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Das System differenzierter Preisforderungen

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Differenzierte Preise

Part of the book series: Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung ((BBF,volume 9))

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Zusammenfassung

Differenzierte Preisforderungen sind, wie es schon aus dem vorhergehenden Abschnitt hervorgeht und in diesem Abschnitt näher zu zeigen sein wird, in verschiedenen Formen denkbar. Innerhalb der Vielzahl möglicher Formen können Gruppen gebildet werden, die jeweils verschiedene differenzierte Preisforderungen erfassen, die hinsichtlich bestimmter Kriterien einheitlich zu beurteilen sind. Die in diesen Gruppen erfaßten differenzierten Preisforderungen ordnen sich in allen Fällen den in dem vorhergehenden Abschnitt gekennzeichneten Merkmalen unter, die das Wesen differenzierter Preisforderungen bestimmen. Es kann somit von einem System differenzierter Preisforderungen gesprochen werden.

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Literatur

  1. Ritschl, Theoretische Volkswirtschaftslehre, 2. Bd., Seite 114/115.

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  2. Koch, a.a.O., Seite 487/488, nennt, gestützt auf Philipps, für Frachtbasen folgende Anwendungsgebiete: „1. Wo das Erzeugnis weitgehend standardisiert ist, so daß der Preis der wesentlichste Faktor für die Entscheidung der Käufer ist, von welchem Lieferer er beziehen soll. 2. Wo das Erzeugnis gewichtig ist, so daß die Fracht ein erhebliches Element des Preises ist. 3. Wo die Gestehungskosten einen erheblichen Anteil fester Kosten enthalten, so daß ein heftiger Preiskampf denkbar ist. 4. Wo der Markt ausgedehnt ist und die Erzeuger zerstreut sitzen. 5. Wo die Anzahl der Erzeuger gering ist.“

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  3. H. Dichgans (Die Preisbildung in der Eisenwirtschaft, Düsseldorf 1941) weist (Seite 140/141) darauf hin, daß es beim Gießereiroheisen mehr als 20 Frachtgrundlagen gab. „Diese Frachtgrundlagen waren im Wettbewerb zum ausländischen Roheisen eingerichtet worden, das in der Krisenzeit aus Belgien, Frankreich und England nach Deutschland einströmte, weil der Zollschutz nicht ausreichte.“

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  4. Zu den Begriffen „dominierende Preisführerschaft“ und „barometrische Preisführerschaft“ siehe Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 275/276.

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  5. Die Anpassung an die Preisforderung anderer Betriebe ist nicht in vollem Umfange gleichbedeutend mit der Marktanpassung. Marktanpassung umfaßt sowohl die Anpassung an die Konkurrenzkonditionen als auch an die Nachfragekonditionen.

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  6. Siehe Seischab, Kalkulation, Seite 158 ff.

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  7. Es sei denn, einzelne Betriebe versuchten, die staatlichen Preisbestimmungen zu durchbrechen.

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  8. Weisen die jeweils gleiche Leistungen bereitstellenden Betriebe nur geringe Kostenabweichungen auf, dann ist es denkbar, daß der Staat für diese Betriebe eine einheitliche Preisforderung vorschreibt, die auf einem durchschnittlichen oder gegebenenfalls — bei starker Nachfrage nach den Leistungen dieser Betriebe — auf dem höchsten Kalkulationswert beruht. Zeigt sich dagegen eine erhebliche Streubreite der Kalkulationswerte, dann kann es zweckmäßig sein, statt der einheitlichen Preisforderung eine an den Kalkulationswerten der Betriebe orientierte Gruppenbildung vorzunehmen und — entsprechend dieser Gruppenbildung und den Kalkulationswerten der in einer Gruppe zusammengefaßten Betriebe — nach Gruppen gestaffelte Preisforderungen vorzuschreiben. Die für jeweils eine Gruppe vorgeschriebene einheitliche Preisforderung ist dabei am durchschnittlichen Kalkulationswert dieser Gruppe zu orientieren, sofern eine besonders krasse Bevorteilung der jeweils kostengünstigsten Betriebe einer Gruppe verhindert werden soll.

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  9. Siehe Henler, Zur Kritik an der Handelsspanne, Z.f.B. 1950, Seite 136.

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  10. Siehe Außenhandelskalkulation des Verf., Seite 214.

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  11. Siehe erstes Markenartikelbeispiel in diesem Abschnitt.

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  12. Siehe insbesondere auch Liefmann, Kartelle und Trusts, 5. Aufl., Stuttgart 1922, Seite 45 ff. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Gefahr des Aufkommens neuer Konkurrenten — zum Beispiel durch Übergang von anderen Markträumen — dieses Gewinnstreben in Grenzen hält.

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  13. R. Dahler, Preiskartelle, Diss. Köln 1937, Seite 16.

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  14. Siehe Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 275/276.

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  15. Gutenberg sagt Seite 275: „Unter dieser Voraussetzung gibt es jeweils nur einen einheitlichen Marktpreis, und zwar den, den der Preisführer festsetzt.“ Dem kann nicht unbedenklich in allen Fällen zugestimmt werden. Die Ursache dafür, daß gegebenenfalls auch kleinere Betriebe auf einem bestimmten Markt ohne Gegenwirkungen größerer

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  16. Schneider, Einführung, Teil II, Seite 151.

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  17. Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 285 ff.

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  18. Bise, Rabatt und Skonto als Mittel der Marktpolitik der Unternehmung, Diss. Mannheim 1951, Seite 29.

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  19. So sagt zum Beispiel Gummert (Wirtschaftliche Fragen der Ferngasversorgung, Tagungsberichte des Energiewirtschaftlichen Instituts, Heft 1, Seite 97): „Da es noch als ein Risiko galt, sich auf Gas umzustellen, konnte die Industrie zunächst nur über Preiszugeständnisse als Abnehmer gewonnen werden.“

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  20. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Ansicht von Schwantag (Preisbildung und Kostenrechnung, in: Schriftenreihe des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Bd. III, Essen 1952, Seite 84 f.) hinzuweisen, daß in bestimmten Sonderfällen („. . . wohl nur bei ausgesprochenen Luxusprodukten ...“) die Erlöskurve des Betriebes bei zunehmenden Absatzmengen überproportional steigt. Die Wirklichkeit bestätigt diese Ansicht Schwantags in verschiedenen Fällen.

