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Struktur und Konstitution des Namens als Sachbestimmung

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Das Wort als Name

Zusammenfassung

Wenn auch jede Beobachtung zeigt, daß ein Wort — für uns hier: ein Name — so gut wie nie oder nur unter fest umgrenzbaren Bedingungen alleinstehend vorkommt — immer erscheint er in Sätzen oder als deren Stellvertreter, immer auch ist es möglich, passende oder unpassende Namen zu wählen — so empfiehlt es sich doch, zum Zweck der Verdeutlichung den Namen als Einzel-Einheit und als solchen isolierend herauszuheben. So wird sich leichter etwas über das Wesen der namentlichen Bezeichnung, der ‚Benennung‘ an und für sich feststellen lassen; denn das Haben (Kennen, Benutzenkönnen) von Namen zur Bezeichnung oder Bestimmung der ‚Sachen‘2 oder ‚Gegenstände‘3, über die man wiederum bestimmend reden will, ist sowohl wesentliche Folge des Sprechenkönnens als auch wesentliche Voraussetzung des Aussagens überhaupt. Wir versuchen daher in einer Reihe kleinerer Abschnitte das Phänomen der ‚Nennung‘4 anzugehen. Dies Phänomen und damit die Nennleistung von Wörtern ist um so beachtenswerter, als alle Debatte über die ‚Leistung der Sprache‘ z. B. für die Entwicklung der kindlichen Intelligenz und der Betätigung der Urteilsfähigkeit ausschließlich von dieser ‚intellektuellen Seite‘ des Sprachmaterials ausgehen muß, auch wenn an sprachliche Erlebnisse u. U. erhebliche emotionale Regungen angeknüpft werden können.

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Literatur

  1. ‚Sache‘ bezeichnet im folgenden im weitesten Sinn alles, was Gegenstand einer Benennung werden kann, also Objekte überhaupt, Bezugspole überhaupt. Über ‚Bezugspole‘ s. Husserl, Erfahrung und Urteil, Hamburg 1948, 249 „Substrate als Sinnespole“; 279 Gegenstände als „identische Pole“; vgl. auch Verf. Einige Grundzüge des japanischen Sprachbaues, Heidelberg 1952, §§ 125 f. Objekte als Beziehungspunkte.

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  2. ‚Gegenstand‘ bedeutet die für sich erfaßbar gewordene ‚Sache‘ , gleichgültig ob ‚konkreter‘ oder ‚abstrakter‘ Art, s. a. Anm. 56; zur Konstitution von ‚Gegenständen‘ s. u. §§ 31/3.

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  3. So unterschied schon Aristoteles die ‚Nennung‘ (Onoma) und die ‚Aussage‘ (Rhema), d. i. die Nennung in der Funktion als Zweitbestimmung (z. B. Peri hermeneias 1 f. 16a f.) Zur Zweigliedrigkeit des Bestimmens s. Husserl [Anm. 2] 124 f. explikative Synthesis mit ‚Substrat‘ und ‚Bestimmung‘ ; 242 f. zweigliedrige Prädikation. Von ‚Nennung‘ und ‚Aussage‘ spricht auch Heidegger, Einführung in die Metaphysik, Tübingen 1953, 43 f.

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  4. Über solche Gemeinsamkeiten (‚allgemeinen Formen‘ ) s. Verf., Probleme der sprachlichen Form, Heidelberg 1957, §§ 209–276.

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  5. Z. B. bei Husserl [Anm. 2] passim.

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  6. Beides fassen wir unter ‚Sachen‘ zusammen [Anm. 2]; man könnte auch von ‚Bezugspolen‘ für ‚Bezugnahmen‘ sprechen, zumal die Leistung der Namen als Bezugnahmen aufgewiesen werden soll.

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  7. Diese Formulierung entspricht etwa der von L. Weisgerber in zahlreichen Veröffentlichungen vertretenen Ansicht; am ausführlichsten in: Vom Weltbild der deutschen Sprache2 2 Bde., Düsseldorf 1953.

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  8. Eine starke Beachtung der Hinweisdefinition findet man bei B. Russell, Das menschliche Wissen, Darmstadt, 73–81; ebenso bei Leisi 18; 19. Vgl. WS § 30.

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  9. Was es heißt, wenn ein Kind Namen lernt, die in Rede „eingebettet“sind, zeigt die Tatsache, daß die ‚Formen‘ (an Worten, in Syntax) Folgen einer Behandlung nach Formkategorien (PF §§ 6; 73; 81; 86; 88 u. ö.), die Namen also das in einer Sprache zu Behandelnde — wie die von ihnen bezeichneten Sachen das zu Besprechende — sind. Namen-stoff liegt allem Sprechen zugrunde, ein verfügbarer Schatz sind Benennungen, die man braucht, um über etwas reden, d. h. etwas in die Rede einbeziehen, etwas auf die sprachliche Ebene ziehen zu können: die Sachen müssen ihre Stelle in der Rede bekommen.

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  10. So kurz dürfen wir uns hier ausdrücken, da wir wissen, daß jeder Name zunächst eine Klasse bezeichnet; aber für den normalen Gebrauch dient diese Speziesnennung zumeist als der Name für eben die eine gemeinte Sache. Zur Bekanntheit durch den Namen s. auch PF §§ 82; 83.

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  11. stein‘ bedeutet: das ist für uns in der...-‚genannten‘ -Seinsweise (X-Ousia), hat das Wesen ‚X‘ ; Herr Prof. G. Ipsen drückte es (mündlich) einmal so aus: X als Y. Vgl. PF §84.

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  12. Er bleibt es auch später, denn dieses Namenbewußtsein bleibt immer erheblich am Bescheidwissen beteiligt. So unterbleibt z. B. beim Lesen längerer Passagen oft die Vergegenwärtigung des Gelesenen, d. h. die Vergegenwärtigung des in den gelesenen Wörtern und Sätzen Genannten, und es genügt das Bewußtsein, daß man darüber nachdenken könnte, wenn man es wollte. Es genügt das Bekanntbeitsgefühl (PF § 83 u. Anm. 191). In gleicher Weise dürfte auch die Frage zu entscheiden sein, ob man beim Wahrnehmen von Sachen, z. B. in einem Warenhaus, immer auch die Wörter für sie gegenwärtig hat bzw. braucht: es genügt zu wissen, daß man alles benennen könnte, wenn man sich die Mühe machen würde. Die Verbindung von Namen und Sache bzw. von Klasse und Individuum hat man schon so oft exerziert, daß man sich die jedesmalige Ausführung sparen kann. Vgl. Leibnizens Rechnen mit Marken an Stelle von Wörtern, die man bei Bedarf, d.h. im Resultat, mit Inhalt füllen kann. SE § 180.

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  13. „Wir begnügen uns einmal nicht damit, daß ein Gegenstand nur Objekt unserer Wahrnehmung sei; er existiert nur mit Recht, wenn er Teil eines gegliederten Systems der Dinge ist, das ganz unabhängig von unserem Gewahrwerden etwas für sich bedeutet. Sind wir nun nicht imstande, die Stelle wirklich zu bestimmen, die ein Erzeugnis der Natur in dem Ganzen derselben einnimmt, so beruhigt uns allerdings der Name; er ist doch wenigstens ein Zeugnis dafür, daß die Aufmerksamkeit vieler anderer bereits auf dem Gegenstande geruht hat, den jetzt auch unsere Blicke treffen; er versichert uns, daß die allgemeine Intelligenz wenigstens schon dabei gewesen ist, auch diesem Gegenstande seinen ganz bestimmten Ort in dem Zusammenhange eines größeren Ganzen anzuweisen. Eben deshalb ist ein Name, den wir willkürlich geben, kein Name;... der Name muß ein Zeugnis seines Aufgenommenseins in die Welt des allgemein Erkannten und Anerkannten sein...“(Lotze, Mikrokosmos6 ed. R. Schmidt Lpz. 1923, Buch V, Kap. 3 wiedergegeben in: Junker, Sprachphilosophisches Lesebuch, Heidelberg 1948, 183 f.).

