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Zusammenfassung

Der Allgemeine Teil dieser Arbeit sollte die vorhandenen theoretischen Erkenntnisse systematisch darstellen und darauf aufbauend praktische Berechnungen zeigen. Wie dargestellt wurde, können unendlich viele Paritäten berechnet werden, je nachdem welche Waren und Gewichte man zugrunde legt und welcher Methoden man sich bedient. Das Bundesentschädigungsgesetz in der Fassung vom 29. 6. 1956 enthält eine Reihe von Bestimmungen, wonach im Entschädigungsverfahren anstelle des Wechselkurses die Kaufkraftparität anzuwenden ist. Richtig können hierbei nur die Kurse sein, die dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der in den Gesetzesgrundlagen, der Judikatur und in der anerkannten Kommentierung zum Ausdruck kommt.

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Literatur

  1. „Nachhaltig ist die Lebensgrundlage, wenn sie dem Verfolgten eine dauernde Bestreitung der angemessenen Lebenshaltungskosten mit Sicherheit gewährleistet.“ (Blessen-Wilden, Kommentar zum BEG, 2. Aufl. 1957, Anmerkung 8 zu § 76).

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  2. Für einen in den USA lebenden Deutschen ist es ohne Bedeutung, was ein Amerikaner zahlen müßte, wenn er seine amerikanische Lebensweise in Deutschland fortsetzen wollte. Gerade dafür ist aber der Kurs repräsentativ, der auf Grund eines amerikanischen Verbrauchsschemas errechnet wurde.

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  3. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes, „Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1956“, S. 527.

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  4. Berechnung der amerikanischen Aulwandssummen: Angegebene Aufwandssumme 73,80 Dollar je Woche % 6,35 für Krankheitskosten und Lebensversicherung, da diese Posten im deutschen Warenkorb nicht enthalten sind. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß das New Yorker Wohlfahrtsamt einer vierköpfigen Familie eine Unterstützung von $ 177,55 gewährt. Quelle: The City of New York, Department of Welfare, Form M 197, Rev. 8/18/58/ August 1958. Ferner sei darauf hingewiesen, daß das Deutsche Generalkonsulat in New York folgende Beträge als Existenz-Minima ansetzt: bei Ledigen $ 140 bei Verheirateten $ 190 bei Verheirateten mit einem minderjährigen Kind $ 250 bei Verheirateten mit zwei minderjährigen Kindern $ 295

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  5. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden; „Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1958“, S. 491.

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  6. Entnommen aus „Quantity and Cost Budgets“, The Heller Committee for research in Social Economics of the University of California, S. 57. (Eliminiert wurden die Kosten für Auto, Krankheit und Versicherung.)

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  7. Zahlen für USA hauptsächlich entnommen dem PAA-Handbook to the USA „New Horizons“, S. 130 f. Die Zahlen sind auch jedem bekannt, der die USA bereist hat. Das Wohlfahrtsamt der Stadt New York gewährt in seinem Ausgabenschema den Unterstützungsempfängern tägliche Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt von 0,60 $. Siehe: Form M-197 Rev. 8/18/58, The City of New York, Department of Welfare.

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  8. Vgl. „Teures Amerika“ von Jürgen Eick, in „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 8. 8.1958, Wirtschaftsblatt. Eick stellt auf Grund seiner Studien in den USA fest, daß die Parität bei 1 : 1 liegt.

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  9. (Text der Fußnote siehe Seite 70.)

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  10. (Zu S. 69.) Vgl. Gutachten von Dr. Margaret Berry, Consulting, Economist: „Purchasing Power Equivalents-US-Dollar vs. Deutschmark“, New York, Mai 1958. Es stellt fest, daß die Kaufkraft von verschiedenen zuverlässigen Stellen zwischen 1,35 und 1,50 DM pro Dollar geschätzt und angenommen wird, soweit es sich um Angestelltengehälter handelt, zu 1 : 1, soweit die Löhne von Arbeitern in Frage kommen. Auf Grund der Erfahrungen des Verfassers wenden deutsche Firmen für die Gehälter ihrer Angestellten, die in den USA tätig sind, ähnliche Umrechnungsverhältnisse an.

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  11. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1958, S. 491 f.

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  12. Zur mittleren Verbrauchergruppe gehören Arbeiter, kleinere Angestellte, kleine Beamte usw. (Vgl. Definition des Statistischen Bundesamtes, Fußnote 23.)