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  21. So schreibt Brand (Die Elastizität der Nachfrage als betriebswirtschaftliches Problem, Diss. Berlin 1934, Seite 77/78):„Die Mode verlangt am Anfang ihres Stadiums hohe Preise, sonst würde sie keine Gewinne erlangen. Der Nachahmungstrieb, der der Mode beigesellt ist und sein muß, würde mit dem Augenblick keine Rolle mehr spielen, wo die begüterten Klassen dem Artikel keine Aufmerksamkeit mehr zollen. Um diese zu erringen, ist — neben anderen Faktoren, die hier nicht in Betracht kommen — ein hoher Preis notwendig, der von den absoluten Produktionskosten nur in zweiter Linie abhängig ist. Die Mode gibt deshalb oft billigen und leicht vermehrbaren Gütern hohen Wert. Der Preis wird hier, im Gegensatz zu den üblichen Gesetzen der Preisbildung, zu einem Element der Wertschätzung und geht somit den umgekehrten Weg der allgemeinen Preisbildung.“

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  22. Siehe z. B. Tiburtius, Lage und Leistungen des deutschen Handels, Berlin 1949, Seite 107 ff. Verschiedene Beispiele dafür weisen die Untersuchungsergebnisse der Forschungsstelle für den Handel auf.

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  23. Zum Beispiel Verbindung von Kohlenhandel und Handel für Düngemittel. Tiburtius (a.a.O., Seite 187) sagt zum Warenhaus, daß der Sortimentsaufbau ein Mittel der Kostenbeeinflussung sei. „Dieser Zusammenhang ist aber nicht in der groben Balancepolitik zwischen Gewinn- und Verlustabteilungen, sondern in der Zusammenfügung des Ganzen als eines Instrumentes zur Verringerung der Umsatzschwankungen begründet. Hierin liegt das Wesen des Warenhausaufbaues.“

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  24. Zum Beispiel der Fischfang, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Ziegeleien.

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  25. Ein Beispiel, an dem beide Entwicklungen erkannt werden können, gibt der Wein.

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  26. So z. B. die Gewinnung des Ausgangsmaterials für Ziegelsteine einerseits und die Nachfrage nach Ziegelsteinen andererseits.

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  27. Dabei müßte die zeitliche Reihenfolge der Verwendungsreihenfolge entsprechen.

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  28. Schmalenbach, Grundlagen der Selbstkostenrechnung, 7. Aufl., Seite 114.

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  29. Schäfer (Marktforschung, Seite 33) sieht in der Preispolitik gegenüber den allgemeinen Wirtschaftsschwankungen und im Hinblick auf die jahreszeitlichen Schwankungen die wichtigsten Fälle zeitlich differenzierter Preisforderungen. Hasenack (Zinshöhe, Unternehmungslage und Konjunkturfinanzierung, 11. Sonderheft der Z.f.B., 1934) hat sich sehr eingehend mit der Frage befaßt, welche Bedeutung einer zeitlichen Differenzierung von Zinsen in einer Wirtschaftsdepression zukommt. An anderer Stelle (Wirtschaftssteuerung und Unternehmerinitiative, Die Betriebswirtschaft, 1938, Seite 220 ff.) bringt Hasenack die Ansicht zum Ausdruck, daß eine zentrale Bauplanung im weitesten Sinn (auch Maschinen einschließend) als die stärkste Stütze „für einen dauerhaften Konjunkturausgleich und für die Vermeidung von nationalen Wirtschaftskrisen“ anzusehen sei (vgl. dazu auch die Ausführungen von Hasenack in: Die Preis- und Kartellpolitik der deutschen Zementindustrie im Licht ihrer Nachfrage- und Investitionselastizität, Z.f.h.F. 1938, Seite 233f.).

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  30. Diese Aussage ist auf Grund der bereits im ersten Teil vertretenen Ansicht möglich, da es heute kaum noch einen Betrieb ohne Fixkosten gibt. Außerdem ist in diesem Zusammenhang die Kostenremanenz (vgl. erster Teil) zu berücksichtigen.

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  31. Schneider, Einführung, II. Teil, 1949, Seite 122.

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  32. Koch, a.a.O., Seite 483.

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  33. Vgl. dazu auch die Ausführungen in den obigen Abschnitten A. 1. und 2.

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  34. Eine auf Kostenänderungen beruhende Preisschwankungsklausel, die insbesondere bei labilen Preisverhältnissen in Werklieferungsverträge der auftragsweisen Fertigungsbetriebe aufgenommen wird, führt also bei eintretenden Kostenänderungen zu veränderten Preisforderungen, die jedoch nicht als differenzierte Preisforderungen anzusehen sind.

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  35. Siehe Schneider, Einführung, II. Teil, Seite 16ff.; Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 205 f.; v. Stackeiberg, Grundlagen, Seite 220:Die Bedeutung der Substitutionselastizität für verschiedene Güter zeigt sich darin, daß bei einer bestimmten Differenz der Preisforderungen der Vorzug, den die Nachfrager einem dieser Güter gewähren, fortfällt, da der Vorzug zu teuer bezahlt werden muß (z. B. überhöhter Butterpreis im Verhältnis zum Margarinepreis), oder fortfällt, da die Differenz zwischen den Preisforderungen im Verhältnis zu der unterschiedlichen Wertschätzung zu gering ist, so daß die Nachfrager zu dem Gut übergehen, dem sie die höhere Wertschätzung beilegen (z. B. überhöhte Margarinepreise im Verhältnis zum Butterpreis). Da hier als Markt der Elementarmarkt gesehen wird, erstreckt sich die Substitution auch auf Produkte gleicher Art mit unterschiedlicher Qualität.

