Zusammenfassung
Vor allem ist festzustellen, daß es im altpersischen Reich nur eine Familie gab, innerhalb derer sich die Königswürde vererbte. Somit war die Familie der Achämeniden allein thronberechtigt. Nachfolger Cyrus’ des Großen wurde dessen ältester Sohn Kambyses (Kambujiya), während der erste der dem Cyrus nach dessen Thronbesteigung geborenen Söhne, Bardiya, in den Verdacht kam, nach dem Thron zu trachten, und darum getötet wurdel1. Als Kambyses starb, hatte schon der falsche Bardiya, der Magier, die Königsmacht usurpiert. Wie dies geschehen konnte, ist noch unklar2.
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Literatur
Herodot III 30; vgl. Nyberg, Historia Mundi, III, S. 74. Olmstead, History of the Persian Empire, S. 92, erwähnt nicht die Tötung des Bruders, weil sie nicht mit seiner Hypothese, der falsche Smerdis sei tatsächlich der echte gewesen, übereinstimmt.
Herodot III 61; Nyberg, S. 74 f.; Olmstead, S. 92 f. Vgl. Widengren, Über einige Probleme der altpersischen Geschichte, Festschrift für Leo Brandt, Köln-Opladen 1968, S. 517 ff.
Vgl. unten Kapitel VI.
Vgl. Nyberg, S. 98, und Olmstead, S. 214 f., der auf die Inschrift Xerxes, Persepolis F §§ 27–36, hinweist; Herzfeld, AMI IV, S. 117; Junge, Dareios I. König der Perser, Leipzig 1944, S. 195 Anm. 26.
Vgl. Olmstead, S. 289 f.
Vgl. Nyberg, S. 105 f.; Olmstead, S. 355. Zum Namen des Sogdianos (sie, nicht Secydianos, wie mehrere neuere Forscher schreiben) vgl. Justi, Iranisches Namenbuch, S. 305 a. Vielleicht ist es möglich, den Namen Arsites mit sita-, say-, Air Wb 1571, zu verbinden, aber Ar- ist schwierig zu deuten.
Vgl. Nyberg, S. 108 f.; Olmstead, S. 371 f. Cousin, Kyros le Jeune, S. 49, betont nachdrücklich, daß dieser Fall nicht derselbe sei wie bei Xerxes: „Ou bien, si Parysatis n’avait été épousé qu’après l’arrivée de son époux au trône (et c’était le cas d’Atossa), elle aurait pu pretender que les droits au trône ne comptaient que pour les enfants nés après le couronnement. Mais Artaxerxes et Kyros ont le même père et la même mère mariés avant leur arrivée au pouvoir.“ Hier scheint indessen COUSIN doch zu übersehen, daß der springende Punkt eben die Geburt vor oder nach der Krönung des königlichen Vaters ist. Vgl. hierzu unsere Darlegungen unten S. 107 f., 148 f. zusammen mit unserem Vergleich mit den feudalen Monarchien des mittelalterlichen Europas.
Eigentümlicherweise scheint dieses Problem in der älteren Forschung nicht diskutiert worden zu sein. Ed. Meyer, der in seiner Geschichte des Altertums, IV, die beste Darstellung der inneren Verhältnisse des Perserreiches gab, hat ebensowenig wie Christensen in seiner gehaltvollen Darstellung „Die Iranier“, Müllers Hdb., diese Frage untersucht. Christensen, S. 258, sagt nur: „Die Würde des Großkönigs war erblich im Achaimenidenhause; eine bestimmte Erbfolge bestand aber nicht. Der König designierte seinen Nachfolger. Nach altem Herkommen hatte der erste dem König nach der Thronbesteigung geborene Sohn ein Anrecht auf die Thronfolge (Her. VII 2), der König war jedoch nicht daran gebunden.“
Vgl. Junge, S. 20.
Vgl. Junge, S. 195 Anm. 26. Er wollte in einer leider nie publizierten Spezialuntersuchung, „Satrapie und Natio IL“, die Stellung und Aufgaben des angeblichen Adelsrates näher behandeln. Eigentümlich ist, daß er S. 49 offenbar völlig verkannt hat, daß Darius in aller Form durch ein Gottesurteil zum König gewählt wurde.
Es ist doch auffallend, daß „die sieben Häuser“ bei Herodot nicht auftreten. Zu weiteren Schwierigkeiten, die bei der Annahme einer festen 7-Zahl bestehen, vgl. Hov-WELLS, A Commentary on Herodotus, I., S. 276.
Natürlich bleibt es unsicher, inwieweit die Meder Strabos sich mit den alten Medern decken.
Vgl. für den realen Hintergrund Howwells, I, S. 104 ad I 96.
Aber man muß zugeben, daß man mit keiner anderen Prozedur rechnen kann, wenn es sich um eine gesetzlich einwandfreie Einführung des Königtums handelt.