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  14. So hält Husserl [Anm. 2] 262 das Ist-Urteil für gleich ursprünglich mit dem Hat-Urtil.

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  15. Zu dieser Form s. NA Anm. 206, WA §§ 197; 240/7, TI §§ 270 4 Anm. 189, PF §§ 233/5. Es verdient Beachtung, daß sich in den idg. Sprachen für die beiden Grundauffassungen des Was und des Wie verschiedene Prädikationsstrukturen finden, in der zsi-Form 2 Nominative, in der tut-Form. 1 Nominativ + ‚Verb‘ (besondere tut-Wortart, einen Befindlichkeitsausdruck setzend). Dabei ist der ist-Ausdruck umfassender (vgl. NA §§ 150–153), er erlaubt die frühste der Logik dienende ‚Fixierung‘ eines Ausdrucks [Anm. 17]: er tut > er ist + Partizip tuend. Vgl. hierzu Snell in NA § 114 Anm. 256.

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  16. Daß das Verbegrifflichen eine zum sprachlichen Allgemeinbegriff hinzukommende, höhere, absichtliche Stufe der Exaktheit (= Enge der Bedeutung Inhaltsverengung) ist, s. schon bei Weisgerber in WS § 41. Die mathematischen Logiker sprechen von einer ‚Fixierung‘ der Bedeutung von Wörtern der natürlichen Sprachen.

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  17. Leibniz trennt hier die konkreten‘ von den ‚abstrakten‘ Sachen: „Es scheint, daß oft das Wesen der gemischten Modi... lediglich durch den Namen erhalten wird: so würden wir z. B. ohne den Namen ‚Triumph‘ kaum eine Vorstellung von dem haben, was bei den Römern bei dieser Gelegenheit vor sich ging“ — ‚gemischte Modi‘ sind die Zusammenfassung zu verschiedensten Klassen, wie sie bei Gegenüberstellung von Sprachen hervortreten. „Wenn wir von einem ‚Pferd‘ oder von ‚Eisen‘ sprechen, so betrachten wir sie als Dinge, die uns die ursprünglichen Musterbilder unserer Ideen darbieten. Wenn wir dagegen von den gemischten Modi oder wenigstens von den wichtigsten dieser Modi, nämlich von den moralischen Wesenheiten ‚Gerechtigkeit‘ ‚Dankbarkeit‘ usw.) sprechen, so nehmen wir an, daß ihre ursprünglichen Musterbilder sich in unserm Geiste befinden. Darum sprechen wir vom Begriff der Gerechtigkeit und der Mäßigkeit, nicht aber redet man von dem Begriff des Pferdes oder eines Steines“bei Junker [Anm. 14] 31.

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  18. Vgl. hier die Speziesnennung bei Husserl, Log. Unters. 2, 1, 42–105; vgl. SH 85 ff.

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  19. Pluralisches tritt erst bei pluralischen Sachen auf, z. B. „Sieh mal, das sind Stichlinge!“u. ä.

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  20. Bei ‚Potenz‘ ist Vorsicht in der Vorstellung geboten; hier soll damit nicht dem Namen eine ‚Macht‘ , ein ‚Vermögen‘ zugeschrieben werden, sondern es heißt soviel wie doppelte Anwendbarkeit eines kategorialen Zeichens, Individualisierbarkeit eines Spezieszeichens. Immerhin kann hier auch die ‚Funktion‘ auf die Verwendung zurückgeführt werden, d. h. jeder Name ist sowohl als Bezeichnung für Einzelnes wie als Bezeichnung für dessen Art verwendbar. — Anm. 78.

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  21. Eigennamen widersprechen hier nicht; denn sind sie auch die typische (Extrem-)Form der Benennung für nur einmal vorhandene Individuen, so können doch auch sie durch ein ein zur Klassenbezeichnung werden: Er ist ein richtiger Sokrates mit seiner ewigen Fragerei u. a. m. [Anm. 81]. Denn dieser Singularitätsanzeiger ein, verbunden mit einem Allgemeinbegriff, besagt: dies ist ein(er der Gegenstände, die),...‘ (genannt werden).

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  22. Die strikten (echten) Eigennamen für Personen haben kein ein bei sich, da sie auf ein Individuum festgelegt sind und erst sekundär, eigentlich gegen ihre Art, zu Speziesnennungen erhoben werden: Anm. 22.

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  23. ,Leistung‘ als (in neuerer Sprachwissenschaft beliebter) Terminus ist ähnlich wie,Potenz‘ [Anm. 21] anzusehen: auch ‚Leistung‘ ist sozusagen ein Begriff, der dem Übergang zu dem hinter aller Rede Stehenden dient bzw. dienen sollte (vgl. PF §§ 138; 164; 218 u. ö. ‚Verwendungszentrum‘ ). Doch denkt man bei ‚Leistung‘ zunächst an belebte Wesen.

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  24. Da ein Name stets allgemein (= dieArt) nennend oder speziell bezeichnend gemeint sein kann ([Anm. 21], erscheinen uns vom Idg. her die Sprachen ohne genauere Angaben wie ein, ohne kasuelle Supposition (NA Anm. 276) als ungeschieden in ihrer Ausdrucksweise: ihre Aussagen geben den Wörtern bei allgemeiner Begriffsnennung und bei Applikation nur eine, ein und dieselbe Form. Für uns wäre ein malaiisches kuda dan lembang binatang ‚Pferd(e) und Rind(er sind) Tier(e)‘ , bei Berücksichtigung aller (von uns) „mitgedachten“, d. h. unseren Satz ermöglichenden Inhalte so zu übersetzen: was da ‚Pferd‘ heißt und was da ‚Rind‘ heißt, ist (auch?) das, was da ‚Tier‘ heißt. Das Idg. ist hier „genauer“, expliziter, weil es durch seine Formen (Kasus, Numerus) einige Inhalte mehr in den Satz hineinholt. Bei den mehr explizierenden Sprachen bekommt man öfter einen Denkvorgang isoliert (benannt =) herausgehoben, er hat ein eigenes Wort wie z. B. unseren Singularisator ein. Sofern einen die eigenen Gedanken interessieren, kann man sich dann auf die Exponenten der eigenen Denkschritte richten. Vielleicht war es insofern nicht unwichtig, daß die Griechen, als sie sich auf ihre eigenen Produkte zu richten begannen, eine Sprache sprachen, die in manchem so genau war, daß an Hand und unter Anregung durch diese „Formen“besondere Bezeichnungen, Namen nötig und damit Kategorien bewußt wurden (s. PF Anm. 153; 505).

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  25. Hier ist hinzuweisen auf die Präpositionen in, am, zum; doch kann jetzt noch nicht näher darauf eingegangen, sondern nur angedeutet werden, daß die Präpositionen mit Vorliebe da erscheinen, wo eine sei es statische (wie hier), sei es progressive Form (z. B. im Missale Romanum Canon Missae: per quem haec omnia...creas; per ipsum, et cum ipso, et in ipso u. ö.) im Spiele ist. SE Anm. 4.

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  26. Dieses Typische wird immer weniger sein als die individuelle Gesamterscheinung, da die nur-individuellen ‚Merkmale‘ bei dem abstraktiven Typisierungsprozeß wegfallen. — § 49, Anm. 77; 78: darum können Wörter auch abkürzen (so Leibniz s. Anm. 42, 54): d. h. die Typisierungsleistung — nach vollzogener Typisierung — ist der Grund dafür, daß auch die dokumentierenden Zeichen auf ein Typisches beschränkt, verkürzt werden können. Auch bei ihnen findet eine Entnahme von Charakteristischem [Anm. 59] statt.

