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Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos in Banken

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Zinsänderungsrisiken im Commercial Banking

Part of the book series: Trends in Finance and Banking ((TFB))

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Zusammenfassung

Für die deutschen Banken erlangte das Zinsänderungsrisiko zuerst106 in den Jahren 1979 und 1980 besondere Bedeutung.

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Literatur

  1. Schon 1973 war die Zinsspanne bei steigendem Zinsniveau z. B. bei den Großbanken und den Regional-und sonstigen Kreditbanken signifikant gesunken, vgl. Deutsche Bundesbank (1976), S. 22. Die für alle Bankengruppen bedeutendem Ergebnisbeeinträchtigung aufgrund von ZAR liegt aber in den Jahren 1979 und 1980, vgl. dazu die Übersicht in Deutsche Bundesbank (1981), S. 24. Daher wird auf diesen Zeitraum im folgenden exemplarisch Bezug genommen.

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  2. Vgl. Deutsche Bundesbank (1980), S. 18.

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  3. Vgl. Deutsche Bundesbank (1980), S. 22 und auch Bangen (1987), S. 3.

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  4. Vgl. Deutsche Bundesbank (1981), S. 18. Vgl. Deutsche Bundesbank (1981)

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  5. Vgl. dazu Deutsche Bundesbank (1990), S. 17 und S. 27.

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  6. Vgl. Deutsche Bundesbank (1988), S. 198/199. “’ Vgl. Jacob (1978), S. 342.

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  7. Vgl. dazu nochmals Deutsche Bundesbank (1981), S. 12.

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  8. Bangen (1987), S. 25; auf das ZAR bezogen vgl. auch Bangen (1987), S. 7.

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  9. Vgl. dang Hagenmüller/Jacob (1988), S. 265/266.

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  10. Rohfes nennt dariiberhinaus auch noch den erwarteten Zinsüberschuß, berücksichtigt dies aber nicht in seiner (hier zitierten) Systematik, vgl. Rolfes (1985), S. 20. Schierenbeck stellt ebenfalls als Vergleichspunkt eine erwartete Ergebnisgröße heraus, vgl. Schierenbeck (1997b), S. 63.

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  11. Vgl. zu einer ähnlichen Definition Rolfes (1985), S. 20. Ein Nullergebnis, wie in obiger Abbildung ebenfalls als Zielgröße vorgeschlagen, ist schon deshalb nicht problemadäquat, weil die Unterschreitung eines gewissen Mindestgewinn die Bank zumindest aufsichtsrechtlich in Schwierigkeiten bringt, vgl. Dazu Hölscher (1987), S. 9.

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  12. Vgl. zu einer entsprechenden Charakterisierung der Beziehung zwischen subjektiver Unsicherheit und Risiko im Bankbetrieb: Hölscher (1987), S. 6/7.

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  13. Diese Wertpapierkategorien werden wie Umlaufvermögen behandelt, infolgedessen gilt für sie das strenge Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 3 HGB; vgl. dazu Kmmnow et al. (1994), S. 341.

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  14. Vgl. Schmidt (1981), S. 272 und Rudolph (1979), S. 190 ff. Den amerikanischen Begriff Duration haben Lohmann, Schmidt und Rudolph in die deutsche Literatur eingeführt, vgl. dazu Schmidt (1981), S. 272.

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  15. Vgl. Schmidt (1981), S. 273 oder z. B. auch Schierenbeck (1997b), S. 71.

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  16. Dies ergibt sich aus folgender Überlegung: Wird der Barwert abgeleitet nach dem Zins und diese Gleichung durch P geteilt, umgestellt und obige Definition der Duration berücksichtigt, ergibt sich (3.2.2). Vgl. dazu Schmidt (1979), S. 719.

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  17. Vgl. dazu z.B. Douglas (1988), S. 181 ff. oder Schiercnbeck (1997b), S. 73/74.

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  18. Vgl. zu diesen Kritikpunkten an den traditionellen Durationmodcllen Bußmann (1989), S. 90–100.

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  19. Vgl. z. B. Bußmann (1988), S. 121 ff.; das Problem der Annahme einer horizontalen Zinsstruktur kann mit Hilfe der ‘effective duration’ beseitigt werden; bei Verwendung der ‘key rate duration’ besteht darüberhinaus die Möglichkeit, den aufgrund der Konvexität der Preisfunktion entstehenden Fehler zumindest abzumildern, vgl. zu beidem Schierenbeck (1997b), S. 72–77. Zur Behandlung dieser Problematik in einem VaR-Kontext sei auf die Vorgehensweise bei RiskMetrics hingewiesen, vgl. dazu J.P.Morgan (1996), S. 135.