Junge hat indessen in seiner von Begabung zeugenden, aber von Naivitäten und vorgefaßten Meinungen (zumal in Rassenfragen) geradezu strotzenden Arbeit das Phänomen klar gesehen. Vgl. auch Schaeder, Das persische Weltreich, S. 20 f., wo freilich audi ganz sonderbare Meinungen vorgeführt werden, und Bengtson, Gnomon 18/1942, S. 213 f. Eine erste Untersuchung der feudalen Elemente erfolgte durch Widengren, Recherches sur le féodalisme iranien, OrSuec V/1956, S. 79–182.
Vgl. Widengren, S. 148–170.
Das Wort άλίη bedeutet im griechischen Kontext eben „Volksversammlung“, vgl. die Hinweise bei Liddell-Scott, Lexicon.
Vgl. Kent, Old Persian, S. 179 b; Hinz, Altpersischer Wortschatz, S. 100; Brandenstein-Mayrhofer, Handbuch des Altpersischen, Wiesbaden 1964, S. 129.
Vgl. Widengren, Populorum ordo und ram, in der Festschrift Walter Baetke, Weimar 1966, S. 388 ff.
Vgl. auch Widengren, S. 154 f.
Ein Wort *kārana- ist zwar nicht belegt, aber wie bekannt, sind viele apers. Verwaltungstermini nur aus den klassischen Texten und den Keilschriftdokumenten rekonstruierbar.
Vgl. unten S. 115.
Vgl. Widengren, S. 153–157.
Vgl. Wiengren, S. 154: *hama-spāda entspricht σύλλγoς *handaisa dagegen è^éxaaiç, vgl. S. 157. Doch ist diese Lösung mit Vorbehalt zu geben.
Die Korrektheit dieser Angabe wird bestritten: „Die Regelung der Thronfolge hat mit dem Feldzug nichts zu tun“ (Haussig, in Herodot, Historien, Übers. A. Horneffer, 2. Aufl., Stuttgart 1959, S. 722 ad loc).
Dieses Problem wird anscheinend in der Forschung nicht diskutiert. Was Cousin, Kyros le Jeune en Asie Mineurey Nancy 1904, darüber zu sagen hat, beschränkt sich auf allgemeine Überlegungen über evtl. Prinzipien. Cousin verneint aber, daß irgendein Prinzip existiert hat, das die Wahl des Nachfolgers diktierte, „le Roi n’obéit qu’à son bon plaisir“. Daß diese Schlußfolgerung unmöglich richtig sein kann, werden wir später finden. Die Formulierung Christensens (oben S. 104) ist, wenn auch nicht korrekt, doch richtiger.
Justin XLI 5: relictis duobus filiis ... quorum maior Pbrabates more gentis hères regni. Vgl. Spiegel, Iranische Altertumskunde, I., S. 603 f.
Justi, Geschichte Irans, S. 485; Debevoise, A Political History of Parhia, S. 19; Gutschmid, Geschichte Irans, S. 44; Rawlinson, Sixth Great Oriental Monarchy, S. 67.
Justi, S. 489; Debevoise, S. 37; Gutschmid, S. 78; Rawlinson, S. 111.
Justi, S. 498; Debevoise, S. 52; Gutschmid, S. 82; Rawlinson, S. 138 mit Anm. 2–3 und S. 139.
Justi, S. 501 f.; Debevoise, S. 135; Gutschmid, S. 102; Rawlinson, S. 208.
Justi, S. 503; Debevoise, S. 147; Gutschmid, S. 116 f.; Rawlinson, S. 214 f.
Justi, S. 503; Debevoise, S. 151; Gutschmid, S. 118; Rawlinson, S. 221.
Justi, S. 503; Debevoise, S. 151; Gutschmid, S. 118; Rawlinson, S. 221 f.
Justi, S. 503; Debevoise, S. 152; Gutschmid, S. 118; Rawlinson, S. 223 f.; Kahr-stedt, Artabanos III. und seine Erben, S. 11f.
Justi, S. 503, und die in der vorigen Anm. gegebenen Hinweise. Für die folgende Zeit habe ich nicht das ganze Material durchsehen können und lasse es hier beiseite. Die Verhältnisse sind tatsächlich sehr undurchsichtig, weil zu den meisten Umstürzen die literarischen Quellen fehlen und wir nur auf die Münzen angewiesen sind. Aber deutlich ist, daß der Feudaladel — zumindest in den wenigen zur Verfügung stehenden Quellen — die führende Rolle spielt, vgl. z. B. die Worte vocante nobilitate bei der Rückkehr des Gotarzes (Tacitus, Annales XI 10).
Es ist in diesem Fall kaum möglich, gens anders als Bezeichnung für das Volk aufzufassen, denn gens bezeichnet bei fremden Völkern eben die natio; vgl. den Ausdruck „nationes ac gentes“ u. ä. bei Cicero.
