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Der Bedeutungswandel von „Selbstbestimmung“ im massenmedialen Diskurs

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Öffentlichkeitsrhetorik

Part of the book series: DUV Sozialwissenschaft ((DUVSW))

Zusammenfassung

Aus den theoretischen Annahmen über die Deutungsstrategien ko-orientiert argumentierender Akteure innerhalb eines „Issue-Milieus“ (vgl. 3.4) und den Beobachtungen des Verlaufs der Debatten über die Reform des § 218 (vgl. Kapitel 4) ist zu folgern, dass das konfliktauslösende Argument, dass es bei Schwangerschaftsabbruch um die Selbstbestimmung der Schwangeren gehe, im Verlauf der Auseinandersetzung diffundiert. Aufgrund seiner zunächst stark polarisierenden Funktion liegt es in der Logik rhetorischer Meinungsbildung, dass sich Akteure zunehmend auf diese Deutung stützen, ohne, wie dies in einem rationalen Diskurs der Fall wäre, ihre Positionen entsprechend dem originären Bedeutungsgehalt zu adjustieren.

„The question is,“ said Mice, „whether you can make words mean so many different things.“ The question is,“, said Humpty Dumpty, „which is to be master — that’s all.“

(Lewis Carroll: Through the Looking-Glass, 1871)

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Literatur

  1. Die Selektionsregeln lassen sich unter dem Stichwort „Nachrichtenwerte“ zusammenfassen, verstanden im Sinne von Werten, deren Wahrscheinlichkeit, zu einer Verbreitung innerhalb einer Gesellschaft zu gelangen, sich auf die Wahrscheinlichkeit der Verbreitung einer Äußerung, die sich darauf bezieht, überträgt, nicht als empirische Summe der Nachrichtenfaktoren. — Zur Nähe von Frames und Nachrichtenwert vgl. auch Gitlin (1980:6); Kliment (1994:93).

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  2. Die FAZ wird demnach von 82 Prozent der Bundestagsabgeordneten und 56 Prozent der Landtagsabgeordneten gelesen, die SZ von 70 (MdB) bzw. 57 (MdL) Prozent. Sie liegen damit bei beiden Personengruppen an erster und zweiter Stelle.

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  3. In der Auflage von 1985 beschreibt Meyn die FAZ noch, allerdings ohne Angabe der Quelle, „[I]n ihren eigenen Worten: `Sie verteidigt vor allem die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft gegen die zunehmenden Angriffe linker Ideologen.“`.

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  4. Anders als in anderen Ländern existieren in der Bundesrepublik keine Partei-Tageszeitungen, die ansonsten ein geeignetes Untersuchungsmaterial darstellen würden.

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  5. Jürgen Busche beispielsweise hatte Mitte der 80er Jahre von der FAZ zum Innenpolitik-Ressort der SZ gewechselt, vertrat aber nach wie vor eine konservative Position in der Frage der Regelung von Schwangerschaftsabbruch (vgl. 5.5.3.3; 5.7.2).

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  6. Da dieser Sekundäranalyse nur das (durch Journalisten und Redakteure zur Publikation bereits selektierte und bearbeitete) Material zur Verfügung steht, muss diese Annahme aber eine Vermutung bleiben.

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  7. Die Beiträge werden im Folgenden auch „Artikel“ genannt, obwohl es sich dabei nicht unbedingt um Berichte, sondern ebenso um Nachrichtenmeldungen, Interviews, Dokumentationen und ähnliches handeln kann. 9 Davon 883 aus der FAZ und 976 aus der SZ. Quelle der Artikel war das Bundestagsarchiv.

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  8. D.h. vor 1990 sowohl BRD als auch DDR. Aufgrund der Bedeutung insbesondere der katholischen Kirche für die Debatte wurden auch die Artikel aufgenommen, deren geographischer Bezugspunkt der Vatikan war.

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  9. Effektiv betrifft die Stichprobenziehung die Jahrgänge 1971–1976 und 1979.

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  10. Die Artikel der Jahrgänge des Samples wurden gewichtet, d.h., sie gingen doppelt in die Auswertung ein, um einen statistischen Vergleich zu den ausgeschöpften Jahrgängen zu erleichtern. So ergibt sich ein Umfang von n=1860. Zur Beschreibung der Datengrundlage vgl. unten, 5.3.2.

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  11. Diese Variable bereitete bei der Codierung anfänglich insofern Schwierigkeiten, als sich Zeitungsartikel nicht immer eindeutig auf konkrete Ereignisse beziehen, die dann verortet werden können.