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  27. Man kann das ‚Begriff‘ des Hundes nennen — das hieße dann, daß der ‚Begriff‘ von dem ausgemacht würde, was nötig ist, damit etwas unter die vom ‚Begriff‘ genannte Klasse fallen kann: die Beschreibung dessen, was den ‚Begriff‘ eines Hundes ausmacht, ergäbe dann eine Aufzählung der typischen Eigenschaften eines Hundes, also des zu Begreifenden. Vgl. aber Leibniz in Anm. 18; nimmt man die Unterscheidung von mehreren Identitäten (der Zahl, der Gattung, der Art: Aristoteles, Top. I, 7) hinzu, so darf man vielleicht sagen: bei Realien ist der Begriff als Identisches nicht nötig, weil die vorhandenen Sachen für die Identität bürgen — vgl. bei Leibniz: sie sind die vorhandenen Musterbilder‘ . Leisi 19: „Ich darf, in Verbindung mit einer Zeiggebärde, nur dann sagen ‚Das ist eine Katze‘ , wenn sich in der Zeigrichtung eine Katze befindet“; so wird die Beziehung zwischen Wort und Ding ohne ‚Begriff‘ ‚Vorstellung‘ ‚Gedanke‘ formuliert.

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  28. Über die doppelte Möglichkeit der Substantive, das konkrete Ding und seine abstrakte Art (Begriff des Dinges) zu bezeichnen, zu benennen, hat sich Snell Der Aufbau der Sprache2 Hamburg 1952, 151 (zit. NA Anm. 105) geäußert. Er verbindet die Möglichkeit zur Begriffsnennung mit dem Vorhandensein eines bestimmten Artikels im Griechischen; hierzu NA Anm. 195.

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  29. Vgl. hierzu PF §§ 32; 44/5; 74; 77; 80; 195. Die Ais-Struktur war auch in WS § 31 zu erwähnen.

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  30. Sprechen über etwas und Sprache überhaupt ist ein Sich-Verständigen auf einer übersachlichen, erst von Menschen gesetzten Ebene; arbeitend mit stellvertretenden Zeichen, die die Eigenart haben, in einer Sinn-Koppelung nicht primär die Sachen selbst als ‚Inhalte‘ zu haben, sondern deren Begriffsmöglichkeiten; die Sachen selbst meinen sie erst, wenn diese Allgemeinbegrifflichkeit (Husserls Speziesnennung) ausgeschaltet, bzw. zurückgedrängt ist durch Zusetzung besonderer ‚Attribute‘ wie der, dieser, ein, auch alle, jeder. Dieses Pferd erscheint dann als abgekürzt sprachliche Form für dieser Gegenstand, der ‚Pferd‘ genannt zu werden pflegt.

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  31. ‚Beherrschbar‘ besagt hier: als Gedankenfaktor benutzbar, d. h. sprachlich gesehen: als Wort im Satz (evtl. als käràka ‚Handlungsfaktor‘ i. w. S. vgl. NA §§ 171/2) möglich. ‚Denken‘ erscheint dann als ein Gang über ‚Faktoren‘ hinweg, zu einer Stellungnahme „zwischen“oder „über“ihnen, als einbeziehendes Mitgreifen von „Voraussetzungen“eines Gedankens. Die in Nennungen lokalisierten Faktoren bilden dann die Konstellation, in der sich der Gedanke konstituieren kann. Auch die mit dem Einbau verbundene Formbarkeit der Wörter [Anm. 10] steht auf der besonderen, überfaktischen Ebene [Anm. 31]: nicht die Sache selbst steht im Akkusativ, Dativ, usw., sondern ihr namentlicher Stellvertreter im Satz. Eine besondere Art von Formen sind die, die auf Faktisches Rücksicht nehmen wie Pluralkennzeichnungen bei faktischer Mehrzahl, Futurkennzeichnung bei faktischem Noch-nicht-Eintreten usw. Andererseits hat nicht die Sache eine Klasse (etwa masc, fem.), sondern sie wird ihr bei Gelegenheit ihrer Benennung gegeben, zugegeben, verliehen.

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  32. ‚nhaltsgedanke‘ und ‚Inhaltsform‘ sind Ausdrücke, die Hjelmslev geprägt hat, vgl. Arens, Sprachwissenschaft Freiburg/München 1955, 517–519 s. Anm. 130.

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  33. D. h. zur Hinstellung einer Sache als ‚explikables Etwas‘ (Husserl [Anm. 2] 263; 250; ‚Explikand‘ 246), als Urteilssubstrat, als Anknüpfungspunkt für eine prädikative Bestimmung. ‚Subjekt‘ im weitesten Sinn (also nicht nur z. B. durch idg. Nominativ ausgezeichnet) — vgl. Husserl 250 „Als das S. kann daher jedes beliebige bestimmbare Etwas überhaupt fungieren“— ist uns also die eine Prädikation (eine als solche intendierte — so Lohmann s. NA Anm. 203 — Zweitbestimmung [Anm. 43], ‚Sinneszuwachs‘ Husserl 242) „verankernde“(GS 13. 2. 2; 15. 2. 1) Stelle im Satz.

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  34. ‚Beschreibung‘ ist danach die prädikativ intendierte Mitteilung (Zufügung) von „Einzelheiten“, „Merkmalen“, Vergenauigungen, von Prädikablem überhaupt. — Einem noch völlig unspezialisierten Das, Es, Dies, auch Jeder, Alle usw. gegenüber ist ein voller Name schon spezialisierend, beschreibend: er fügt nämlich die Angabe über das Wie der Benanntheit als ‚Sinneszuwachs‘ [Anm. 34] hinzu.

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  35. Dies ist bei Namen wie Schreibmaschine, Füllfederhalter usw. der Fall.

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  36. Es ist bei diesen ‚Eigenschaften‘ schon hier deutlich, daß sie auf Bestimmungen beruhen (an Hand ihrer „abgezogen“werden), und daß andrerseits solche Bestimmungen, die das ausmachen, was dann Eigenschaften werden, weitgehend vom Betrachter ausgehen.

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  37. ‚Idiiomatisch‘ nennen wir dasjenige am Sinn eines Ausdrucks (Wortes, Syntagmas, Satzes), was über den in den Elementen genannten Sinn hinausgeht, was also auf eine besondere Möglichkeit der Verwendung eines Ausdrucks zurückzuführen ist. Ubersetzbarkeit ist auch hier dann erreichbar, wenn im Sinn gleiche fremde idiomatische Redensarten 1:1 gleichgesetzt werden können.

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  38. Vgl. Brugmann, Kurze vergl. Grammatik d. idg. Sprachen Berlin 1922, 282–283.

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  39. Vgl. Brugmann [Anm. 39] 283 f und PF § 98.

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  40. Daß die Etymologie im Idealfall möglichst viel auf ursprünglich „sprechende“Namen zurückführen kann [Anm. 48, 103], ist eine andere Frage. Da aber nicht nur immer auch „sprechende“Namen neben rein zeichenhaften stehen (z. B. Wurzelnomina neben Kompositen) sondern auch „sprechende“Namen oft zu zeichenhaften werden („Abschleifung“), darf man sagen: trotz der zweifachen Methode, Sachen zu benennen (direkt oder auf Umwegen) meint doch beides immer nur Eines, nämlich die Sache selbst. Demgegenüber kann das „Sprechen“der Namen fehlen.

