Zusammenfassung
Der Ort der Reichswehr im Herrschaftssystem der Weimarer Republik war weit weniger durch den Willen des Gesetzgebers bezeichnet als durch vorgegebene Tatsachen: den Friedensvertrag mit seinen weitgehenden Bestimmungen über Umfang, Rekrutierung und Bewaffnung der Armee, die weit davon entfernt, lediglich sicherheitspolitische Fakten zu setzen, auch Eigenart und Aufgabenstellung der Truppe gestalteten. Die Reichswehr wurde als kleine Berufsarmee zu einem politisch und sozial weitgehend homogenen Gebilde, und angesichts der von ihr lebhaft empfundenen Unfähigkeit, ihren potentiellen Aufgaben im Rahmen eines traditionellen Kriegsbildes zu genügen, war sie fast zwangsläufig darauf verwiesen, die zur Verbesserung ihrer militärischen Effizienz erforderlichen Voraussetzungen durch politische Mittel zu erstreben. „Wehrhaftmachung“ — was damit auch im einzelnen verstanden werden mochte — war das von ihr je nach Lage und Opportunität mit wechselndem Nachdruck betonte, aber durch alle Wirrnisse unbeirrt verfolgte Fernziel.2
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Literatur
Nach Rudolf Fischer, Schleicher, Mythos und Wirklichkeit. Hamburg 1932, S. 38, zitiert bei Thilo Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte 1930–1932. Stuttgart 1962. S. 95.
Mit der Frage der Wehrhaftmachung steht und fällt die Einstellung der Reichswehr zu jeder Regierung.“ Zusammenfassung der vom Truppenamt vorgetragenen Beurteilung der inneren Lage vom 7. Dezember 1923, in: Heinz Hürten (Bearb.), Das Krisenjahr 1923. Militär und Innenpolitik 19221924 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. 2. Reihe Bd. 4). Düsseldorf 1980. Nr. 133, Zitat S. 195. Zur Frage der „Wehrhaftmachung” vgl. auch ebd. S. XVIIIf. und S. XXVIIf. Zum weiteren Zusammenhang vgl. auch Michael Geyer, Aufrüstung oder Sicherheit. Die Reichswehr in der Krise der Machtpolitik 1924–1936. Wiesbaden 1980, der freilich auf die früheren Jahre der Reichswehr nur kursorisch eingeht.
Repräsentativ für die Bewertung der Arbeiter-und Soldatenräte als ungenutzt gebliebenes Potential demokratischer Neugestaltung Erich Matthias in: Die Regierung der Volksbeauftragten, bearb. von Susanne Miller unter Mitwirkung von Heinrich Potthoff (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. 1. Reihe Bd. 6). Düsseldorf 1969. S. CXXVI-CXXVIII. Kritisch dazu: Heinz Härten, Die Novemberrevolution - Fragen an die Forschung, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 30 (1979) S. 164–168. Die seinerzeit von Matthias u. a. vertretene Hochschätzung der Räte erscheint angesichts der neu erschlossenen Quellen über die Freien Gewerkschaften noch problematischer. Hier war die Sorge unverkennbar, durch Etablierung der Räte der eigenen politischen Einflußmöglichkeiten beraubt zu werden. Nicht von ungefähr kam es in den Leitungsgremien der Gewerkschaften alsbald zum Ruf nach rascher Einberufung der Nationalversammlung, mit deren Zusammentritt der Repräsentationsanpruch der Räte erlöschen mußte. Vgl. Klaus Schönhoven (Bearb.), Die Gewerkschaften in Weltkrieg und Revolution 1914–1919 (Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert, Bd. 1). Köln 1985. S. 535, S. 577, S. 586 f.
