Zusammenfassung
Der deutsche Nationalgedanke seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert steht in einer unauflöslichen inneren Verbindung mit der deutschen Kulturbewegung; durch diese ist sich die deutsche Nation ihrer selbst bewußt geworden. Die Nation der bürgerlichen Bildungsschicht gab daher der ersten Phase der modernen deutschen Nationalgeschichte das Gesicht. Mannigfaltige geistige Wirkstoffe waren es, die an dieser Nationsbildung mitgeschaffen haben: Erinnerungen an die Reichsvergangenheit, Staatsüberlieferungen in Preußen und Österreich, altständische und bürgerliche Sozialideen, dies alles erst zu einer geschichtlichen Kraft erhoben durch die idealistische und romantische Philosophie. Sie gab den Deutschen ein gemeinsames geistiges Vokabular und eine nationale Begriffswelt, in der sich das Bewußtsein ihrer weltgeschichtlichen Stunde formulieren ließ. In der Philosophie Hegels werden alle diese Elemente: idealistische und romantische, staatlich-konservative und national-liberale zu einem Ganzen zusammengefaßt, das für mehr als ein Menschenalter das nationale Denken beherrschte und fast ein weiteres Menschenalter noch nachwirkte.
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Anmerkungen
Die Beziehungen zwischen den naturwissenschaftlich-monistischen und geisteswissenschaftlich-positivistischen Strömungen sind nicht einfach zu bestimmen. Fr. Wieacker, Gründer und Bewahrer, 1959, unterscheidet in der Rechtswissenschaft zwischen historischem, soziologischem, Gesetzes- und dogmatischem oder wissenschaftlichem Positivismus (S. 191). Unter den großen Juristen der Zeit vertrat Rudolf von Ihering eine Form des Positivismus, die als „wertfreier und wertblinder Naturalismus“den naturwissenschaftlichen Zeitideen am nächsten stand. Ihering sieht nach Wieacker im Recht nur mehr ein Wirklichkeitsphänomen, „das er mit naturwissenschaftlichen Wirklichkeitsvorstellungen als kausal determiniert, und zwar als Zweckschöpfung der Gesellschaften erklärt“(S. 198).
H. Poschinger, Bismarck und Ihering, Aufzeichnungen und Briefe, 1908.
O. Westphal, Feinde Bismarcks. Geistige Grundlagen der deutschen Opposition 1848–1918, 1930, S. 97.
Vgl. die ähnliche Gedanken aussprechende Rede Theodor Mommsens vom 18. März 1880, Reden und Aufsätze, 1905, S. 91 f.: „Ernster und peinlicher sind die Erscheinungen, welche die geistige Entwicklung unseres eigenen Volkes unter der Sonne des Glücks aufweist. Wie der Soldat leichter den Gefahren und Entsagungen des Krieges widersteht als dem Rausch des Sieges, so stehen auch wir vor und in einer spontanen Rekrudeszenz alter, einer spontanen Generation neuer moralischer Seuchen, die mit epidemischer Gewalt um sich greifen und an den Grundlagen unserer Gesellschaft rütteln.“
H. v. Treitschke an Fr. Overbeck, 28. Okt. 1873, Treitschke-Briefe, hgg. v. M. Cornicelius III, 2, 1920, S. 376. Fr. Overbeck an H. v. Treitschke, 14. November 1873, in: C. A. Bernoulli, Franz Overbeck und Friedrich Nietzsche, 1908, I, S. 95
O. Westphal, a. a. O., S. 145.
O. Westphal, a. a. O., S. 294.
O. Westphal, a. a. O., S. 250.
H. Plessner, Die verspätete Nation. Über die politische Verführbarkeit des bürgerlichen Geistes, 21959.
Plessner, a. a. O., S. 42.
Plessner, a. a. O., S. 43.
Plessner, a. a. O., S. 36.
M. Lenz, Geschichte der Universität Berlin II, 2, 1918, S. 383.
M. Lenz, a. a. O., S. 360.
M. Lenz, a. a. O., S. 384.
Emil Du Bois-Reymond, Reden I, 1886, S. 307ff.