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  36. Zu dem Begriff „zeitliche Arbitragen“ siehe: Heilauer, Welthandelslehre, Wiesbaden 1954, 9. Aufl., Seite 412ff.;

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  37. Triegler, Handbuch der Welthandelstechnik, Wien 1955, Seite 36, 316, 325; Waffenschmidt, Anschauliche Einführung, Seite 156.

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  38. Seyffert, Wirtschaftslehre des Handels, 2. Aufl., Köln u. Opladen 1955, Seite 386.

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  39. Derartige Verhältnisse kommen z. B. in den ortsweise unterschiedlich hohen Preisforderungen der Filialgeschäfte zum Ausdruck.

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  40. Schmidt, Organische Tageswertbilanz, 3. Aufl., Leipzig 1929, Seite 52.

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  41. Schmidt, a.a.O., Seite 79.

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  42. Riebel, Kuppelproduktion, Seite 76.

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  43. Michalski, a.a.O., Seite 39.

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  44. Stenz, a.a.O., Seite 3.

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  45. Stromeyer (a.a.O., Seite 128/129) spricht, unter Bezugnahme auf Jöhr (a.a.O., Seite 164f.), im Gegensatz zu der hier vertretenen Ansicht dann von Preisdifferenzierung, wenn der Betrieb ein Produkt an verschiedene Betriebe mit verschiedener Absatzentfernung absetzt und dabei die Preise entsprechend der unterschiedlichen Höhe der Transportkosten staffelt. Diese Ansicht widerspricht der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise. Auf effektiv unterschiedlichen Kosten beruhende unterschiedliche Preisforderungen können betriebswirtschaftlich betrachtet nicht als differenzierte Preisforderungen angesprochen werden, da sie das Ergebnis einer einheitlichen Wertung sind.

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  46. Möller, Grundlagen einer Theorie der regionalen Preisdifferenzierung, Seite 348.

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  47. Den von Möller gewonnenen Ergebnissen kann hier nicht in vollem Umfang zugestimmt werden, da die hier genannten Wesensmerkmale differenzierter Preisforderungen nicht mit denjenigen Möllers übereinstimmen.

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  48. Siehe auch Möller, Formen der regionalen Preisdifferenzierung, Weltwirtschaftliches Archiv 1943, Seite 101: „Zonenpreissystem und differenzierte Ortspreise lassen sich nur dann durchsetzen, wenn die Angebotsseite monopolisiert ist. Ist auf der Angebotsseite mehr als ein Anbieter vorhanden, dann können diese beiden Formen der regionalen Preisdifferenzierung nur bei strengen Syndikatsabreden mit Erfolg angewendet werden.“

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  49. Siehe Möller, Die Formen der regionalen Preisdifferenzierung, Seite 101.

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  50. Diese Ansicht widerspricht der von v. Stackeiberg vertretenen Ansicht (Grundlagen, Seite 197). Vgl. auch Seite 79 dieser Arbeit.

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  51. Die Gründe für ein derartiges Verhalten stimmen mit jenen über ein, die den Betrieb zum Dumping veranlassen (vgl. Seite 105).

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  52. Möller, Grundlagen einer Theorie der regionalen Preisdifferenzierung, Seite 348.

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  53. v. Stackeiberg, Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre, Seite 224.

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  54. Siehe v. Stackeiberg, Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre, Seite 224.

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  55. Ritschl (Theoretische Volkswirtschaftslehre, 2. Bd., Seite 71) sieht im Dumping den „ . . . wichtigsten Fall der Preisdifferenzierung des monopolistischen Fabrikanten . . .“ .

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  56. Haberler, Der internationale Handel, Berlin 1932, Seite 219/220.

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  57. Krügel, a.a.O., Seite 83/84. Als Beispiel führt Krügel dafür an, daß die Kalipreise nach dem Reichskaligesetz von 1910 zum Schutz der heimischen Landwirtschaft im Inland niedriger gehalten werden mußten als im Ausland.

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  58. Michalski, a.a.O., Seite 49/50.

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  59. Heilauer, Dumping, Z.f.B. 1955, Seite 203.

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  60. Als Sonderformen des volkswirtschaftlichen Dumping nennt Hellauer das Frachten-Dumping, Lohn-Dumping, Sozial-Dumping, Prämien- oder Subventions-Dumping, Zoll-Dumping, Valuta- und Währungs-Dumping.

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  61. Stenz, a.a.O., Seite 19.

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  62. Diese Ansicht wird u. a. von v. Stackeiberg (Grundlagen der theoretischen Volkswirtschaftslehre, Seite 225), Krügel (a.a.O., Seite 48/49) und Michalski (a.a.O., Seite 22/23) vertreten. Krüge/ nennt als einzigen Ausnahmefall die verbundene Produktion, dehnt dabei diesen Begriff aber zu weit aus.

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  63. Die hier zu behandelnden Grundlagen gelten im übertragenen Sinne auch für eine Politik differenzierter Preisforderungen auf Inlandsmärkten.

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  64. Gewinn auf dem Auslandsmarkt = (Stückerlös ./. Durchschnitts kosten) • Menge. Zusätzlicher Gewinn auf dem Inlandsmarkt= (Durchschnittskosten Inlandsmenge . /. Durchschnittskosten Gesamtmenge) • Menge Inlandsmarkt.

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  65. Dieser Fall wurde schon von Schär (Allgemeine Handelsbetriebslehre, 3. Aufl., Leipzig 1918, Seite 307/308) am Beispiel einer Brauerei gezeigt. Die unter diesem Gesichtspunkt vorgenommene Kalkulation bezeichnete Schär als „Differentialkalkulation“ . In seiner Veröffentlichung „Buchhaltung und Bilanz“, 3. Aufl., Berlin 1919, kennzeichnet Schär diesen Begriff wie folgt: „Bezüglich der eisernen Kosten kann man zwei Verfahren einschlagen; man kann sie nämlich proportional oder differential auf das Produkt verteilen.“

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  66. Siehe auch das Beispiel von Heilauer, in: Kalkulation in Handel und Industrie, Berlin-Wien 1931, Seite 138 ff.

