Zusammenfassung
Die Arbeitsvorbereitung des Betriebes muß lückenlos organisiert sein, so daß keine Leistungen erstellt werden können, die nicht mittels der Betriebsformulare zwangsläufig erfaßt werden. Notwendig ist deshalb die lückenlose Verwirklichung des Belegprinzips. Innerbetriebliche Leistungen sind daher durch Ausschreibung von Innenaufträgen zu erfassen. Diese haben für die ausführenden Stellen als betriebliche Arbeitsleistung die gleiche Bedeutung wie Kundenaufträge.
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Hartmann, B. (1956). Die Organisation zur Erfassung innerbetrieblicher Leistungen. In: Die Erfassung und Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99125-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99125-6_3
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