Die Zahl 30 ist etwas verdächtig, weil sie eine mythische Bedeutung besitzt, die sich in dem den König umgebenden Gefolge widerspiegeln kann. Vgl. die Verhältnisse im alten Israel, worüber Näheres in meiner Vorrede zu der schwedischen Aufl. von Cyrus A. Gordon, Before the Bible, auf den S. 8–10 kurz erwähnt wird. Es wäre also verlockend, hier in der Vorlage anstatt an filii an φίλοι: zu denken, denn „die Freunde des Königs“ sind ja eine wohlbekannte Einrichtung; vgl. Bikerman, Institutions des Seleucides, S. 40 f., zu den seleukidischen Verhältnissen, und Reinach, Mithridate Eupator, S. 252 f., zu den Verhältnissen im Reich Pontus. Sicher wäre es noch besser, an die βασιλικοί παίδες zu denken, die das nächste Gefolge des Königs ausmachten. Für den iranischen und allgemein indo-germanischen Hintergrund vgl. oben Kap. I.—II.
Eine andere Möglichkeit wäre aber, συγγενείς in uneigentlidiem Sinn als Ehrenbezeichnung aufzufassen. Es würde sich dann um die Inhaber der Ehrenämter am Hof handeln, die eben in der vorigen Anmerkung erwähnten „Freunde“ und „die Verwandten“. Reinach, S. 253 Anm. 1, verweist auf diese Möglichkeit, ohne die andere zu erwähnen. Christensen, L’Iran sous les Sassanides, S. 20, faßt dagegen die Bezeichnung ganz wörtlich auf, ohne die zweite Deutung zu diskutieren. Strabo XI 9,3 und Justin XLI 2,2 besagen nicht, was Christensen aus ihnen herauslesen will.
So Christensen, S. 20 Anm. 4.
Die speziellen Ausdrücke, die in den Texten benutzt werden, sind ašxarbažolov (vgl. die folgende Anm.) und ašxarbaxorh (vgl. P’awstos, ed. Venedig 1933, S. 81:14). Das erste Glied des Kompositums ist das mir. Wort xšahr > ašxarh, vgl. Hübschmann, Armenische Grammatik, S. 101:36.
Text: Apa i mi žolov kuteçan aṙ-ark’ayn Aršak mecameck’, nahapetk’ azgaç azgaç, tobmaç tobmaç, gndiç ew drošuc teark’, amenayn satrapk’, naxarark* ew azatk’, petk’ ew išxank’, zoravark’ ew sahmanapahk’. (P’awstos Biwzandaçi, ed. Venedig 1933, S. 77:18–22) Dann versammelten sich bei dem König Aršak zu einer Versammlung die Großen und die Familienoberhäupter der verschiedenen Geschlechter und Sippen, die Kommandeure der Regimenter und Kompagnien, alle Satrapen, Naxarars und Adligen, Herren und Befehlshaber, Truppenführer und Markgrafen. Vgl. Lauer, Des Faustus von Byzanz Geschiebte Armeniens, S. 51. Die nähere Analyse der aufgezählten Stände können wir hier nicht geben. Es genügt festzustellen, daß wir es an dieser Stelle mit den verschiedenen Gruppen zu tun haben, die sämtlich eine militärische Bedeutung besaßen. Daß diese Versammlung atean genannt wurde, geht aus der folgenden Stelle hervor: ar hasarak ateann zholok barjeal, alalakēin et’ē Nersēs liçi mer hoviw. (P’awstos Biwzandaçi, ed. Venedig 1933, S. 79: 7–9) Da erhob die ganze Versammlung einen Protest, und sie riefen: „Nerses soll unser Hirt werden“. Dieser Terminus atean ist aber reichlich unbestimmt; den wirklichen Terminus technicus finden wir etwas früher, wo wir lesen : Apa yakanē yanuanē isk xndreçin ašxarbažolov zork’n bazmut’ean zayn, or anuaneal koçēr Nersēs. (P’awstos Biwzandaçi, ed. Venedig 1933, S. 78:4–6) Dann verlangte aber mit Bezug auf Ursprung und Namen die Reichsversammlung, die Truppen aus der Volksmenge, denjenigen, der Nersës genannt wurde. Hier sehen wir also deutlich, daß ašxarbažolov der Name dieser aus dem armenischen Heer bestehenden Versammlung ist. Eine interessante Stelle findet sich bei Moses Xorenaçi, in der er über die Wahl des Königs Aršam folgendes mitteilt: I k’sanerordi ami i katarumn awurç t’agaworut’eann Aršēzi žoloveal zork Hayoç hramanaw nor in t’agaworeçuçin ‘iveray ink‘eanc zArǰam, or ew Aršam, ordi Anašisi elbor Tigranay, hayr Abgaru. (Moses Xorenaçi II 24, ed. Venedig 1955, S. 222) Im zwanzigsten Jahr, bei der Vollendung der Tage des Königtums des Aršē, machten die Truppen Armeniens, auf seinem Befehl hin versammelt, Arjam, der auch Aršam (heißt), den Sohn des Artašēs, Bruder des Tigranes, Vater des Abgar, zum König über sich selbst. Der geschichtliche Wert dieser Notiz (die tatsächlich ziemlich verworren ist, vgl. Justi, Iranisches Namenbuch, S. 29 b s. v. Aršam 11; Duval, L’Histoire d’Édesse, S. 46; Grousset, Histoire d’Arménie, S. 104) braucht uns hier nicht zu beschäftigen. Wichtig ist für uns in diesem Zusammenhang vor allem „das Zuständlidie“ der von Moses gegebenen Schilderung: die Truppen konstituieren sich als Heeresversammlung und wählen den neuen König. Hinter dem etwas unbestimmten Ausdruck, den wir an einer anderen Stelle finden, hat man sich wohl denselben Hergang zu denken: ew i meṙaneln Sanatrkoy, miabaneal fagaworeçuçin zna aṙane yazgē Bagratuneaç linel t’agadir. (Moses Xorenaçi II 37, ed. Venedig 1955, S. 264) Beim Tod des Sanatruk machten sie einstimmig ihn (d. h. Erwand) zum König, ohne daß die Familie Bagratüni als „Kronaufsetzer“, t’agadir (< * tāgadīr) agierte.
