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Das Datum des Periplus des Roten Meeres

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Umstrittene Daten

Zusammenfassung

Bisher galt der berühmte Periplus des Roten Meeres, der wie kein anderes aus der Antike erhaltenes Werk Einblicke in den Außenhandel und die Außenbeziehungen des Römischen Reiches gewährt, im allgemeinen als eine Schrift der hohen Kaiserzeit. Die zahlreichen gelehrten Beiträge zur Datierung der wegen ihres singulären und ganz unliterarischen Charakters nicht leicht zu bestimmenden Schrift pflegten fast ausnahmslos Ansätze zwischen etwa 45 und 90 n. C. zu diskutieren1. Lediglich J. T. Reinaud (Mém. Acad. Inscr. 24,2, 1864) versuchte schon vor hundert Jahren, die Entstehung oder doch Überarbeitung der Schrift ins 3. Jh. n. C. zu datieren, und J. A. B. Palmer (Class. Quart. 41, 1947, 136ff.) glaubte, indisches Parallelmaterial gefunden zu haben, aus dem sich mit Sicherheit die Abfassungszeit der Schrift in der ersten Hälfte des 2. Jh. ergibt. Reinaud wurde schon 1879 von August Dillmann sehr ausführlich widerlegt, und Palmers Versuch scheitert an der außerordentlichen Fragwürdigkeit aller nur aus indischen Daten gewonnenen Chronologie, die ihrerseits eher der Anhaltspunkte außerhalb Indiens bedarf (s. u. 31).

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Literatur

  1. Vgl. die ausführliche Bibliographie bei A. Diller, The Tradition of the Minor Greek Geographers (Am. Phil. Ass., Phil. Mon. 14) 1952.

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  2. J. Pirenne, Le royaume sud-arabe de Qataban, Louvain 1961 (im folgenden Pirenne I); dieselbe, Journ. As. 249, 1961, 441 ff. (Pirenne II)

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  3. F. Altheim, Geschichte der Hunnen V., Bln. 1961, 11 ff. — Die wichtigsten vorkommenden Abkürzungen sind, soweit sie sich nicht von selbst verstehen, folgende : C.A.H. = Cambridge Ancient History; C.I.H. = Corpus Inscriptionum Semiticarum IV (Corpus Inscriptionum Himyariticarum); C.S.C.O. = Corpus Scriptorum Christianorum Orientalium; F.G.H. = Fragmenta Historicorum Graecorum; F. g. H. = Fragmente der griechischen Historiker; R. E. = Pauly—Wissowa—Kroll—Ziegler, Realencyclopaedie der classischen Altertumswissenschaft; R.E. S. = Répertoire d’épigraphie sémitique. — Nur dort, wo es im Zusammenhang darauf ankommt, und bei entlegenen Namen ist Genauigkeit in der Transskription orientalischer Wörter erstrebt. Es ist also im allgemeinen von Ezana, nicht ‘Ēzānā, die Rede.

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  4. W. Caskel, Z. d. dt. Morgenl. Ges. 109, 1959, 423ff.

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  5. G. Ryckmans, Muséon 69, 1956. 139ff.

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  6. J. Pirenne, Muséon 69, 1956, 164ff.

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  7. G. Ryckmans, Muséon 70, 1957, 79ff.

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  8. So heißt der erste König, der in seinem Titel nachweislich Saba’ und Ḏū-Raidān verbindet, ’Ilšarah Yahdub (A. Grohmann, Arabien = Hdb. d. Altertumswiss. 3, 1, 3, 3, 4, München 1963, 27f.; J. Ryckmans, L’institution monarchique en Arabie méridionale, Louvain 1951, 298)

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  9. Freilich wird gerade der nicht zur Zeit der Abfassung des Periplus über die südostarabische Küste geboten haben. Viel eher gehört er in die Zeit des Gallus, der im Binnenland mit einem Ilasaros zu tun bekam (R. Fazy, Mitt. d. Schw. Ges. d. Freunde Ostas. Kult. 5, 1943, 24).