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  12. Journalisten wurden als Akteure mit eigenen Beiträgen zur Debatte erfasst, wenn ihre Äußerung sich auf politische Regelung, andere Akteure und/oder Deutungsmuster bezog, also auf inhaltlicher Ebene codierrelevant war. Untersuchungseinheit für journalistische Äußerungen war aus pragmatischen Gründen ein typographischer Absatz.

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  13. Das Codebuch unterscheidet für Deutungsmuster innerhalb dieser acht Dimensionen insgesamt 339 Kategorien, von denen für den deutschen Diskurs 276 tatsächlich benutzt wurden.

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  14. Vgl. grundsätzlich Früh (1991), besonders S.107f.

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  15. Die Codierung wurde von einem deutschen und zwei US-amerikanischen Coderteams durchgeführt. Reliabilitätstests, die sowohl innerhalb als auch zwischen den Teams durchgeführt wurden, erbrachten zufrieden stellende Ergebnisse.

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  16. Innerhalb der acht Argumentationsdimensionen oder Topoi (vg1.5.2.1) waren die einzelnen Kategorien jeweils nochmals zu thematisch zusammenhängenden Dimensionen gebündelt, d.h., dass jedes Argument in einem dreistufigen Entscheidungsprozess codiert wurde. Um die Ideen, die mit den Kategorien benannt sind, anschaulicher zu machen, wurden zu jedem einzelnen Code Indikatoren und Beispiele aufgeführt, die aus dem Material entnommen waren und laufend ergänzt wurden. Zusätzliche Querverweise dienten dazu, die unterschiedliche Schwerpunktsetzung in Abgrenzung zu thematisch verwandten Kategorien zu verdeutlichen.

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  17. Nur acht der 25 Jahrgänge sind von der Stichprobenziehung betroffen; die jeweiligen Beiträge wurden von Beginn an mit Faktor 2 gewichtet.

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  18. des Bundesgebiets uneinheitliche Rechtslage durch unterschiedliche Ländergesetze zur Regelung legaler Abbrüche. Zu 20 Vgl. die erhöhte Frequenz der Berichterstattung für 1988 und, wieder leicht abgeschwächt, 1989, in Abbildung 12.

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  19. In dieser Dimension sind die Argumente Für und gegen Selbstbestimmung zusammengefasst (vgl. 5.3.3.3).

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  20. und 1982 waren jeweils lediglich zwei Artikel zum Thema erschienen, 1981 nur ein einziger.

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  21. Hier wie bei den anderen Deutungsmustern sind jeweils die Häufigkeit der Verwendung der Topoi gezählt (vgl. 5.3.3.3). In die Deutungsdimension 24 Vgl. Tabelle Al [Bezeichnungen von Tabellen mit der Kennung A verweisen auf den Anhangl, die zeigt, in welchen thematischen Kontexten die Deutungsmuster verwendet werden: Knapp 15 Prozent aller Argumente dieser Dimension werden in Artikeln benutzt, in denen die Indikationslösung das Hauptthema ist. Kein anderes Argument ist in diesem Umfang auf ein spezifisches Regelungsmodell bezogen. Eine stärkere Kopplung von einem Argument und einer politischen (aber hinsichtlich des Issues unspezifischen) Regelung besteht lediglich zwischen dem Einigungsvertrag und Argumenten der Dimension 8: Beiträge, die sich hauptsächlich mit diesem Thema befassen, vereinigen 15,6 Prozent aller Deutungen der Dimension „Soziale Ungerechtigkeit“ auf sich. Die Argumentationen mit Leben und Moral werden vor allem im Kontext grundlegender Legitimationen benutzt. Über 32 (Leben) bzw. 27 (Moral) Prozent finden sich in Beiträgen, die sich spezifisch mit den Werten befassen, um die es bei diesem Konflikt geht. Argumentationen über Selbstbestimmung sind besonders selten Gegenstand solcher grundlegenden Überlegungen. Der Schwerpunkt ihrer Verwendung liegt in Artikeln über Handlungen von Akteuren, d.h. sie treten vorwiegend (und häufiger als andere Deutungsmuster) im „regulären” politischen Diskurs der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf.

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  22. Als Veränderung der Tendenz wurden Zu-oder Abnahmen von über 1,5 Prozentpunkten gewertet.