Text: Apa aṙawel žoloveçan i mi žolov miabanu‘eann mardik ašxarhin Hayastan erkrin, naxarark‘ mecameck‘, awagk‘, kusakalk‘, ašxarhakalk‘, azatk‘ zoragluxk‘, datawork‘, petk‘, išxank‘. bayç i zoravaraçn, ayl ew i šinakanaç angam ṙamik mardkann. (P’awstos Biwzandaçi, ed. Venedig 1933, S. 64:21–25) Dann versammelten sich zu einer einstimmigen Versammlung die Männer des Staates vom Land Armenien, die naxarars, die Großen, die Notabein, die Provinzstatthalter, die Landesstatthalter, die Adligen, die Truppenchefs, die Richter, die Herren, die Befehlshaber. Aber abgesehen von den Truppenführern gab es auch von den Bauern eine Zusammenkunft solcher Männer, die ṙamik sind. Vgl. Lauer, Des Faustus von Byzanz Geschichte Armeniens, S. 45 Der Terminus ṙamik, in seinem Verhältnis zu dem Wort sinakan (Bauern), ist oft diskutiert worden, vgl. zuletzt meinen Beitrag in der Festschrift Baetke. Ich gehe hier auf diesen Terminus nicht ein, sondern hebe nur den iranischen Ursprung des Wortes hervor, mir. ramik. Mir ist hier aber vor allem wichtig, den repräsentativen Charakter dieses „Reichstages“ zu betonen, der ja wirklich eine „Reichsversammlung“ (ašxarha-žolov) darstellt. Es ist wichtig, für den iranischen Hintergrund der armenischen Verhältnisse, solche Termini zu vermerken wie azatk‘ und šinakank‘, die iranische Lehnworte sind : < āzātān und < *šēnakān, vgl. Hübschmann, S. 91:2 und 213:480. Außer P’awstos V 30, ed. Venedig 1933, S. 231:20–21, vgl. auch S. 261:8–9; Elise Vardapet, ed. Venedig 1861, S. 84:24–25 und S. 101:12–13, steht āzāt im Gegensatz zu gelšuk vštaçeal, „den leidenden Dorfbewohner“; S. 305:11–12: amenayn bazmut‘iwn azatac ew šinakanaç. Interessant ist S. 118:14–15, wo unter den Alanen zwischen den naxararaç und amenayn šinakanaç ein Unterschied gemacht wird. An dieser Stelle heißt es, daß die Satrapen (naxarark‘) von den Bauern (šinakank‘) begleitet werden. Die naxarars gehören ja zu den azatk‘ Dies ist nur eine ziemlich zufällige Auswahl von relevanten Stellen. Die Stelle P’awstos IV 51 findet sich ed. Venedig 1933, S. 167:26 ff.
Der Text findet sich ed. Venedig 1933, S. 231:20 f.
Der Text findet sich ed. Venedig 1933, S. 81:7 ff.
Interessant ist, daß in christlicher Zeit die hohen geistlichen Würdenträger von Anfang an eine Stellung als Feudalherren innegehabt haben, vgl. Kherumian, Vostan 1/1948–49, S. 21 f. Die Kirche und ihre Diener wurden in das feudale System einbezogen. Hier ist wohl die Kirche die Erbin der alten Religion.
In meinen zusammenfassenden Bemerkungen unten habe ich mich darum mehr unbestimmter Wendungen bedient. Dieser Punkt sollte mit Hilfe einer erschöpfenden Behandlung des vorhandenen Materials untersucht werden, wozu hier leider nicht die Zeit genügte.
