Zusammenfassung
Eine unterschiedliche Entwicklung der Industrialisierung in den einzelnen Ländern wie der rechtlichen Ausgestaltung des Kreditwesens haben es mit sich gebracht, daß die Organisation des Bankwesens wie ihr Verhältnis zu den regulären und irregulären Bankgeschäften 1) in den verschiedenen Ländern jeweils andere Züge aufweist. Mit der Zeit haben sich jedoch zwei hauptsächliche Banktypen herausgebildet, denen nahezu alle anderen als Variationen zugewiesen werden können. Diese beiden Banktypen werden je nach dem Gesichtspunkt, von dem aus sie betrachtet werden, verschieden bezeichnet, ohne daß über ihre grundsätzlichen Merkmale Streit besteht. Die größte Zustimmung fand die Einteilung von Weber 2) in Depositen- und Spekulationsbanken, Keller wählte die Klassifizierung in industrienahe und industrieferne Banken 3). Die reinsten Ausprägungen dieser beiden verschiedenen Banktypen sind die englischen Depositen- und die deutschen Kreditbanken, wobei die englischen Banken die industriefernen sind.
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Literatur
Diese Unterscheidung wird in der Praxis allgemein verwendet, auch wenn sie theoretisch bedenklich ist. Vgl. hierzu Weber, S. 143. Unter den regulären Bankgeschäften werden hierbei verstanden: das Depositen-, Kontokorrent-, Diskont-, Lombard- und Kommissionsgeschäft. Zu den irregulären Bankgeschäften gehören das Effekten- und das Emissionsgeschäft.
Vgl. seine gleichnamige Schrift.
Weber, S. 13, 14.
Zum folgenden Keller, S. 97 ff., Weber, S. 47 ff., Stützer, S. 118
Keller, S. 98.
Keller, S. 100.
Vgl. hierzu den von Weber, S. 212, zitierten Bericht des Committee of Privat Conceil of Scientific and Industrial Research, wo darüber geklagt wird, daß der Konservativismus der englischen Banken es auch den bedeutendsten Industrieunternehmungen schwer mache, am internationalen Markt zu konkurrieren, weil es ihnen an langfristigen Krediten mangele. Siehe auch Stützer, S. 135.
Siehe hierzu Solmssen, Beiträge, S. 515.
Dieser Zwang zur Sammlung auch der kleinsten Kapitalien führte dann dazu, daß die Berliner Großbanken unter Führung der Deutschen Bank das Zweigstellensystem einführten und zugleich auch immer weiter in die Provinz vordrangen, teilweise durch Erwerb von Beteiligungen an Provinzialbanken; siehe hierzu Jeidels, S. 79.
Vgl. Solmssen, Entwicklungstendenzen, S. 82 ff.
Vgl. Helfferich, Bd. II, S. 141 ff.
Keller, S. 17. Vgl. auch Stützer, S. 116 f.
Vgl. wegen der „billbroker“ auch Weber, S. 182, Stützer, S. 122.
Zitiert nach Keller, S. 21.
14a) Vgl. Stützer, S. 118, Thomas, S. 225.
Weber, S. 213, Stützer, S. 25.
Weber, S. 273, Stützer, S. 124.
Siehe hierzu Bankenenzyklopädie, S. 511.
Vgl. hierzu Keller, S. 25, Obst-Hintner, S. 109 f.
Somary, S. 299. Vgl. auch Stutzer, S. 135.
Jeidels, S. 50, Linhardt, Bankbetriebslehre, S. 21 ff.
Vgl. hierzu auch Hachenburg, Aktiengesellschaft, S. 149 ff., Helfferich, Bd. II, S. 3 ff., 27 ff., 141 ff.
Über den Umfang der Finanzierung von Investitionen mittels kurzfristiger Kredite nach dem letzten Kriege, siehe Fußnote 2 S. 35.
Über die Banken als Hausbanken siehe auch Fischer, Depotstimmrecht, S. 36.
Solmssen, Entwicklungstendenzen, S. 12.
Diese „Zusammenarbeit“ der Industrie mit verschiedenen Bankinstituten nahm oft eine den Banken keineswegs erwünschte, abenteuerliche Form an. So berichtet Weber.. S. 211, daß einige Unternehmungen bei 12, 14, ja in einem Fall sogar bei 33 verschiedenen Banken, ohne daß diese umeinander wußten, Kredite aufgenommen hatten.
In den 20er Jahren war diese „personelle Verflechtung“ oft hypertroph. So hatten manche Bankdirektoren 100 und mehr Aufsichtsratsposten in der Industrie, wie z. B. Goldschmitt, der seinerzeitige Leiter der Discontogesellschaft.
Jeidels, S. 161.
Hagemann, S. 80.
Potthoff, S. 49.
Kaernbach, S. 33.
Fischer, Rechtsschein, S. 116.
Fischer, Rechtsschein, S. 117.
Eigentumsstatistik, S. 6, Tabelle 1.
In diesen Krediten sind nur die Kredite an Nichtbanken enthalten.
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Juni 1958, S. 81; zu den folgenden Zahlen siehe Monatsbericht August 1958, S. 53, 46, 47.
Die Höhe dieser Anteile ist ein Indiz für den Grad des hoheitlichen Einflusses in der Wirtschaft. In Zeiten gelenkter Wirtschaft nimmt der Anteil der privaten Kreditbanken an den gesamten Ausleihungen stets stark ab; vgl. hierzu Eicke-Hoffmann, S. 64.