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  20. Vgl. dazu Deutsche Bundesbank (1980), S. 23. Nach Ansicht der Bundesbank werden festverzinsliche Wertpapiere von Banken häufig gerade als langfristige Anlagen erworben, dies würde darauf hindeuten, daß viele Papiere bis zur Fälligkeit durchgehalten werden, vgl. Deutsche Bundesbank (1980), S. 23. Gemäß des gemilderten Niederstwertprinzips müssen diejenigen Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, nicht auf den Niederstwert abgeschrieben werden. Vgl. dazu § 340e, Abs. 1, Satz 2 HGB und §253, Abs. 2, Satz 3 HGB.

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  21. Vgl. Rudolph (1979), S. 203; Rudolph (1981), S. 554 und Schmidt (1981), S. 274/275.

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  22. Vgl. zur Duration - Gap - Analyse von ZAR z.B. auch Geiger (1994), S. 25–27.

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  23. Vgl. Bessler (1989), S. 246–249. Die Veränderung einzelner Diskontierungssätze simuliert er in Abhängigkeit der Veränderung eines Basis - Rcferenzzinssatzes unter Verwendung von empirisch zu ermittelnden Zinsreagibilitäten. Dabei ist Apn;=zq;Ar mit Opa= Veränderung des laufzeitspezifischen Diskontienmgsfaktors, Ar— Veränderung des Basiszinssatzes (hier Rendite Restlaufzeit ein Jahr) und z,,;=Zinsreagibilität des entsprechenden Diskontierungszinssatzes im Verhältnis zum Basiszinssatz. Vgl. Bessler (1989), S. 249/250.

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  24. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Rolfes (1985), S. 33. Bessler modelliert an dieser Stelle jedoch ganz und gar nicht, was Rolfes unter Zinsanpassungselastizitaten versteht, sondern lediglich time - lags in der Zinsanpassung.

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  25. Der Versuch von Brammertz und Jak, eine Duration von Spargeldern zu bestimmen, zeigt, wie viele Pramissen bezüglich Marktzinsentwicklung, Positionszinsanpassung und Kundenverhalten gesetzt werden müssen, um zu einer Quantifizierung der Duration zu kommen. Vgl. Brammertz/Jak (1993), S. 420–423.

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  26. In der Ableitung von Bessler erscheint das Ersetzen der Zinsbindungsfrist 4 durch die jeweilige Duration gar nicht notwendig, bzw. durch die erst im Nachhinein in die Formel integrierte Duration der Finanztitel wird relativ deutlich, daß zur Quantifizierung von Verändcnmgen des Zinsüberschusses die Duration nicht unbedingt gebraucht wird, vgl. Bessler (1989), S. 265.

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  27. Oberman konstruiert z. B. sein barwertoricnticrtes Modell zur zinsänderungsoptimalen Portfoliogestaltung von Zinsinstrumenten konsequenterweise primär für solche Instrumente, die - wie oben bereits angesprochen - einer ständigen Marktbewertung unterworfen sind und eine Marktgängigkeit besitzen. Vgl. Oberman (1990), S. 24 und 112 ff.

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  28. Dies gilt für Sichteinlagen, Kontokorrentkredile und auch für Spareinlagen in cingeschrdnktem Umfang. I“ Vgl. Rudolph (1979), S. 189.

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  29. Vgl. zur Darstellung des Konzeptes der Einlegerschutzbilanz Hagenmüller/Jacob (1988), S. 285–287.

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  30. Krümmel schlägt vor, stall des Zinssatzes von 9%, der die Zinsvolatilität nich hinreichend berücksichtigt, den Marktzinssatz am Berechnungsstichtag zuzüglich eines ausreichenden Zuschlags zu verwenden, vgl. dazu Schmidt (1981), S. 270.

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  31. Vgl. zu einer kritischen Würdigung dieses Vorschlages Schmidt (1981), S. 269–272.

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  32. Schmidt stellt Parallelen der Vorsichtsabschreibungen zum Solvenzeffekt her, vgl. Schmidt (1981), S. 271. Diese sind aber nicht gegeben, weil Stütze) nur die Abschreibungen auf Aktiva, nicht jedoch auf Passiva bildet. Diese widersprächen auch entschieden dem Einlegerschutzgedanken, der die Leitlinie für Stützels Vorschlag darstellt.

