Zusammenfassung
Das geltende Recht kennt eine besondere Gesellschaftsform „Gelegenheitsgesellschaft“ nicht. Bei ihr handelt es sich vielmehr um eine für die mannigfachsten Zwecke, die nicht auf wirtschaftlichem Gebiet zu liegen brauchen, ins Leben gerufene Erscheinungsform der gesellschaftlichen Praxis. Ihre besondere Eigenart, das Einmalige, Vorübergehende oder doch Begrenzte ihres Zwecks1), kommt in dem glücklich gewählten Begriff, der zu definieren ist als ein auf Vertrag beruhender Z usammen schluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines vorübergehenden gemeinsamen Zwecks, deutlich zum Ausdruck. Synonym damit wird im Schrifttum und vor allem in der wirtschaftlichen Wirklichkeit die Bezeichnung „Konsortium” gebraucht, wenn man hierbei auch in erster Linie an Zusammenschlüsse auf dem Geld- und Kapitalmarkt denkt. Wir schließen uns diesem Sprachgebrauch an, weil u. E. die Notwendigkeit einer Unterscheidung nicht besteht.
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Literatur
Lehmann, Gesellschaftsrecht, Berlin 1949, S. 292
Vgl. dazu Haupt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Tübingen 1952, S. 100 ff.
Lehmann, a.a.O., S. 168 ff.
Haupt, a.a.O., S. 101 f.
Vgl. Lehmann, a. a. O., S. 169
Dgl.
Zur Anpassungsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft sei hier ein interessantes Beispiel aus der Praxis aufgezeigt: Ende der 20er Jahre führte das Warenhaus für Beamte in Kiel, welches in die Rechtsform einer GmbH gekleidet war, eine Kapitalerhöhung von RM 20 000,— durch. Da nach den vorliegenden Umständen die neuen Mittel nicht von den Anteilseignern aufgebracht werden konnten, aber auch die Machtverhältnisse keine Verschiebung erfahren sollten, übernahm, einem Vorschlag von Aprath folgend, der Allgemeine Beamtenverein zu Kiel den neuen Anteil als Treuhänder und bildete aus seinen Mitgliedern — so weit sie dazu bereit waren — eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Jeder dieser Mitglieder erwarb einen Anteilschein der BGB-Gesellschaft über RM 20,—, welcher von dem Beamtenverein in Ausübung seiner treuhänderischen Tätigkeit ausgefertigt worden war.
Haupt, a. a. O., S. 19
Lehmann, a. a. O., S. 54
Dgl.
Zit. nach Grzimek, Die Rechtsnatur des Begebungskonsortiums, Diss. Breslau 1910, S. 22
Die Theorie der Metaverbindung mit besonderer Berücksichtigung der bankgeschäftlichen Arbitragemeta, Diss. Halle-Wittenberg 1931
Nach Kreidner, a. a. O., S. 10
Nach Grzimek, a. a. O., S. 25
Vgl. Hueck, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., S. 22
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Bick, O. (1957). Einleitung. In: Die Gelegenheitsgesellschaft. Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99076-1_1
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