Die parthischen megistánes werden in der klassischen Literatur oft als bedeutender politischer Faktor erwähnt. So sagt z. B. Josephus, Antiquitates XX 3, 1–3, daß die megistánes es waren, die Artabanus III. absetzten. Darunter ist wohl der adelige Landtag zu verstehen. Das Perlenlied in Acta Thomae spricht auch von den megistánes, ed. Bonnet, S. 220:20 ff., vgl. auch S. 110:10 f. Ebenso Sueton, Caligula 7 „et convictu megistanum abstinuisse“. Vgl. im allgemeinen Pauly-Wissowa, Realencyklopädie XV, 330 f.
Vgl. oben S. 113.
Über die Verfassung in Seleucia vgl. Streck, Seleucia und Ktesiphon, Leipzig 1917, S. 10 f.; Honigmann, PW, Suppl. IV 1109 f.
Die Arrianstelle spricht von den Unterstatthaltern (ύπαρχοι) des Landes (χώρα). Dieses Wort bezeichnet als griechischer Terminus eine kleine Satrapie, vgl. Widengren, a. a. O., S. 140 ff., und Tarn, Selucid-Parthian Stirdies, Proceedings British Academy XVI, S. 32 f. Die ύπαρχοι sind die Statthalter der ύπαρχίαι, vgl. Widengren, a. a. O., S. 128, 142 zur Gleichung χώρα= ‘atrā S. 126 f.(= xšaϑr).Die Skepsis bei Daffina, L’immigralione dei Saka, Rom 1967, S. 89 Anm. 3, ist mir unverständlich. Leider ist die Terminologie ziemlich locker, aber das Dokument Dura Parchment Nr. X aus dem Jahr 121 n. Chr. zeigt doch, daß im Partherreich die Hyparchic die kleinste Verwaltungseinheit war.
Zur Rangklasse der šahrdārān vgl. Christensen, L’Iran sous les Sassanides, S. 100 ff. und zur Stellung Rustams diese Arbeit, Kap. I, S. 22 f. Der entscheidende Textabschnitt bei Ibn al-Balxī, ed. Le Strange-Nicholson, S. 43, findet sich indessen in meiner Textsammlung Iranische Geisteswelt, Baden-Baden 1961, S. 303 f., übersetzt. Die Folgerungen sind in meinem populären schwedischen Buch Ryttarfolken från öster, Stockholm 1960, S. 57–71, gezogen, worauf ich hier verweisen kann.
Der Text in Kitāb siyar al-mulūk, Mus. Brit. Bibl. Taylor 23, 298 Fol. 44 b 2. 11–16 = Brit. Mus. Or. 4894 Fol. 58 a letzte 2. — 58 b 2. 6: Kurz vorher lesen wir die folgende Notiz : Einige terminologische Bemerkungen mögen hier folgen: Rustam versammelt die ‘uzamāu ahli mamlakatihi. Dieser Terminus entspricht der dritten Rangklasse im Sas-sanidenreich (vazurgān); vgl. über sie Christensen, a.a.O., S. 111, der sie als die hohen Verwaltungsbeamten betrachtet, was ja hier gut stimmt. Die Termini für „absetzen“ und „Absetzung“ sind halla‘a und hal‘un.
Vgl. die Ed. von Guirgass, S. 27:17 ff. Rustam war der Statthalter von Sigistän und Xoräsän; seine Reaktion wird genauso wie in Nihäyat geschildert: „Dann versammelte er die Leute von Siğistān und proklamierte ihnen die Absetzung des Bištāsf, und sie gaben bekannt, daß sie ihm den Gehorsam verweigerten.“ Ein interessanter Ausdruck ist hier ‘azhara ‘isyänahu, „den Ungehorsam gegen ihn bekanntgeben“. Sonst ist zu bemerken, daß die ‘uzcunā* verschwunden und durch den wenig präzisen Ausdruck ‘ahl ersetzt worden sind. Eigentümlicherweise verwendet Dīnawarī das Verbum zayyana für „proklamieren“, während Nihäyat ‘abāna hat. In dem Passus Ms. Brit. Bibl. Taylor 23.298 Fol. 44 b wird einige Zeilen früher gesagt, daß Rustam sich mit 12 000 Mann von dem ‘ahl Siğistān versah (für den Text vgl. oben Anm. 57 Ende).
Vgl. Christensen, a. a. O., S. 71, doch ist zu bemerken, daß man sich von der Übereinstimmung zwischen diesen zwei Quellen bisher ganz übertriebene Vorstellungen machte, vgl. einstweilen Widengren, OrSuec 1/1952, S. 88 f., und Iranica Antica I/1961, S. 152.
Dieses Wort stimmt mit dem neupers. hanbāz überein, vgl. ferner über das Wort anvāzak, BBBy S. 79 ad 649, wo Henning verschiedene Stellen angegeben hat. Ergänzungen unten in Anm. 62–63.
Der Text 3 a erwähnt „die großen Könige und die ganze Versammlung, ‘yw RBkth ywt’wth ZY ‘yw ‘ngtk ‘nwz’k.