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  23. Hier und in den weiteren Tabellen mit Spaltenprozentuierung ist die letzte Zeile (100% der Spalte) auf die Gesamtzahl der Untersuchungseinheiten (zeilen-)prozentuiert..

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  24. Dies ist vor allem auf die Unterkategorie „Die Abtreibungszahlen müssen gesenkt werden“ zurückzuführen (vgl. Tabelle A2).

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  25. Zur historischen Bedeutung bevölkerungspolitischer Aspekte für die Legitimation der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbruch vgl. 4.1.

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  26. Vgl. Tabelle A3; vgl. auch 4.2.1, 4.2.2.

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  27. Die Ablehnung von Selbstbestimmung kann sich demnach auf den Fakt, das Vermögen oder die Möglichkeit der Selbstbestimmung beziehen, von daher ist die Gruppe der ablehnenden Argumente in sich mehrdimensional (vgl. dazu auch unten, 0).

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  28. Dieses zusammenfassende Verfahren ist hinsichtlich der Hypothese 1, die von einer Zunahme der (positiven) Selbstbestimmungsargumente ausgeht, konservativ, insofern es den Schwerpunkt vor allem für die dritte Phase leicht in Richtung der ablehnenden Deutungen verschiebt. Die als zustimmend gezählten (vgl. Tabelle 7) 142 Äußerungen der ersten und 422 Äußerungen der dritten Phase (vor Abzug der fünf bzw. 16 Pro-/Contra-Äußerungen) enthalten 172 und 470 zustimmende „Idea-Elements“; die als ablehnend gezählten 50 und 108 Äußerungen (ebenfalls brutto) hingegen nur 58 bzw. 1 I 1 „Idea-Elements”.

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  29. Wie oben (vgl. 5.3.3.3) bereits angesprochen, zeigt sich hier die Mehrdimensionalität der nur thematisch zusammengefassten Kategorien. Eine codiertechnische Alternative zur Vermeidung dieses Problems wäre die analytische Trennung von Topoi und Positionen. Das deutsche Coderteam hat gute Erfahrungen mit einer zusätzlichen Variable zur Erfassung der Evaluation der Idee in einer Äußerung gemacht. White (1951) entwikkelte ein Kategoriensystem zur Wertemessung, das der praktischen Benutzung von Werten als Bewertungsmaßstäben inhaltsanalytisch durch die Unterscheidung zwischen „value“, „absence of a value” und „disapproval of a value“ gerecht wird (vgl. 3.3.2). Im Anschluss daran kann der deskriptive und präskriptive Bezug auf den Kerngehalt eines benutzten „Idea-Elements” x danach differenziert werden, ob x der Fall ist (oder nicht) und ob x der Fall sein sollte (oder nicht). Dies führt zu einer sechsstufigen Unterteilung mit 1 (gegeben, Zustimmung), 2 (gegeben, neutral), 3 (gegeben, Ablehnung), 4 (nicht gegeben, Zustimmung), 5 (nicht gegeben, neutral), 6 (nicht gegeben, Ablehnung) (vgl. Franz 1993). Eine ähnliche Unterscheidung wendet Mohler (1978, 1989) an, der im Rahmen seiner Wertwandelanalysen die „Dimension der zeitlichen Verankerung“ (war/ist/wird), die „Kontingenzdimension” (existiert/existiert nicht) und die „Bewertungsdimension“ (positiv/negativ) eines Sachverhalts, also anhand einer Variable mit zwölf möglichen Ausprägungen, misst.

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  30. Der Grad der Festigkeit und Konsistenz dieser Meinung variiert mit der Funktion, die das Issue für den Akteur hat (vgl. 5.4). Die Position von Akteuren der politischen Arena, der katholischen Kirche, von Lebensschützern oder der Frauenbewegung sollte dezidierter sein als beispielsweise die der Journalisten oder der Wissenschaft.

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  31. Vom 17.07.91, darin zweimal die Bestätigung des Rechts auf Selbstbestimmung, also in Nähe der Feststellung, dass es sich dabei nicht um ein spezifisches Frauenthema handle.

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  32. Die Begründung für ihre Position liefert sie an einer anderen Stelle des selben Artikels. Die Liberalisierung von Schwangerschaftsabbruch sei ein Beispiel dafür, „dass die äußere Gleichberechtigung der Geschlechter eine innere Kehrseite hat; die materielle Verselbständigung der Frau musste das uralte Mutter-Kind-Verhältnis zugunsten der Mutter umkehren und schließlich in die Weigerung münden, die eigene biologische, durch die Mutterschaft gekennzeichnete Besonderheit anzuerkennen.“ Gleichberechtigung schade den Frauen, wenn sie Einfluss „auf das weibliche Bewusstsein insgesamt ausübt”.

