtung der Finanzpolitiken in der Europäischen Union am Ziel der langfristigen Tragbarkeit wird nicht allein durch die Berechnung hypothetischer Verschuldungsszenarien gelingen. Ergänzend sind auch institutionelle Reformen erforderlich, die die Umsetzung der Konsolidierungspolitik unterstützen.2

“The challenges are not solely economic in nature, nor can their features be captured by the functional relationships economists are most familiar with”

Tommaso Padoa-Schioppa1

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Literatur

  1. Padoa-Schioppa (1999), S. 8.

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  2. Vgl. z. B. Strauch (1998) und Perotti/Strauch/von Hagen (1998).

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  3. Hinzu kommt eine dem Art. 115 GG vergleichbare „goldene Regel“, nach der die Finanzierungsdefizite des Staates die Ausgaben für Öffentliche Investitionen nicht überschreiten dürfen.

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  4. Einen ähnlichen Weg wählte man in den USA, in denen im Budgetvorschlag des Präsidenten jeweils jährlich neu berechnete Tabellen zur intergenerativen Umverteilung im Rahmen von Generationenbilanzen („Generational Accounting“) eingefügt wurden; vgl. OMB (1994). Dies kann die

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  5. Transparenz über die langfristigen Folgewirkungen finanzpolitischer Entscheidungen gegenüber der herkömmlichen Budgetierungsweise erhöhen; vgl. Auerbach/Gokhale/Kotlikoff (1991).

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  6. Beide Institutionen haben sich mehrfach geäußert, daß die Mitgliedstaaten in der Anfangsphase der Währungsunion die notwendigen Bedingungen einer tragbaren Finanzpolitik nicht erfüllt haben; vgl. z. B. EUCOMM (1999a, 1999e). Mitunter sind die vorgelegten Konvergenz und Stabilitätsprogramme zwar für zyklische Normallagen als hinreichend zu erachten, nicht aber für Phasen des erneuten Wirtschaftsabschwungs; vgl. z.B. EUCOMM (1999b). Nur das Konvergenzprogramm Schwedens ist ohne Einwände akzeptiert worden; vgl. EUCOMM (1999c).

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  7. Im Rahmen dieses Koordinationsprozesses kann auch geklärt werden, inwieweit Debt Management zu kurzfristigen Stabilisierungsoperationen eingesetzt werden kann. So ist denkbar, daß eine zu strikte Austeritätspolitik in Rezessionen von der Finanzierungsseite abgefedert werden kann, indem z. B. niedrigere Kurzfristzinsen durch eine zeitweise verstärkte Begebung kurzlaufender Staatspapiere ausgenutzt werden. Nach den hier vorgebrachten Ausführungen sollte dies allerdings nur dann gestattet sein, wenn dadurch nicht der langfristige Pfad der Schuldenquotenreduktion verlassen wird.

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  8. Als Vorbild könnte hier der mit besonderen Kompetenzen ausgestattete deutsche Finanzminister fungieren. Zur dieser und weiteren institutionellen Vorkehrungen zur Absicherung solider Haushaltspolitik vgl. Alesina/Perotti (1994), S. 22ff.

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  9. Vgl. hierzu die Untersuchungen von Alesina/Perotti (1995), Perotti/Strauch/von Hagen (1998) und Strauch (1998).

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  10. Vgl. Perotti/Strauch/von Hagen (1998), S. 15. Dies resultiert vornehmlich daraus, daß Steuern direkt das verfügbare Einkommen der Haushalte reduzieren, sinkende Staatsausgaben hingegen niedrigere Steuern in der Zukunft erwarten lassen, wie von Giavazzi/Pagano (1990b) für die Konsolidierungspolitik Dänemarks und Irlands nachgewiesen wurde. So kann es zu Expansionseffekten kommen, obwohl die Finanzpolitik restriktiv agiert; vgl. auch Giavazzi/Pagano (1995).

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  11. Vgl. Alesina/Perotti (1995), S. 227. Die OECD (1997a, S. 31) spricht in diesem Zusammenhang von der „Verbesserung der Effektivität der staatlichen Ausgabenpolitik“, worunter sie insbesondere die Reduktion der großen Transferprogramme im Bereich der Gesundheits und Rentenpolitik versteht.