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  67. Siehe dazu auch das Beispiel von Kühn (Kartelle, Außenseiter und Preispolitik in der Zementindustrie, in: Die Betriebswirtschaft 1930, Seite 202).

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  68. Siehe Mellerowicz, Kosten und Kostenrechnung, Bd. II, 2. Teil, Seite 104; Harberler, a.a.O., Seite 228ff. Die von Harberler vorgenommene Ableitung setzt aber eine weitere Differenzierung auf dem Inlandsmarkt voraus.

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  69. Möller (Grundlagen einer Theorie der regionalen Preisdifferenzierung, Seite 356) führt an, daß es sich beim Dumping „meist um die Setzung verschiedener Zonenpreise ab Werk“ handelt.

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  70. Zum Beispiel die Abstufung zwischen Abonnementpreis und Einzelpreis für Zeitschriften, Konzerte. Eine besondere Form der unmittelbaren Staffelung liegt dann vor, wenn die Preisforderung in eine Grundpreisforderung und eine nach Mengen gestaffelte Zusatzpreisforderung zerlegt wird, wie es in der Elektrizitätswirtschaft (siehe dazu den Ergebnisbericht des Arbeitskreises über „Preisvorbehaltsklauseln“ der Schmalenbach-Gesellschaft, in: Z.f.h.F., 1956, Heft 4, Seite 196), zum Teil im Fernsprechwesen und in der Wasserwirtschaft der Fall ist.

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  71. Krügel (a.a.O., Seite 43ff.) spricht in diesen Fällen von einer unechten Preisdifferenzierung, was, besonders vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt betrachtet, nicht gerechtfertigt scheint, da der äußere wertmäßige Ausdruck der Preisforderung zusammen mit den Preiskonditionen als eine Einheit betrachtet werden muß.

    Google Scholar 

  72. Siehe Henzler, Traditionelle Rückvergütung und umsatzgestaffelte Uberschußanteile, Zeitschr. f. d. ges. Genossenschaftswesen, 1954, Seite 332/333.

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  73. Koch (a.a.O., Seite 471) sagt zur Höhe des Mengenrabatts: „Bei der Aufstellung der Rabattskala wird man wie bei den Funktionsrabatten das Branchenübliche bedenken, daneben aber die Kostenstruktur, die Beziehung der Auftragsgröße zu den Kosten.“

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  74. Der Begriff Lagerhaltungskosten umfaßt hier Raumkosten im weiteren Sinn, Personalkosten, Lagerhaltungswagniskosten, Zinskosten.

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  75. Unter diesem Gesichtspunkt der Nachfrageelastizität sagt Schäfer (Marktforschung, Seite 32): „Die Marktwirkung des Differenzierens nach Abnahmemengen (3) muß möglichst vorher untersucht werden. In manchen Fällen wird es sich entweder als völlig zwecklos oder sogar als gefährlich erweisen, in dieser Richtung differenzieren zu wollen. So ist es zwecklos, einen Mengenrabatt oder dergleichen anzubieten für Gegenstände, die der Umworbene im allgemeinen nur in einem Exemplar braucht. Und es ist unter Umständen gefährlich für das Ansehen einer Ware von hoher Qualität, wenn sie „bei Mehrabnahme“ billiger wird. Diese feineren Marktfaktoren wollen also ebenfalls nachgeprüft sein, wenn falsche Maßnahmen vermieden werden sollen.“

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  76. Neben der zeitraumbezogenen retrograden Mengenwirkung ist aber unabhängig davon eine konkurrenzbezogene Mengenwirkung erzielbar, wenn die Konkurrenzanbieter nicht in gleicher Weise zu mengenbezogen gestaffelten Preisforderungen übergehen und somit ein Teil der bisherigen Konkurrenznachfrage für den eigenen Betrieb gewonnen werden kann. Dann liegen aber gleichzeitig konkurrenzweise unterschiedliche Preisforderungen vor, die im Abschnitt B. 2. behandelt werden.

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  77. Die Voraussetzung dafür ist, wie aus den obigen Aussagen sichtbar wird, für den unmittelbar an den Konsumenten herantretenden Anbieter günstiger als für den einem Wiederverwender gegenübertretenden Anbieter, insbesondere dann, wenn der Konsument ein Haushalt ist und somit Lagerungskosten nicht mit gleicher Genauigkeit kalkuliert wie ein Betrieb als Konsument.

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  78. Siehe auch Auler, Optimalkalkulation, Stuttgart 1933, Seite 82.

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  79. Der Begriff ist weit zu fassen. Er umschließt die Verkaufsabteilung, die Ausgangskontrolle, die Verpackungsabteilung, die Versandabteilung, die eigene Transportabteilung (soweit diese für den Vertrieb tätig wird), die Rechnungsabteilung und die Reklamationsabteilung (soweit diese für den Vertrieb tätig wird).

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  80. Koch, a.a.O., Seite 470.

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  81. Hinsichtlich des Ausmaßes bei einer indirekten Staffelung über Rabatte ist auf die im „Gesetz über Preisnachlässe“ (Rabattgesetz) vom 25. November 1933 enthaltenen Beschränkungen hinzuweisen.

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  82. In der Literatur wird die Kostenwirkung des Mengenrabattes überwiegend nur von der zeitraumbezogenen Mengensteigerung her gesehen, die nicht in jedem Fall eine Folge des Mengenrabattes sein muß, in verschiedenen Fällen nicht sein kann. Diese einseitige Betrachtung vermag die möglichen Auswirkungen nicht insgesamt zu erfassen. Abzulehnen ist eine Verbindung, wie sie Bise (a.a.O., Seite 39) zum Ausdruck bringt, wenn er sagt: „In der durch Uberkapazität bedingten Kostendegression ist die Ursache des Mengenrabattes zu suchen.“ Siehe auch Krügel (a.a.O., Seite 127), der eine gleiche Ansicht wie Bise vertritt.

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  83. Für die Überprüfung der Verwendungsarten nennt Lehmann (Industriekalkulation) die Verwendungsertrags- und Erfolgskalkulation.