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  10. Die Neudatierung des Periplus ins 3. Jh. ist denn auch von den Arabisten keinesfalls einhellig akzeptiert worden. Vgl. etwa Grohmann a. a. O. Nachtrag 273. — Zweimal erwähnt der Periplus (24; 28) den Import von Pferden in Südarabien. Wenn man darin einen Hinweis auf die im 3. Jh. n. C. sich ausbreitende Verwendung des Pferdes unter den arabischen Beduinen und auf den beginnenden beduinischen Einfluß im südarabischen Kulturland erblickt, verkehrt man die Bedeutung der Stellen in ihr Gegenteil. Pferde und Maultiere erscheinen hier in einer Reihe mit Gold- und Silberwaren, kostbaren Stoffen u. dgl. als Importgüter, die exklusiv für den Königs- bzw. Tyrannenhof (vgl. u. 52) bestimmt sind. Bei den Pferden handelt es sich also gerade um kostbare Einzelexemplare, die offenbar im Lande selbst nicht aufzutreiben sind und ihren Weg eher in die königlichen Gärten als in die Armee gefunden haben werden. Vgl. auch Uranios F. g. H. 675 F4.

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  11. Zur Reihe der Nabatäerkönige in Petra vgl. Fazy, a. a. O. 8 f.

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  12. Weiteres Material zur Geschichte des Nabatäerstaates bei M. P. Charlesworth, Trade Routes and Commerce of the Roman Empire, Hildesheim (Nachdruck d. Ausg. v. 1924) 1961, 257.

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  13. Anders R. Dussaud, La pénétration des Arabes en Syrie avant l’Islam, Paris 1955, 211 ff., der hier eine schon früher von ihm vertretene These bestätigt fand.

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  14. Wie die Verwaltung eines vom Römischen Reich abhängigen Gebietes als Klientelkönigtum oder als Provinz einander ausschließen, lehrt besonders gut die Geschichte Palaestinas. Nach dem Tode König Herodes des Großen i. J. 4 v. C. erhält zunächst Archelaos Judäa als Ethnarch, Antipas Galiläa und Philippos die Dekapolis als Tetrarchen. Archelaos wird 6. n. C. abgesetzt und Judäa in die Provinzialverwaltung einbezogen, während die Regierung des Herodes Antipas fortdauert. Judäa wird noch einmal wieder aus der Provinzialverwaltung herausgenommen, als Herodes Agrippa, von Kaiser Claudius eingesetzt, zwischen 41 und 44 noch einmal über alle palaestinensischen Landesteile des alten herodianischen Reiches als König herrschen darf. Nach 44 gibt es dann keine einheimischen Herrscher in Judäa mehr. Daß aber römische Truppen durchaus im Gebiet eines Klientelstaates mit eigener Dynastie stationiert sein können, lehrt die Episode des Jahres 4 n. C., als Truppen des Varus in Jerusalem ein großes Gemetzel während des Osterfestes anrichteten.

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  15. Vgl. N. Pigulevskaja, Les villes de l’état iranien aux époques parthe et sasanide, Paris 1964, 72.