Vgl. hierzu Heinz Hünen und Ernst-Heinrich Schmidt, Die Entstehung des Kabinetts der Volksbeauftragten. Eine quellenkritische Untersuchung, in: Historisches Jahrbuch 99 (1979) S. 255–267. Philipp Scheidemann, Der Zusammenbruch. Berlin 1921. S. 211, zitiert bei Matthias S. XLV, der diese Charakterisierung hinsichtlich „der Gliederung und des Funktionierens des Apparats der Reichsregierung“ für „durchaus zulässig” hält.
Gerhard W. Rakenius, Wilhelm Groener als Erster Generalquartiermeister. Die Politik der Obersten Heeresleitung 1918/19. Boppard 1977. S. 23 kommt in seiner Analyse der parlamentarischen Beratungen über die einschlägigen Bestimmungen der Oktoberverfassung zu dem Ergebnis, daß dadurch „die Stellung der Obersten Heeresleitung, soweit diese die Kommandogewalt des Kaisers ausübte, nicht nur kaum beschränkt, sondern durch die Interpretation der Mehrheitsparteien im Reichstag als von der politischen Reichsleitung in militärischen Fragen unabhängig anerkannt wurde“. Die Unterstellung des Militärkabinetts unter den preußischen Kriegsminister und damit die parlamentarische Kontrolle erfolgte durch Allerhöchste Kabinettsorder vom 28. Oktober 1918. Armee-Verordnungsblatt 1918. S. 619. Ein entsprechender Akt für die Oberste Heeresleitung ist nie ergangen und wäre, wie die erwähnte Analyse von Rakenius zeigt, auch nach der Verfassungslage nicht möglich gewesen. Protest der hessischen Regierung gegen die Ausschaltung der Einzelstaaten. Druck: Gerhard A. Ritter und Susanne Miller (Hg.), Die deutsche Revolution 1918–1919. Dokumente. Frankfurt/M. und Hamburg 1968. S. 325.
Schreiben des Rates der Volksbeauftragten an die Regierungen der Bundesstaaten vom 17. November 1918. Druck: Heinz Härten, Heeresverfassung und Länderrecht. Württemberg in den Auseinandersetzungen der Weimarer Nationalversammlung um die Bildung einer einheitlichen Reichswehr, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 23 (1/1978) S. 177f. Anm. 7.
Die Kämpfe in Südwestdeutschland 1919–1923 (Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps. Im Auftrage des Oberkommandos des Heeres bearb. und hg. von der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres. Bd. 5). Berlin 1939. S. 75f.
Belege bei Hünen, Heeresverfassung S. 178 Anm. 13.
Hagen Schulze (Bearb.), Das Kabinett Scheidemann (Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik ). Boppard 1971. S. 53.
Die gegenteilige Auffassung von Ulrich Kluge, Soldatenräte und Revolution. Studien zur Militärpolitik 1918/19. Göttingen 1975, die er in seiner Darstellung, Die deutsche Revolution 1918/19. Staat, Politik und Gesellschaft zwischen Weltkrieg und Kapp-Putsch (edition suhrkamp 1262 ). Frankfurt/M. ‘1985 bemerkenswerterweise nicht wiederholt, läßt sich m. E. an den Quellen nicht hinreichend erhärten.
Als Zitat aus einem Schreiben des Obersten v. Schleicher vom 30. Dezember 1926 an Generaloberst Heye in dessen ungedruckten Lebenserinnerungen (Bundesarchiv-Militärarchiv N 18/4) S. 628 f. Heye überliefert ebd. auch die drastische Fassung dieser Sentenz: „Ich bleibe, und wenn ich Dreck fressen muß.“
Heinz Hürten und Georg Meyer (Bearb.), Adjutant im preußischen Kriegsministerium. Juni 1918 bis Oktober 1919. Aufzeichnungen des Hauptmanns Gustav Böhm. Stuttgart 1979. S. 84.
