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Schlussbemerkungen

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Das Wort als Name

Zusammenfassung

90) Bevor die Ergebnisse der vorangehenden Studie resümiert werden, empfiehlt sich eine kurze Vergegenwärtigung der Gedanken Cassirers, der im I. Band seiner Philosophie der symbolischen Formen praktisch nur über unser Thema der Benennung gehandelt hat. Bei seinem Versuch, durch Betrachtung der „Grundformen des Verstehen „der Welt“zu einer „Formenlehre des Geistes“zu kommen (p. V), war er in der Sprache auf diejenige „selbständige geistige Form“(p. VII) gestoßen, in der die für alles Verstehen notwendige Einheitssetzung die zentrale Funktion überhaupt ist; denn die Sprache arbeitet unter Nennungen, deren Wesen es ist, unter Absonderung und Vereinzelung zu bestimmen (32; 198). Ihr Ziel ist es, die Sachen zu „gewinnen“ ‚indem sie genannt‘ d. i. fixierend bestimmt werden (58) als „feste Punkte“(47) in „punktueller Bestimmtheit“(178). Die Sprache geht überhaupt den „Weg zur Bestimmung“, „zu immer schärferer Distinktion“(238), und schon in ihren frühesten Bildungen schließt sie eine intellektuelle Arbeit in sich, die dann zum Begriff fortschreiten kann (20).

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Literatur

  1. Sapir [Anm. 113] 11 f. spricht von der „simplified and generalized world“, „simplification of experience“.

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  2. Vgl. De Saussure 101, daß die symbolischen Zeichen noch nicht leer (vide) sind: „il y a un rudiment de lien naturel entre le signifiant et le signifié“. Statt lien naturel sagt er 106: rapport rationnell. Zum symbolischen Ausdruck s. a. PF Anm. 431; 432; 492.

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  3. Man bemerkt aber jetzt die Gefahr, die in solcher Ansicht liegt: denn was geschieht, wenn dieses Anknüpfen an einzelne Momente nicht nur nicht sein muß — wie zahlreiche Direktbenennungen (nicht ableitbare ‚nicht sprechende‘ ) zeigen — sondern auch oft tatsächlich durch die Bezeichnungsintention übersprungen wird, die eine Sache im Bezug auf nur sie selbst [§§ 11; 21; 27; 89; 94] treffen will? Wenn sich also dieser „zwingende“und bedingende Grund aller Verschiedenheit und Eigentümlichkeit durch Berücksichtigung der sprechen wollenden Intentionalität aus dem Sattel heben läßt? Hierfür findet sich schon bei Leisi 23 ein Hinweis: „Der Inhalt eines Einzelwortes, kraft seiner Natur als Komplex (und nicht als auflösbare Summe) von Bedingungen tendiert dahin, das Bezeichnete als akzidentienfreie Realisation eines ‚Dinges an sich‘ (einer ‚Substanz‘ ,‚Idee‘ ) darzustellen. Unsere allgemeine Auffassung gibt dieser Tendenz nach...“(bzw. hat die gleiche Tendenz und begründet somit die Tendenz der Nennungen). Hier soll jedoch nur auf die Konsequenzen hingewiesen werden, die sich ergäben, wenn der Kantsche Ansatz der Unbekanntheit des ‚Dinges an sich‘ fallen müßte; es scheint, daß für jeden das Ding, auf das er sich bezieht, nie anders denn als Ding an sich gemeint ist.

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  4. Gemeint sind die Relationskennzeichnungen, wie sie im Chinesischen auftreten, dem pure relational type bei Sapir [Anm. 113] 145; 150. Cassirer 283: „Eben als Verhältnisse, die selbst sozusagen kein eigenes Vorstellungssubstrat mehr besitzen“— man sieht, wie unpassend für dergleichen Bestände der Terminus ‚Vorstellung‘ ist — „sondern in reinen Beziehungen aufgehen, scheinen sie bestimmter und deutlicher, als durch eigene Wort- und Lautfügungen durch die bloße Relation derselben, die sich in der Stellung ausdrückt, bezeichnet werden zu können“.

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  5. Das heißt aber auch: je ähnlicher die Namen dem werden, was man sonst als Eigentümlichkeit der ‚Formen‘ i. e. S. ansieht, daß sie nämlich den durch sie gekennzeichneten ‚Inhalt‘ unangetastet lassen (PF § 87). Damit wird als letzter Gedanke nahegelegt: darf man auch die Namen auf Grund der in ihnen angelegten und „Form gewordenen“abstrak-tiven Erfassungsakte, dank derer sie z. T. voll übersetzbar sind, ebenso wie die — ebenfalls weithin übersetzbaren (PF §§ 209–258 ‚allgemeine Formen‘ ) — Formen ansehen: so daß auch sie Formen enthalten, ja auch Formen (sc. der Erfassung, nur anderer Sachen) sind? Wie, wenn es eigentlich nur Formen gäbe, auch die ganzen ‚Bedeutungen‘ sich nur auf Grund von Formalleistungen gegenüber Eindrücken einstellten? Wenn gewisse Formen nur in dem Sinne ‚Inhalte‘ „sind“, daß sie ein solches Aktkonglomerat darstellen, daß man ihnen gegenüber (und durch sie) anders empfindet, etwas für einen Inhalt ansieht? So daß auch hier ein Sein konstituiert und behauptet würde auf Grund von Reaktionen, die man selbst einer Erscheinung gegenüber vollzieht — ganz abgesehen davon, daß sich ohnehin Inhalte und Formen dann treffen, wenn das eine nur jeweils die Korrelation des anderen ist [Anm. 130]. Man hätte dann Anspracheformen neben Kennzeich-nungsformen — wobei die ersteren Ansatzpunkte für „Gefühle“sein können (GS 7.3.2) -bzw. sachbezügliche und ordnungsbezügliche Bestimmungsformen. Ist hiermit ein Grundgesetz der gedanklichen Konstitution erfaßt? Vgl. Hegel, Wissenschaft der Logik ed. Lasson, Leipzig 1951 I 46 die ‚unendliche Form‘ , d. i. der Begriff. Schließlich ist bereits die berichtete Konstitution des ‚Gegenstandes‘ [Anm. 58; 66; 73; 93] eine Folge des Heraushebens im Zuge einer Akt[Anm. 82]-Form, als Aufweis eines Formhaften.

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Hartmann, P. (1958). Schlussbemerkungen. In: Das Wort als Name. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98899-7_4

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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