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  33. Zu einer kritischen Auseinandersetzung insbesondere im Hinblick auf ordnungspolitische Fragen vgl. Jacob (1965), S. 72/73.

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  34. Vgl. dazu ausführlich Rolfes (1985), S. 104–114, Bangert (1987), S. 105–108, Herzog (1990), S. 29–33.

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  35. Herzog spricht von einer stark vereinfachten Form der Zinsbindungsbilanz, vgl. Herzog (1990), S. 35. Rolfes betont, daß sich die Interest Rate Sensitivity Analysis insbesondere durch die what-if-Prognosen von der Zinsbindungsbilanz unterscheidet, vgl. dazu Rolfes (1985), S. 112.

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  36. Die Laufzeitspanne ist definiert als Differenz von durchschnittlicher Tilgungsdauer des Gcsamtkreditbestarrles und durchschnittlicher Bindungsdauer des Gesamteinlagenbestandes; daraus kann ein Risikofaktor bzw. Refinanzierungskoeffizient abgeleitet werden, der als eine Kennzahl zur Veranschaulichung des ZAR aus Fristentransformation begriffen werden kam. Vgl. Bütder (1979), S. 254–265. Im Vergleich zur Zinsänderungsbilanz werden die ZAR hier jedoch nur sehr unvollkommen erfaßt.

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  37. In dieser Rechnung werden die ZAR aus Fristentransformation unter Zugrundelegung der Systematik der Marktzinsmethode analysiert. Vgl. dazu Droste et al. (1983), S. 315.

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  38. Schon hier sei angemerkt, daß Scholz bei der Behandlung der unterschiedlichen, mit dem ZAR zusammenhängenden Probleme, wie z.B. der Tragfähigkeit von Risikopositionen, die Sichtweise eines Wirtschaftsprüfers vertritt. Ihm kommt es vor allem darauf an, eine Gefährdung bzw. Existenzbedrohung von Kreditinstituten zu vermeiden, vgl. Scholz (1979), S. 518 und 536. Sehr intensiv diskutiert Scholz die Notwendigkeit zur Bildung von Rückstellung für drohende ZAR, vgl. dazu insbesondere Scholz (1984), S. 129–136. Diese Thematik interessiert hier aber nur am Rande, da primär die bankinterne Sicht zur Quantifizierung und Steuerung von ZAR im Mittelpunkt steht.

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  39. Vgl. zu einem umfangreicheren Beispiel unter Berücksichtigung zahlreicher Bilanzpositionen Wagener (1984), S. 16.

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  40. Bangen weist darauf hin, daß ein Schließen durch bestehendes zinsvariables Geschäft oder durch den Abschluß neuen Geschäfts erfolgen kann, vgl. Bangen (1987), S. 104.

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  41. Vgl. Keine (1986), S. 366/367. Prinzipiell können sowohl Stichtags-als auch Durchschnittsbestände der entsprechenden Periode betrachtet werden, Ultimobestände sind dabei jedoch als eine ungenauere Datenbasis zur Quantifizierung von ZAR zu interpretieren, vgl. z.B. Keine (1986), S. 352. Das BAK stellt in seinem Schreiben jedoch auf Stichlagsbestände ab, vgl. Schreiben des BAK vom 24.2.1983.

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  42. Vgl. so auch Rolfes (1985), S. 70/71. Scholz verwendet in seinem 1984 vorgestellten Beispiel zur bankinternen Quantifizierung von ZÄR für das erste Jahr eine monatliche Betrachtungsperiode; damit werden auch diejenigen Positionen als festverzinslich eingestuft, deren Restzinsbindungsdauer rnirdestens einen Monat beträgt, vgl. dazu Scholz (1984), S. 122/126.

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  43. Vgl. Scholz (1984), S. 134. An dieser Stelle wird wieder deutlich, daß Scholz immer aus Wirtschaftsprüfersichl argumentiert und daher im Einzelfall entschieden werden muß, ob seine Vorschläge auch aus bankinterner Sicht akzeptabel sind.

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  44. Scholz weist auf diese Problematik inform der Positionen Spareinlagen und Termineinlagen hin, vgl. Scholz (1979), S. 522. Ebenso deutet Scholz bereits die bestimmten Kundengeschäften inhärente Optionsrechtsproblematik an, so. z.B. die Rechte vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsmöglichkeiten auf Kundenseite oder auch die Frage nicht ausgenutzter Linien bei Kontokorrentkrediten, vgl. Scholz (1979), S. 523/524. Auf die ZAR durch Kündigungsrechte im Hypothekenbankgeschäft weist insbesondere Schönmann hin, vgl. Schönmann (1978), S. 131–134.

