Zusammenfassung
Die Lehre der drei Stufen der Düngung besagt, daß Raubbau dann vertretbar ist, wenn die Kosten für die Düngung höher sind als der daraus erzielbare Gewinn. Weil Raubbau auf die Dauer zu Ernteausfällen für den Landwirt führen muß, die eine fühlbare Einbuße in der Rentabilität darstellen, nennt Mayer ihn „ein scheinbares Übel, das seine Heilung in sich selbst trägt“(9). Diese Feststellung Mayers wurde von ihm rein betriebswirtschaftlich getroffen. Sie ist nicht in dem Sinne anzusprechen, daß etwa auftretende volkswirtschaftliche Schäden hingenommen werden müssen. Die These hat Berechtigung soweit es sich um reparabele Schäden handelt. Werden die Schäden jedoch irreparabel, d. h. steht ihre etwa mögliche Beseitigung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand mehr, so ist sie nur recht bedingt anerkennbar. Demgegenüber steht die Warnung Liebigs vor den privaten und volkswirtschaftlichen Schäden der Erschöpfung des Bodens (3). Röscher schließt sich generell dieser Ansicht an (12).
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1948 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Maier-Bode, F.W. (1948). Wahrheitsgehalt der Lehre. In: Die drei Stufen der Düngung. Agrarwissenschaft und agrarpolitik, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98728-0_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98728-0_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98089-2
Online ISBN: 978-3-322-98728-0
eBook Packages: Springer Book Archive