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  33. Zu diesem Artikel vgl. auch 5.7.2.

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  34. „entscheidungsunfähigen“ Frauen beruht (Frauen sind nicht in der Lage, selbst zu entscheiden), das Süssmuth anführt, um sich dagegen zu verwehren. Interessant ist die Verknüpfung beider Deutungsmuster: Der Vorwurf der Unfähigkeit zu Entscheidung und Verantwortung wird als Gegenargument zur Forderung nach Selbstbestimmung, Es geht um Mutterschaft und die Rolle der Frau, aufgefasst und als ein typisches „Roll-Back”-Argument verwendet.

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  35. Grundlage für diese Berechnungen sind nicht mehr die prozentualen Anteile an allen Außcrungen, sondern, da sich der Indikator auf jeweils einen Akteur, unabhängig von der Gesamtverteilung, bezieht, die absolute Anzahl von Äußerungen mit Deutungsmustern, Außcningen mit Selbstbestimmungsargumenten und Aulterungen mit Pro-Selbstbestimmungsargumenten.

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  36. Vgl. für den gesamten Abschnitt die Tabelle A8.

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  37. Vgl. auch die Aktivität der Ärzte in der Kampagne „Dein Körper gehört Dir!“, die sich als erste Argumentation gegen die Restriktion von Schwangerschaftsabbruch auf Habeas-Corpus-Rechte bezog (4.2.1).

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  38. In den beiden Reformdebatten kamen 98 Prozent der 303 Außerungen des Rechtssystems, die Deutungen enthielten, vom BVerfG.

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  39. Das Codebuch regelt, dass Zitate dritter Akteure innerhalb des Wortbeitrags eines Akteurs als eigenständige Äußerungen codiert werden.

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  40. Zu diesem Befund vgl. auch 5.4.2.4.

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  41. Vgl. dazu auch die Verteilung der „Anlässe der Berichterstattung“ nach Arenen (vgl. Tabelle A9): Ein gutes Drittel der Beiträge wurde anlässlich von Handlungen des Gesetzgebers (in dessen Arena ja auch der sachliche Schwerpunkt liegt) geschrieben, insgesamt zwei Drittel aller Beiträge reagieren auf Initiativen (einschließlich Stellungnahmen) des politischen Systems im weiteren Sinne.

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  42. Inwieweit die Selektionsentscheidung der Journalisten als „Priming“-Effekt (vgl. 3.3.2) der (durch den Journalisten oder die Redaktion) wahrgenommenen Relevanz der Akteure oder einzelner Äußerungen bezüglich des Issues erklärbar ist (vgl. Eilders 1997:92ff), wäre eine Frage an die Nachrichtcnwertforschung.

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  43. Als Lesebeispiel der Tabellen: Der Anteil an Selbstbestimmungsargumenten, den die Frauenbewegung in der ersten Debatte in die massenmediale Öffentlichkeit eingebracht hatte, betrug 7,3 Prozent (vgl. Tabelle 12), ihr Anteil am Diskurs der Issue-Definition (dem Gesamt der Wortbeiträgen mit Deutungsmustern) betrug im selben Zeitraum 1,2 Prozent (vgl. Tabelle 11). Im Vergleich zu ihrer Beteiligung am gesamten Diskurs ist ihr Anteil am Selbstbestimmungsdiskurs überdurchschnittlich hoch. Die Differenz zwischen beiden Werten, die in dieser ersten Phase 6,1 Prozentpunkte beträgt, beläuft sich im Diskurs der 90er Jahre nur noch auf 0,1 Prozentpunkte. — Zur Berechnung auch der weiteren Index-Werte vgl. 5.4.1.

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  44. Vgl. Tabelle Al2; fir die Richtung der Argumentation nach Phasen vgl. auch Tabelle 7.

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  45. Die Codierung geht zurück auf einen SZ-Artikel von März 1974, der über Aktionen der Westberliner Frau- engruppe „Brot und Rosen“ berichtet. 56 Hier kann zwar nicht geklärt werden, warum die SZ und die FAZ in den frühen 70er Jahren gerade diese Akteure bevorzugt anführen. Geklärt ist damit jedoch, dass die beobachtete Schwankung der Prominenz dieser Akteure im Zeitverlauf auf unterschiedlicher Schwerpunktsetzung durch jeweils eine der Redaktionen zurückzuführen und insofern keine verallgemeinerbare Entwicklung ist.

