Zusammenfassung
Der Schutz und die Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere gehört zum klassischen Bereich des Naturschutzes. Der sog. Artenschutz evoluiert allerdings und geht über den ursprünglichen Schutz bestimmter Arten als Einzelerscheinungen der Natur hinaus. Im heutigen Sinne umspannt er auch weitere Sachverhalte, etwa den Schutz einzelner Arten als Teil des gesamten Naturhaushaltes, darunter die Erhaltung der biologischen Artenvielfalt sowie Rettungsmaßnahmen für bedrohte Gattungen. Der Artenschutz geht von einem bewahrenden Naturschutzgedanken aus und erfasste in der ersten Phase insbesondere diejenigen Naturgüter, deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, ästhetischen und historischen Gründen im öffentlichen Interesse lag. Erste Aktivitäten mit diesem Leitmotiv traten in Polen in der zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts auf. Es handelte sich um das polnische Galizien, d. h. den von Österreich annektierten Teil Polens, dessen Landesparlament zwei wichtige Gesetze verabschiedete. Das erste war das Gesetz über den Schutz von Murmeltieren und Wildziegen im Tatra-Gebirge vom 05.10.1868, das zweite — das Gesetz über den Schutz einzelner Tierarten, die für die Landwirtschaft nützlich sind — wurde am 30.01.1875 verabschiedet. Das Gesetz von 1875 regelte im § 9, dass die Lehrer an Volksschulen ein stärkeres Umweltbewusstsein verbreiten sollen. Es handelte sich um eine Pflicht, Schülern die Bedeutung von Vögeln noch vor dem Anfang der Brutzeit darzustellen.11 Die Anfänge der organisierten Naturschutztätigkeit in der zweiten polnischen Republik sind im Jahr 1919 zu finden. Am 15.09.1919 wurde die Rechtsverordnung des Ministers für Konfessionen und Ausbildung über den Schutz von Naturdenkmälern erlassen.
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Weiterführende Literatur und Quellen
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Rotko, J. (2002). Artenschutz aus polnischer Sicht. In: Kramer, M., Brauweiler, HC. (eds) Naturschutzrecht und Nutzungskonflikte. Studien zum internationalen Innovationsmanagement. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99234-5_10
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