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  45. Schmidt greift dabei auf das von Scholz gegebene Beispiel zurück, vgl. Schmidt (1981), S. 262/263 und Scholz (1979), S. 522/523.

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  46. Keine nimmt diese Betrachtung auf und weist nach, daß bei entsprechender Marktbewertung der Zinsüberschüsse aus offenen und geschlossenen Positionen bei alternativen Zinsszenarien auch aus den Daten der Zinsärderungsbilanz der Solvenzeffekt nach Schmidt ableitbar ist, vgl. Keine (1986), S. 335–345.

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  47. Vgl. Scholz (1979), S. 535. Die Tatsache, daß Scholz vorschlägt, etwaige Verluste zukünftiger Perioden auf den Betrachmngszcitpunkt abzudiskonticren, impliziert in keiner Weise eine Marktbewertung der Festzinspositionen, sondern periodenbezogene Zinsüberschußrisiken werden damit gleichnamig gemacht.

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  48. Keine kommt zu derselben Schlußfolgerung, allerdings führt er dafür aufsichtsrechtliche Argumente an, vgl. Keine (1986), S. 345–349.

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  49. Vgl. z.B. Schierenbeck (1997b), S. 93/94 oder auch Herzog (1990), S. 42. Vgl. zu diesen Voraussetzungen auch RoltesBellmann/Napp (1988), S. 12.

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  50. Vgl. zu einem ausführlichen Beispiel insbesondere Rolfes (1985), S. 127–131, vgl. auch Herzog (1990), S. 42 oder Bangen (1987), S. 102.

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  51. Vgl. Schierenbeck (1984), S. 12/13 oder auch schon Schierenbeck (1983), S. 233/234.

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  52. Als grundlegend dafür ist seine Dissertation aus dem Jahre 1985 anzusehen. Vgl. dazu Rolfes (1985), S. 2640 und S. 156ff.

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  53. Vgl. Lee (1981), S. 18/19. Das Schwergewicht der Interest Rate Sensitivity Analysis, die von Lee beschrieben wird, liegt aber auf der Analyse des V/F - mixes (variable Hate assets financed by fixed rate funds), also des Festzinsrisikos.

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  54. Vgl. dazu °esterlin (1979), S. 98 f. °esterlin spricht in diesem Zusammenhang auch vom Zinsstruktureffekt; dieser entsteht durch die unterschiedliche Reagibilität von Positionszinsen auf Marktzinsänderungen und bewirkt eine Verändcmng der Zinsspanne. Als weitem Effekte mnnt sie den Festzinsblockeffekt (=Zinsniveaueffekt) und den Mengcnstrukturefrekt. Relevant für das Altgeschäft im zinsvariablen Bereich ist der Zinsstruktureffckt, vgl zu diesen Effekten auch die Zusammenfassung bei °esterlin (1979), S. 171–179. Gänzlich von diesen Effekten zu trennen sind die Aktionsdeterminanten der Zinsspanne, die die Verhaltensreaktionen der Zentralbank und der Nichtbanken umfassen, vgl. dazu °esterlin (1979), S. 167–171.

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  55. Vgl. dazu die Ausführungen bei Rolfes (1985), S. 21–25, die sich auf Ergebnisse der Untersuchungen von °esterlin sowie auf eigene Beobachtungen beziehen.

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  56. Vgl. Rolfes (1985), S. 21 Kugler vertritt hier eine andere Meinung, auf die weiter unten detaillierter eingegangen wird, vgl. Kugler (1985), S. 184 ff.

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  57. Die Bundesbank hat die Reaktionen der Geldmarkt-und kurzfristigeren Bankzinsen auf Notenbankzinsänderungen untersucht; dabei hat sie festgestellt, daß die Bank-Positionszinsen maßgeblich durch Geldmarktzinsändcmngen beeinflußt werden, vgl. Deutsche Bundesbank (1996b), S. 40–45 und Deutsche Bundesbank (1991), S. 36. Notenbankzinsänderungen bewirken indirekt-über den Transnrissionsriemen Geldmarktzinsen-eine entsprechende Reaktion bei den Positionszinsen der Banken, vgl. Deutsche Bundesbank (1996b), S. 40.

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  58. Die Marktsituation determinierende Faktoren sind u.a. die Preispolitik der Konkurrenz und die Preiselastizität der Kunden. vgl. Rolfes (1985), S. 31.

