Zusammenfassung
Die räumliche Beschränkung dieses Leitfadens gebietet eine Auslese aus der Vielzahl der europäischen Organisationen 1. Die Auslese soll in der Weise erfolgen, daß nur Organisationen zur Darstellung kommen, die eine Beziehung zu der europäischen Integration haben. Dabei wird man von der Tatsache ausgehen dürfen, daß es Organisationen gibt, deren Gründung mit der Beziehung auf die „europäische Integration“ motiviert wurde. Dieser Begriff aber muß notwendigerweise zunächst offenbleiben, da er äußerst problematisch ist. Der eigentliche Gegenstand dieses Leitfadens ist ein geschichtlicher Prozeß, innerhalb dessen den Institutionen entweder eine bestimmte Rolle zugedacht ist oder innerhalb dessen sie sich im fördernden oder hemmenden Sinne auswirken.
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Literatur
Wegen der sehr großen Zahl der europäischen Organisationen, die seit der Gründung der „Zentralen Schiffahrts-Kommission“ allein auf dem Gebiet des Verkehrswesens entstanden sind, vgl.: Dokumente und Berichte des Europa-Archivs, Band 7: „Der verkehrswirtschaftliche Zusammenhang Europas”, Oberursel, 1951, 2. Aufl., S. 13 ff. — vgl. auch Oeckel: Europa-Taschenbuch 1961.
Das Protokoll des Haager Kongresses, der im Mai 1948 stattfand, ist nicht veröffentlicht. Eine Kopie befindet sich in der Bibliothek des Europarats in Straßburg. Vgl. Anmerkung 6.
Hanslik, Erwin: „Weltgeschichte in gemeinverständlicher Darstellung“, herausgegeben von Ludo Moritz Hartmann, Gotha-Stuttgart, 1925, Band I, S. 1–13.
Ferner: Halecki, Oskar: „Europa — Grenzen und Gliederung seiner Geschichte“, Darmstadt, 1957, besonders die Kapitel VI und VII.
Beloff, Max: „Europa und die Europäer“, Köln, 1959, S. 25 ff.
Damit wird zugleich gesagt, daß das Problem der europäischen Einigung älter ist. Man wird jedoch die heute vielfach als Vorläufer der Europaidee angesehenen Entwürfe zu einer europäischen Friedensordnung von Pierre Dubois bis Immanuel Kant als Produkte ihrer Zeit bewerten müssen. Praktisch war die Idee einer Friedensordnung in früheren Jahrhunderten nur auf Europa anwendbar. Aber der Gedanke, daß Europa in seiner Stellung in der Welt, in seiner Lebensweise, in seinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten gefährdet ist und versuchen muß, durch Konsolidierung seiner Kräfte dieser Gefahr zu begegnen, liegt den Autoren jener Vorschläge selbstverständlich völlig fern. Allenfalls könnte man den Ideen des Pierre Dubois, der zwar den souveränen Staat bejaht, sich aber Sorgen wegen der möglichen Rivalität der Souveräne macht, hier zum Vergleich heranziehen, weil er die Auflösung des Universalismus miterlebt.
Bindschedler, Rudolf L.: „Rechtsfragen der europäischen Einigung“. Ein Beitrag zu der Lehre von den Staatenverbindungen. Basel, 1954, S. 12. — Bindschedler nennt als wichtigste Motive: die Schwächung Europas, die Furcht vor der Sowjetunion und der Ausbreitung des Kommunismus, den amerikanischen Druck, Frankreichs Streben, wiederum eine Rolle als Großmacht zu spielen, das Deutschlandproblem, die Verhinderung des Ausbruchs neuer Kriege in Europa, die wirtschaftliche Schwäche der europäischen Staaten und schließlich die Entwicklung der Tech-nik, während Schwarzenberger, Georg: „Machtpolitik”, eine Studie über die internationale Gesellschaft, Tübingen, 1955, das Problem der Verteidigung und das Problem des Wiederaufbaus der europäischen Wirtschaft als die entscheidenden Motive ansieht. Und er meint, daß für viele Anhänger weniger die künftigen Funktionen eines europäischen Bundesstaats entscheidend seien, sondern die Vorteile, die sich ihrem eigenen Land bieten. Als besonderen Faktor nennt er den politischen Katholizismus. „Oberall auf dem Kontinent reicht die Macht der schwarzen Front heute bis in die höchsten politischen Schlüsselstellungen hinauf, und ihre Wortführer sind sich voll bewußt, daß sie in einem künftigen europäischen Bundesstaat ein entscheidendes Übergewicht über ihre protestantischen Gegenspieler haben würden (S. 439). Auch Bindschedler, a. a. O., S. 42, unterstreicht, daß im Europa der Sechs 133 Millionen Katholiken 25 Millionen Protestanten gegenüberstehen.