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  46. Würden sich sehr große Differenzen in der Argumentation der beiden Titel ergeben, müsste getestet werden, inwieweit der festgestellte Wandel der Argumentation im Zeitverlauf titelabhängig war. Da sich aber die Schwerpunkte innerhalb des Selbstbestimmungsarguments nur wenig zwischen der ersten und der dritten Phase verschieben (vgl. 5.3.3.5), ist dies nicht zu erwarten.

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  47. sa Beispiele für Argumentationen der 90er Jahre vgl. unten, 5.5.3.2; 5.7.2.

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  48. se Loglineare Modelle dienen der Analyse von mehrdimensionalen Kreuztabellen. Die Zellhäufigkeiten der Tabelle lassen sich, analog zur Varianzanalyse, als loglineare Kombinationen der beteiligten Variablen darstellen. Der Beitrag der unterschiedlichen Ausprägungen der Variablen wird durch den Parameter.s ausgedrückt (vgl. Gilbert 119811, Reynolds 119770.

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  49. Gemeint ist der Kreis von Strafrechtslehrern, der 1970 einen Alternativentwurf zum geltenden f 218 vorlegte. Ihre Mehrheit plädierte dabei für eine Fristenregelung, eine Minderheit für eine Indikationsregelung (vgl. Gante 1991:1211).

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  50. Dies ist der bereits zitierte einzige Artikel, in dem Argumente gegen Selbstbestimmung von der Frauenbewegung eingebracht werden (vgl. Fn.55) und gleichzeitig der einzige Artikel der ersten Phase, der Außerungen von Frauen mit Argumenten gegen Selbstbestimmung enthält (vgl. unten, 5.4.4.1).

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  51. Die von der Journalistin im selben Artikel formulierte Kritik am Feminismus kommt bemerkenswerter Weise jedoch aus einer völlig anderen Richtung und kulminiert in dem Vorwurf, dass die Unterdrückung von Frauen von dieser Bewegung nicht als Nebenwiderspruch behandelt würde: „Gegner, auch weibliche, nennen die Feministinnen kleinbürgerlich, weil sie vom Sozialismus nicht zwangsläufig eine Lösung ihrer Probleme erwarten, die sich in dem Satz ausdrücken: `Die bürgerliche Revolution steht bei den Frauen noch aus’.“

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  52. In der Regel wird die Mehrheit der Gesetzesentwürfe von der Regierung und ihren Ministerien eingebracht. Der Fall des § 218 war dafür jedoch untypisch; viele Entwürfe wurden von Parteien, Gruppierungen innerhalb von Parteien oder parteiübergreifenden Gruppen vorgelegt.

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  53. Zu den intermediären Funktionen von Parteien als „institutionalisierte Vermittlungsstrukturen“, die einerseits Offenheit, andererseits Entscheidungsfähigkeit von Demokratien gewährleisten vgl. auch Neidhardt (1996:71–76).

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  54. Vgl. 5.2. Möglicherweise spiegelt sich hier auch, was Proebst in Hinblick auf die SZ als „Loyalität gegenüber der jeweiligen Regierung“ bezeichnet hatte (vgl. PÜrer/Raabe 1996:167).

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  55. be Für die Prozentuierung der Beiträge dieser drei Parteien auf hundert, die Grundlage der folgenden Berechnungen ist, vgl. Tabelle A21. Dort auch die Übersicht über Argumentationen anderer Parteien und Bündnisse mit und für Selbstbestimmung (Tabelle A22).

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  56. Möglicherweise ist die zentrale Rolle, die Parteien in der deutschen Debatte über das Issue spielen, auch ein Grund für die Entfundamentalisierung des Diskurses gerade im Vergleich mit der US-amerikanischen Debatte.

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  57. Vgl. Tabelle A24 mit Tabelle 11 (Deutungen nach Arena). — Inwieweit diese Personalisierung, also die öffentliche Exposition von Einzelpersonen aus bestimmten Handlungsbereichen, mit der Personalisierung innerhalb der Arenen selbst einher geht, kann daraus natürlich nicht bestimmt werden.

