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Der Zwang zur Inversion der Zeichen des Rechnungsinhalts auf den Konten beim Merkantilsystem

  • Chapter
Das Weltgesetz der Betrieblichen Wirtschaft
  • 15 Accesses

Zusammenfassung

Damit ist aber das Problem der Inversion der Zeichen des Rechnungsinhaltes auf den Konten noch nicht vollends gelöst. Es ist noch nachzuweisen, welche Wirkung die Inversion bei den typischen Fällen der Gruppen I bis IV (Nr. 1–16!) auslöst, wenn von den Konten mit den Zeichen des Rechnungsinhaltes gleich dem Axiom des Systems ausgegangen wird.

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Anmerkungen

  1. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist das, was Seidel zur Inversion gesagt hat (siehe Karl Seidel, Grundlagen und Funktionen der Buchhaltung, Wien 1933, S. 54/55): „Jeder Veränderungsvorgang im Größenkomplex bringt die Darstellung in zwei Rechnungsfeldern in identischer Höhe mit sich. Man erzielt nun besondere rechnungstechnische Vorteile, wenn diese Darstellung prinzipiell und ausnahmslos in den beiden beanspruchten Feldern wechselseitig deren linke und rechte Seite berührt, oder anders ausgedrückt, wenn man jede Veränderungskombination in ihrer doppelten Auswirkung auf entgegengesetzten Felder-seiten ansetzt. Wenn es sich dabei um Felder der gleichen Reihe handelt, berührt die Festhaltung automatisch eine linke und eine rechte Felderseite, denn es kann nur eine Größenzunahme mit einer Größenabnahme in Kombination treten, und dieser Gegenläufigkeit entspricht der entgegengesetzte Richtungssinn beider Felderseiten. Für die beiden Rechnungsreihen aber muß der Richtungssinn der beiden Seiten vertauscht sein, denn nur dann wird es möglich, je eine linke und eine rechte Rechnungsseite in Anspruch zu nehmen, wenn Felder der beiden Reihen miteinander kombiniert werden.Diese Zuordnung des verkehrten Richtungssinnes in beiden Reihen, die wir als deren I n v e r s i o n bezeichnen wollen, ist in der Buchhaltungsliteratur als Trick oder Kunstgriff hingestellt worden. Sie bringt es mit sich, daß die Seitensummen a Il e r Felder des Systems gleich hoch sein müssen. Darin liegt die wichtigste F o r m a t k o n t r o Il e des Verfahrens und gleichzeitig die Ausweitung des G l e i c h u n g s p rin z i p s, welches fürs erste nur den Ansatz des einzelnen Bewegungsvorganges beherrscht, auf die Gesamtheit aller Felder im System.“ Das Wesen der Inversion beim Merkantilsystem wurde also nicht erkannt.

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  2. Gg. Held, Theorie der Merkantilrechnung, a. a. O., S. 60.

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  3. Nicht mit Unrecht ist im Philosophischen Jahrbuch der Görres-Gesellschaft (65. Jahrgang) München 1957 zu der Problemgeschichte der Logik von J. M. Bochenski (Formale Logik in: Orbis Academicus, Problemgeschichten der Wissenschaft in Dokumenten und Darstellungen, Freiburg/München 1956) vom Rezensenten A. M. auf folgendes hingewiesen worden (s. S. 434):„Aber vielleicht verdiente doch die in England entstandene Inversion wie sie sich z. B. bei W. E. Johnson findet oder die Existenztheorie des Urteils von F. Brentano erwähnt zu werden oder auch J. N. Keynes Graphische Hilf s-mittel für die Syllogistik finden sich schon vor Leibniz 1555 bei Ludwig Vives 1614 bei Alstedius 1616 bei Johann Christoph Sturm.“

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© 1958 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler · Wiesbaden

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Held, G. (1958). Der Zwang zur Inversion der Zeichen des Rechnungsinhalts auf den Konten beim Merkantilsystem. In: Das Weltgesetz der Betrieblichen Wirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98767-9_8

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  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

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