So meldete das Armeeoberkommando Nord „im Einvernehmen mit dem [sozialdemokratischen] Reichskommissar Winnig“ im Frühjahr 1919 an die Oberste Heeresleitung: „Es handelt sich jetzt nicht um Staatsform, sondern um den Staat an sich. In diesem Kampfe müßte eine Einheitsfront vom rechtesten Flügel bis zum linken der Mehrheitssozialisten vorhanden sein und sie ist es innerlich auch, nur halten vom offenen Vortreten und Zusammengehen noch Unkenntnis der Gefahr, Mißtrauen und Prinzipientreue ab.” Heinz Hürten (Bearb.), Zwischen Revolution und Kapp-Putsch. Militär und Innenpolitik 1918–1920 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und den politischen Parteien. 2. Reihe, Bd. 2) Düsseldorf 1977. S. 69. Ungefähr gleichzeitig meldete der Erste Generalstabsoffizier des Freiwilligen Landesjägerkorps als ein Ergebnis der bisherigen Erfahrungen im Bürgerkrieg: „Die Männer hinter Ebert, Scheidemann und Noske sind also nicht mehr eigentliche Sozialisten, sondern reif, einen festeren Anschluß an die rechts von ihnen stehenden Parteien zu nehmen mit der Front gegen die Unabhängigen. Das wäre der für unser Vaterland allein nützliche Verlauf der Dinge und daher muß auf dieses Ziel m. E. auch bei unseren militär-politischen Unternehmungen klar hingearbeitet werden.“ Ebd. S. 73.
Ebd. S. 190–192. Zitat S. 192. Als unentwegter Kritiker der SPD zeigt sich auch Albrecht v. Thaer in seinen späteren Memoiren: Generalstabsdienst an der Front und in der Obersten Heeresleitung. Göttingen 1958.
Vgl. das Urteil Groeners über Eben im Brief an seine Frau vom 1. August 1919: „Ich kann nur immer wieder sagen, daß Ebert in der ganzen Zeit [des Winters 1918/19] sich loyal und durchaus ehrenwert gehalten hat. Er war ja auch nie ein Revolutionär“ (Bundesarchiv-Militärarchiv N 46/32 Blatt 283 f.). Zur Gefährdung dieser Voraussetzung durch die „kulturpolitische Offensive” der SPD vgl. Heinz Hünen, Kirchen und Novemberrevolution. Regensburg 1984.
Ein Beispiel militärischen Legalismus bot Generalmajor v. Loßberg, als er noch am 5. Mai 1919 die Abhängigkeit der Zivilbehörden „von ungesetzlichen Stellen wie Zentralrat und Volksrat“ beklagte: „Unter den Nachteilen dieser Zustände leiden letzten Endes hauptsächlich wir Soldaten, die wir nur auf dem Boden der gesetzlichen Bestimmung stehen.” Hürten, Zwischen Revolution und Kapp-Putsch. S. 105.
Friedrich v. Rabenau, Seeckt. Aus seinem Leben 1918–1936. Leipzig 1940. S. 117 f.; auch bei Härten, Zwischen Revolution und Kapp-Putsch S. 30f.
Diese Kennzeichnung Schleichers durch Groener stammt freilich erst aus dem Jahre 1930. F. L. Garsten, Reichswehr und Politik 1918–1933. Köln und Berlin 1964. S. 326.
Zu Reinhardts politischem Fernziel: „ein freies Deutschland, möglichst wieder in seinen alten Grenzen, mit starker, modernster Armee, mit neuesten Waffen“, das er in ca. 15 Jahren zu erreichen hoffte, s. Thaer S. 284f. sowie Walther Reinhardt, Wehrkraft und Wehrwille. Berlin 1932.
Carsten S. 46–49; außerdem Horst Mühleisen, Annehmen oder Ablehnen? Das Kabinett Scheidemann, die Oberste Heeresleitung und der Vertrag von Versailles, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 35 (1987) S. 419–481.
Heinz Härten, Reichswehr und Ausnahmezustand. Ein Beitrag zur Verfassungsproblematik der Weimarer Republik in ihrem ersten Jahrfünft (Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften. Vorträge G 222). Opladen 1977.
