Zusammenfassung
Die Aufgabe des Wechsels im Wirtschaftsleben besteht darin, eine gestundete Kaufpreisforderung oder einen Anspruch aus Lieferung oder sonstiger gewerblicher Leistung schon vor Fälligkeit zu mobilisieren und damit wirtschaftlich zu verwerten. Der Einzelhändler z. B., der einen größeren Posten Ware von einem Großhändler gekauft hat, gibt diesem sein Akzept. Innerhalb der Laufzeit des Wechsels hat der Einzelhändler die Ware verkauft und den Gegenwert vereinnahmt. Hiermit löst er bei Fälligkeit sein Akzept ein. Der Fabrikant von Herren- oder Damenbekleidung bezahlt die von einem Großhändler bezogenen Stoffe ebenfalls mit seinem Akzept. Innerhalb der Laufzeit hat er die Ware zu Kleidern verarbeitet und verkauft. Bei Fälligkeit ist er in der Lage, sein Akzept einzulösen. Der Zulieferant des Großhändlers und der Zulieferant des Kleiderfabrikanten können ihrerseits den Wechsel, mit ihrer Ausstellerunterschrift versehen, bei einem Kreditinstitut diskontieren lassen und dadurch Barmittel für ihr Geschäft bekommen oder den Wechsel ihrem Lieferanten in Zahlung geben. Das Kreditinstitut wiederum nimmt den Wechsel in sein Portefeuille und legt ihn am Verfalltag dem Akzeptanten vor. Je nachdem, ob das Kreditinstitut auf liquide Mittel angewiesen ist oder nicht, behält es ihn selbst oder rediskontiert ihn bei der Landeszentralbank.
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© 1960 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr.Th.Gabler, Wiesbaden
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Obermüller, W. (1960). Der Wechsel im Handelsverkehr. In: Wechselmißbrauch. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-99057-0_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-99057-0_1
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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