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  59. Vgl. Rolfes (1985), S. 34. Auch Schierenbeck weist auf diese Interdependenzen mit Hilfe einer Matrixdarstellung hin, analysiert jedoch nicht die eintretenden Effekte bei steigenden bzw. fallenden Zinsen in den möglichen Konstellationen, vgl. Schierenbeck (1983), S. 236.

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  60. Zu einer Darstellung der drei prinzipiell möglichen Fälle von Elastizitätsprofilen (aktiver/passiver Überhang bzw. ausgeglichenes Profil) der Gesamtbilarv vgl. Schicrenbeck (1984), S. 13.

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  61. Vgl. zum grundlegenden Konzept Schicrenbeck (1997a), S. 72ff. 25’ Rolfes (1985), S. 165.

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  62. Es handelt sich hier um einen Elastizitätsbegriff, der anders verstanden wird als normalerweise üblich in der Betriebswirtschaftslehre. Elastizitäten quantifizieren gewöhnlich die Relation von prozentualen Anderungen zweier Grüßen, z.B. die prozentuale Veränderung der Nachfrage als Reaktion auf eine prozentuale Veränderung des Preises (=Preiselastizität der Nachfrage), vgl. dazu z.B. Wöhc (1990), S. 648. Bei den Zinserfolgselastizitäten werden jedoch,absoiute Arderungen zweier Grüßen zueinander ins Verhältnis gesetzt.

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  63. Zur Begründung der Wahl des Referenzzinssatzes vgl. Rotfes (1985), S. 174–176.

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  64. Die Zinserfolgselastizität bei Festzinsgeschäften beläuft sich entweder auf +1 oder auf -1 und besteht allein aus der Strukturerfolgselastizität. Da die Soll-oder Habenkondition sich bei Marktzinsänderungen für Festzinsgeschäfte nicht ändert und auch der Zinssatz des zinsbindungskongruenten GKM - Geschäftes keiner Veränderung unterworfen ist, ist die Konditionserfolgselastizität für Festzinspositionen generell null. Die Strukturerfolgselastizität beträgt z. B. - I für ein aktivisches Festzinsgeschäft, wenn der Tagesgeldzins um x Prozentpunkte steigt; denn dann beträgt die Differenz im Zähler der Strukturcrfolgselastizität 0-x (=-x), der Nenner beträgt x, und somit ergibt sich die Zinserfolgselastizitä von -1. Sie beträgt +1 für aktivische Geschäfte, wenn der Tagesgeldzins fällt. Für Passivgeschäfte gilt genau das Gegenteil. Die Elastizitäten für Festzinsgeschäfte stellen sich daher auf +/-1 =III; vgl. dazu z.B. Rolfes (1985), S. 206.

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  65. Vgl. dazu z.B. ausführlich Bußmann (1988), S. 39 ff.

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  66. Vgl. zu diesem Beispiel auch Rolfes (1985), S. 197/198.

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  67. Meyer zu Selhausen differenziert zwar in Festzinsrisiken und Risiken im zinsvariablen Geschäft, vgl. dazu Meyer zu Selhausen (1991), S. 137. Er erläutert jedoch nicht, wie er unter Verwendung seiner sogenannten `Zinsbindungsiibersicht’, in die er auch variable Positionen einbezieht, zu einer Bestimmung des ZAR in den unterschiedlichen Bereichen kommt, vgl. dazu Meyer zu Selhausen (1988), S. 582. Dies aber interessiert gerade an dieser Stelle.

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  68. Rolfes (1985), S. 192. Vgl. dazu auch seine Abbildung 28 auf Seite 193, die dies für die Zinserfolgselastizität von Hypothekendarlehen anschaulich dokumentiert. Die Elastizitäten nehmen im untersuchten Zeitraum von 1974–1982 folgende Werte an: -1; -0,5; -1,73; +0,75; -2,25; -0,425; -0,21; -0,58.

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  69. Vgl. z.B. zu einer empirischen Untersuchung zu Zinserfolgselastizitäten bei Kontokorrentzinsen und bei variablen Hypothekenkrediten Bickart (1992), S. 1025–1028. Auch die Berücksichtigung von time - lags kann hier das Problem der Instabilität nicht befriedigend lösen.

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  70. Vgl. dazu z.B. Rolfes (1995a), S. 716/717 oder auch schon Rolfes/Bellmann/Napp (1988), S. 12/13.

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  71. Schierenbeck (1994), S. 530. Schierenbeck integriert aber das Elastizitätskonzept in die Marktzinsmethode und differenziert so in Konditions - versus Strukturbeitragsrisiken sowie Risiken aus dem fest-und variabel verzinslichen Geschäft. Vgl. Schierenbcck (1994), S. 530–533.