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  41. Der Zweck der Sprache besteht daran, „unsere Gedanken abgekürzt [Anm. 27; 54] auszudrücken. Wenn ich zu jemand von einer Art Vögel sprechen will, die drei bis vier Fuß hoch sind, deren Haut mit einem Mittelding von Federn und Haaren bedeckt ist, die von dunkelbrauner Farbe und ohne Flügel sind, statt dieser aber zwei oder drei kleine Äste, ähnlich wie Pfriemenkrautzweige, besitzen, welche ihnen bis unten hin hangen, die lange und dicke Beine, Füße mit nur drei Krallen und keinen Schwanz haben — so bin ich genötigt, diese Beschreibung zu geben, um mich dadurch anderen verständlich zu machen. Sagt man mir aber, daß der Name dieses Tieres Kasuar ist, so kann ich mich dann dieses Namens bedienen, um im Gespräch jene ganze zusammengesetzte Idee zu bezeichnen“Leibniz bei Junker [Anm. 14] 32.

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  42. Daß bei dieser Operation das im Prädikat neben ist stehende zweite Nennglied (‚Buch‘ ) als das zur Ousia verselbständigte ist, Sein erscheint und an dessen Stelle als die Ousia (Buch-Ousia) rückt — daß ein.. ist ein Buch usw. als einheitlicher Prädikationsakt aufzufassen sind: S ist X wird zu Des S X-heit besteht. Zur Form solcher Ausdrücke mit Beispielen s. NA §§ 113–158.

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  43. Aussagen wie Ein Buch vermittelt geistige Anregungen, das Wesen des Buches ist es, Anreger zu sein fallen hier weg, weil mit vermittelt geistige Anregungen o. ä. Aussagen Zusätze über den Namen hinaus gemacht werden. Dergleichen Wesenheiten sind ad libitum möglich.

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  44. Man wird bei solcher Wesensbeschreibung zunächst zweierlei unterscheiden:

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  45. die auch ohne den Menschen vorhandenen Dinge (das ‚Wesen‘ von Wasser, Holz, Natur...)

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  46. die erst vom Menschen erzeugten Dinge „Konkreta“mit Zweckdefinition (Worum-Willen, Heidegger), z. B. Stuhl ein Gerät zum Sitzen.... Abstraktes, festgestellte ideelle Gegenstände: Definition des Wesens dieser Gegenstände ist die Angabe über die Weise des Zustandekommens ihrer sie fixierenden Benennungen. Gehören hierher auch die Namen als Namen selbst? Auch hier also zeichnet sich der Unterschied zwischen Vorgefundenem (Holz ist nicht =Brennmaterial) und vom Menschen Konstituiertem ab. Man wird also prüfen, ob und wann das ‚Wesen‘ aus einer Aufzählung des faktisch Gewußten hervorgeht, und wann aus einer Einsicht in die Art der Namenfindung.

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  47. Diesen „ontischen Bezug“zeigt Ousia auch in seiner Bildung als Seiend(ont-)heit (-ia): es ist von ‚seiend‘ (ont-), nicht von ‚Sein‘ (es-) abgeleitet.

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  48. Das ist gerade der Sinn der bekannten Schlußformen wie Wenn A = B und B = C, so auch A = C usw.

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  49. Von einem solchen Namen her gesehen bedeutet eine sich in Sachbeschreibung erschöpfende Wesensbeschreibung nichts (nichts Neues): sie ist nur eine Aufzählung der bereits im Namen liegenden Begriffe [s. § 21]. Aber es handelt sich hier um eine besondere Sorte von Namen, und man darf gerade aus ihnen nicht folgern, daß der Name einer Sache ihr Wesen verleihe. Vielmehr gilt, daß nicht-beschreibende, nicht-ableitende, nicht in einem Wortfeld gesicherte, also nicht-anschließende Namen (Pilz, Hand...) überhaupt kein Wesen angeben; man kann es auch nicht erraten. Eine echte Wesenserkenntnis nur aus dem Namen qua Namen, scheint überhaupt nicht möglich. Nur deskriptive Namen ergeben etwas für die Kenntnis der Sache. So gesehen bedeutet die Etymologie den Nachweis, daß wohl die meisten Namen einst sprechende deskriptive Namen waren; daß die Dinge fast nie anders als nach Eigenschaften (auch in Metaphern) benannt = gekennzeichnet wurden. Hiermit würde zugleich erwiesen, daß eine Wesenserkenntnis, ebenso wie die alten Namen nicht ohne Sachbezug (-beschreibung) gebildet wurden, nicht ohne Sachlichkeitsbezug zu gewinnen ist. Der Versuch, „das Wesen aus sich heraus zu erfassen“wäre dann erst auf der Stufe der rein zeichenhaften, nichts mehr beschreibend anführenden Namen möglich (versuchbar), führte aber auch — wegen seiner Entfernung von der Bindung ans faktisch Eigenschaftliche — zu keiner Erfassung, es sei denn, man „erlebte“in einer sog. Intuition das „anschaulich“, was man vom zum Wesen erhobenen Faktum weiß. Vielleicht wäre also Wesensschau = Konstitutionsschau?

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  50. Von einer Wie-Feststellung ist also dann zu sprechen, wenn an Prädikatsstelle der Name einer Klasse erscheint, die von sich aus nicht das Subjekt (das Besprochene) umfaßt, sondern erst (durch die prädikative Einordnung des Subjekts in sie) zu einer solchen gemacht wird: mit S ist A wird die Sache S in die ihr an sich fremde Klasse A einbezogen. Von einer Was-Feststellung wäre dann zu reden, wenn im Prädikat keine Fremdklasse auftritt; das aber führt in strikter Form zu Identitätsaussagen (Ein Pilz ist ein Pilz); hier wird das Prädikat durch eine Eigenklasse gebildet. — Anm. 96.

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  51. Wenngleich die Etymologie, wenn sie die Namen von „sinnvollen“, begründenden Klassen herleitet [Anm. 48] zwangsläufig zu dingfremder Namengebung kommen muß — damit wiederum die Logizität, die Dingfremdheit auch der alten Namengebung erweisend: als Einordnung in bekannte Klassen, wenn auch an Hand faktischer Merkmale -; d. h. die Etymologie kommt zu Namen, die erst entstanden durch ausdrückliche (verabredete, konventionelle) Applikation solcher Klassen, die „eigentlich“Namen für Eigenschaften, ‚Merkmale‘ sind.

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  52. Eine Nachzeichnung, die ‚wie wir jetzt klar sehen, deshalb sprechend‘ ,‚deskriptiv‘ heißen kann, weil sie eine (von der Sache her) zweite Instanz (sachfremder Art) enthält und in den namentlichen Hinweis hineinbringt. Aus A + (im Namen enthaltenen, mitgenannten) B ergibt sich A hat B, A ist B-ig. Es findet also eine Zu-Nennung statt, die Hinzunennung einer Klasse, die nicht die Sache selbst ist (enthält) [Anm. 49]. — Zu solchen Ausdrücken wie ‚abbilden‘ ,‚nachzeichnen‘ u. ä., die oft psychologischerseits für die ‚Leistung‘ von Wörtern benutzt werden, s. Verf. in: Kratylos 2, 1957, 17.

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  53. Man könnte von einer ‚Einordnung in den Klassenhimmel‘ sprechen [vgl. Anm. 14], der über den Sachen errichtet wird [§§ 15, 65]. Cassirer 266 erwähnt ein „Netzwerk von Benennungen“.

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  54. Zur Leistung des Namens beim Wiedererkennen vgl. Weisgerbers Beispiele beim Heraussuchen von farbigen Fäden in Muttersprache und Geistesbildung 1929, 16 f.; WS § 60.