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  58. So haben etwa parlamentarische Debatten allein schon deshalb einen relativ wenig dialogischen Ablauf, weil die wesentlichen Beiträge vorher verfasst und als Reden schriftlich fixiert sind. Stärker der Fall ist dies beispielsweise bei wissenschaftlichen Veranstaltungen, in denen vorbereitete Referate präsentiert und anschließend in einem mehr oder weniger vorbereiteten Plenum einem flexiblen Frage-und-Antwort-Muster folgend diskutiert werden. — Eigene Vorrecherchen haben ergeben, dass die „Deutungsmusterdichte“ in Parlamentsdebatten größer ist als in Zeitungsartikeln, in denen schließlich für die Leser ein thematischer Kontext erst (re-)konstruiert werden muss. In den Artikeln geht es nicht primär um Argumentationen und Gesetze, sondern um die Beobachtung von Ereignissen, d.h. Akteurshandlungen, des (gesetzgeberischen) Legitimationsprozesses.

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  59. Dies lässt sich auch anhand der Zeitungsartikel verfolgen. Die Äußerung Inge Wettig-Danielmeiers in der Bundestagsdebatte am 25.06.92, „Jede kluge Frau weiß, auf den Mann (FAZ)/Vater (SZ) kann sie sich nicht verlassen“, wird in beiden Zeitungen in ihren Berichten am folgenden Tag zitiert. (Bemerkenswert ist immerhin, dass die Zeitungen die Äußerung unterschiedlich wiedergeben. Das Bundestagsprotokoll der Plenarsitzung [12. Wahlperiode, 99.Sitzung, S.82281 stützt die mildere Version der SZ).

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  60. Zur weiteren Deskription der geschlechtsspezifischen Verwendung von Selbstbestimmungsargumenten durch männliche und weibliche Sprecher vgl. 5.5.4.

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  61. Für sich genommen, ist dieser Anteil allerdings relativ hoch, etwa ins Vergleich mit dem Anteil, den Selbstbestimmungsargumente an allen Wortbeiträgen haben (vgl. Tabelle 3).

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  62. Fast 90 Prozent der Bewertungen sind einfache Ablehnungen oder Zustimmungen. Extrem wird über Regelungsmodelle selten geurteilt, dann aber negativ. In der Recodierung wurde „sehr negativ“ (56 Fälle) und „negativ” zu „negativ“, „sehr positiv” (zwei Fälle) und „positiv“ zu „positiv”.

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  63. Auch Proben als ambivalent codierter Textstellen bestätigen die Entscheidung. Drei Beispiele mögen dies verdeutlichen: „Müller-Emmert fand auch lobende Worte für den Fristenvorschlag. Er sei geeignet, das Recht auf Selbstbestimmung und Intimsphäre der Frauen zu erhöhen; es werde auch die Gesundheit der Mütter besser geschützt, wenn sie nicht mehr auf Kurpfuscher angewiesen seien. Gleichwohl sei der Staat schlecht beraten, wenn er auf das zusätzliche Mittel der Intervention verzichte. Müller-Emmert vermied es, sein Abstimmungsverhalten zu verdeutlichen.“ (SZ, 27.04.74) — Vor dem zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts „war Wettig-Daniclmeier auf Schlimmeres gefasst gewesen und freute sich, wenn sie auch über die Komplizierung der Beratung `nicht glücklich’ sei, über den `Fortschritt gegenüber der Unmündigkeit’.” (SZ, 29.05.93). „Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Würfel sagte mit Blick auf den Strafrechtsteil des Urteils: `Der Optimismus war berechtigt.’ Zwar seien `Nachbesserungen bei der Rechtskonstruktion nötig’, doch könnten die Frauen nach dem Urteil `selbst’ entscheiden.“ (FAZ, 29.05.93)

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  64. n der Tat ist in dieser Auseinandersetzung mit knapp 85 Prozent die überwältigende Mehrheit der Beurteilungen von Akteuren negativ (vgl. Neidhardt 1996:63).

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  65. Die Entwicklung der Verwendung von Gegenargumenten zeigt Tabelle A30 (Differenzen zwischen den Summen aus Tabelle 26 und Tabelle A30 zu Tabelle 25 [n=131 beruhen auf Außerungen, die Pro-und Contraargumente enthalten). Hier lässt sich ein gegenläufiger Trend erkennen: die Unterschiede des Bezugs auf politische Positionen sind in der ersten Phase geringer als in der dritten Phase, sie dienen deutlicher als in den 70er Jahren der Ablehnung liberaler Regelungen. Im Gegensatz zu den Pro-Argumenten werden die Contra-Argumente also offenbar im Diskursverlauf spezifischer. — Vgl. auch Tabelle A31: die Verschiebungen in der Benutzung von Selbstbestimmungsargumenten sind nicht etwa auf „ambivalente“ Beurteilungen zurückzuführen. Obwohl die Zahl der positiven Bewertungen restriktiver Modelle bei Ausklammerung ambivalenter Bewertungen leicht niedriger ist, lässt sich eine klare Entkopplung erkennen.