Befehl des Reichswehr-Gruppenkommandos 4 vom 13. Juni 1919. Druck: Hürten, Zwischen Revolution und Kapp-Putsch Nr. 47, Zitate S. 143.
Eben dies trug ihm die Kritik des Vorsitzenden der Unabhängigen, Hugo Haase, ein, vgl. Wolfram Wette, Gustav Noske. Eine politische Biographie. Düsseldorf 1987. S. 457f., dort auch das Zitat aus einer Veröffentlichung des Deutschnationalen Gottfried Traub: „Er [Noske] besitzt Geradheit und Mannhaftigkeit und geht entschlossen auf sein Ziel los. […] In der Stickluft Ministersessel begehrender Parteiwirtschaft erquickt eine solch kernige Gestalt, der man anmerkt, daß hier ein Herz für das Vaterland schlägt.“ Gerade die von Wette mit anderen Vertretern der Forschung in den vergangenen Jahren getadelte Politik von Ebert und Noske, mit militärischer Gewalt gegen alle Umsturzversuche einzuschreiten, beseitigte einen wichtigen Grund der Kritik, die in der Zeit zuvor von nichtsozialistischer Seite gegen die Regierung der Volksbeauftragten gerichtet worden war, und konnte deshalb ein gewisses Vertrauen in die anhebende Zusammenarbeit von Militär und Sozialdemokratie begründen. Die nachfolgenden Belege entstammen sämtlich dem Umkreis des bürgerlichen Protestantismus: Otto Baumgarten, Predigten aus der Revolutionszeit. Tübingen 1919. S. 97, erwähnte in seiner Predigt vom 12. Januar 1919 die vorangegangenen „Wochen der Schmach”, da eine „Regierung, die von der großen Mehrheit des Volkes moralisch gestützt, doch weder Mut noch Verantwortungsgefühl genug zeigte, um Gewalt mit Gewalt zu begegnen und der vielgepriesenen Ruhe und Ordnung zum Siege zu verhelfen“. In der regelmäßig von ihm verfaßten „Kirchlichen Chronik” der Zeitschrift „Evangelische Freiheit“ schrieb er dann: „Nachdem am Jahresabend die Schmach des bisherigen revolutionären Regimes, das der Gewalt nicht mit Gewalt, der Anarchie nicht mit Zwang zu begegnen wagte, von uns genommen und eine wirkliche, d. h. einheitliche Regierung mit dem wirklichen Willen, zu regieren statt sich beherrschen zu lassen von den Launen der
Zu den Besorgnissen, die in der Sozialdemokratie dieserhalb entstanden, vgl. die Zusammenstellung entsprechender Äußerungen bei Wette S. 329.
Heinrich August Winkler, Von der Revolution zur Stabilisierung. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1918–1924. Bonn 1984. S. 12. Diese Auffassung hat Winkler nachdrücklich betont: Ders., Die Arbeiterparteien und die Republik von Weimar, in: Gerhard Schulz (Hg.), Ploetz, Weimarer Republik. Eine Nation im Umbruch. Freiburg und Würzburg 1987. S. 101.
Friedrich Stampfer, Die vierzehn Jahre der ersten deutschen Republik. Köln 31953. S. 396.
Reinhard Rürup, Probleme der Revolution in Deutschland 1918/19 (Institut für Europäische Geschichte. Mainz. Vorträge Nr. 50). Wiesbaden 1968. S. 5.
Heinrich August Winkler, Die Sozialdemokratie und die Revolution von 1918/19. Ein Rückblick nach sechzig Jahren. Berlin und Bonn 1979. S. 72.
Härten, Zwischen Revolutin und Kapp-Putsch Nr. 165.
Gustav Noske, Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang einer Demokratie. Offenbach 1947. S. 138.
Härten, Zwischen Revolution und Kapp-Putsch Nr. 115.