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  72. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn die Funktion des Positionszinses in Abhängigkeit des Marktzinses eire gleichseitige Hyperbel wäre, vgl. Willie (1990), S. 651. Angenommen wird jedoch im allgemeinen eine lineare Abhängigkeit.

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  73. Rolfes normiert i.d.R. auf den Tagesgeldzins, z.B. den Tages - FIBOR. Vgl. dazu z.B. Rolfes (1995a), S. 720 ff oder Rolfes/Schwanitz (1992), S. 336.

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  74. Vgl. so auch Schwanitz (1996), S. 68/69. Die Umformulierung der von Pfingsten vorgeschlagenen Empfehlungen für die Geschäftspolitik durch Schwanitz führt aber auch nicht weiter, vgl. Schwanitz (1996), S. 70.

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  75. Insofern ist das Rechenbeispiel von Schwanitz, der von der Konstanz der gespaltenen Zinselastizitäten über dimainazyklem ausgeht, irreal. Dort wird eine Verdopplung der Marge für ein Aktivprodukt konstatiert, für das in Zinsanstiegsphasen eine Elastizität von I, in Zinsabschwungsphasen von 0,8 angenommen wird. Vgl. Schwanitz (1996), S. 68.

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  76. Vgl. Rolfes/Schwanitz (1992), S. 336–337. Die Ausführungen zur Stabilität sind auch als eine Antwort auf die Kritik von Brammertz/Spillmann zu werten, die insbesondere die Instabilität von Zinselastizitäten bemängelt haben, vgl. BrammerWSpillmann (1991), S. 386.

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  77. Rolfes spricht daher davon, daß Elastizititcn im Rahmen der Preispolitik bewußt plan-und steuerbar sind, vgl. nochmals Rolfes (1994a), S. 207.

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  78. Vgl. dazu Schwanitz (1995), S. 166–169 oder auch Schwanitz (1996), S. 62.

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  79. Zeitverzögerungen in der Anpassung führen im Elastizitätsdiagramm zu gewölbten Anpassungspfaden Je stärker die Wölbung, desto größer der time - lag, vgl. dazu Schwanitz (1996), S. 71.

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  80. Dies ist nicht verwunderlich; denn es gilt: sin (x+2 ak)=sin x, k e Menge der ganzen Zahlen, vgl. Rommelfanger (1987), S. 128. Wenn 7 zu 3 und -3 gewählt wird, entspricht dies einer Verschiebung der Positionszinssatzreihen um jewcis knapp eine halbe Phase (genau eine halbe Phase wäre 7= it). Daher kommen die unterschiedlich verschobenen Positionszinssatz_zeitreihen (um eine Phase veschoben) aufeinander zu liegen

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  81. Vgl. z. B. auch Rolfes (1989), S. 198; vgl. auch leicht abgewandelt Rolfes (1992), S. 674.

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  82. Vgl. Rolfes (1994a), S. 214; vgl. zu den beiden genannten Effekten mit leicht abgewandelter Bezeichnung aber identischem Inhalt Schierenbeck (1997b), S. 102–104.

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  83. Vgl. Rolfes (1995a), S. 726–732, zu einem Überblick vgl. insbesondere S. 727. Vgl. dazu auch Schierenbeck (1997b), S. 129–138.

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  84. Vgl. dazu Rolfes (1995a), S. 727 und schon Rolfes (1992), S. 676–682.

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  85. Schwanitz nimmt in seiner Untersuchung zur Elastizität des Kontokorrentzinses im Jahre 1995 ebenfalls die Daten der Deutschen Bundesbank als Grundlage. Er beschränkt sich in seiner Analyse jedoch auf diese eine Geschäftsposition, vgl. Schwanitz (1995), S. 165–169.

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  86. Geldmarktsätze finden sich gleichermaßen in den Monatsberichten, Statistischer Teil, Unterabschnitt „Zinssätze“; dic Kapitalmarktsätze sind verzeichnet in den Statistischen Beiheften zu den Monatsberichten, Reihe 2, Kapitalmarktstatistik (bzw. bis 1992 inkl.: Wertpapierstatistik), Renditenstruktur am Rentenmarkt -Schätzwerte, vgl. dazu auch Wilkens (1994), S. 82.

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  87. Zur Bedeutung von „Single - Indikator - Modellen” vgl. Schierenbeck (1994), S. 513 und weiterführend Schierenbeck (1997b), S. 33/34.