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  84. Siehe Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 340/341; Riebel, Die Kuppelproduktion, Seite 194 ff.

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  85. Krügel (a.a.O., Seite 218) weist auf folgende Situation hin: „Viele Elektrizitätsund Gaswerke wären unwirtschaftlich, wenn nicht durch Heranziehung der gewerblichen Verbraucher mittels erheblicher Preisvergünstigungen die Gesamteinnahmen gesteigert werden konnten.“

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  86. Dem wäre das marktseitige Verursachungsprinzip, wie es diese Beispiele deutlich zeigen, gegenüberzustellen. Nach diesem Prinzip müßten diese Kosten denjenigen Produkten zugerechnet werden, die die Marktspaltung und damit die Denaturierung erforderlich machen. Das sind diejenigen Produkte, für die eine höhere Preisforderung durchgesetzt werden soll. Ein derartiges Denken widerspricht aber der betriebswirtschaftlichen Wertung (die, wie bereits im ersten Teil gesagt wurde, immer nur eine subjektive Wertung sein kann) innerhalb des betrieblichen Leistungsbereiches.

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  87. Zweck einer derartig herabgesetzten Preisforderung kann es sein, mit dem Absatz dieser Produkte eine Kostendegression zu erzielen.

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  88. Zum Begriff „divergierende Absatzwege“ siehe Riebe/, Kuppelproduktion, Seite 181, der diesen Begriff (gestützt auf John H. Frederick, Industrial Marketing, New York 1934, Seite 317–324) im Gegensatz zu dem Begriff „konvergierende Absatzwege“ dann benutzt, wenn die Absatzwege eines Betriebes für gleiche oder unterschiedliche Erzeugnisse unterschiedlich sind.

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  89. Der Gewinn bleibt zunächst unberücksichtigt.

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  90. Es darf hier nur der jeweilige zusätzliche Werteinsatz, der Zuschreibungsbetrag, berücksichtigt werden, da andernfalls die Fortschreibungsbeträge, je nach der Zahl der betroffenen Stufen, mehrfach berücksichtigt werden.

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  91. Es sei denn, er würde eine Selbstausübung der Funktionen beabsichtigen.

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  92. Von Wiederverwendungsbetrieben oder Wiederverwendern soll nachfolgend immer dann gesprochen werden, wenn ein Betrieb Leistungen dem Beschaffungsmarkt entnimmt, um sie den Nachfragern auf anderen Märkten in unveränderter oder veränderter Form zuzuleiten. Sie sind innerhalb der Absatzwirtschaft den Konsumentenbetrieben vorgeordnet.

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  93. Im ersten Teil wurde begründet, warum die weiteren möglichen Betriebsziele unbeachtet bleiben.

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  94. Zum Beispiel durch den Ausbau eigener Einzelhandelsgeschäfte mit gleichen und gleichwertigen Bedingungen (wie etwa Lage, Sortimentsbreite, Kreditgewährung).

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  95. Zum Beispiel durch den Ausbau von Einzelhandelsgeschäften als Spezialgeschäfte, deren Vorteile (wie etwa fachgerechtere Beratung, umfangreichere Sortenstaffelung innerhalb der Artikelgruppe) gegenüber denjenigen des Sortimentsgeschäftes vom Standpunkt der Konsumenten als gleichwertig betrachtet werden.

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  96. Heilauer, Kalkulation in Handel und Industrie, Seite 135/136.

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  97. Hirsch, Kostenaufbau und Preisgestaltung im Handel, RKW-Veröffentlichung, Nr. 80, Leipzig 1932, Seite 63.

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  98. Gygax, a.a.O., Seite 83.

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  99. Es sei denn, der Anbieter räume dem Abnehmer bestimmter Absatzstufen über Preisnachlässe anderer Art (z. B. stark gestaffelte Mengenrabatte) eine Gewinnchance ein.

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  100. Anderer Ansicht sind Sure, Betriebswirtschaftliche Systematik der Preise und Preisfunktionen, Diss. Mannheim 1952, Seite 37, und Michalski, a.a.O., Seite 17, die jedoch den Begriff Preisdifferenzierung anders auslegen.

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  101. Schäfer, Marktforschung, Seite 99. Die quantitative Elastizität bestimmt die „Nachgiebigkeit in bezug auf die Bedarfsmenge“, die qualitative jene in bezug auf die Qualität der angebotenen Leistungen.

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  102. Schäfer, Marktforschung, Seite 99. Die statische Elastizität erfaßt das „Verhältnis von Verbraucher zu Verbraucher im gleichen Zeitabschnitt“, die dynamische Elastizität jenes „bei ein und demselben Verbraucher zu verschiedenen Zeiten“ .

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  103. Siehe z. B. Schneider, Einführung, II. Teil, Seite 31. Die Preiselastizität zeigt das

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  104. Siehe oben Seite 47.

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  105. Siehe z. B. Schneider, Einführung, II. Teil, Seite 31. Die direkte Elastizität bestimmt den Preis-Mengenzusammenhang für ein bestimmtes Gut, die indirekte oder Kreuzelastizität den Zwischengüterweisen Preis-Mengenzusammenhang.

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  106. Wird die Absatzkurve für ein bestimmtes Gut betrachtet, dann ist zu beachten, daß diese schon von den bestehenden Substitutionsmöglichkeiten beeinflußt ist.

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  107. Siehe Schneider, Einführung, II. Teil.

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  108. Das Minuszeichen in dieser Gleichung begründet Brand (a.a.O., Seite 16) wie folgt: „Bei sinkenden Kurven ergibt aber die Inbeziehungsetzung der Zuwächse eine negative Elastizität, und der Koeffizient trägt das Minuszeichen. Dann wäre aber die Elastizität der Nachfragekurve fast immer negativ . . . Das Festhalten am negativen Elastizitäts-Koeffizienten kann aber zu folgender Verwirrung führen: Ist die Elastizität —2 größer oder kleiner als die Elastizität —1? Marshall macht daher den Vorschlag, die Elastizität der Nachfrage von vornherein mit umgekehrten Vorzeichen zu versehen, so daß dann fast jeder Elastizitäts-Koeffizient positiv ist.“

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  109. Für die finitesimale Elastizität verweist Angermann (a.a.O., Seite 126) auf den von Dalton geprägten Begriff „Bogenelastizität“ und auf den von Mellerowicz geprägten Begriff „Stufenelastizität“ .

