Zusammenfassung
Unter Verschmelzung oder Fusion versteht man die wirtschaftliche und juristische Verschmelzung zweier oder mehrerer Unternehmungen zu einer Unternehmung. Die Verschmelzung von Personenunternehmen ist rechtlich und wirtschaftlich verhältnismäßig einfach, dagegen bedarf die Fusion von Kapitalgesellschaften einer umfassenden Regelung. Die Übernahme sämtlicher Aktien eines anderen Unternehmens ist noch keine Fusion, kommt ihr aber wirtschaftlich gleich, wenn die Betriebe wirtschaftlich (nicht juristisch) verschmolzen werden.
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Löffelholz, J. (1967). Verschmelzung und Umwandlung. In: Die Aktiengesellschaft und der Konzern. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98655-9_8
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