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  13. Zur gehobenen Verbrauchergruppe gehören mittlere Beamte, kleine Gewerbetreibende, Geschäftsinhaber usw. (Vgl. Ausführungen des Statistischen Bundesamtes hierüber, Fußnote 154.) Dieser Begriff der gehobenen Verbrauchergruppe ist nicht identisch mit dem gehobenen Dienst im Sinne des BEG. Daß sich die Gerichte in zunehmendem Maße der Frage annehmen, welche Einkommensgruppen und welche Ausgaben bei der Ermittlung der Kaufkraftparität zu berücksichtigen sind, geht aus einem Beschluß hervor, den der Senat des OLG München in einem anhängigen Rechtsstreit erlassen hat. In diesem Beschluß heißt es: 1. Das Statistische Bundesamt ist um Auskunft zu ersuchen: Welcher Verbrauch welcher Einkommensgruppen liegt den ... Verbrauchergeldparitäten zugrunde? Finden diese Verbrauchergeldparitäten auch auf den Lebensbedarf der höheren Einkommensgruppen Anwendung? Sind dabei Ausgaben für Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, kulturelle Bedürfnisse, Krankheitsfälle, Kindererziehung und dergl. berücksichtigt? 2. Die Botschaft der Bundesrepublik in Washington ist um eine Auskunft über die Kaufkraftverhältnisse des US-Dollar zur DM in der Zeit von Juni 1948 bis Juli 1955 zu ersuchen.

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  14. Es ist zweckmäßig und theoretisch am genauesten, mehrere Gruppen zu bilden, da bei Betrachtung nur einer Durchschnittsgruppe zu große Abweichungen von der so differenzierten Wirklichkeit gegeben sind. Das US-Department of Labor erfaßt daher vier Gruppen.

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  15. Quelle für Mengenangaben bzw. Wägungszahlen: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden: Statistische Berichte, Arb. Nr. VI/4/33: Der Verbrauch in Arbeitnehmerhaushalten im 1. Vierteljahr 1958, S. 11 f. Als Wägungszahlen wurden die für das Jahr 1957 angegebenen Verbrauchsmengen benutzt.

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  16. Amerikanische Einheitspreise laut Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Heller Committee an der University of California.

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  17. Cookies.

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  18. Durchschnittspreise von Mehl, Haferflocken, Grieß, Makkaroni.

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  19. Cottage cheese.

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  20. American cheddar. 135) z. B. State of New York, Temporary State Housing Rent Commission: a) Report on Rent Control in New York State 1955 b) People, Housing and Rent Control in Syracuse c) People, Housing and Rent Control in Buffalo d) People, Housing and Rent Control in Rochester e) High Rent Housing and Rent Control in New York City. — Vgl. ferner: The City of New York, Department of Welfare, Form M-197 Rev. 8/18/58: Als Unterstützungssatz wird einem einzelnen Erwachsenen monatlich ein Betrag von 49,82 $ für ein Zimmer (möbliert) bezahlt.

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  21. The Heller Committee for Research in Social Economics of the University and Cost Budgets for two Income Levels, September 1957.

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  22. Lt. Angaben des Bremer Ausschusses für Wirtschaftsforschung, A. Jacobs, „Internationaler Vergleich der Kaufkraft“, a. a. O., S. 34.

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  23. Die Aufteilung der Gesamteinnahmen erfolgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, „Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1958“, S. 467.

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  24. Angaben über die amerikanischen Steuern entnommen aus: H. Eiche, „Internationale Steuern“, Vereinigte Staaten von Amerika, Heft 4, Titz-Verlag, 1957.

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  25. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 1958, S. 467.

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  26. Quellen der gesamten Zahlenangaben: The Heller Committee for Research in Social Economics of the University of California. „Quantity and Cost Budgets for two Income Levels. Prices for the San Francisco Bay Area, September 1957“, San Francisco 1958, S. 80/81.

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  27. US-Department of Health, Education, and Weifare, Washington 1956, a) S. 65, b) S. 89, c) S. 93, d) S. 77.

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  28. United States Department of Labor, „Monthly Labor Review“, September 1957, Reprint No. 2251: Medical Care in the Consumer Price Index 1936/56.

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  29. Siehe 141) in der dort bezeichneten Quelle S. 17.

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  30. New Horizons PAA-handbook to the USA, S. 28.

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  31. New Horizons PAA-handbook to the USA, S. 483.

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  32. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, daß es in den USA für das berufliche Fortkommen von entscheidender Bedeutung ist, daß das Studium an einer Universität mit bekanntem Namen absolviert wurde. Für manche Fakultäten kommen sogar nur bestimmte Universitäten in Betracht, die besonders teuer sind: Vgl. Law Schools and Bar Admission Requirements in the United States, American Bar Association 1957, Chicago, S. 7 und 11: Yale University, New Haven 1000 $ Gebühr/Jahr Cornell University, Ithaca 1100 $ Gebühr/Jahr

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  33. „American Universities and Colleges“, Seventh Edition 1956, Mary Irvin, Editor: American Council on Education, Washington DC, S. 703, 708, 529.