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  110. Angermann, a.a.O., Seite 127/128.

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  111. Wird von diesen Verhältnissen ausgegangen, so ist auch die von v. Stackeiberg (Grundlagen, Seite 158) vorgesehene Orientierung am mittleren Wert der Änderung (im Gegensatz zum früheren oder neuen Wert) begründet.

    Google Scholar 

  112. Siehe v. Stackeiberg, Grundlagen, Seite 187.

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  113. Dem dieser Aussage entgegenstehenden Beispiel von Brand (a.a.O., Seite 91) liegt eine falsche Berechnung der Elastizität zugrunde.

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  114. Anhaltspunkte dafür, welche Elastizität Absatzkurven in der Wirklichkeit auf weisen, geben u. a. Marshall (a.a.O., Seite 147), Mellerowicz (Kosten und Kostenrechnung, Bd. II, 2. Teil, Seite 14ff.), Robinson (a.a.O., Seite 50/51) und Brand (a.a.O., Seite 23ff, 45ff., 76).

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  115. Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 277 ff.

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  116. Möller, Die Grenzkosten als Grundlage der Preispolitik der Betriebe, Z.f.N. 1939, Seite 563.

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  117. Gutenberg, Grundlagen, Bd. 2, Seite 195 ff.

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  118. Sombart, a.a.O., Seite 200.

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  119. Heilauer, Kalkulation in Handel und Industrie, Seite 133–135.

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  120. Die Selbstklassifizierung seitens der Abnehmer setzt dagegen differenzierte Leistungen — gegebenenfalls nur differenzierte Zusatzleistungen — voraus.

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  121. Auf vertragliche Vereinbarungen als Grundlage differenzierter Preisforderungen wurde von Hasenack (Unternehmertum und Wirtschaftslähmung, Seite 80) hingewiesen. Den Abschluß von „Versorgungsverträgen sah Hasenack als ein Mittel an, um fehlgeleitetes Kapital und hohe fixe Kosten, die „bei einer Einheitspreisbildung zum Teil unausgenutzt sein würden“, der „verbilligten Versorgung kaufkraftarmer Schichten“ dienstbar zu machen. „Die Zeitdauer, für die man solche Versorgungsverträge mit Verbraucherorganisationen abschließt, muß sich nach dem vorübergehenden oder dauernden Charakter der Fehlleitungen richten.“

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  122. Siehe Schneider, Einführung, II. Teil, Seite 152.

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  123. Auf differenzierte Preisforderungen auf Grund der unterschiedlichen ertragswirtschaftlichen Bedeutung der Nachfrager wurde von Leitner (Selbstkostenrechnung, Seite 153/154) hingewiesen.

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  124. Henzler, Lieferantenkredit und Bankkredit, Z.f.B., 1940, Seite 133ff.

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  125. Neben den eigenen Liquiditätsverhältnissen sind hier sowohl jene der Anbieter als auch der Nachfrager bedeutend.

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  126. Beim Teilzahlungsgeschäft unterliegt nur die Restkaufpreisforderung dem Ausfallrisiko.

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  127. Hezler, Lieferantenkredit, Seite 277.

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  128. Bise, a.a.O., Seite 54.

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  129. v. Stackeiberg, Grundlagen, Seite 243 ff.

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  130. Lorentz (a.a.O., Seite 86/87) spricht von einer Vergleichsweisen Eignung „gleichartiger Ware für den gleichen Zweck“ .

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  131. Siehe z. B. Mellerowicz, Kosten und Kostenrechnung, Bd. I, 2. Aufl., Seite 451; Poliert, Die Preisbildung bei Markenartikeln und ihre Beziehung zur Absatzpolitik, Diss. Stuttgart 1930, Seite 38.

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  132. Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 199.

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  133. Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 14.

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  134. Mellerowicz (Kosten und Kostenrechnung, Bd. I, 2. Aufl., Seite 451) sagt: „Jede Qualität hat ihre individuelle Käuferschicht mit ihrem individuellen Geschmack, ihrer Kaufkraft und ihrer Nachfrageelastizität.“

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  135. Ritschi (Theoretische Volkswirtschaftslehre, Seite 65) vertritt die dem entsprechende Ansicht: „Die Preisdifferenzierung auf der Grundlage einer Qualitätsdifferenzierung erlaubt es, die in der Nachfragekurve ausgedrückte Kaufwilligkeit der Nachfrager nach beiden Seiten hin vollständiger auszunutzen.“

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  136. Siehe dazu auch die Ausführungen in dem Abschnitt über „Differenzierung nach Bedarfsarten“ .

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  137. Es seien nur erwähnt für die Industrie die qualitativ unterschiedlichen Sorten der einzelnen Zigarettenfabriken, Zigarrenfabriken, Schokoladenfabriken, Margarinefabriken, Füllfederhalterfabriken, Uhrenfabriken, Glasfabriken, Möbelfabriken und für den Handel die qualitativ unterschiedlichen Sorten, die sich bei der Ausübung der Manipulationsfunktion durch den einzelnen Handelsbetrieb insbesondere dann ergeben, wenn diese Funktion in der Sortierung von Produkten besteht, so z. B. von Kaffee, Tee, Tabaken, Eiern, Äpfeln, Rosinen usw.

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  138. Wenn hier von einer Mengen-Kosten-Erlöswirkung in einem Fall und von einer Erlös-Mengen-Kostenwirkung im anderen Fall gesprochen wird, so soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß im ersten Fall die Mengenwirkung entscheidendes Merkmal ist, die sich auf die Kosten und auf den Erlös auswirkt, während im zweiten Fall die Erlöswirkung entscheidendes Merkmal ist, die sich auf die Mengen und Kosten auswirkt.

