Zusammenfassung
Die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die bergrechtliche Gewerkschaft werden unter dem Oberbegriff „Kapitalgesellschaft“ zusammengefaßt. Bei ihnen sind Kapitaleigentum und Unternehmungsführung grundsätzlich getrennt. Die Gesellschafter haben, besonders bei der AG, auf die Führung der Unternehmung grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluß. Ihr Risiko ist in der AG immer, in der GmbH regelmäßig auf die Kapitaleinlage beschränkt. Die Kapitalgesellschaft ist — im Gegensatz zur OHG und KG — juristische Person, ihr Fortbestand ist von einem Wechsel der Gesellschafter völlig unabhängig. Der Einfluß der Gesellschafter auf die Geschäftsführung beschränkt sich auf ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung, das nach Kapitalanteilen, nicht nach Köpfen ausgeübt werden kann. „Unternehmer“ sind die Geschäftsführer der Gesellschaft, die „Manager“. Infolge ihrer in der Regel sehr großen Kapitalbasis sowie des beschränkten Risikos des Anteils und schließlich wegen der weitgehenden Publizität ist die Kapitalgesellschaft, insbesondere die AG, die für langfristige Kapitalbeschaffung günstigste Unternehmensform.
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Löffelholz, J. (1967). Entstehung der Aktiengesellschaft und Entwicklung der Aktiengesetzgebung. In: Die Aktiengesellschaft und der Konzern. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98655-9_1
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