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  55. Das kann man darum, weil solche Namen aus einer Beschreibung (= Anfügung dingfremder bzw. namenfremder Klassen) komprimiert wurden [Anm. 27; 42]; man kann es aber auch nur solange wie die Wörter noch als beschreibende bzw. überhaupt etwas nennende Sprachmittel in einer Sprache in Übung sind. Entfällt dies, so stehen solche Namen mit den rein zeichenhaften, nicht ableitbaren und nicht konstruierbaren auf einer Stufe: ihre Versetzung ins Prädikat führt zur vollkommenen (= mit nur gleichen Wörtern arbeitenden) Tautologie vgl. o. ein Pilz ist ein Pilz, was ein Pilz ist. Wenn man im Namen bleibt, so aktiviert man (im Namen) Vorgegebenes, indem man aus dem (Subjekts-) Namen ein Prädikat gewinnt (P < S).

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  56. Vieleicht ist dies nur bei nicht-Erzeugtem [Anm. 45] nötig, indem das Übrige gleichsam selbstgegeben, weil vom Menschen (Beurteiler) selbst hervorgerufen ist. Vgl. o. § 9: die ist- und tut-Momente: die tut-Schicht ist hervorrufbar z. B. durch Experimente, die ist-Schicht nicht; denn diese wird gesetzt und durch Namen für das Umgehen gefestigt, die tut-Schicht braucht das nicht, weil sie sich immer anders ergeben kann.

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  57. ‚Gegenstand‘ ist hier wie anderswo besonderer Terminus dafür, daß etwas Reelles, Sachliches nicht mehr als es selbst, d. h. als Sache behandelbar ist, sondern in einer „vergeistigten“Form in das Bewußtsein eingegangen, mit diesem homogen und so einbeziehbar geworden ist [Anm. 3]. Der ‚Gegenstand‘ ist also die Sache in der Weise eines Bewußt-seinsinhaltes bzw. der an Hand einer Sache aktivierte und — nach Belegung mit Sprache -anstelle ihrer behandelte Bewußtseinsinhalt. Rückführung, Zuordnung, d. h. Bezug(sauf)-nahme zur Sache bleiben möglich, sind gewiß. In überfaktischer Weise „besteht“nunmehr die Sache so, daß sie vom (im) Bewußtsein wiederholbar wird — daher die alte Rede vom „Bild der Dinge in der Seele“. ‚Wiederholbar‘ wird die Sache, weil einmalige und vergängliche Dinge nunmehr eine „zweite Existenzform)“bekommen haben, die ideell und so überfaktisch ist: sie sind jetzt immer möglich (vgl. Husserls als ‚Noema‘ bleibenden Baum SH 49). Die Sachen sind damit von der historischen Vorhandenheitszeit und -weise entbunden, sind in die „Allzeitlichkeit des Überall und Nirgends der Verstandesgegenständlichkeiten“(Husserl) eingegangen; aber sie sind auch nicht mehr sie selbst. Vgl. die alte Rede von der „Ewigkeit“solcher „abstrakten“Gebilde, das „ewige Leben“derer, die richtig gelebt haben; das nityatva der indischen Philosophie.

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  58. Er wird bzw. ist nur Sachnennung, wenn eine solche Gegenstandsnennung auf eine Sache appliziert wird; dann erst nennt er die Sache, vorher gleichsam in abstracto nur die Art, Kategorie der Gegenstände, als die dergleichen Sachen in das Bewußtsein eingehen können.

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  59. Das Zum-Gegenstand-Werden scheint uns keineswegs eine Weise des Materialisierens, Zum-neuen-Wesen-Machens, Hypostasierens von Wesenheiten o. dgl., sondern vielmehr nur eine (zwangsläufige, „natürliche“) Folgeerscheinung einer bestimmten, veränderten Einstellung zum Objekt zu sein. Die Erstellung eines Gegenstandes ist selbst ein Produkt, und der ‚Gegenständ‘ ist der als ‚Gegenstand‘ benannte Erfolg einer innersubjektischen Einstellung, die ebenso automatisch und unbewußt verlaufen dürfte wie die Adaptation der Augenlinse beim Fixieren eines Objekts. Schon die Tatsache des Fixierens bzw. der Verengung des Blickwinkels ruft ganz von allein Vereinzelung hervor, führt durch Intentionsbündelung zu einer Intensitätssteigerung, zum Zurücktreten anderer Mitseiender und somit zu einem Hervortreten in Isolierung. Und das sich nun allein Heraushebende (Objekt) wird „der“Gegenstand in Vereinzelung, bei Zurücktreten des anderen Objekthorizontes: d. h. etwas hebt sich einfach dadurch als ‚Gegenstand‘ heraus, daß man sich um danebenstehende Objekt(teil)e nicht mehr kümmert; die Bündelung der Intentionskraft (Bezugskraft) führt zu einer Beschränkung des Objektbezugs auf nur einen Bezugspol, der allerdings sehr verschiedener Art (Seinsweise) sein kann. Die Intensivierung der Bezugnahme selbst — also eine Frage der rein vom Subjekt ausgehenden Intensität — ist es, was etwas zum ‚Gegenstand‘ erhebt, indem es dieses vereinzelt hervortreten läßt. Und diese hervorhebende Intensitätssteigerung, kraft derer etwas gleichsam Wesen-Charakter zu bekommen scheint, ist selbst nur automatische Folge einer vorausgehenden eventuell gewollten [Anm. 67] Blickwinkel-Verengung: das Gegenständlichsein von Sachen (Bewußtseinsinhalten) ergibt sich also bei Intentionsbündelung von selbst. Man kann den Vorgang mit einem plötzlich angestrahlten Meilenstein vergleichen: er ist nicht mehr als früher, er ist nur anders wahrnehmbar; er kann nun Gegenstand, Bezugspol werden. Das isoliert Gesehene heißt gegenstand‘ , und allein die Tatsache des Fixierens ruft Vereinzelung, und diese ruft Hervor„treten“hervor. Der ‚Gegenstand‘ kann somit aufgefaßt werden als Bezugsverengungsprodukt. — Anm. 66.

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  60. ‚ewir ‚logische Akte‘ nennen wollen. Denn wenn rgegenständlichung‘ ist eine durch Bewußtseinsakt erfolgende Heraushebung, eine „Entnahme“aus der Gesamterscheinung (der Sache) so wie das zum Allgemeinen führende Typische eine „Entnahme“aus dem Phänomen voraussetzt. — § 47.

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  61. Hierüber handelt speziell Cassirer 23, 41 f., der das ‚künstliche Symbol‘ als absichtlichen Kristallisationspunkt auffaßt. Vgl. auch die Stellen in PF §§ 27; 36; 45 u. ö.

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  62. Zum ‚Fixieren‘ von Wahrnehmungsmomenten durch sprachliche Zeichen s. Schmitt Helen Keller und die Sprache 1954, bes. die Stellen, die zitiert sind PF §§ 39; 74 Anm. 34; 47 und o. § 14.

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  63. Dies Schallzeichen kann ebenso wie ein schriftliches Zeichen als sign vehicle im Sinne von Morris verstanden werden: vgl. Bochenski, Formale Logik, Freiburg 1956, 24.

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  64. Auf ihre ‚Arbitrarität‘ , d. h. Nicht-Motiviertheit hat besonders De Saussure Gewicht gelegt, z. B. Cours 3 101: „Le mot arbitraire... ne doit pas donner l‘ idée que le signifiant dépend du libre choix du sujet parlant... nous voulons dire qu‘ il est immotivé, c‘ est-à-dire arbitraire par rapport au signifié, avec lequel il n‘ a aucune attache naturelle dans la réalité“. — Zur Parallelkonstitution der Schallgestalt s. PF § 32.

