Zusammenfassung
Nach Kriegsende war die auf Schutz und Konservierung des Bestehenden gerichtete Handelsgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes in Westdeutschland zunächst grundsätzlich in Geltung geblieben, wenn sie auch allmählich gelockert oder weniger streng gehandhabt wurde. Die Aufrechterhaltung der Bindungen war angesichts des Warenmangels fürs erste wahrscheinlich die beste Lösung. Die Zulassung neuer Betriebe blieb weitgehend in das Ermessen der Verwaltungsbehörden gestellt; insbesondere blieb es auch unter den sog. Lizenzierungsgesetzen in den Ländern des amerikanischen Besatzungsgebiets bei der Prüfung des „volkswirtschaftlichen Bedürfnisses“für Betriebe, die gegründet werden sollten. Doch wurde die Handhabung der Zulassungsbestimmungen in diesem Punkt zuerst erleichtert. An dem Nachweis der Sachkunde und der persönlichen Zuverlässigkeit wurde aber festgehalten. Die Behörden hielten es lange Zeit für notwendig, daß diese Schleuse, die den Zugang neuer Betriebe zum Handel kontrollierte, bestehen blieb, ganz abgesehen davon, daß die Vertretungen des Handels, wie leicht zu verstehen ist, eine solche Regelung forderten und auch heute noch fordern. Im Laufe der Zeit hat sich aber auch in dieser Beziehung eine sehr starke Lockerung durchgesetzt.
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© 1953 Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen
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Nieschlag, R. (1953). Einführung. In: Die Gewerbefreiheit im Handel. Schriften zur Handelsforschung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98734-1_1
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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