Zusammenfassung
Die Verjährung bewirkt ein Gegenrecht gegenüber einem Anspruch, ohne diesen zum Erlöschen zu bringen. Kraft dieses Gegenrechtes besteht, wenn es geltend gemacht wird, ein Leistungsverweigerungsrecht (Einrede). Im Prozeß ist die Einrede nur zu beachten, wenn der Schuldner sich auf sie beruft. Dabei versteht das Gesetz unter Anspruch das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (§ 194 I).
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1964 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Tengelmann, C. (1964). Verjährung. In: Das Recht des Einkaufs. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99061-7_10
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99061-7_10
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98332-9
Online ISBN: 978-3-322-99061-7
eBook Packages: Springer Book Archive