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  65. Mit dieser hier zum erstenmal erwähnten Abstraktivität berührt man auch erstmalig die Schicht der überfaktischen, Fakten erfassenden Akte, die wir ‚logische Akte‘ nennen wollen. Denn wenn ein Zum-Gegenstand-Werden, Wiederholbarsein und Unvergänglichsein insofern zusammenliegen, als in der Erhebung zum Gegenstand eine Versetzung in die Bewußtseinsebene (in bewußtseinsinnere Gegebenheitsweise) stattfindet [Anm. 56], so erfolgt diese Versetzung in Gegenstandsweise offensichtlich im Aktivieren einer Schicht (Möglichkeit) von Akten, die mehr-als-gegenständlich sind und die man hier einmal ‚Konstitutionsakte‘ nennen darf. Von der Sache her gesehen: sie wird reaktiviert seitens eines Wesens, das selbst anders ist als die Sachen, das nicht- (evtl. auch un-)sachlich ist.

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  66. Dies eben ist die ‚Konstitution‘ , deren Umschreibung lauten würde: bewußtseins-innere Neuschaffung.

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  67. Wir hatten vermutet [Anm. 58], daß dies Vergegenständlichen allein dadurch gegeben ist, daß eine Reduktion der Objekt-Einstrahlung stattfindet, indem sich beim Begreifen-wollen schon der Blick ins Panorama sozusagen verengt; er zentriert sich auf ein Moment, und statt einer mehr oder minder nivellierenden Gesamtempfindung „hebt sich hervor“, was schon vorher im Objektfeld war, aber jetzt durch die Blickverengung an isolierter Relevanz gewinnt. Und allein durchs Vereinzeltsein wird wichtig (zum ‚Gegenstand‘ ), was im gemeinsamen Mitdasein nicht hervortritt. Bereichsverengung bringt mit sich („bringt hervor“), daß das verengt, als Einziges Gesehene für sich stehend begreifbar wird; wenn die Intensität gebündelt wird, so bewirkt diese Tatsache, daß Sachen als ‚Gegenstände‘ hervortreten. — Diese nochmalige Ausführlichkeit über diesen Punkt scheint uns deshalb notwendig, weil die übliche Prädikationsart mit tut-Verben immer das Gefühl eines etwas ausführenden Selbst nahelegt. Das sich als ‚Gegenstand‘ Ergebende ist zugleich die Voraussetzung dafür, daß etwas überhaupt begriffen werden kann: es ist der für das Erfassen benötigte Vereinheitlichungspol. Vergegenständlichung ist für die Fassung auch eines Begriffs notwendig, weil nur nach diesem Vorgang des Vereinzeins etwas Einzelnes da ist, das als etwas gefaßt werden kann. So müssen Einrichtung der Intention und Herausheben dem Erfassen vorausgehen bzw. inhärieren, denn es braucht etwas, das als etwas bestimmt werden kann: ohne vereinheitlichtes Etwas keine „klare“, d. h. mit nur einer Kategorie mögliche Ansprache. Eine Gesamtsicht ist nicht anders als etwas bestimmbar (mit einer Angabe), denn eben als ‚Gesamtsicht‘ , also genau wieder in demjenigen, wo sie Eins (einheitlich) ist. Und Einheit des Begrifflichen setzt Einheit des zu Verbegrifflichenden, des gegenstandes‘ voraus, ohne abhebende Totalerfassung findet kein Begreifen (als Tätigkeit des Umfassens und als Ansprache) statt.

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  68. Man kann fast sagen: unter dem Druck der vergegenständlichenden Erfassensintention; denn sie will ja erfassen und wird, indem sie dies will, selbst Ursache des Vergegenständ-lichens: Anm. 58.

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  69. Man bedenke all die Formulierungen mythischer Art, Tabu-Sitten, Sprachzauber usw., auch den ‚Sprachrealismus‘ Weisgerbers, d. h. daß man glaubt (daß das bestehe), was man gesagt hat. Dennoch scheint uns auch hier ein reines Entweder/Oder — der Name ist entweder = der Sache, oder getrennt von ihr — nicht am Platze, sondern die Einbeziehung der Einstellung. Wenn jemand im Als-Ob der Namen-und-Sachen-Gleichheit verharrt, ist auch dies als Reaktionsweise mit „wirklichen“Folgen anzuerkennen. Daß etwas so besteht, wie es gesagt wurde, glauben wir auch heute noch; „Relationsrealismus“könnte man dazu sagen.

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  70. Hier wäre zunächst nur als Frage denkbar: Ist eine Sprache möglich, (bei) der man nicht mehr zu glauben braucht, die nur Wissen (wied)ergibt und Glauben überflüssig macht?

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  71. Auch bei Völkern, die so handeln, als wären die Wörter Eigennamen der Dinge, ist das so; nur müßten sie zur Erkenntnis des Sachverhaltes eine entsprechende begriffliche Einstellung haben. Auch die alte Frage nach Appellativ oder Nomen proprium läßt sich also auf eine Frage nach der Bewußtseinslage zurückführen; s. Anm. 81.

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  72. Beispiele für die verschiedensten Klassenbildungen findet man bei Cassirer Kap. III-V.

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  73. Dabei kann es dann leicht geschehen, daß mancher sich für Worte „totschlagen lassen“möchte, deren Bildungsmechanismus er in keiner Weise (mehr) durchschaut, wie es sicher für manche Märtyrer z. B. für gewisse vaterländische Ideen (Abstrakta) anzunehmen ist. Daher darf vielleicht als methodischer Grundsatz aufgestellt werden, daß man sich niemals bei den Wörtern und ihren oft für so tatsächlich genommenen Werten [vgl. Anm. 68] beruhigen sollte.

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  74. Es ist dann wie die Isolierung einer Erscheinung oder eines Vorganges bei einem Experiment: nur unter Sonderbedingungen bleibt ein Wort allein, nur bei ausschließlicher Intention auf das von ihm Genannte — vergleichbar der „Erhebung“zum ‚Gegenstand‘ § 33. Man sollte sich aber stets vergegenwärtigen, daß dies ausschließliche Interesse eine absichtliche Bedingung ist, wie sie vom geübten Sprachbetrachter oder von einem, der gewöhnt ist, Begriffe zu suchen, leicht hergestellt werden kann; aber solche speziellen Überlegungen finden nicht allgemein statt. Man wird also fragen: wann steht ein Name allein im Bewußtsein und wann wird er in Gemeinschaft mit anderen aktiviert? Die einzeln gewählte Benennung gelingt erst nach Ausschließung anderer.

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  75. Hier ist dann die Sache ‚Dasselbe‘ , das Eine vgl. Aristoteles Topik I, 7, wo auf Dasselbe der Zahl, Art und der Gattung nach hingewiesen wird (vgl. GS 3. 5. 2). — § 53.

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  76. Zu untersuchen wäre, wie sich hier die sog. logischen Wörter verhalten, vgl. GS 3. 4.

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  77. Allgemein kann man sagen, daß „Sehweisen“dadurch möglich werden, daß einem lautlichen „Wortleib“(Schallgestalt) eine Wertigkeit verliehen wird, so daß man ihn als Kristallisationspunkt für „Vorstellungen“¡beschreiben kann [§ 32 Anm. 60]; genauer aber ist es so, daß einem Wort diejenige Wertigkeit zugesprochen wird, die der durch es bezeichneten Sache gebührt bzw. an Hand ihrer (d. i. anläßlich ihrer Nennung) bewußt oder empfunden wird: vgl. GS 7. 3. 2. Namen (Schallstücke) als „Vorstellungs“träger sind also nur metaphorisch als solche fähig, Gesichtspunkte einzubeziehen; was diesen Eindruck erweckt, ist der Sprachusus, der für bestimmte Gesichtspunkte durch Gruppierung von Wörtern ‚Feldern‘ ) Nuancierungen vornehmen kann.