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  12. Vgl. Alesina/Perotti (1995), S. 228.

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  13. Vgl. Perotti/Strauch/von Hagen (1998), S. 15.

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  14. Vgl. BMF Beirat (1979), S. 133ff.

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  15. Dies ist z. B. in Belgien, den Niederlanden und Schweden der Fall; vgl. Tabelle 1–4.

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  16. Vgl. OECD (1993), S. 10. Für Tobin (1978, S. 26) besteht ohnehin eine enge institutionelle Verschränkung von Finanzministerium und Zentralbank, zwischen denen die Verantwortung für die Schuldenstruktur und Schuldenniveaupolitik nicht immer eindeutig aufgeteilt werden kann.

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  17. Vgl. Abschnitt 1.4.2.1.

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  18. Vgl. OECD (1993), S. 10. 19 Diese wird von Townend (1997, S. 308) aufgrund der guten Erfahrungen im Vereinigten Königrci,h

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  19. befürwortet.

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  20. Ob es sich dabei um eine vollständig unabhängige Institution oder eine Unterabteilung des Finanzministeriums handelt, ist zunächst unerheblich und wird im Folgeabschnitt behandelt.

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  21. Dies ist jedoch in den EU-Staaten, wie auch in Deutschland und dem Vereinigten Königreich, eher die Ausnahme.

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  22. Vgl. z. B. Barro/Gordon (1983).

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  23. Val. Kroszner (1998), S. 101.

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  24. VggI. hierzu Carracedo/Dattels (1997), S. 122 sowie Kroszner 1y9o), s.

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  25. Vgl. Kroszner (1998), S. 105.

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  26. Vgl. Blommestein/Thunholm (1997), S. 62.

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  27. Vgl. Kroszner (1998), S. 100 und Goodhart (1998), S. 33.

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  28. Die Banque de France koordiniert die Auktionsgebote und gibt sie in Echtzeit an das Finanzministerium weiter, welches dann das Zuteilungsvolumen festlegt.

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  29. Vgl. Kalderen (1997), S. 86.

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  30. Vgl. ebd., S. 92.

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  31. Vgl. Eurostat (1997a, 1997b).

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  32. Nichtsdestotrotz handelt es sich für die betrachteten Staaten nicht um eine ungenaue Lösung. Wie gezeigt wurde, halten nur in Deutschland untergeordnete Gebietskörperschaften einen größeren Anteil an der Gesamtverschuldung, der sich zudem in seiner Laufzeitenstruktur nicht wesentlich von der des Zentralstaates unterscheidet.

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  33. Dies kann in absoluten Größen, sollte der besseren Vergleichbarkeit halber aber als Anteil am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt geschehen.

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  34. Vgl. z. B. die Verschuldung der lokalen Gebietskörperschaften über den Zentralstaat im Vereinigten Königreich; s. Abschnitt lll.1.2.

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  35. Es erscheint plausibel, etwa ab einer Grenze von 5 % aufwärts von einem „merklichen“ Anteil an der Verschuldung zu sprechen. L f itenstruktur Dies

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  36. Eine weitere Verfeinerung läge im Ausweis der zinsen fur die gesamte au ze würde aber einen erheblichen Erhebungsaufwand bedeuten und die Darstellung gleichzeitig sehr anfällig für Veränderungen der Kapitalmarktbedingungen machen.

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  37. Hierin läge eine zusätzliche Funktion für eine unabhängige nationale Debt-Management Agencv.

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  38. Siehe Abschnitt 11.1.2.1 (c). g g

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  39. Da Huber (1998) die Auswirkung der Preisindizierung untersucht, ist die Festlegung einer Obergrenze für die nominale Staatsschuld von besonderer Bedeutung. Diese könnte allgemein auch durch eine Grenze für einen bestimmten, z. B. den kurzfristigen Laufzeitbereich ersetzt werden.

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  40. McCauley/White (1997), S. 11.

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Wiese, J.A. (2000). Rahmenbedingungen eines nachhaltigen Debt Managements. In: Public Debt Management in der Europäischen Union. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99249-9_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99249-9_5

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