Zusammenfassung
Der Untermieter Klette wird vom Hausbesitzer Schenk als Zeuge in einer Mietstreitsache gegen Herrn Watt, bei dem er wohnt, benannt. Klette lebt seit Jahren als „möblierter Herr“ in der Wohnung des Watt und hat mit ihm und seiner Familie bisher keinerlei Auseinandersetzungen gehabt. Er möchte es vermeiden, in den Rechtsstreit des Hausbesitzers hineingezogen zu werden. Er soll nun vor Gericht für Schenk als Zeuge erscheinen. Muß er dieser Ladung folgen?
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© 1955 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Bestgen, G. (1955). Hier spricht der Staatsanwalt. In: Bestgen, G. (eds) Der praktische Rechtsfall. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99123-2_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99123-2_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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