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  16. F. Altheim hat letzthin (Die Araber in der Alten Welt I, Berlin 1964) weitere Schlüsse aus der von ihm als gesichert angesehenen Datierung des Periplus ins 3. Jh. gezogen (100, 106, 134f. u. ö.). Die Beziehung, die er zwischen dem angeblichen neuen Datum des Periplus und einer Datierung des Curtius Rufus in die severische Zeit herzustellen versucht, läßt sich in keiner Weise erhärten (40ff.). Altheim geht bei der Behandlung des Problems einer Datierung des Curtius von den einschlägigen Abschnitten des Büchnerschen Forschungsberichtes aus dem Jahre 1954 aus, nimmt also die neueren Arbeiten von Korzeniewski und Instinsky gar nicht zur Kenntnis. Wenn Altheim ferner behauptet (50), Curtius stehe mit der engen Verknüpfung, die er zwischen Alexander und den Göttern Dionysos und Herakles herstellt, allein in der Alexandertradition, so ist das einfach falsch. Der Topos, vor Alexander seien Dionysos und Herakles nach Indien gekommen, ist schon bei Megasthenes fest und traditionell (F. g. H. 715 F 11–13) und der vulgären Tradition geläufig (Ps. Callisth. 3,4,9). Ob dieser Topos damit zu erklären ist, daß man die beiden griechischen Götter, von deren weiten Wanderungen der Mythos erzählte, unter dem Eindruck des Alexanderzuges in naheliegender Weise mit den indischen Göttern Shiva und Krishna identifizierte, oder ob Alexander ganz unabhängig vom Indienzug den wandernden und weltunterwerfenden Göttern zugeordnet wurde, kann man nicht mit Sicherheit entscheiden. Wahrscheinlicher ist die zweite Möglichkeit, denn Alexanders Verbindung zu Dionysos und Herakles scheint in manchen Partien der Alexandertradition ganz unabhängig vom Indienzug zu sein (Ps. Callisth. 1, 6 f.; 46 a). Beide Götter werden ja nicht nur mit indischen Göttern gleichgesetzt. Agatharchides (b. Diod. 3,3,1) wundert sich, daß die beiden Götter die Aethiopen nicht unterworfen hätten und erklärt es mit deren Frömmigkeit. Anderwärts findet man sowohl Dionysos (Hdt. 3,29; Heliod. Aeth. 10, 2) als auch Herakles (Diod. 3, 9, 1) unter den aethiopischen Göttern, und es gibt sogar eine Überlieferung, die das sonst vorzüglich in Indien angesiedelte dionysische Nysa in Aethiopien findet (Hdt. 1, 146, 2), was freilich mit der alten Parallelisierung Indien/Aethiopien zusammenhängen mag (Rh. Mus. 105, 1962, 97ff.).

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  17. Vgl. S. N. Miller, C. A. H. XII 8ff. Über die Grenzen der Arabia Felix herrschte selbst bei wohlunterrichteten Autoren keine Einmütigkeit; vgl. etwa Glaukos F. g. H. 674 F 6.

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  18. M. Rostowzew, Gesellschaft und Wirtschaft im Römischen Kaiserreich, Leipzig o. J. 180; M. Wheeler, Rome beyond the Imperial Frontiers, London 1955, 147ff.

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  19. Wheeler, a. a.0.

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  20. Vgl. etwa Tac. ann. 14,25; Xen. Eph. 3,11ff. Die offenbar wenig aufsehenerregende längere Abwesenheit eines Alexandriners wegen eines Indienaufenthaltes bezeugen Pap. Brit. Mus. Hp. 48, eine Steuerliste vespasianischer Zeit und die Bemerkungen in der Einleitung zur Geographie des Ptolemaios. Inder auf den Straßen Alexandriens erwähnt Dion von Prusa (32,40), und Sokotra hatte eine teilweise indische Bevölkerung (Peripl. 30). Von einem indischen Kaufmann wie dem bei Xenophon von Ephesos vorkommenden mag die schon von Lepsius (Denkmäler in Ägypten und Aethiopien 6,166) aufgenommene Weihinschrift vom Pansheiligtum von Redesiye an der Straße von Koptos stammen. (Vgl. Rostowzew, Gesellsch. u. Wirtsch. d. hellenist. Welt 1173).

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  21. H. de Contenson. Journ. As. 248. 1960. 45ff.

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  22. Zur Sicherung der Handelswege am und im Roten Meer während der hohen Kaiserzeit vgl. Rostowzew. a.a.O. I 300ff. mit reichem Material.