Zu Watter vgl. Heinz Hünen, Das Wehrkreiskommando VI in den Wirren des Frühjahres 1920, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 15 (1/1974) S. 127–156; zu Lequis: Heinz Hünen (Bearb.), Die Anfänge der Ara Seeckt. Militär und Innenpolitik 1920–1922 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 2. Reihe, Bd. 3). Düsseldorf 1979 Nr. 12, 23 und 52 sowie Bundesarchiv-Militärarchiv (BA-MA) N 38.
Rudolf Spethmann, Die Rote Armee an Rhein und Ruhr. Aus den Kapptagen. Berlin 1930. S. 35. Zu Watters Versuch, die Absichten der Regierung Kapp zu erfahren, Härten, Wehrkreiskommando VI Dok. 1.
Ein von Lequis herausgegebenes Flugblatt mit diesem Tenor in BA-MA N 38/27.
Gerhard Granier, Magnus von Levetzow. Seeoffzier, Monarchist und Wegbereiter Hitlers. Lebensweg und ausgewählte Dokumente. Boppard 1982. S. 79.
Seeckts Denschrift „Preußen und Reich. Ein Vorschlag zur Änderung der Reichsverfassung“ jetzt vollständig bei Heinz Hünen (Bearb.), Das Krisenjahr 1923. Militär und Innenpolitik 1922–1924 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe, Bd. 4). Düsseldorf 1980. Nr. 185, Zitat S. 273.
Friedrich Forstmeier, Zur Rolle der Marine im Kapp-Putsch, in: Seemacht und Geschichte. Festschrift zum 80. Geburtstag von Friedrich Ruge. Bonn-Bad Godesberg 1975. S. 51–80 sowie Granier S. 69–117.
Härten, Die Anfänge der Ara Seeckt Nr. 38. Zu Eberts Haltung vgl. Friedrich Ebert, Schrifttum, Aufzeichnungen, Reden. Dresden 1926. Bd. 2. S. 198.
Vgl. Hünen, Wehrkreiskommando VI Dok. 5 und B.
Vgl. die spätere Kritik des damaligen Majors Hilmar Ritter v. Mittelberger an der Reichswehrführung bei Ausbruch des Putsches. Hünen, Die Anfänge der Ära Seeckt Nr. 7.
Entsprechende Angaben bei Hürten, Wehrkreiskommando VI Dok. 7 und ders., Die Anfänge der Ara Seeckt Nr. 17.
Vgl. Hünen, Die Anfänge der Ara Seeckt Nr. 8, 9, 12 sowie Johannes Erger, Der Kapp-LüttwitzPutsch. Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik 1919/20. Düsseldorf 1967. S. 331f.
Erger 5.193 f. Der Text jetzt auch bei Wette S. 649. Der Aufruf mußte das Militär auch deshalb irritieren, weil hier undifferenziert von „einem blutigen Landsknechtsregiment“, einer „Militärdiktatur der Ludendorffe” und einer „Diktatur Wilhelms II.“ die Rede war.
Hürten, Die Anfänge der Ära Seeckt Nr. 31.
Text bei Karl Brammer, Fünf Tage Militärdiktatur. Dokumente zur Gegenrevolution. Berlin 1920. S. 69 f.
Winkler, Von der Revolution zur Stabilisierung S. 301.
Susanne Miller, Die Bürde der Macht. Die deutsche Sozialdemokratie 1918–1920. Düsseldorf 1978. S. 389.
Text u. a. bei Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte. Bd. 3. Stuttgart 21966. Nr. 210.
Georg Gothein, Die acht Punkte der Gewerkschaften, in: Berliner Tageblatt Nr. 152 und 153 vom 2. und 3. April 1920.
Heinrich Potthoff, Gewerkschaften und Politik zwischen Revolution und Inflation. Düsseldorf 1979. S. 77f. und 286f.
