Zusammenfassung
Erfolgsrechnungen für kurze Fristen müssen ihre Ergebnisse alsbald, d. h. 10 bis höchstens 14 Kalendertage nach dem für sie geltenden Zeitraum, vorweisen. Die Kurzfristige Erfolgsrechnung hat die Ereignisse noch in ihrem Laufe oder spätestens dann zu erfassen, wenn ihre Spuren noch deutlich sind. Sonst lassen die Zwecke sich nicht erreichen, derentwegen der Zeitraum dieser Rechnungen kurz gehalten wird. Schnelle Ermittlung des Ergebnisses gibt der Kurzfristigen Erfolgsrechnung daher erst ihren Sinn. Fertigstellung der Rechnung bis etwa zu den genannten Terminen gehört dazu so sehr, daß der Rechnung die Eigenschaft „kurzfristig“ nicht mit Recht zuerkannt wird, sofern sie dieser Forderung nicht zu genügen vermag38.
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Literatur
Der 15. des Folgemonats gilt bei uns zu Lande als ein sehr früher Termin für die Beendigung der Arbeiten an der Kurzfristigen Erfolgsrechnung. (S. Mellerowicz, Konrad, Kosten und Kostenrechnung, Band II/1 2. und 3. Auflage, Berlin 1958, S. 487).
Kubli, Friedrich, Plankostenpraxis einiger westdeutscher Betriebe, in Industrielle Organisation, Schweizerische Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 22. Jahrgang, 1953, S. 499, berichtet über Unternehmungen in Westdeutschland, die Lochkartenmaschinen einsetzen: „Ungefähr am 25. Tag des folgenden Monats liegt die Kostenabrechnung vor. Für die Bereinigung der Kostenträger- und der Kurzfristigen Gewinn- und Verlustrechnung werden etwa fünf bis acht weitere Tage benötigt.“ Wieviel bei uns für die Beschleunigung der Kurzfristigen Erfolgsrechnung noch zu tun ist, geht auch aus einem Bericht hervor von Dr. Hans Dichgans, „Aus dem Rechnungswesen der Stahlindustrie in den Vereinigten Staate“, Düsseldorf 1955, S. 17–18. Ihm ist zu entnehmen „United States Steel hat den Monatsabschluß auf den Werken praktisch am Abend des dritten Werktages fertig und betrachtet das noch nicht als Endzustand.“ Das Rationalisierungs-Kuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW — Auslandsdienst, Rechnungswesen im Dienste der Werkleitung, 4, München, 1952, S. 36) berichtet von einer englischen Studienkommission in den USA: „Alle Zahlen sind gewöhnlich bis zur Monatsmitte fertig; etwa frühestens am 10., selten aber später als am 20.“
Melierowicz, Konrad, Kosten und Kostenrechnung, Band II/1, Berlin, 1958, S. 190.
S. hierzu S. 138.
S. hierzu S. 78 ff.
Bannenberg, Josef. Die kurzfristige partielle Erfolgskontrolle, Der Betrieb, Jahrgang 10, 1957, S. 461 u. 486. Das Verfahren enthält Elemente der Kurzfristigen Erfolgsrechnung, die dem nicht bekannt sind, dem nicht das Ganze des betrieblichen Rechnungswesens vertraut ist. Ihm wird empfohlen, die Lektüre über dieses Verfahren bis nach der des letzten Abschnittes aufzuschieben.
Unter Vor-Ertrag versteht Bannenberg S. 462 (Fußnote 3) „den Wert der verkauften, noch nicht erstellten, in der Erstellung oder auf Lager befindlichen Leistung, über die durch den Kaufvertrag verfügt wurde. Eine solche, noch im Betrieb befindliche Leistung, und bestehe sie zunächst auch nur aus den Vormaterialien/Rohstoffen, rangiert zum Zeitpunkt des Kontraktabschlusses zwischen dem innerbetrieblichen und dem abgerechneten Ertrag.“
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Beste, T. (1962). Wege zur Beschleunigung der Kurzfristigen Erfolgsrechnung. In: Die Kurzfristige Erfolgsrechnung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98953-6_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98953-6_7
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