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  23. Daß es in der ganzen hohen Kaiserzeit keine römischen Unternehmungen gegen Südarabien gegeben hat, betont K. Wellesley, Par. Pass. 39, 1954, 401 ff. Er bringt damit eine längst ausgesprochene Warnung Mordtmanns zu Ehren, dessen Einsichten trotz des viel geringeren Materials, aus dem sie gewonnen sind, nicht genug bewundert werden können (Mordtmann—Mittwoch, Sabäische Inschriften, Hamburg 1931, 6).

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  24. Diese Verordnung Constantius’ II. aus dem Jahre 356 droht Gesandten, die sich auf dem Wege zum König der Aksumiten und Homeriten befinden und dabei in Alexandrien mehr als ein Jahr ihre Reise unterbrechen, den Verlust ihrer alimoniae annonariae an. Der Text sagt überhaupt nichts von römischen Garnisonen am Roten Meer. Er bezeugt aber einen offenbar ziemlich intensiven diplomatischen Verkehr zwischen Rom und Aksum, der sich aus anderen Nachrichten aus der Zeit Constantius’ II. gleichfalls erkennen läßt, was wiederum den Schluß auf ein relativ großes politisches Gewicht des Aksumitenstaates gestattet (s. u. 52). Letzteres stimmt zu dem hier bezeugten offiziellen Titel des Aksumitenherrschers, der wie die Titulatur in den Ezana-Inschriften, in der griechischen Inschrift eines Aksumiten-Königs, die in Meroë gefunden wurde (s. u. S. 66), und bereits ein Passus im Monumentum Adulitanum (O.G.I. 199) Ansprüche auf beiden Seiten des Roten Meeres erkennen läßt, also eher für als gegen eine Großmachtpolitik der Aksumiten im 4. Jh. aussagt. Diese Großmachtpolitik, wenn man sie so nennen darf, wird aber am ehesten im 3. Jh. begonnen haben, als die römische Kontrolle des Roten Meeres aufhörte. Wenn also irgendein Text für die Datierung der aksumitischen Expansion spätestens ins 4. Jh. spricht, dann diese Verordnung aus dem Jahre 356, die geradezu den Singular gens Axumitarum et Homeritarum verwendet. Vgl. im übrigen u. S. 76f.

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  25. C.A.H. X 247ff.

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  26. M. Noth, Geschichte Israels, Göttingen 4 1959, 67ff.

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  27. Plinius (n. h. 6, 105) erzählt die Geschichte vom Freigelassenen des Annius Plocamus, der auf einer Indienfahrt nach Ceylon verschlagen wurde, und begründet damit seine Behauptung, der lebhafte Verkehr mit und das detaillierte Wissen von der Insel datiere erst seit diesem, in die Zeit des Claudius fallenden Ereignis. Abgesehen davon, daß kein Grund dafür besteht, diese Anekdote mit der Entdeckung des Monsuns in Beziehung zu setzen (so Pirenne I 180), ist der Bericht selbst in seiner novellistischen Ausschmückung recht dubios und in seinem historischen Kern nur schwer zu fassen. Wie D. Meredith (Journ. Rom. Stud. 43, 1953, 38ff.) gezeigt hat, läßt sich ein Mann namens Annius Plocamus, der aller Wahrscheinlichkeit nach im Indienhandel tätig war, schon auf einer Inschrift augusteischer Zeit nachweisen, die an der Straße von Koptos, also an der Zufahrt zum Roten Meer, gefunden wurde. Daß Ceylon so spät und zufällig dem graeco-ägyptischen Handel erschlossen wurde, wie es Plinius uns glauben machen will, ist bei der Intensität der Südindienschiffahrt schon in augusteischer Zeit mehr als zweifelhaft. Plinius wird mit seiner Abenteuergeschichte von einer literarischen Quelle abhängen, die er wegen ihres späten Datums schamhaft verschweigt, so daß ihr Inhalt als zeitgenössische, unliterarische Information erscheint. Das entspricht einer literarischen Konvention, nach der indische Dinge nur auf Grund frühhellenistischer Quellen mit zeitgenössischen, also unliterarischen Ergänzungen dargestellt werden dürfen, späthellenistische Literatur aber unberücksichtigt oder doch wenigstens ungenannt zu bleiben hat (Proc. Cambr. Philol. Soc. 190, 1964, 15ff.). An dieses Prinzip hält sich Plinius dann in der Darstellung der Monsunrouten und ihrer allmählichen Erschließung ebenfalls. Was er im Anschluß an jene Anekdote dann tatsächlich über die Geographie Ceylons sagt, stammt ausnahmslos aus frühhellenistischen Quellen — ganz im Widerspruch zu seiner Angabe, erst seit claudischer Zeit wisse man Näheres über die Insel.