Jb. der Max-Planck-Gesellschaft 1951: 40 Jahre Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, S. 120ff.
Dazu Georg Schreiber, Deutsche Wissenschaftspolitik von Bismarck bis zum Atomwissenschaftler Otto Hahn. AGF Geisteswissenschaften, Heft 6, 1954, S. 26 f. Die Untersuchung Schreibers ist auch sonst für die hier vernachlässigten Naturwissenschaften höchst aufschlußreich.
A. v. Harnack, Geschichte der Kgl. Preuß. Akademie d. Wissenschaften zu Berlin 1,2, 1900, S. 995 f.
Über diese Vorgänge: H. Bresslau, Geschichte der Monumenta Germaniae Historica, 1921, S. 501 f.
L. v. Ranke, SW LIII/LIV, S. 696ff., Zitat S. 698 und 700.
K. Griewank, Wissenschaft und Kunst in der Politik Wilhelms I. und Bismarcks. Arch. f. Kulturgeschichte 34, 1952, S. 302.
A. v. Harnack, Geschichte der Kgl. Preuß. Akademie d. Wissenschaften I, 2, S. 998f.
Treitschke am 20. V. 1871, Köchly am 24. V. 1871. Der Beschluß des Reichstags lautete: „Der Reichstag wolle beschließen: Den Reichskanzler aufzufordern, die Aufrichtung einer deutschen Universität in Straßburg baldmöglichst ins Werk zu setzen.“Hermann Köchly (1815–1876) war klassischer Philologe und zuerst Gymnasiallehrer. 1848 floh er wegen Beteiligung an den Märzunruhen in Dresden nach Brüssel, wurde 1850 Professor in Zürich, 1864 in Heidelberg. Vgl. E. Böckel, Hermann Köchly, Ein Bild seines Lebens und seiner Persönlichkeit, 1904.
Die Einweihung der Straßburger Universität am 1. Mai 1872. Offizieller Festbericht. Straßburg 1872.
Diese Skepsis spricht aus einem Briefe, den Roggenbach am Tage nach den Straßburger Feiern, am 3. Mai 1872, an den Großherzog Friedrich von Baden richtete. (Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 60, Großherzogl. Geh. Kabinett, N. 495, [11–13], abgedruckt Anlage 2.) Hier spricht er von dem „verhängnisvollen Rückgang des deutschen Nationalcharakters“als „Quelle von Gefahr für ein glückliches Gedeihen der neuen Hochschule“. Dieser Rückgang betreffe „besonders den Charakter und die Gesinnung der ohnehin so dünkelhaften und empfindlichen deutschen Gelehrten“. „Statt schlicht bei ihrem Berufe und ihrer ernsten pflichtgemäßen Arbeit zu bleiben, halten die meisten der Herren sich befugt, beredtsam im deutschen Chauvinismus Propaganda zu machen.“Ähnliche Kritik findet sich in den Tagebüchern eines anderen Teilnehmers an der Straßburger Feier, Heinrich Geizers, der wie Roggenbach dem Kreise um den badischen Großherzog angehörte. Folgende Stelle unter dem Datum des 2. Mai 1872 sei zitiert: „Indessen wandelte mich gestern nachmittag wie vorgestern abend doch zuweilen ein Gefühl an, daß es dem Durchschnitt dieser Professoren, bei allem politischen und nationalen (oft phrasenhaften) Pathos an ethischer und religiöser Tiefe fehle, so daß ich zweifele, ob eine sittliche Regenerationskraft von diesem Katheder ausgehen werde. Andreas Häusler drückte das Dienstag abend in seiner Weise aus: ‚s sei nicht viel Ausgezeichnetes hier beisammen.‘“(Generallandesarchiv Karlsruhe, Groß-herzogl. Familienarchiv, Handschriften des großherz. Fideikommisses Nr. 450, Karlsruhe 1101, III. Die Kenntnis dieser Stücke von Roggenbach und Geizer verdanke ich Herrn Kollegen W. P. Fuchs in Karlsruhe/Heidelberg.) Vgl. auch die Äußerung eines weiteren Teilnehmers an der Feier, des Verlegers Ernst Rohmer aus Nördlingen: „Vermißt habe ich bei dem Feste nur eines, nämlich ein versöhnliches Wort gegenüber Frankreich, was nicht nur dem Sieger, sondern gerade der Wissenschaft wohl angestanden hätte.“(E. Rohmer an H. Marquardsen, 18. Mai 1872, Deutscher Liberalismus im Zeitalter Bismarcks, hgg. von P. Wentzcke und J. Heyderhoff II, 1926, S. 53.)
