Zusammenfassung
Die deutsche Zollpolitik richtete sich bisher nach Erreichen der einheitlichen Zollgrenze auf den Schutz der deutschen Wirtschaft, verbunden mit dem fiskalischen Interesse einer stetigen Einnahmequelle des Staates. Diese streng national betonte Entwicklung steigerte sich zu der Tendenz größtmöglicher Autarkie vor dem zweiten Weltkrieg. Im Zeichen des Austausches und der internationalen Wirtschaftsverflechtung hätte die Fortsetzung einer autonom ausgerichteten Zollpolitik nur zu völlig widersinnigen Ergebnissen führen können. Die Bundesrepublik hat sich daher zur Förderung des internationalen Handels im Rahmen großräumiger Wirtschaftspolitik bekannt. Sie ist dem GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahre 1951 beigetreten, einer internationalen Vereinigung der wichtigsten Handelsstaaten der Welt zur Förderung des internation,alen Warenaustausches. Jeder GATT-Partner hat Anspruch auf absolute Meistbegünstigung durch den anderen. Weiter ist die Bundesrepublik Mitbegründerin der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), einer Gemeinschaft der sechs Staaten: Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland.
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© 1963 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Sellnick, P., Cludius, E.H. (1963). Zollpolitik. In: Einführung in das Zollrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99100-3_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99100-3_10
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