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  28. Unser Wort „Indien“ ist wie griech. ’Iυδία, hebr. hoddu oder aram.-syr. henda letztlich ein Derivat der altpersischen Namensform für Fluß und Land (hinduš, hind), in der das anlautende s des indischen Originals durch ein später in manchen Sprachen der Psilose unterworfenes h ersetzt ist. Die indische Form mit anlautendem s wurde jedoch später auch noch in den Westen importiert, blieb aber als Name auf das Indusgebiet beschränkt, während „Indien“ seit frühhellenistischer Zeit ganz Nordindien bis zum Golf von Bengalen, seit späthellenistischer Zeit sogar den ganzen Subkontinent bezeichnete. Diese uns geläufige Unterscheidung zwischen Indien und Sindh läßt sich eindeutig zuerst in der syrischen Chronographie (R. Payne Smith, Thes. Syr. p. 2676 und suppl. p. 236) und in der frühislamischen Geographie (G. Le Strange, The Lands of the Eastern Caliphate, Cambridge 1930, 131) seit dem 8. oder 9. Jh. n. C. belegen. Es liegt aber nahe, die zweite Einbürgerung des Indien-Namens den aramäisch sprechenden Kaufleuten des parthischen Mesopotamien zuzuschreiben, in deren Händen der Seehandel zwischen Euphrat- und Indusmündung lag. Nach dem Bericht der vor der Mitte des 3. Jh. entstandenen Thomas-Akten heißt der Hafen, von dem aus der Apostel das parthische Indien, also das Indus-Gebiet, betritt, sandaruk. Das hat E. Herzfeld mit pers. sind(a)rūd „Indus-Fluß“ in Verbindung gebracht (vgl. die Erörterung bei J. Duchesne-Guillemin, La religion de l’Iran ancien, Paris 1962, 242 ; ferner J. Marquart, Abh. Ges. Wiss. Göttg. 3, 1901, 46). Daß mindestens die erste Silbe des syrischen Wortes den Namen des Indus bzw. Sindhs enthält, kann man nicht ohne weiteres von der Hand weisen. Damit aber reichte jene Differenzierung zwischen Indien und Sindh in parthische Zeit zurück, was zu der Stellung mesopotamisch-parthischer Kaufleute im Persischen Golf passen würde. Vgl. zum Ganzen Proc. Cambr. Philol. Soc. 190, 1964, 15ff. u. o. 26.

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  29. Wir können darum auch die von A. v. Wissmann (Festschrift Kinzl, Innsbruck 1958, 318ff.) aufgeworfene Frage, ob Plinius’ geographischer Horizont bis Madagaskar gereicht habe, unberücksichtigt lassen. Bei allen in diesem Sinn möglicherweise wichtigen Plinius-Stellen handelt es sich um — meist von Juba — übernommenes Material.

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  30. J. B. Vogel in: Archaeologica Orientalia in memoriam Ernst Herzfeld, New York 1958.