Vgl. TS 7: 86, ed. Benveniste, S. 97: „Eintritt und Versammlung in der Nicht-Existenz.“ Hier hat das Wort anscheinend die allgemeine Bedeutung von „versammeln“. TS 7:173, ed. Benveniste, S. 101: „befinden sich in der Versammlung der Herren der Wohltaten.“ Üblich ist natürlich das Vorkommen des Wortes in dem Ausdruck ,die große Versammlung‘ (= mabāsamgba), TS 2:942, 1096, 1106, 1221, 1229, 5:3, 86; 6:81; 8:26. Der Terminus wird auch ganz allgemein für eine Versammlung von Mönchen oder sogar von göttlichen Geschöpfen verwendet, TS 7:17; 8:24–25; 9:144.
Vgl. u.a. TS 7:86, 173. Gewöhnlich kommt das Wort im Ausdruck „die große Versammlung“ vor: TS 7:17. Ferner kennen die soghdischen Briefe diesen Terminus, vgl. Reichelt, Die soghdischen Handschriftenreste, II, Heidelberg 1931, Briefe II 52; III 9.
Der in VJ 64:1 a-4 a erwähnte anvāzak besteht ja aus sowohl weltlichen wie geistlichen Würdenträgern und entspricht also nicht dem von Rustam einberufenen Landtag. Übrigens bemerkt man auch den Terminus ‘ngm’n (Hansen, Berliner soghdische Texte, S. 13:236) in dem Ausdruck ‘rmy ‘ngrnn, also etwa „Volksversammlung“. Hansen übersetzt „vor allem Volke“.
Vgl. die Rolle, die die Begriffe ‘prn’ und prnxwntk, „Glücksglanz“, „voll Glücksglanz“, in dem Text spielen. Das sind die dem bekannten iranischen xvarnah entsprechenden ostiranischen Bezeichnungen, vgl. Widengren, Die Religionen Irans, S. 332.
Vgl. das Benehmen der Trauernden an der Bahre Buddhas, von le Coq, Die buddhistische Spätantike in Mittelasien, Neue Bildwerke, II, Berlin 1928, S. 81, und Bilderatlas zur Kunst und Kulturgeschichte Mittelasiens, Berlin 1925, Fig. 230.
Vgl. Cowell-Rouse, Jātaka, VI, S. 246 ff.
Die Ausdrücke für „König“ und „souveräner König“ sind ywßw bzw. ywßw ryz-kry, vgl. Henning, BSOAS XI/1945, S. 475 Anm. a („der seinen Willen durchsetzt“, „der nach Gutdünken handelt“).
Der Terminus für den „Großkönig“ ist sāhānusāhī, für den Landesherrn sāhi, vgl. H. Jacobi, Das Kâlakâcârya-Kathânakam, 2DMG XXXIV/1880, S. 284–286.
Vgl. Herzfeld, AMI IV/1932, S. 94 ff. Seine bestechenden Hypothesen erscheinen mir immer noch unsicher. Ghirsman, Les Chionites-Hephtalites, hat nach Chavannes, Voyage de Song Yun (BEFEO III/1903), 402, die Aufmerksamkeit auf das Verhältnis gerichtet, daß laut dieser chinesischen Quelle unter den Chioniten-Hephtaliten das Königtum nicht streng erblich war, sondern daß dem toten König ein Bruder oder Sohn nachfolgte, „pourvu qu’il en fut capable“. Die Kombinationen Herzfelds gehen aber viel weiter.
Vgl. Herzfeld, a. a. O., S. 114, der auf Markwart, ZDMG XLIX/1895, S. 628 ff., Bezug nimmt.
Vgl. oben S. 113 f.
Der Name Skyles erinnert an die indo-skythischen Namen, die auf -ula enden, z. B. Kujula. Für die Deutung des Namens Skyles gibt Justi, Iranisches Namenbuch, S. 305 a, kein Material.
Der Name Oktamasades wird bei Justi, S. 232 a, als „dessen Größe genannt wird“ gedeutet, also etwa *ukta-masāda.
Vgl. Widengren, Recherches sur le féodalisme iranien, S. 153 f.
Vgl. oben S. 106.
Vgl. Nöldeke, Geschichte der Perser und Araber zur Zeit der Sassaniden, S. 30, 45, 68, 146 f.
Vgl. Christensen, L’Iran sous les Sassanides, S. 233 f., über die Thron wirren nach dem Tod Hormizds II. Tatsächlich gelang es Ädur Narseh, einem Sohn Hormizds, den Thron zu besteigen, aber schon nach einigen Monaten wurde er von den Magnaten abgesetzt.
Vgl. Christensen, S. 110 f.
Vgl. unten S. 132 f., die dort angeführte Stelle aus dem Tansarbrief und unten S. 124, die Stelle aus Fārsnāmah.
Vgl. oben S. 113 Anm. 46.
Vgl. darüber meinen Beitrag Ordo populorum und ram, in der Festscbrifi Baetke.
Vgl. Mir M. III, S. 16 [861] = TII D 79 R 18–19.
