Zusammenfassung
Im Anschluß an Ulrich soll hier unter Kompetenz „die Zuständigkeit oder das Recht“ verstanden werden, „alle zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder Funktion notwendigen Anordnungen zu treffen1)“. Dabei darf das Wort „Anordnungen“ allerdings nicht nur im Sinne von Leitungsbefugnis ausgelegt werden; vielmehr hat jede Person, gleichgültig ob sie nun vorwiegend leitend oder nur ausführend tätig ist, eine Kompetenz, indem sie für ein bestimmtes Aufgabengebiet zuständig ist. Es geht also bei der Kompetenz letzten Endes um die in das freie Ermessen des einzelnen Mitarbeiters gestellten Entscheidungen.
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Literatur
H. Ulrich, Betriebswirtschaftliche Organisationslehre, Bern 1949, S. 129.
Vgl. zu diesem Problem insbesondere die Ausführungen auf S. 134.
Vgl. §§ 50 und 54 HGB.
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© 1959 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Reddewig, G., Dubberke, HA. (1959). Kompetenzen. In: Einkaufsorganisation und Einkaufsplanung. Die Wirtschaftswissenschaften. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98970-3_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98970-3_5
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Print ISBN: 978-3-322-98269-8
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