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  88. Als Indikator für das Marktzinsrisiko wird in Abweichung zu Rolfes demnach nicht nur ein einziger angenommen und betrachtet, sondem Wilkens analysiert differenzierter durch die Beachtung unterschiedlicher Marktzinssätze, vgl. dazu Wilkens (1994), S. 71

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  89. Vgl. zu dieser Darstellungsweise und Symbolik: Wilkens (1994), S. 82–83.

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  90. Als Nominalverzinsung K wird bei der Schätzung der Rendite ein durchschnittlicher Kupon aller berücksichtigten Bundesanleihen eingesetzt, vgl. Deutsche Bundesbank (1983), S. 25.

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  91. Vgl. Deutsche Bundesbank (1983), S. 25. Vgl. zu einer Kritik an der Schätzfunktion der Deutschen Bundesbank z.B. Bußmann (1988), S. 27/28 und Wilkens (1994), S. 84/85.

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  92. Wilkens hat untersucht, inwieweit diese drei Faktoren voneinander abhängen und konnte erhebliche Interdependenzen feststeilen, vgl. Wilkens (1994), S. 90.

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  93. Wilkens hat sich dazu entschlossen, zum Testen der Einzelzinssätze die Schätzungen gemäll Schätzfunktion der Deutschen Bundesbank direkt m übernehmen, obwohl er anhand seiner eigenen Schätzfunktion die Werte für die Restlaufzeiten zwei bis vier sowie sechs bis acht und zehn Jahrc Mae gesondert schätzen können Daß dies nicht der Fall ist, kann eindeutig daran erkannt werden, daß er bei den Ergebnistabellen für diese unabhängigen Variablen die Datenkeruiung der Deutschen Bundesbande (AU 20.) angibt, vgl. dazu Wilkens (1994), S. 138–140.

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  94. Wilkens (1994), S. 134. Vgl. dort auch zu eincr Übersicht der übrigen von Wilkens verwandten Operatoren Insgesamt handelt es sich um 16 Stück.

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  95. An dieser Stelle wird nicht kritisch Stellung genommen zu der von Wilkens definierten Maßgröße für das ZAR; es wird hier auf die Diskussion in Kapitel zwei verwiesen. Um die Kalkulationslogik bei Wilkens abgerundet darstellen zu können, ist es aber notwendig, die von ihm verfolgte Methodik zu behandeln. x, Wilkens (1994), S. 206.

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  96. Vgl. dazu z.B. Mamsev/Pfingsten (1992), S. 169–172 oder Schicrenbeck/Wiedemann (1996), S. 27–39.

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  97. Aufgrund der von Wilkens vorgenommen Modifikation der Schätzfunktion der Deutschen Bundesbank kann eire Zinsstrukturkurve vollständig durch die drei genannten Parameter beschrieben werden. Wilkens nimmt für „NIV“ 21 als realistisch zu betrachtende Ausprägungen an, für „STEH” 5, für „KRUM“ 3. Damit ergibt sich eine möglich Anzahl von 21 • 5.3 = 315 Szenarien, vgl. dazu Wilkens (1994), S. 247.

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  98. Wilkens bezeichnet seine Vorgehensweise als `TBF’ - Konzcpt (Tenninzinssätze auf der llasis von Eutures -Preisen), vgl. Wilkens (1994), insbesondere S. 103 und 257 ff

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  99. Als baw - Satz bezeichnet Wild die Zinssätze für Kontokorrentkredite unter 1 Mio. DM gemäß Angaben in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank, als Zeitraum ist Dezember 1970 bis 1985 ersichtlich, der genaue Monat in 1985 ist nicht verzeichnet worden, vgl. Wild (1987), S. 131.

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  100. Als erklärende Variable verwendet erjcdoch neben dem zeitversetzten Wechseldiskontsatz hier den Satz für Dreimonatsgeld (anstatt des Jahresgeldes in der Schätzung des baw - Zinses), vgl. dazu Wild (1987), S. 146.

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  101. An dieser Stelle sei angemerkt, daß Wild die Zinsstrukturkurve anhand des Zinssatzes fiir die Restlaufzeit fünf Jahre und daraus deterministisch abgeleitet anhand der Sätze für Drei - und Einjahresgelder beschreibt Er nimmt wie Wilkens die Schätzfunktion der Deutschen Bundesbank zu Hilfe, die Modellierung der Zinsstrukturkurve bei Wilkens ist jedoch detaillierter, wie bereits oben ausgeführt worden ist. Vgl. dazu Wild (1987), S. 51–73.