Das Thema der Grundsatzdebatte lautete: „Änderungen in der politischen Struktur Europas, die nötig würden, um eine engere Vereinigung unter den Mitgliedern des Europarats und eine wirksame Zusammenarbeit auf den verschiedenen Gebieten, die im Artikel 1 des Statuts genannt sind, herbeizuführen.“ Die Formulierung dieses Themas mag zunächst eine Definition des Integrationsbegriffs ersetzen. Einzelne Stellungnahmen dazu siehe Quellenteil.
Bryce, James: The Holy Roman Empire“, Oxford, 1886.
V. d. Heydte, Friedrich August Freiherr: „Die Geburtsstunde des souveränen Staates“. Ein Beitrag zur Geschichte des Völkerrechts, der allgemeinen Staatslehre und des politischen Denkens. Regensburg, 1952.
Jellinek, Dr. Georg: „Das Recht des modernen Staates“. Erster Band: Allgemeine Staatslehre. Berlin, 1900, S. 399.
Ritterbusch, Dr. jur. Paul: „Parlamentssouveränität und Volkssouveränität in der Staats-und Verfassungsrechtslehre Englands, vornehmlich in der Staatslehre Daniel Defoes“. Ein Beitrag zur Ideengeschichte der englischen Repräsentativverfassung. Leipziger rechtswissenschaftliche Studien, herausgegeben von der Leipziger Juristen-Fakultät, Heft 41, 1929.
Dubois, Pierre: „De Recuperatione Terrae Santae“, 1308 ?
Auch die Kommentierung durch Laszlo Ledermann: „Les Précurseurs de l’Organisation Internationale“, La Baconniere, Neuchâtel, 1945, S. 32 ff.
Congrès des sciences politiques 1900, Protokoll veröffentlicht von der Ecole Libre Politique, Paris, 1900.
Siehe „Die Europäische Bewegung“. Ihr Beitrag zur Einigung Europas, ihre Entstehung, ihre Organisation. Schriftenreihe des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung, 2. Aufl., S. 4.
Dagegen u. a. Röpke, Wilhelm, zuletzt in: „Zwischenbilanz der europäischen Wirtschaftsintegration“. Kritische Nachlese. Ordo, Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Elfter Band, Düsseldorf und München, S. 60 ff.
Die Sorge vor einer künftigen Vorherrschaft Deutschlands innerhalb der Montan-Union, insbesondere aber auch die Sorge vor der Entwicklung zu einer Technokratie, zu einem bürokratischen Dirigismus beherrscht die Kritik sowohl der Gaullisten als auch der Konservativen. Bardoux weist ausdrücklich darauf hin, daß die bürokratische Vormachtstellung der Hohen Behörde der entscheidende Grund für die britische Regierung gewesen sei, sich nicht zu beteiligen. Vergleiche Assemblée Nationale vom 7. Dezember 1951, S. 8939.
Political and Economic Planning (PEP): „European Organisations“, Allan and Unwin, London, 1959.
Dieser Vortrag wurde nicht veröffentlicht. Der Text liegt im Büro der Parlamentarischen Gesellschaft in Bonn.
Schmidt, Richard: „Die Bürokratisierung des modernen England und ihre Bedeutung für das heutige deutsche Behördensystem“. Leipzig, 1932.
Vgl. auch: Fraenkel, Ernst: „Historische Vorbelastungen des deutschen Parlamentarismus“. Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, B. Jahrg., Heft 4, ebd. S. 334.
Höhn, Reinhard: „Das ausländische Verwaltungsrecht der Gegenwart. Wesen, Aufgabe und Stellung der Verwaltung in Italien, Frankreich, Großbritannien und USA“. R. v. Decker’s Verlag, Berlin, 1940.
Knapp, Georg Friedrich: „Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit“. Ausgewählte Werke, Band I, München, 1925, S. 122: „Unsere Beamten lernen früh genug, wie es mit den wirtschaftlichen Interessenkämpfen aussieht; sie werden sich nicht mehr das Heft aus der Hand nehmen lassen, auch von parlamentarischen
v. d. Heydte, a. a. O., S. 20.
Beloff: »Europa und die Europäer“, a. a. O., S. 285.
Functional Approach bezeichnet die von den Engländern und Skandinaviern im Europarat vertretene Auffassung, daß das Europaproblem zweckmäßig dadurch gelöst wird, daß einzelne nur gemeinsam zu lösende dringliche Probleme in den für sie geeigneten Formen gelöst werden. Aus der Summe solcher Lösungen ergebe sich schließlich eine neue politische Struktur.
Finn Moe. Siehe Quellenteil.
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Reif, H. (1962). Einleitung. In: Europäische Integration. Die Wissenschaft von der Politik, vol 11. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-98520-0_1
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