Gerhard Colm, Beitrag zur Geschichte und Soziologie des Ruhraufstandes vom März/April 1920. Essen 1921. S. 70f.: „Wie gern gaben sie sich diesen klaren Verhältnissen nach all dem Lavieren als Regierungspartei hin; wie gern reichten sie den alten Genossen, den Kommunisten und Unabhängigen, die Bruderhand. Und sie nahmen es auf sich, diese Verbindung, die proletarische Einheitsfront, durch Aufgabe einiger Gegensätzlichkeiten zu erkaufen.“
Zur Tragweite dieser Entwicklung vgl. die These, mit der H. A. Winkler seine monumentale Darstellung der Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik schließt: „Was immer als Alternative zu Weimar denkbar erscheint: Eine parlamentarische Demokratie konnte es nur geben, wenn die Sozialdemokratie erstens bereit war, mit bürgerlichen Kräften zusammenzuarbeiten, und wenn sie zweitens hierfür im Bürgertum hinreichend starke Partner fand. Daß diese zweite Voraussetzung immer mehr dahinschwand: Darin lag die Hauptursache für das Scheitern der ersten deutschen Republik.“ Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933. Berlin und Bonn 1987. S. 954.
Zur Beschreibung der politischen Situation des Jahres 1932 ist die im Herbst 1932 verfaßte Analyse von Walter Gerhart (i.e. Waldemar Gurian), Um des Reiches Zukunft. Nationale Wiedergeburt oder politische Reaktion? Freiburg 1932, auch heute noch unerläßlich. Der Ausdruck „Regierung ohne Volk“ ebd. S. 204 und S. 208.
Als Ausspruch des Staatssekretärs im Reichsinnenministerium und Mitglieds des Parteivorstands der SPD Heinrich Schulz bei Winkler, Von der Revolution zur Stabilisierung S. 319.
Hans H. Biegen, Gewerkschaftspolitik in der Phase des Kapp-Lüttwitz-Putsches, in: Hans Mommsen, Dietmar Petzina und Bernd Weisbrod (Hg.), Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik. Kronberg und Düsseldorf (Taschenbuchausgabe) 1977. S. 191. Ebd. S. 205: „Aus den Wirren des Frühjahrs 1920 ergab sich die formalistisch verstandene Weimarer Verfassung gleichsam bestätigt als der einzig mögliche,neutrale Boden’ - wenigstens bis zum Anfang der dreißiger Jahre.“
Besprechung der am Generalstreik beteiligten Organisationen über den Stand der Bemühungen zur Säuberung der Reichswehr und zur Demokratisierung der Sicherheitskräfte vom 31. Mai 1920, in: Michael Ruck (Bearb.), Die Gewerkschaften in den Anfangsjahren der Republik 1919–1923 (Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert. Bd. 2). Köln 1984. Dok. 14 S. 175.
Das „Ringen einer sozialdemokratisch-bürgerlichen,Ordnungs-Koalition` mit einer von den Arbeiter-und Soldatenräten repräsentierten revolutionären Massenbewegung um Wesen und Verlauf der Revolution“ stellt nach Rürup S. 19 den eigentlichen Inhalt der revolutionären Auseinandersetzungen dar.
Miller, Die Bürde der Macht S. 388. Nach Winkler, Von der Revolution zur Stabilisierung S. 317 „trifft“ dieses Urteil „ins Schwarze”.
Die Kennzeichnung der Weimarer Verfassung als „Notbau“ bei Carl Schmitt, Der bürgerliche Rechtsstaat, in: Abendland 3 (1927/28) S. 202, ebenso bei Gerhart S. 39. Bei Max Scheler, Der Mensch im Zeitalter des Ausgleichs, in: Ausgleich als Aufgabe und Schicksal. Berlin 1929. S. 33 erscheint der Weimarer Staat als „Gerüste der Not”. Ähnliche Bezeichnungen dürfte die zeitgenössische Literatur in großer Zahl enthalten.
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Hürten, H. (1989). Der Kapp-Putsch als Wende. In: Der Kapp-Putsch als Wende. Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 298. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98746-4_1
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