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  102. Einige Anmerkungen beziehen sich auf einen von Schierenbeck schon 1983 veröffentlichten Beitrag, der konzeptionell auf Zinselastizitäten abstellt, wie sic später von Rolfes konkretisiert werden. Bangert kritisiert hier den von Schierenbeck unterstellten Automatismus in der Zinsanpassung; vgl. dazu Schierenbeck (1983), S. 233–239 und Bangen (1987), S. 63–65.

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  103. Hypothekenkredite und die Spareinlagen Die Sichteinlagen rechnet er ebenfalls hierzu, vgl. dazu Banger((1987), S. 91 und 151.

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  104. Eine genaue Beschreibung seiner Berechnungsmethodik gibt Bangert selbst an dieser Stelle nicht; diese kann lediglich aus dem von ihm angegebenen Ergebnis geschlossen werden.

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  105. Vgl. Bangert (1987), S. 197. Er berücksichtigt darüber hinaus in der von ihm entwickelten Sonderrechnung Risiken aus der Anlage in festverzinslichen Wertpapieren sowie aus zinsbedingten Rückstellungen. Diese Fragen stehen hier aber nicht im Mittelpunkt, vgl. dazu Bangert (1987), S. 198–208.

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  106. Als Maßstab für die Quantifizierung von ZAR definiert er dabei den positiven oder negativen Barwert des Zinsbindungsfristen - Transformationserfolges, der beim zinsbirdungskongruenten Schließen alter offenen Positionen entstehen würde, vgl. Banger((1987), S. 209.

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  107. Diese Kausalität wird im Elastizitätskonzept beachtet; sie geht aber als entgegengesetzte Extremposition nahezu von einem Automatismus der Positionszinsätdemngen bei Marktzinsändeumgen aus. Vgl. zur Kritik daran nochmals Banger((1987), S. 64.

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  108. Es handelt sich hier um Kontokorrcntkredite von unter l Mio. DM und um Kontokorrentkredite von 1–5 Mio. DM.

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  109. Immerhin sind bei Kontokorrentkrediten von 1–5 Mio. DM in der Fristenklasse „2 Monate“ zehn Zinsänderungen statt nur sechs bei Kontokorrentkrediten unter 1 Mio. im gleichen Zeitraum (und gleicher Fristenldasse) zu beobachten gewesen. Vgl. Bangert (1987), S. 159.

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  110. Vgl. dazu Schierenbeck (1994), S. 517/518 und S. 530–533 oder auch Rolfes (1995b), S. 340.

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  111. Vgl. dazu Rolfes (1985), S. 165–167 und S.185. Dabei geht Rolfes ebenfalls davon aus, daß als Opportunitätszinssatz das zinsbindungskongruente Geld-oder Kapitalmarktgeschäft dient. Auf die Bestimmung der Opportunität geht er jedoch nicht ein. Rolfes kritisiert im iibrigen die ZAR - Rechnungen, die nur auf Strukturbeitragsabweichungen abstellen, als unvollständig; vgl. Rolfes (1985), S. 98.

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  112. Vgl. Rolfes (1995b), S. 350/351. Sein Vorschlag ist nicht zu verstehen als eine Methodik, die zur Quantifizierung von ZAR eingesetzt werden sollte, sondern lediglich als eine Vorgehensweise zur Bestimmung von Strukturbeiträgen im zinsvariablen Geschäft gemäß Marktzinsmethode. Bei Rolfes wird, wie oben ausgefiihrt, das ZAR - unabhängig von der Aktzeptanz der Marktzinsmethode - mit Hilfe das Elastizitätskonzepts bestimmt. An dieser Stelle ist das Prinzip der Reagibilitätskongruenz aber zu behandeln, weil es eine Alternative zu Bangerts Konzeption der effektiven ZBF darstellt, die gerade das von Bangen geforderte Ziel einer Konstanz der Konditionsbeiträge bei Zinsanpassungen verfolgt.

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  113. Vgl. dazu bspw. Schierenbeck/Rolfes (1988), S. 185–213. Zu einer ausführlichen Übersicht über unterschiedlichste Prinzipien zur Bestimmung von Opportunitätszinssätzen, differenziert nach kapitalbindungsund zinsbindungsorientierten Ansätzen, vgl. Rolfes (1995b), S. 345 und 350.

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Schween, O. (1998). Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos in Banken. In: Zinsänderungsrisiken im Commercial Banking. Trends in Finance and Banking. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99238-3_3

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