Vgl. darüber den Beitrag in der Festschrift Baetke, S. 382.
Sie sind darum freie Bauern, vgl. Adontz, L’aspect iranien du servage, S. 150.
Vgl. darüber Festschrift Baetke, S. 382 f.
Vgl. unten S. 133.
Vgl. darüber Adontz, S. 151, und Widengren, Baetke-Festschrift, S. 382, 386–388.
Wir stellen hier den Gebrauch des Wortes ra’īyab fest.
Diese Notiz wird von Christensen, S. 518 ff., in einem ausführlichen Exkurs diskutiert. Christensen interessiert sich indessen nur für die Bezeichnung der Würdenträger, die hier gegeben wird.
Die Namen und Bezeichnungen der Würden habe ich hier in ihrer mpers. Form gegeben und verweise im übrigen auf Christensen.
Vgl. Tabari, S. 861:10 ff., und Nöldeke, S. 95 ff.
Vgl. Christensen, S. 110.
Vgl. oben S. 122 Anm. 79.
Vgl. Christensen, S. 103–110.
Zu dem aramäischen Ideogramm vgl. Frahang i Pahlavīk, Kap. XII 3 : bar baitā.
Vgl. Christensen, S. 111, mit Hinweis auf Nöldeke, S. 71 Anm. 1.
Vgl. unten S. 140.
Vgl. Christensen, S. 101 flf.
Ygl. Nöldeke, S. 91 Anm. 5, der aber über unbestimmte Vermutungen nicht hinauskommt.
In der Pahlaviliteratur scheint bisweilen martōmān eine zusammenfassende Bezeichnung für die Bewohner Irans zu sein. Vgl. auch unten S. 141 die Stelle aus Färsnämah, nach der die npers. Form mardomān die Volksversammlung vertritt.
Ich lasse hier einen Auszug und ein Referat aus der ausführlichen Schilderung bei Lazar P’arpeçi folgen. Es wird von dem persischen Magnaten Hazāravuxt (d. h. Zarmihr) erzählt, daß er bei der Kunde von der Niederlage und dem Tod des Königs Peröz sich von Iberien, wo er sich befand, nach Persien begab. Die Erzählung fährt dann fort: Und am Königshof angelangt, versammelten sich die von den Großen der Iranier Übriggebliebenen bei ihm, der Sohn des einen und der Bruder eines anderen, nachdem sie sich, glücklich gerettet, gefunden hatten: überlegend, welchen sie sich als für das Königtum Würdigen denken könnten. Und nachdem sie viele Tage überlegt hatten, entschieden sie sich mit Akklamation für Valarš, der der Bruder des Königs Pērōz war, wie für einen wohltätigen und wohlwollenden Mann. Und als alle bei Valars sich versammelt hatten, fing Hazāravuxt zu reden an : ew baseal i duṙrn žolovēin ar nma mnaçordk’ Areac awaganwoyn, urumn ordi ew ayloy elbayr, dst giwtic apreloc i žamun: Xorhurd i mēǰ areal, t’ē zo aržani t’agaworu’ean nmanecucanel karascen. ew xorheal zays i bazum awurs hastatēin miabanut’eamb zirsn i veray Valaršu, or ēr elbayr t’agaworin Perozi, orpēs i veray aṙn barerari ew hezoy: ew žolovealk’ amenek’ean aṙ Valarš sksanēr xosel Hazarawuxt. (Lazar P’arpeçi, ed. Tiflis, S. 157:22–28) In dieser Rede hält „der Königsmacher“ (als welchen wir Hazäravuxt bezeichnen können) dem neuen König einen Fürstenspiegel vor. Dann wird dem König der Treueeid gegeben; schließlich wird er auf seinen Thron gesetzt. Die ganze Handlung bei dieser Königswahl können wir folgendermaßen zusammenfassen : 1. Eine Adelsversammlung wird einberufen und tritt beim Vorsitzenden zusammen. 2. Überlegung. 3. Entschluß. 4. Die Wahlversammlung tritt bei dem ausersehenen Anwärter zusammen. 5. Der Vorsitzende ergreift das Wort und hält eine Rede. 6. Diese Rede enthält einen Fürstenspiegel. 7. Dem neuen König wird der Treueid geleistet. 8. Der neue König wird auf den Thron gesetzt. Procopius I 4–5 begeht einige Irrtümer, bestätigt aber den allgemeinen Vorgang.
Als handelnde Person tritt das Heer auf, denn es heißt: Die Truppen faßten den Entschluß, nicht mehr Hormizd anzuerkennen, setzten Vahram als ihren König ein, schworen ihm den Eid gemäß ihrem Gesetz, Vahram nstuçin t’agawor iwreanç erdumn knk’ecin dst awrini iwreanç. Und ferner: Dann beschlossen sie, ihren König Hormizd zu töten und das sassanidische Haus zu vernichten und Vahram auf den Thron zu setzen, zi spançen zt’agaworn iwreanç zOrmizd ew barjçen ztunn Sasanakan ew hastatesçen zVahram yat’or t’agawo-rut’eann. (Sebeos, ed. Tiflis, S. 48:11 ff.)