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  139. Wenn Müller-Beilschmidt (Die Qualität, Seite 238) sagt: „Die Strategie der Qualitäts-differenzierung tritt am ausgeprägtesten bei den Großunternehmungen des Einzelhandels in Erscheinung“, so ist zu beachten, daß diese Aussage sich auf eine zwischenbetriebliche Betrachtung bezieht, während hier vom einzelnen Betrieb ausgegangen wurde. Vom einzelbetrieblichen Standpunkt aus gesehen ist die Qualitätsdifferenzierung im Einzelhandel in der Regel aber nur die Folge qualitativer Maßnahmen vorgelagerter Betriebe. Eine Qualitätsfunktion des Einzelhandels in dem hier betrachteten Sinn würde eine Manipulationsfunktion voraussetzen, die vom Einzelhandel aber nur in wenigen Fällen ausgeübt wird (z. B. beim Mischen von Kaffee).

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  140. Henzler, Handelsspanne und Leistungssortiment, Deutsche Zeitung vom 17.6.1953.

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  141. Vgl. dazu u. a. Henzler, Handelsspanne.

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  142. Folgendes Beispiel kennzeichnet diese Verbindung in besonders krasser Form. Die Firma Sunlicht war während der Koreakrise auf Grund der Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten gezwungen, ihre gebundene Preisforderung für Kernseifenriegel zu erhöhen, oder aber ihre Kosten zu senken. Sie entschloß sich, die gleiche Qualität und die gleiche Menge Kernseife weiterhin mit der gleichen Preisforderung aber, um die Kosten zu senken, unverpackt anzubieten. Die Nachfrage ging daraufhin jedoch erheblich zurück. Die Ursache wurde in einer veränderten Qualitätsvorstellung der Verbraucher gesehen.

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  143. Siehe auch Michalski, a.a.O., Seite 65: „Es genügt oft schon eine Verschiedenheit in der äußeren Aufmachung, um den wohlhabenden Käufer zu einer Mehrausgabe zu veranlassen.“

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  144. Zum Beispiel Rübenzucker und Rohrzucker.

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  145. Wie das Schema Seite 28/29 zeigt, gehören zur verbundenen Produktion sowohl die Alternativproduktion als auch die Komplementärproduktion. Die Verfahrens- und Kostenmerkmale sind Seite 25 ff. gekennzeichnet. Die Tabelle 13 Seite 152 ff. erfaßt die für die hier folgende Untersuchung bedeutungsvollen Merkmale.

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  146. „Verbundene Kosten sind diejenigen für die Erzeugung verschiedenartiger Güter gemeinsam aufgewandten Kostenelemente, welche für die alleinige Herstellung jeder einzelnen Güterart in voller Höhe erforderlich wären.“ Siehe Albrecht, Verbundene Kosten, Diss. Berlin 1934, Seite 8.

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  147. Es wird von der Annahme ausgegangen, daß die sich an den Spaltungsprozeß anschließende Folgeproduktion nicht wieder eine Komplementärproduktion ist. Sollte letzteres jedoch der Fall sein, dann sind die Fertigungsweisen unter 2) einzuordnen.

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  148. Siehe dazu die graphischen Darstellungen in den Fußnoten Seite 31 und 33.

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  149. Wie die Mengenkombination zumindest theoretisch bestimmt werden kann, die der Betrieb dann festsetzen wird, wenn die Preisforderungen gebunden sind oder wenn für jedes der verbundenen Güter eine bestimmte Absatzfunktion besteht, ist von Messmann (a.a.O., Seite 39ff.) und von Angermann (a.a.O., Seite 70ff.) untersucht worden. In beiden Fällen wird jedoch die Gewinnmaximierung im Gegensatz zur Rentabilitäts-maximierung angestrebt.

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  150. So z. B. Messmann, a.a.O., Seite 37.

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  151. Die hier vorzunehmende Untersuchung geht also zunächst nur von den verbundenen Kosten aus, sie ist auf den Gesamtkostenblock der im Schema Seite 152 ff. erfaßten Fertigungsweisen 4), 6), 8) und 10) sowie auf den als verbundene Kosten zu bezeichnenden Anteil an dem Gesamtkostenblock der Fertigungsweisen 5), 7), 9) und 11) beschränkt.

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  152. Seischab, Kalkulation, Seite 128.

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  153. In der Literatur wird verschiedentlich davon ausgegangen, daß der Wertabzug für die mit der Komplementärproduktion anfallenden Nebenprodukte erfolgt. Diese Ansicht wird man nicht immer aufrechterhalten können, denn verschiedentlich ist eine Entscheidung darüber, welches Produkt Hauptprodukt und welches Produkt Nebenprodukt ist, unmöglich bzw. willkürlich. Außerdem kann sich diese Situation sowohl aus technischen als auch aus marktseitigen Gegebenheiten heraus fortwährend ändern. Da technische Gegebenheiten aber letztlich auch die Marktgegebenheiten beeinflussen, sofern sie von wirtschaftlichem Wert sind, scheint es angebracht, diese Trennung am Markt zu orientieren, dessen jeweiligen Gegebenheiten die Absatzpolitik des Betriebes beeinflussen, sofern das gesamte betriebliche Handeln in allen seinen Stufen am erwerbswirtschaftlichen Prinzip orientiert ist. Aus diesem Grunde soll hier zwischen solchen Produkten, für die der Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Marktanpassungspolitik betreibt, und solchen, mit denen er zum gleichen Zeitpunkt eine Marktbeeinflussungspolitik zu verwirklichen versucht, unterschieden werden.

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  154. Bei diesem Gewinnzuschlag kann der Betrieb sich von einer bestimmten, periodenbezogenen Gesamtgewinnvorstellung leiten lassen, die eine beabsichtigte Rentabilität des eingesetzten Kapitals gewährleistet. Sind die Abzugsgrößen um Gewinnanteile vermindert worden, dann ist der noch zu kalkulierende Gewinn um diesen — abrechnungsmäßig gesehen — „Vorausgewinn“ zu kürzen und als „Restgewinn“ zu behandeln.

