Zusammenfassung
Bei der Gründung müssen wir den juristischen und den betriebswirtschaftlichen Begriff unterscheiden. Juristisch versteht man unter der Gründung lediglich die rechtliche Entstehung einer Unternehmung. Betriebswirtschaftlich dagegen ist der Gründungsbegriff wesentlich weiter und umfaßt auch alle Maßnahmen vom Gründungsentschluß bis zur Erreichung der Betriebsbereitschaft. Juristisch ist die Gründung der Unternehmung vollzogen, wenn die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, während sie betriebswirtschaftlich dann in aller Regel noch nicht abgeschlossen ist.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1967 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Löffelholz, J. (1967). Die Gründung der Aktiengesellschaft. In: Die Aktiengesellschaft und der Konzern. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98655-9_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-98655-9_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-322-98028-1
Online ISBN: 978-3-322-98655-9
eBook Packages: Springer Book Archive