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  66. Die folgenden beispielhaften Textstellen sind nicht danach unterschieden, ob sie restriktive Regelungen unterstützen oder liberale Regelungen ablehnen.

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  67. In einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz, die in der SZ vom 18.04.1974 zitiert wird, heißt es: „`Die Vorstellung, jeder müsse über den, der von ihm abhängig ist, auch Verfügungsgewalt haben, ist reaktionär’, durch eine Fristenregelung werde die Frau nicht freier.“

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  68. Zwar sei also die Freiheit „der Frau“ ein Ziel der Kirche, die Fristenregelung hingegen stelle ein Instrument dar, das nicht nur ein ungeeignetes Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sondern in politischer Hinsicht gerade für diejenigen, die sie fordern, untragbar sein sollte.83 Interessant ist diese Argumentation auch, insofern hier ein Vorwurf, mit dem sich die katholische Kirche selbst konfrontiert sieht, nämlich autoritär und reaktionär zu sein, auf die Gegenseite angewandt wird.

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  69. Ein zweites Mal wird dieses Argument, das der Forderung nach Selbstbestimmung die Forderung nach Mitbestimmung gegenüberstellt und gegenüber der Frau, die einen Fötus in sich trägt, in Anspruch nimmt, fünfzehn Jahre später verwendet, in einem Kommentar von Jürgen Busche (SZ, 19.09.91) mit der Überschrift „Die Frau hat das Wort“ zum Programm des DGB: „(…) Solches Argumentieren haben die Gewerkschafter zweifellos von den großartigen Kapitalisten aus einer besseren Zeit gelernt, die da sagten: Herr im Haus zu sein, ist nicht als willkürliches Verfügungsrecht über den Betrieb und die dort arbeitenden Menschen zu verstehen, sondern als Entscheidungsrecht zu verantwortungsvollem Unternehmertum. Es gibt Rechtsgüter des gemeinsamen Lebens, über die kann ein Einzelner nicht generell allein, nur sich selbst verantwortlich entscheiden. Auch eine Frau kann das nicht generell.”

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  70. Der Anteil von Äußerungen über Regelungsmodelle an den Äußerungen mit Deutungsmustern beträgt bei Frauen rund 46 Prozent in der ersten und rund 42 Prozent in der dritten Phase gegenüber einem Anteil von 34 und 32 Prozent bei männlichen Sprechern. Obwohl in den 90er Jahren in den beiden Zeitungen mehr Wortbeiträge von Männern als von Frauen zu lesen sind, stammen in diesem Zeitraum mehr Äußerungen über konkrete Regelungen von Frauen als von Männern.

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  71. Frauen vertreten insgesamt eine liberalere Position gegenüber der Regelung von Schwangerschaftsabbruch als Männer. Die Summen der „liberalen“ Felder (einschließlich der Ablehnung von restriktiven Modellen) beträgt bei Frauen in der ersten Phase 72, in der dritten Phase gut 60 Prozent, während sie sich in den Äußerungen männlicher Sprecher auf gut 54 Prozent in der ersten und 43 Prozent in der dritten Phase belaufen (vgl. die Tabellen A33 und A34). In der Tat wurde auch die, erste, relativ liberale, Fristenregelung im Bundestag 1992 mit knapp 70 Prozent der Stimmen weiblicher Abgeordneter gegenüber nur 52 Prozent der Stimmen männlicher Abgeordneter angenommen (vgl. Tabelle A35). — Damit spiegelt die Verteilung der Positionen im Bundestag jedoch nicht die Bevölkerungsmeinung wider. In der bereits angeführten (vgl. 4.2.2, Fn.23) Auswertung einer 1990 bis 1992 durchgeführten Befragung kommt Rattinger zu dem Ergebnis, dass zwar (insbesondere in Westdeutschland) mehr Frauen als Männer eine Meinung zu § 218 hätten, allerdings gibt es keine signifkanten geschlechtsspezifischen Einstellungsmuster zu diesem Thema: „Nach den dazu vertretenen Meinungen ist es definitiv kein `Frauenthema’” (1993:116).