Das ergibt sich aus folgendem: Unter den 3664 Bankinstituten nehmen neben den Kreditbanken die Sparkassen und Girozentralen, die Zentralkassen (landwirtschaftliche und gewerbliche), die Kreditgenossenschaften, die Hypothekenbanken und öffentlichrechtlichen Grundkreditanstalten sowie die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben die bedeutsamste Stellung ein. Diese Institute verfügen über 55–60 % der Bilanzsummen aller Bankinstitute und zusammen mit den Kreditbanken über ca. 95 % (Monatsbericht der Deutschen Bundesbank August 1958, S. 58/59). Von diesen Instituten pflegen die Girozentralen, die Zentralkassen und die Kreditgenossenschaften das industrielle Kreditgeschäft praktisch überhaupt nicht. Die Sparkassen, die allein über ca. 20 % der Bilanzsummen aller Bankinstitute verfügen, pflegen nur in sehr geringem Ausmaß den Industriekredit und dann wiederum fast ausschließlich den zur Kleinindustrie (vgl. Nissen, S. 30 ff.). Die übrigen Bankinstitute, vor allem die Hypothekenbanken und die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, widmen sich vorwiegend, soweit sie überhaupt im Industriegeschäft tätig sind, nur dem langfristigen Kreditgeschäft, wie z. B. die Industriekreditbank AG in Berlin. Es dürfte also die Annahme gerechtfertigt sein, daß von den 13 694 Mrd. DM kurzfristiger Ausleihungen der Industrie im März 1958 den wesentlichsten Teil die Kreditbanken gegeben haben. Gleiches gilt für die mittelfristigen Kredite an die Industrie, da auch dieses Geschäft eine Domäne der Kreditbanken ist, während im langfristigen Kreditgeschäft der Anteil der Kreditbanken am Industriekredit niedriger Uegen dürfte. Hier wird ein bedeutsamer Teil von den Sonderinstituten gekommen sein, ein weiterer Teil von den Hypothekenbanken, und schließlich werden die öffentlichen Förderungskredite, insbesondere die Ausfuhrkredite, eine bedeutsame Rolle gespielt haben.
Siehe Anhang I.
Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerz-Bank sowie deren Berliner Tochtergesellschaften, wenn man diese Tochtergesellschaften, welche sich sämtlich zu 100 % im Besitz der einzelnen Großbanken befinden, nicht besonders zählt.
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank August 1958, S. 46/47.
Siehe hierzu Anhang I, wo die einzelne Bankbeteiligungen der Großbanken zusammengestellt sind.
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Juni 1958, S. 74/75.
Für 1953 wird der Anteil von Linsel, S. 221, noch mit 36,6 % angegeben.
Siehe hierzu Fußnote 2, S. 35.
Die Ziffern sind den Bilanzen der einzelnen Unternehmen entnommen.
Linsel, S. 224.
Linsel, S. 225; diese Angaben wirken insofern befremdend, als aus ihnen zu entnehmen wäre, daß einzelne Bankdirektoren mehr Aufsichtsratsposten als zulässig innehatten. Denn nach § 18 letzter Satz der 3. DVO zum AktG darf niemand mehr als 20 Aufsichtsratsposten besetzen, selbst unter Berücksichtigung von § 18 Ziff. 1–3, also unter Zusammenrechnung der verschiedenen Mandate.
Konsolidierte Bilanz.
Dieser Betrag ist in der Bilanz als „Bankschulden und Darlehen“ ausgewiesen. Da nach § 131 B V Ziff. 9 AktG die Bankverbindlichkeiten gesondert ausgewiesen werden müssen, ist anzunehmen, daß mit den „Darlehen“ langfristige Verbindlichkeiten gegenüber den Banken gemeint sind.
Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland 1957, Wiesbaden-Stuttgart 1957, S. 384.
Vgl. Bankenzyklopädie, S. 974.
Vgl. Bankenzyklopädie, S. 974.
Siehe S. 62 ff
Diese Form der Begebung hat sich aus steuerlichen Gründen herausgebildet; siehe hierzu wie zu den anderen Arten von Konsortien und zu der Technik der Begebung im einzelnen Bankenzyklopädie, S. 505.
Für die Zeit vor dem ersten Weltkrieg vgl. Jeidels, S. 110 ff.
Zitiert nach Linsel, S. 217.
Eigentumsstatistik, S. 8, 16.
Eigentumsstatistik, S. 8.
Die Bezeichnung „Stückekonto“ für den Anspruch des § 15 DepG auf Lieferung von Wertpapieren der Art und Zahl nach hat sich zwar in der Praxis durchgesetzt, ist jedoch nicht klar. Besser ist der Ausdruck „Aberdepot“, vgl. Opitz § 15 Anm. 7. Die Aberdepots spielen heute nicht mehr die gleiche Rolle wie früher.
Vgl. Hagemann, S. 159.
Vgl. Süddeutsche Zeitung, Nr. 310 vom 27728. 12. 1958, S. 15. Im Sommer 1961 dürfte das von allen deutschen Investmentgesellschaften verwaltete Anlagekapital ca. 2,8 Mrd. DM betragen, vgl. Süddeutsche Zeitung v. 31. 5./1. 6. 1961, S. 29.
Angaben über die Gründerbanken finden sich bei Beine, Die deutschen Investmentgesellschaften und das Investmentsparen kritisch betrachtet, in Die AG, 1958, S. 181, 182.
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Busse, A. (1962). Das Verhältnis der deutschen Banken zur Industrie. In: Depotstimmrecht der Banken. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98752-5_2
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