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  155. Zur Art der Darstellung siehe Angermann (a.a.O., Seite 70ff.) und Messmann (a.a.O. Seite 39, ff.).

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  156. Riebel, Kuppelproduktion, Seite 126.

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  157. Der Begriff „verbundener Bedarf“ stimmt also nicht mit dem Begriff „zusammengesetzte Nachfrage“ überein, zu dem Mellerowicz (Kosten- und Kostenrechnung, Bd. II, 2. Teil, Seite 98) sagt: „Zusammengesetzte Nachfrage liegt vor, wenn ein Betriebsprodukt für verschiedene Verwendungen nachgefragt wird“ .

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  158. Koch (a.a.O., Seite 490) vertritt die Ansicht, daß das „Preisniveau der Ersatzteile ... fast immer höher als das einer Maschine oder eines Apparates“ ist. Die Begründung dafür sieht er in der — überspitzt gekennzeichneten — Situation der Nachfrager: „Fast unbeeinflußt vom Preis ist der Bedarf an Ersatzteilen. Das liegt daran, daß die Nutzenhöhe eines benötigten Teiles in der Regel der Nutzenhöhe des kompletten Gutes entspricht.“Ein Herstellerbetrieb für photographische Artikel verkaufte vor dem Kriege eine Type von Photoapparaten auf der Grundlage einer Preisforderung, die dem Betrieb wahrscheinlich keinen Kostenausgleich gewährte. Dieser Apparat war aber für eine Filmgröße konstruiert, die nur von diesem Betrieb hergestellt wurde. Mit dem Vertrieb dieses Apparates sicherte sich der Betrieb also einen festen Kundenkreis. Der Vertrieb dieser Filme räumte dem Betrieb den beabsichtigten Gewinn ein.

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  159. Eine entsprechende Entwicklung, die nicht zuletzt dadurch gefördert ist, daß die von Seiten der Industrie sowohl einzelbetrieblich als auch zwischenbetrieblich immer mehr vorangetriebene Anpassung der Produkte an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nachfrager (z. B. in Farbgebung und Formgebung) es dem Einzelhandelsbetrieb unmöglich macht, die von den Nachfragern verlangte Auswahl bereitzuhalten, zeigt sich beim Einzelhandel bestimmter Branchen in Kleinstädten und ländlichen Gegenden, verschiedentlich auch schon in Großstädten. Sie zeigt sich auch für den Außenhandel im Wandel der Inhaber von Exportmusterlägern.

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  160. Müller-Beilschmidt (Preisbildungstendenzen im Einzelhandel, in: Der Markenartikel, 1955, Seite 47) spricht von „Zirkularen zwischenbetrieblichen Konkurrenzbeziehungen“

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  161. Henzler, Zur Kritik an der Handelsspanne, Seite 136.

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  162. Henzler, Zur Kritik an der Handelsspanne, Seite 137/138.

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  163. Vgl. zu diesen Ausführungen auch den Inhalt des Abschnitts über „Differenzierung einheitlicher Preisforderungen“.

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  164. Siehe Henzler, Zur Kritik an der Handelsspanne, Seite 136.

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  165. Siehe Ruberg, Kostenprinzip und Wertprinzip bei der Kalkulation im Einzelhandel, Z.f.h.F. 1949, Seite 193ff. sowie Hoppmann, a.a.O., Seite 340ff. Beim Kostenprinzip werden die effektiven betrieblichen Kosten in der Kalkulation verrechnet, die die Preisforderung bestimmen soll. Beim Wertprinzip richtet sich die Preisforderung „nach den am Markt wirksamen Kräften“ (Ruberg).

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  166. Nicklisch, Wirtschaftliche Betriebslehre, Stuttgart 1922, Seite 6.

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  167. Schäfer, Marktforschung, Seite 75 ff.

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  168. Vgl. dazu das Beispiel zum Dumping, Seite 101 ff.

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  169. Es wird also auch hier davon ausgegangen, daß die jeweilige Grundleistung eines Betriebes erst in Verbindung mit den jeweiligen Zusatzleistungen die effektive, ganzheitliche Leistung erkennen läßt, wie gleichfalls eine betriebliche Preisforderung nur aus der Verbindung des äußerlich erkennbaren wertmäßigen Ausdrucks mit den jeweiligen Preiskonditionen beurteilt werden kann.

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  170. Siehe dazu die Ausführungen Gutenbergs (Grundlagen, Bd. II, Seite 200 ff.) zur Absatzkurve von Betrieben, die sich nicht in einer Monopolsituation befinden.

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  171. Die letztere Unterscheidung, bei der der Betrieb jeweils die eine Größe von sich aus bestimmt und damit aber auch indirekt auf Grund der am Markt bestehenden Preis-Mengenfunktion die zweite Größe festlegt, ist erforderlich, da auch bei einer Preis-Mengenfunktion der Betrieb sich im Einzelfall stärker von der Menge oder vom Preis leiten lassen kann.

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  172. Die Ursache dafür kann schon in unterschiedlichen Standortbedingungen liegen.

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  173. Selbst bei gleicher Ausstattung der Betriebe kann die Ursache dafür in einer unterschiedlichen Organisation gegeben sein.

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  174. Siehe dazu die Ausführungen in dem obigen Abschnitt cc).

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  175. Schneider, Einführung, II. Teil, 1955, Seite 14ff.

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  176. Gutenberg, Grundlagen, Bd. II, Seite 174, Seite 205 ff.

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  177. Henzler weist auf diese Verbindung, wie sie zwischen dem Preis der Ware, den Zusatzleistungen und der Handelsspanne bei Handelsbetrieben besteht, wie folgt hin (Ladenpflege als Funktion der Einzelhandelsbetriebe, Z.f.B. 1957, Seite 159): „Sowohl bei einer Senkung der Verkaufspreise bei gleichen Leistungen wie bei Zunahme der Leistungen und unveränderten Preisen handelt es sich um eine Senkung der Handelsspannen.“

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Vormbaum, H. (1960). Das System differenzierter Preisforderungen. In: Differenzierte Preise. Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Forschung, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98965-9_7

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