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  72. Verglichen mit der durchschnittlichen Bewertung von restriktiven Regelungsmodellen als negativ oder positiv (vgl. Tabelle 25; vgl. auch Tabelle A34) werden restriktive Regelungen also in der dritten Phase von Männern besonders positiv bewertet, wenn sie im Zusammenhang mit Argumenten für Selbstbestimmung stehen.

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  73. Für die erste Phase vgl. Tabelle A37.

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  74. Vgl. Phase 1 in Tabelle 26; vgl. Tabelle A37.

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  75. Die Unterschiede zwischen den relativen Häufigkeiten, mit denen Frauen und Männer in Äußerungen über Regelungsmodelle auf Argumente für Selbstbestimmung rekurrieren, sind gering (vgl. Tabelle A36). Zwar werden gut 72 Prozent der Beurteilungen von Gesetzen mit Pro-Selbstbestimmungsargumenten von Frauen eingebracht (vgl. Tabelle 27), dieser Anteil liegt jedoch nur wenig über dem Anteil der Pro-Argumente, die insgesamt von Frauen geäußert werden (69 Prozent; vgl. Tabelle 19).

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  76. Äußerungen, die für und Äußerungen, die gegen eine bestimmte Deutung argumentieren, sind (als Topoi im Sinne des in utramque partem disserere/dicere (vgl. 3.3.11) bei dieser Fragestellung zusammengefasst.

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  77. Vgl. etwa BVerfGE 39, 1 (42; 65). — Eine Forderung von Liberalisierung mit diesen Deutungsmustern könnte etwa die Argumentation der Regierungskoalition im Bundestag sein, die Strafandrohung sei ein ungeeignetes Mittel, den (gebotenen) Schutz des werdenden Lebens zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 39, 1 [16]).

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  78. So etwa in der Begründung der Bundesverfassungsgerichtsklage von 249 Mitgliedern des Bundestages und der Bayerischen Staatsregierung. Das „grundsätzliche Unrechtsurteil“ sei ein notwendiges und geeignetes Mittel zum Schutz des ungeborenen Lebens, von dem auch eine „rechtsethische Signalwirkung” ausgehen müsse (vgl. BVerfGE 88, 203 [2370]). Diese Argumentation wird auch im Urteil des BVerfG aufgegriffen, das betont, der Bevölkerung müsse die Unrechtmäßigkeit des Schwangerschaftsabbruchs verdeutlicht werden. Vor dem Hintergrund des überragenden Rechts auf Leben sollen die präventiven und repressiven Schutzwirkungen „im Volke lebendige Wertvorstellungen und Anschauungen über Recht und Unrecht stärken, unterstützen und ihrerseits Rechtsbewusstsein bilden.“ (BVerfGE 88, 203 12531); vgl. 4.2.3.

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  79. Vgl. 4.3.2. Das Urteil des Supreme Court im Fall Roe v. Wade (1973) legalisierte Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten und befand in seiner Begründung, dass dem Recht der Schwangeren auf „Privatheit“ ein höherer Wert beizumessen sei als dem ungeborenen Leben des Fötus (vgl. Rucht 1994:352).

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  80. Die kleinste Distanz oder größte Nähe besteht, wie auch aus der MDS gut ablesbar ist, zwischen der Deutung des Fötus als Leben und der Rolle des Staates, in der ersten Phase auch der moralischen Argumentation, die größte Distanz zwischen Argumenten mit sozialer Ungerechtigkeit und insbesondere dem Konflikt zwischen Fötus und Frau, in der ersten Phase auch Argumenten über Moral und Schwangerschaftsabbruch als Bevölkerungspolitik, in der dritten Phase der Deutung des Fötus als Leben.

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  81. Ähnlich, wenn auch ohne Berufung auf religiöse Deutungen, die Argumentation Seebacher-Brandts, vgl. 5.3.3.3.

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  82. alle wesentlichen Argumente bezieht (vgl. Rucht 1994:388f), auch wenn die Akteure nicht mit denen der ersten Debatte identisch sind. Die konfligierenden Interessen und Perspektiven sind dennoch im Wesentlichen die gleichen (vgl. Tabelle 4, Tabelle 10); auch die Verhältnisse zwischen den Arenen bleiben relativ konstant (vgl. Tabelle 11), konservative und liberale Positionen klar verteilt.

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Franz, B. (2000). Der Bedeutungswandel von „Selbstbestimmung“ im massenmedialen Diskurs. In: Öffentlichkeitsrhetorik. DUV Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99244-4_5

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