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  31. Nach den bei Ptolemaios referierten Fahrtbericht des Alexandros kann Kattigara eigentlich nur am Mekong-Delta liegen, denn Alexandros fuhr zunächst, entlang der Ostküste der Halbinsel Malakka, nach Norden bis nach Bangkok, von dort ebenfalls an der Küste entlang lediglich nach Südosten, bis er nach Kattigara kam. Von einem weiteren Kurswechsel hören wir nichts (Ptolem. 1, 14). Dazu paßt, daß in einem am westlichen Mekong-Delta ausgegrabenen Emporium, Oc Eo im alten Reich Fou-nan, römische Fundstücke des 2. Jh. n. C. zutage kamen (G. Coedès, Les états hindouisés d’Indochine et d’Indonésie, Paris 1947, 38 u. 681 ; ebd. 71 zur Lage von Kattigara). Die Texte zum Osthandel sind bequem zusammengestellt bei G. Coedès, Textes d’auteurs grecs et latins relatifs à. l’Extrême Orient, Paris 1910.

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  32. Vgl. O. Franke, Gesch. d. Chines. Reiches I (1930) 404ff.

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  33. Wie genau seine aus praktischer Erfahrung gewonnenen Angaben sind, zeigt sich z. B. in der Beschreibung der verschiedenen Schiffstypen, die bei den südindischen Colas in Gebrauch sind (60). Vgl. dazu K. A. Nilakanta Sastri, The Colas, Madras2 1955, 85ff.

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  34. Pirenne I 184ff., dazu den von A. Maricq verfaßten Anhang zu Pirenne I, ferner Pirenne II 455ff.

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  35. Natürlich meint der Periplus das persische Oman, nicht das gleichnamige Territorium an der gegenüberliegenden Küste Arabiens. Ob die Namensgleichheit durch arabische Niederlassungen in Iran oder durch persische Kolonisation in Arabien bewirkt ist, läßt sich kaum entscheiden. Für beides gibt es Belege, und der Name kann persischen wie arabischen Ursprungs sein. Daß das persische Oman aber parthisches Hoheitsgebiet war, leidet keinen Zweifel. Vgl. zum Ganzen A. Grohmann R.E. 18,344. Die Mesene, für die man eine eigene Dynastie unter parthischer Oberhoheit für die Zeit von etwa 100 v. C. bis 100 n. C. nachweisen kann, hat natürlich nie bis Oman gereicht (cf. Wissbach R.E. 15, 1082ff.). Über die Herrschaftsverhältnisse der Mesene in frühsasanidischer Zeit einiges bei N. Pigulevskaja, Les villes de l’état iranien aux époques parthe et sasanide, Paris 1964, 47.

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  36. ed. A. Maricq, Syria 35, 1958, 295ff.

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  37. Freilich ist auch die von Frisk bevorzugte Textrestitution durchaus zu vertreten, denn das an Karmanien angrenzende Binnenland des hier gemeinten Territoriums bewohnen nach Ptol. 6, 21, 4 die IIαpσίδαι.

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  38. Daß in augusteischer Zeit generell die ganze iranische Südküste zu Parthien gerechnet wurde, ergibt sich aus dem Stadiasmos des Isidor von Charax (F. g. H. 781 F 1).

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  39. J. E. van Lohuizen-de Leeuw, The Scythian period, Leiden 1949 pass.

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  40. und E. Herzfeld, Archaeological history of Iran, London 1935, 63f. bezeichnen die beiden am weitesten entgegengesetzten, ernst zu nehmenden Datierungsvorschläge. Dazu kommen die Ausgrabungen von Taxila, nach denen die parthische Epoche der Stadt — nicht notwendigerweise die Regierung des Gundaphoros — bis zum Ende des 1. Jh. n. C. reicht (Sir John Marshall, Taxila, 3 Bde. Oxf. 1951).

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Dihle, A. (1965). Das Datum des Periplus des Roten Meeres. In: Meyers, F., Brandt, L. (eds) Umstrittene Daten. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 32. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98894-2_2

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