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  78. Diese Selektion darf man deshalb ‚abstraktives Verfahren‘ nennen, weil ein Wort, auch wenn es zunächst sozusagen in ausschließlichem Einzelbezug für nur eine Erscheinung genommen wird (wie ein Eigenname nur für sie), doch sofort abstraktiv wirkend wird, wenn es zum Namen für alles Gleiche wird. Außerdem ist auch eine ausschließliche Eigenbenennung, etwa ein Eigenname, verglichen mit der immer äußerst komplizierten Sache selbst, jedesmal abstraktiv ihrer Vielfältigkeit an möglichen Beobachtungen gegenüber. -Vgl. Cassirer 131; 261 und das ‚Herausheben‘ ib. 22; 24; 47, sowie die ‚Entnahme‘ von Typischem, Anm. 27, dazu WS §§ 133; 138 und o. §§ 49, 50.

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  79. Nicht also das Wort ist eigentlich die Abstraktionspotenz [Anm. 21] zwischen einem Ich und den Sachen, sondern diese findet sich allein im Ich den Sachen gegenüber — vgl. die analoge Situation bei der sprachlichen Zwischenwelt, wo auch das Subjektive im Subjekt liegt. WS §§ 44; 47; 111–120. Was wäre übrigens ein völlig „freies“Ich? Nur das Denkvermögen an sich, vergleichbar der Vorstellungen einem „Gott an sich“, der doch stets in „Formen“auftauchen muß, weil er „in allem wirkt“.

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  80. Das ist auch der Grund, worum Lotze vom ‚ersten Allgemeinen‘ spricht, das durch die Wörter erreicht würde: vgl. Cassirer 252/4 [§ 91].

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  81. Daß jeder Ausdruck in Grenzen erweiterbar, d. h. jedes Zeichen näher bestimmbar ist, gehört bereits in das „Neugesetzte“, wie es im 2. Kapitel behandelt wird.

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  82. Z.B. wenn es als Klassenbezeichnung im Prädikat auftritt: Er ist ein wahrer So-krates: Anm. 22; 23. Auch hier (vgl.§§ 12/2; 48; 57) ist wieder eine Unterscheidung der Sprachmittel nach der sie setzenden Intentionalität vorzunehmen bzw. möglich: es gibt nicht grundsätzliche Eigennamen gegenüber ebenso grundsätzlichen nur appellativ möglichen Nennungen, sondern ‚Eigenname‘ ist das (jedes) nicht klassenhaft bestimmend gemeinte bzw. verwendete Wort, wobei es für einen umgrenzten Bereich der Personennamen feste Worttypen gibt (Karl, Hans-Joachim; Schimmelpfennig, Kleespies, Brinkmann usw.); jedes Wort aber kann als Name appliziert und dann fest werden (Bienchen, Stinkbombe, Häschen, Herz(cben), honey usw.). ‚Appellativ‘ ist das nicht nur für ein (sein ‚eigentliches‘ ) Stück gebrauchte Wort, wobei interessant ist, daß viele heutige feste Personenmarken aus ursprünglichen (früheren) Appelativen entstanden sind (Brinkmann, Schmidt, Schneider, Bauer, Hacker usw.) oder aus übertragenen Ortsnamen (Hülshoff).

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  83. Die ‚Einheitlichkeit‘ von Name, Begriff und Gegenstand ist ein Ausdruck dafür, daß sie in sich geschlossene Bewußtseinsfakten, Einstellungen, Akte sind. Dabei ist aber noch ein wohl grundlegendes Faktum zu beachten: daß sie alle drei auch eine Vereinheitlichung vielfältigster Vorhandenheits- und Geschehensweisen zu nur einer Form der Existenz für uns ergeben („leisten“); sie stellen sozusagen eine Eindimensionalität her an Stelle der faktischen Mehrdimensionalität der reellen Erscheinungen. Die Vielheit der für die reelle Sache benötigten und vorhandenen Relationen wird transformiert, d. i. auf neuer anderer Ebene anders „wiederholt“(wenngleich keineswegs „nachgeahmt“). Vergleichbare Vorgänge finden statt: bei der Spiegelung mehrdimensionaler Körper auf zweidimensionaler Spiegelfläche; bei der Umwandlung vielfacher Relationen in Sehreize nur einer Arbeit; bei der nur einen nachvollziehenden Realisierung vielfacher Dinge und Dingarten durch Namen; Umformung vielfältiger Nahrung in nur eine Sorte der Kalorien; Sichtreffen von „immer denselben“Vorgängen in einem Punkt, z.B. im Tod, aller Güter im Geldwert, vieler Menschen in einer Denkweise usw. — Es handelt sich um verschiedene Weisen des Uniformierens zwecks Behandelbarkeit, Ausnutzbarkeit oder kraft natürlicher Reaktionsketten.

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  84. Es ist zu beachten, daß hier der Demonstration halber nur von teilbaren Sachen gesprochen wird; bei unteilbaren, abstrakten Gegenständen, die eigene geistige Leistungen zum Substrat haben, wäre anders zu argumentieren.

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  85. Es ist deutlich: ein Name bezeichnet bei einer Sache keineswegs die Atome, die sie bilden — diese sind höchstens „mitgemeint“, sofern die Sache ohne sie nicht vorhanden wäre — sondern ein Name bezeichnet das, als was man das durch Atome o. ä. Gebildete anspricht. Darum ist auch die Kritik Russells an der Sprache, daß sie physikalisch gesehen „ungenau“sei, in diesem Sinn zu verstehen (vgl. Das menschliche Wissen, Darmstadt o. J. 70/71).

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  86. Die Abstraktionshöhe ist also etwas Relatives, etwas offen Variables je nach dem Maßstab dessen, der sie — z. B. nach einer Stufung vom Kleinen zum Großen, Teil zum Ganzen — feststellt.

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  87. Dies Auslesen durch Benennung trifft sich mit der ‚pointierenden Abstraktion‘ Hus-serls Log. Unters. II, 1, 216 f.: das Benennen wirkt generalisierend und pointierend, da es die Aufmerksamkeit auf einen Punkt lenkt.

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  88. Hierzu ist zu stellen die Bemerkung Husserls, daß auch Teile, Unselbständigkeiten zum vollen Objekt für unsere Intention werden können: Log. Unters. II, 1, 228; man wird aber nicht sagen, sie könne sich nur auf eigens benannte Teile richten. Eher ist es so, daß sich zugleich mit der fixieren wollenden Intention auch ein Fixator namentlicher Art einstellt, wofür schon ein das da, dieses Ding usw. genügt (PF Anm. 336).

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  89. Daß die Eigennamen eine besondere Weise der Identifizierung bedeuten, s. GS 14.4: sie ermöglichen eine Identifikation, ohne daß man beschreibende Klassen zur Herstellung eines Gleichzeitigkeitszustands benötigt.

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  90. ‚Zusammenfassen‘ wird hier der Kürze wegen gesagt: es ist damit zu rechnen, daß faktisch das Typische das Erste ist und nicht ein induktiver Aufbau, wie auch der typisierende, begriffliche Teil des Namens dasjenige ist, was die Grenze in den Schallstrom setzt, vgl. De Saussure 151 f.; 166 f. — Daß jede Zusammenfassung bereits ein logischer Akt ist, bemerkt Cassirer 268.

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  91. Ausführliche Darlegungen hierüber finden sich in den zahlreichen Schriften L. Weisgerbers, besonders in der Schilderung des Aufbaus von Wortfeldern in seiner Inhaltbezogenen Grammatik 1953, 133 f; als Beispiel wird hier S. 141 f das Wortfeld ‚sterben‘ behandelt.