Die beste Darstellung der Straßburger Universitätsgeschichte gibt L. Dehio, Die Kaiser-Wilhelm-Universität Straßburg, in: Das Reichsland Elsaß-Lothringen 1871–1918, Bd. III, S. 4. ff.
Über die organisatorischen Fragen: K. Hoseus, Die Kaiser-Wilhelm-Universität zu Straßburg, ihr Recht und ihre Verwaltung, 1897. Roggenbach beklagte in dem oben genannten Briefe vom 2. Mai 1872 gerade die Unterstellung der Universität unter das Reichskanzleramt als „unheilbaren Grundfehler“, wodurch „die Grundlage unheilbaren Siechtums“gelegt worden sei. Ähnliche Äußerungen Roggenbachs berichtet H. Geizer in seinem Tagebuch unter dem 5. Mai 1872, wo er von der „Enge der Berliner Reichskanzleramts-Gesichtspunkte“spricht. Aus diesen Urteilen geht indessen nicht hervor, welche Organisationsform Roggenbach selbst vorgeschlagen hat.
Erik Wolf, Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte, 19442, S. 569 (über B. Windscheid).
In seiner Rede auf dem 23. Deutschen Juristentag 1895 in Bremen, zit. bei H. Conrad, Der Deutsche Juristentag 1860–1960, in: Festschrift des Deutschen Juristentags, 1960.
F. Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 1952, S. 267 f.
E. Wolf, a. a. O., S. 667.
Über Ihering: F. Wieacker, Gründer und Bewahrer, 1959, S. 197ff. und E. Wolf, Große Rechtsdenker, S. 589ff. (abmildernd). H. v. Poschinger, Bismarck und Ihering, 1908, zitiert S. 42ff. den bekannten Brief Iherings an Bismarck vom 15. September 1888 mit den Sätzen: „In dem Kampfe, den er (sc. der Jurist) seit Jahren gegen die zur Zeit noch herrschende unfruchtbare Richtung innerhalb der Jurisprudenz führt, welche über dem Blendwerk logischer Konsequenz und abstrakter Prinzipien des Blicks für die realen Dinge verlustig gegangen ist, hat ihn stets der Gedanke beseelt und gestärkt, daß er innerhalb seiner beschwerlichen Sphäre nur den Anregungen gefolgt ist, die der große Meister der Realpolitik ihm gegeben hat. Er lebt der Überzeugung, daß sich das Vorbild E. Durchlaucht auch bei der jüngeren Generation fruchtbar erweisen und daß in der Rechtswissenschaft ein Umschwung eintreten wird, den man dermaleinst als den Übergang von der formalistischen zur realistischen Methode bezeichnen wird.“
Darüber: W. J. Mommsen, Max Weber und die deutsche Politik 1890–1920, 1959, S. 39ff. und A. Bergsträsser, Max Webers Antrittsvorlesung in zeitgeschichtlicher Perspektive. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 5, 1957, S. 209ff.
L. Dehio, Ranke und der deutsche Imperialismus, in: Deutschland und die Weltpolitik im 20. Jahrhundert, 1955, S. 37ff.
So Gustav Schmoller in seiner Eröffnungsrede zur Eisenacher Tagung vom Oktober 1872, mit der die Geschichte des Vereins für Sozialpolitik eingeleitet wurde. F. Boese, Geschichte des Vereins für Sozialpolitik 1872–1932, 1939, S. 6ff.
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Schieder, T. (1961). Der Nationalstaat und die Kultur. In: Das Deutsche Kaiserreich von 1871 als Nationalstaat. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 20. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98818-8_4
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