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Der 6. Teil „Gemeindewirtschaft“ ist mit geringfügigen Änderungen aus der DGO. v. 30. 1. 1935 übernommen. Bis auf wenige Anmerkungen wird deshalb auf eine Erläuterung dieses Teils verzichtet. Die Militärregierungs-Anweisung Nr. 100 bestimmt über „Gemeindefinanzen“ unter Anhang C u. a. folgendes:

(a) Ausgaben sind nur statthaft, wenn sie durch einen offiziellen Beschluß der Vertretung auf Grund eines Berichts des betr. Ausschusses genehmigt wurden;

(b) ist ein Beschluß über die Inangriffnahme einer Arbeit oder den Kauf einer Ware gefaßt, so liegt die Verantwortung für seine Durchführung bei dem Direktor;

(d) Bedingen die Arbeiten oder ein Einkauf einen Vertrag, so nimmt der Direktor selbst die Verbindung auf und entwirft einen entsprechenden Vertrag. Der Vertrag ist durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied abzuzeichnen. Die vertragsschließende Firma wird hierdurch der Vertretung gegenüber durch den Direktor für die sachgemäße Durchführung der Vertragsarbeiten verantwortlich;

(e) bei manchen Verträgen handelt es sich um laufende Lieferungen oder Arbeiten (z. B. Büromaterialien oder kleinere Ausrüstungsgegenstände. Der unter a) und b) angeführte Geschäftsgang ist auch hier anzuwenden. Für solche Fälle sollte jedoch die Vertretung in ihrer Geschäftsordnung Richtlinien über den Höchstbetrag festlegen, der jederzeit (gegen Vertragsabschluß) durch den betr. Abteilungsleiter ausgegeben werden kann. Ist der Vertrag abgeschlossen, so können z. B. Ausschüsse ermächtigt werden, ohne weitere Vorlage bei der Vertretung Gelder bis zu dem festgelegten Höchstbetrag auszugeben, während Abteilungsleiter die Erlaubnis erhalten können, bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme auszugeben, vorausgesetzt, daß in beiden Fällen alle Rechnungen die Unterschriften der die Ausgaben veranlassenden Vorsitzenden oder Beamten tragen und vor der Bezahlung dem entsprechenden Ausschuß vorgelegt werden.

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Odenbreit, W. (1947). Gemeindewirtschaft. In: Die Deutsche Gemeindeordnung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98863-8_7

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