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  92. Man kann dies auch eine Inversion der Abstraktion, eine negative Abstraktion nennen, weil sie abstraktiv vom Einen zum Vielen fortschreitet, wobei ein Eines in allem bzw. im Bewußtsein erhalten bleibt (nicht als Ziel erst gesucht wird). Leicht könnte aber jemand, der nur diese Art sprachlichen Funktionierens betrachtet, an Hand dieser „inversen Abstraktion“behaupten, daß Sprache überhaupt nicht abstraktiv sein „wolle“, sondern gerade ‚konkret‘ unter Einbeziehung von ‚Gesichtspunkten‘ arbeite. Aber auch Beurteilungen dieser Art sind offenbar selbst Fragen der Gesichtspunkte. — Bereits Humboldt bemerkt die in der Nuancennennung liegende ‚quantitative Modifikation‘ : PF § 344. — vgl. Anm. 114.

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  93. Beide Arten der ‚Bündelung‘ sind wiederholt behandelt worden, weil sie einen Hauptteil der „muttersprachlichen“Forschungen ausmachen. Sie sind nicht eigentlich die „Zwischenwelt“, doch sind sie als ein Produkt solcher Akte anzusehen, die im Ich an Hand von Wahrnehmungen stattfinden. Humboldts Idee war, daß eben diese Akte an Sprache gebunden seien, was insofern richtig ist, als auch die Sprache nur abstraktiv arbeitend gewonnen werden kann — nur bei Eigennamen treten Klassen erst sekundär auf [Anm. 81]. Auf dem Weg über diese verschiedenen möglichen Abstraktionen „verwandelt“sich die Welt in unsere Bewußtseinswelt.

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  94. Bemerkenswert ist nur, daß auch die aspektbezogene, nuancierende Gesichtspunkte kultivierende Bezeichnungsweise so funktioniert, daß sie ‚Gegenstände‘ hat bzw. braucht, also selbst in jeder Einzelnennung selbst typisierend wirkt. Jedes Wort ist in sich Begriffsträger, setzt einen Typus fest, klassifiziert. Jedes Wort braucht als Gegenstandsnennung einen zu setzenden Begriff. Daher gibt es auch Begriffe von Nuancen. Und nur weil alle Wörter so funktionieren, wird es auch den nicht-klassifizierenden Eigennamen möglich, Klasseneigenschaft sekundär anzunehmen. Auch die Klassenbildung ist nicht zu trennen vom heraushebenden Ansprechen, wie es jeder Name — schon auf Grund der ‚Gegenstands‘ qualität aller Bewußtseinsinhalte, die benennbar sein sollen — ohnehin macht. Abstraktive Ansprache setzt punktuelle Aufteilung der Weltfakten, die im Prozeß des zum-Gegenstand-Werdens einen Wirklichkeits(§ 76)-charakter bekommen. Man entnimmt dem Panorama etwas. Das Herausnehmen erlaubt auch das „Abstandnehmen“, wie es zur ‚Objektivierung‘ immer gefordert wird.

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  95. Wenn nicht Fakten unter Namen, sondern Namen unter Namen subsumiert bzw. gebündelt werden, so entstehen Abstraktionshöhen bzw. -ränge, -stufen.

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  96. Das ‚über die Sache hinaus‘ ist die Verbindungsstelle zur Formgebung (vgl. Form als ein ‚Zusatz‘ WA Anm. 42, PF Anm. 40) und ergibt den Zusammenhang mit der „Gestaltung der Wirklichkeit“§§ 74–86.

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  97. Vgl. die Bestimmungs- oder Urteilsformen bei ‚Sterben‘ ist... (A = B) und ‚Entschlafen‘ ist ein Sterben, das so vor sich geht (A = x.. y-B, d. h. ein zu charakterisierendes B). Ein ,Wie-BegrifP ist ein Begriff in Wie-Relation (Charakterisierungsrelation) zu einer Sache [Anm. 49]. Die Setzung der (Begriffe in bestimmte) Relationen zu anderem — als Was-Begriffe die Sache als solche meinend, als Wie-Begriffe etwas charakterisierend -ist eine nicht nur außersprachliche, sondern eine sogar außer- bzw. überbegriffliche Fähigkeit: denn sie geht mit Begriffen um, ordnet sie an, bestimmt Verhältnisse, nicht Stücke oder Teile.

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  98. Es ist interessant zu verfolgen, daß sich diese Nuancengebung durch oppositive Koexistenz in eben dem Werk zuerst ausgenutzt findet, das auch die grammatischen Formen in einer Neuorientierung vom (bei Humboldt fast ausschließlich gesehenen) Affixcharakter — vgl. die zahlreichen sonstigen Gedanken zur ‚Flexion‘ ,‚Agglutination‘ und ‚Isolierung‘ vom Charakter des formalen Sprachelements aus — zur Charakterisierung in Opposition geführt hat: im Cours de linguistique generale De Saussures 153–166. Man kann also die Nuancierung auch unter Formgebung befassen, und zwar ist sie dann eine mit Nennungen (Wort ‚inhalten‘ Weisgerbers) erfolgende Charakterisierung bzw. Formgebung der einen — faktisch identischen — Sache gegenüber [Anm. 95]: ebenso wie sich auch die in Paradigmen verfügbaren „eigentlichen“grammatischen Formen (i. e. S. vgl. PF §§ 86–108) verstehen lassen als mögliche Formgebungen irgendwelchen, in sich aber ebenfalls faktisch als ein Vorkommen in sich ungeschieden haltenden Situationen gegenüber. Formen sind dann überhaupt Folgen bzw. Spuren von Aufspaltungen, d. h. von einem Hineinsetzen kategorialer Grenzziehungen (‚Gesichtspunkte‘ ) [§ 73]. — Ist dies auch schon selbstverständlich für manche linguistische Argumentation, so gilt es doch jetzt, darüber hinaus einzubeziehen, daß die verfügbare Kategorialität nicht nur an Hand von ‚Denken‘ gewonnen zu sein braucht, sondern z. T. sicher auch an Hand von (außersprachlichen) Erfahrungen.

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  99. Nicht also ist uns das ein ‚Feld‘ , was nun einmal nebeneinander vorkommt (faktisch); sondern Felder sind und erfordern nebeneinanderstehende und sich mehrminder ausschließende Sprachmittel. Das nebeneinander Vorkommende sind ‚Sachbezirke‘ — wobei immer noch offen bleiben kann, daß bzw. wie weit die Erfassung faktischer Besonderheiten angewiesen ist auf das Vorhandensein besonderer Namen: denn wofür kein besonderer Name vorhanden ist, das wird meist mit Hilfe anderer Namen gedeckt, mitgemeint. Eine Sprache ohne ‚grün‘ würde es unter‚ blaugrün‘ mitbegreifen: die Weite der Bedeutungsradien ist abhängig von der Dichte der Deutestellen.

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  100. Einen Versuch zur rein syntaktischen Bestimmung der Wortarten s. TI §§ 38–40.

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  101. Auch für diesen Begriff der (Sprache in sich als) Form hat De Saussure [Anm. 96a] Charakteristisches bemerkt: „La linguistique travaille donc sur le terrain limitrophe où les éléments des deux ordres se combinent; cette combinaison produit une forme, non une substance“(157) und „Mais la langue étant ce qu‘ elle est, de quelque côté qu‘ on l‘ aborde, on n‘ y trouvera rien de simple; partout et toujours ce même équilibre complexe de termes qui se conditionnent réciproquement. Autrement dit, la langue est une forme et non une substance. On ne saurait assez se pénétrer de cette vérité, car toutes les erreurs de notre terminologie, toutes nos façons incorrectes de désigner les choses de la langue proviennent de cette supposition involontaire qu‘ il y aurait une substance dans le phénomène linguistique“(169).

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Hartmann, P. (1958). Struktur und Konstitution des Namens als Sachbestimmung. In: Das Wort als Name. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98899-7_2

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