Zusammenfassung
Jede Unternehmung hat die Tendenz, sich auszudehnen, die Produktion zu erweitern, den Umsatz zu erhöhen und ihre Stellung auf dem Markte zu verbessern. Das bedingt meist eine Erhöhung des Eigen- oder Fremdkapitals. Vielfach schließen sich aber auch Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich zusammen. Diese „Konzentration“kann erfolgen durch Verschmelzung (Fusion), durch vertragliche Zusammenschlüsse rechtlich selbständig bleibender Unternehmungen, wobei teilweise oder ganz auf die wirtschaftliche Selbständigkeit verzichtet wird. Diese Unternehmungszusammenschlüsse sind die „Konzentrationsformen im engeren Sinne“; deren wichtigste sind (1) die Kartelle und (2) die Konzerne. Der Wechselwirkungen wegen wollen wir zunächst noch kurz auf die Kartelle eingehen.
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Löffelholz, J. (1967). Das Konzernrecht. In: Die Aktiengesellschaft und der Konzern. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98655-9_12
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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