Zusammenfassung
In jedem kaufmännischen Unternehmen werden auf Grund der Buchführung und der Bestandsaufnahmen in regelmäßigen Zeitabständen (mitunter auch aus besonderen Anlässen) Bilanzen zu dem Zweck aufgestellt, die Inhaber und Leiter der bilanzierenden Unternehmung selbst sowie die Öffentlichkeit über die Vermögenslage und den Erfolg der Unternehmung zu unterrichten und den ausschüttbaren Gewinn festzustellen. Während für diese Zwecksetzung jährliche Abschlüsse im allgemeinen vollauf genügen, gehen bei Banken die internen und externen Anforderungen an die Bilanzierung darüber hinaus.
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© 1961 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Birck, H. (1961). Einleitung. In: Die Bankbilanz. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98661-0_1
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