Vgl. Nöldeke, S. 273.
Die Erzählung bei Dīnawarī ist viel ausführlicher und mag darum hier angeführt werden : Nachdem Yazdāngušnasp hingerichtet worden war, verbreitete sich die Kunde hiervon: Und zu denen, die sich am königlichen Hofe von Großen und Edlen und Marzubanen befanden, gelangte die Kunde von der Hinrichtung Yazdāngušnasps, der unter ihnen ein Großer gewesen war, und sie gingen, einer zum anderen, und entschlossen sich, den König abzusetzen und dessen Sohn Kisrā zum König zu machen. Und diejenigen, die ihnen dazu geraten und sie darauf geführt hatten, waren Bindōē und Bistām, zwei Onkel des Kisrā mütterlicherseits, die im Gefängnis waren. Und sie sandten eine Botschaft zu den Großen: „Macht euch selbst los von dem Sohn des Türken“ (sie meinten aber den König Hormizd). (Dann folgt die Erzählung davon, wie die Gefangenen aus dem Kerker befreit wurden und wie der Aufstand in der Reichshauptstadt um sich griff.) Und sie alle marschierten, bis sie Bindōē und Bistäm aus dem Gefängnis herausgeführt hatten, ebenso wie alle, die dort waren. Danach marschierten sie zum König Hormizd und stürzten ihn vom Thron herab und nahmen seine Krone und seinen Gürtel und sein Schwert und Gewand (qabā) und sandten sie zu Kisrā, der sich in Adhurbaiğān befand. Und als dieses zu ihm gelangte, marschierte er und rückte heran, bis er nach al-Madā’in herunterkam. Und er trat in den Iwān ein und die Großen versammelten sich bei ihm und er stand unter ihnen und sprach. (al-Dīnawarī, S. 87:15 — S. 88)
Vgl. Christensen, Romanen om Bahram Tchōbīn, Kopenhagen 1907, S. 46 f.
Diese Stelle lautet vollstándig wie folgt: „Wir wollen sagen wie die ersten von unseren Dissidenten sagten: ,Ardašīr ist nidit Konig und Yazdān ist nicht wazīr.’ Wir wollen audi sagen” usw.
Vgl. Tabarī, S. 1042:14; Nöldeke, S. 357: eigtl. „Kavād ist sāhānsah” (Kavād war sein Hauptname).
Vgl. oben S. 116, 120.
Vgl. Christensen, L’lran, S. 263, der auf diese Bemerkung von Darmesteter in seiner Ausgabe des Tansarbriefes hinweist.
Vgl. Christensen, S. 264. Meine Übersetzung folgt der dort gegebenen, etwas freien Übersetzung.
Vgl. Christensen, S. 63–65.
Vgl. Widengren, The Status of the Jews in the Sassanian Empire, S. 157 (und vgl. S. 152 f. über die Toleranzsteuer).
Vgl. Labourt, Le christianisme dans l’empire Persey Paris 1904, S. 188–190.
Vgl. Christensen, S. 361 f., mit Hinweis auf Nihāyat al-Irab in JRAS 1900, S. 227.
Vgl. Christensen, S. 64 f.
Vgl. Wikander, Feuerpriester in Kleinasien und Iran, Lund 1946, S. 50 f., 149.
Vgl. Widengren, Die Religionen Irans, S. 245. 261, und Wikander, S. 49. Es ist typisch, daß in der manichäischen Überlieferung Kartēr nur „der Mobad“ heißt.
Doch ist er hamšaϑry magupat; das mag aber mehr ein Ehrentitel sein.
Vgl. oben S. 131 f.
Vgl. Wikander, S. 194.
Vgl. Wikander, S. 192.
Vgl. Wikander, S. 42, 193.
Diese Beobachtung ist den bahnbrechenden Analysen Wikanders hinzuzufügen.
Vgl. Wikander, S. 195.
Hier nehme ich in meiner Kritik eine weit radikalere Position als Christensen ein.
Vgl. oben S. 113 Anm. 46.
Man kann darauf hinweisen, daß nach einem gewissen Typus der iranischen Überlieferung die Schreiber einen eigenen Stand ausmachen. Daß die Schreiber aber als Inhaber der Weisheit gelten können, ist im Orient selbstverständlich. Doch ist das ein besonders problematischer Punkt.
Vgl. oben S. 137 f.
Doch erscheint mir diese Möglichkeit nicht sehr naheliegend.
Vgl. oben S. 111 f.
Vgl. oben S. 113 f.
Vgl. Wikander, S. 147 f.
Vgl. Wikander, S. 193 f.
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Widengren, G. (1969). Königliche Erbfolge, Königswahl und Landtag. In: Der Feudalismus im alten Iran. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 40. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98995-6_5
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