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  34. (Text der Fußnote siehe Seite 92.)

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  35. Würde man die Ausbildungskosten für Schüler, die eine höhere Schule (z. B. Gymnasium) besuchen, in die Berechnung noch miteinbeziehen, so würde sich die Parität noch mehr verringern, etwa auf 1 : 0,9. Vgl. US-Department of Health, Education and Welfare: Costs of attending college: „The cost of attending undergraduate college during 1956/57 averaged $ 1500 a school year at public institution and $ 2000 at private ones“.

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  36. Trunk Line Central, Passenger Tarrif Bureau, Memorandum No. 12, 14. July 1958. Vgl. ferner: The City of New York, Department of Welfare Form M-197, Rev. 8/18/58: Als minimale Transportkosten werden pro Monat 13,00 $ angesetzt, d. h. fünfmal wöchentlich 0,60 $ für Hin- und Rückfahrt.

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  37. Industrie- und Handelskammer Stuttgart: „Auslandsreisen — Vorbereitung und Durchführung“, 1957.

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  38. Es sei auf die in Fußnote 127 stehende Definition für die gehobene Verbrauchergruppe verwiesen. Daß die Kaufkraftparität für die gehobene Verbrauchergruppe aus der Parität für die mittlere Verbrauchergruppe abgeleitet werden kann, wird auch vom Statistischen Bundesamt bejaht: Es „kann unter Zugrundelegung der hier mitgeteilten Kaufkraftverhältnisse für die einzelnen Bedarfsgruppen“ (und zwar die der mittleren Verbrauchergruppe. Der Verfasser) „und unter Verwendung anderer Gewichtungszahlen für diese Bedarfsgruppen eine . . . Anpassung an die Verhältnisse in Haushaltungen anderer Verbraucherschichten nachträglich erreicht werden“. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, „Löhne, Preise, Wirtschaftsrechnungen“, Reihe 9, Jahrgang 1956, Ergänzungsheft 1, S. 11, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart-Köln.

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  39. The Heller Committee for Research in Social Economics of the University of California: „Quantity and Cost Budgets for two Income Levels“. San Francisco 1958, S. 41/42.

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  40. Diese Rückrechnung hat die Bedeutung eines praktischen Hilfsmittels; denn die Lebenshaltungs-Indizes legen ein älteres, nicht vollständiges Verbrauchsschema der Indexfamilie zugrunde. Die genaue Berechnung für die früheren Jahre würde einen überaus umfangreichen Arbeitsaufwand erfordern, wobei das Preismaterial der Vergangenheit sich nur teilweise beschaffen ließe.

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  41. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden: „Löhne, Preise, Wirtschaftsrechnungen“, Reihe 9, Jahrgang 1956, Ergänzungsheft 1, S. 17.

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  42. The Heller Committee for Research in Social Economics of the University of California: „Quantity and Cost Budgets“, a. a. O., S. 10.

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  43. US-Department of Labor, Bureau of Labor Statistics, Washington 25, DC.; Sunday Editions Feb. 25, 1951. Table 1. Estimated total cost of budget and total cost of goods, rents and services, 34 cities and their relative differences.

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  44. Schriftliche Mitteilungen des US-Departments of Labor vom 6. 8. 1958.

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  45. Robert O. Held, „Zur Frage der Kaufkraft des US-Dollars im Entschädigungsrecht“, New York, Mai 1957.

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  46. Margaret Berry, „Purchasing Power Equivalents — U.S.Dollar, vs. Deutschmark“, New York, May 1958.

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  47. K. Daeves, „Ingenieurgehälter in USA und Deutschland — Das Problem Mark = Dollar“, in „Handelsblatt“, Düsseldorf, Nr. 83, S. 7, 1958.

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  48. u. v. a. m.

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  49. Siehe Begriffserläuterung unter Fußnote 127.

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  50. Diese Strukturverschiebung zeigt sich bereits bei einem relativ mäßigen Ansteigen der Einkommen, besonders in der Position Advancement in der gegenwärtigen Ausgabenstruktur (vgl. Seite 104).

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Hartmann, B. (1959). Spezieller Teil. In: Die Kaufkraftparität von US-Dollar und DM-West mit besonderer Berücksichtigung des Bundesentschädigungsrechtes. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99081-5_2

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