Zusammenfassung
Auf der Grundlage der im vorigen Kapitel hergeleiteten theoretischen Grundlagen einer ertragswertorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung soll an dieser Stelle ein zusammenfassendes Konzept erarbeitet werden, mit dem die Kreditwürdigkeit einer Existenzgründung geprüft werden kann. Wie bereits angeklungen ist,498 bildet eine zahlungsfolgenorientierte Vorgehensweise die zieladäquate Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Vor allem die Finanzplanung stellt sich zu diesem Zweck als ein geeignetes Instrument heraus. Die Kreditwürdigkeit basiert auf der Fähigkeit und den Möglichkeiten eines Antragstellers, in Zukunft seinen Zins- und Tilgungsleistungen nachkommen zu können. Bevorzugte Prüfungsgegenstände sind dabei die zukünftige Geschäftsentwicklung sowie die realisierbaren Ertragspotentiale und die sich daraus ergebenden Zahlungswirkungen. In diesen Aspekten stimmt die Kreditwürdigkeitsprüfung mit der Finanzplanung überein, denn auch ein Finanzplan analysiert Zahlungswirkungen zukünftiger Unternehmensentwicklungen, die letztlich auf vorhandene Ertragspotentiale zurückgehen. Dabei ist es notwendig, daß ein Finanzplan sämtliche relevanten Zahlungswirkungen, die die Kreditwürdigkeit einer Existenzgründung betreffen, explizit enthält. Aus diesen Gründen wird im folgenden der Vollständige Finanzplan zur Analyse der Kreditwürdigkeit einer Existenzgründung („ExistenzgründungsVOFI“)499 eingesetzt. Eine Verdichtung der im Existenzgründungs-VOFI enthaltenen Zahlungen kann zusätzlich erfolgen500 Die offensichtliche Eignung der Finanzplanung für Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung wird vor allem an einem Vergleich der zugrundeliegenden Ziele deutlich.
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Literatur
Vgl. Abschnitt 5.2.4.2.2 auf Seite 97 ff.
Vgl. dazu grundlegend Grob, H. L. (1989), S. 5 ff.
Vgl. Grob, H. L. (1990), S. 179 — 192.
In Anlehnung an Binhold, E. (1991), S. 54 und Kreim, E. (1977), S. 121.
Vgl. Binhold, E. (1991), S. 54. Vgl. zur dynamischen Ertrags-und Finanzplanung auch Deppe, D. (1992), S. 107 —118.
Vgl. dazu auch Steele, P; Storey, D.; Wynarczyk, P. (1985), 10 — 22.
Vgl. Kriimmel, H.-J. (1962), S. 140.
Die Bestimmung des zum Zeitpunkt der Kreditvergabe relevanten Opportunitätszinssatzes ist Gegenstand umfangreicher Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Bankbetriebslehre und soll an dieser Stelle nicht problematisiert werden. Vgl. dazu z. B. Schierenbeck, H. (1997b), S. 43 — 259 und Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 521 — 616.
Vgl. zur Eignung von Phasenkonzepten im Rahmen der Existenzgründungsplanung Abschnitt 5.2.4.3 auf Seite 114 ff. Den genauen Zahlungszeitpunkt bildet jeweils der letzte Tag der angegebenen Zeiträume, also der letzte Tag des Monats bzw. der letzte Tag des Quartals. Der Zeitpunkt Null beschreibt den ersten Tag der ersten Periode.
Die Verwendung der Risikozuschlagsmethode in Kombination mit der Risiko-Chancen-Analyse und der Verzicht auf die Sicherheitsäquivalenzmethode wurden in Abschnitt 5.2.4.5 auf Seite 119 ff.
Grob, H. L. (1996a), S. 991.
Vgl. Grob, H. L. (1989), S. 28. Vgl. zum Einbezug von Steuern in die Investitionsrechnung auch Schneider, D. (1992), S. 173 — 251.
Vgl. zur Notwendigkeit der Einbeziehung von Steuern in Entscheidungsmodelle auch Kru-schwitz, L. (1993), S. 93.
Vgl. Rose, G. (1997), S. 19 f. Andere Klassifikationsmerkmale sind die Unterscheidung in direkte und indirekte Steuern oder nach Bundes-, Länder-und Gemeindesteuern. Vgl dazu Spremann, K. (1991), S. 149 —152 und Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 5 —18.
Der Einbezug der Erbschaft-und Schenkungsteuer in die Substanzsteuern geht darauf zurück, daß manche Bemessungsgrundlagen wie bei anderen Substanzsteuern auf das Bewertungsgesetz zurückgehen. Vgl. Rose, G. (1997), S. 20.
Vgl. zum Beispiel Adam, D. (1997b), S. 144 und Everding, D. (1994), S. 36.
Diese sind in jüngster Zeit Gegenstand intensiver Forschungen. Vgl. dazu beispielsweise Behrens, P. (1997); Luckey, G. (1998); Weinläder, H. (1998) und Schoor, H. W. (1998).
Vgl. Rose, G. (1997), S. 27 —135 und allgemein Wöhe, G., Bieg, H. (1995), S. 15 —100.
Durch das „Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002“, das am 10. November 1998 von der Bundesregierung gebilligt um am 19. März 1999 im Bundesrat verabschiedet wurde, werden die Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Betriebe des § 7g Abs. 1 bis 6 EStG ab 2001 gestrichen. Existenzgründer sind jedoch ausdrücklich von dieser Streichung ausgenommen, so daß für die Zwecke dieser Arbeit eine Berücksichtigung des § 7g EStG weiterhin geboten erscheint. Vgl. dazu F. A. Z. vom 11.11.1998, S. 18, Nr. 27 und 28.
Vgl. zum Lohnsteuerverfahren §§ 38 — 42 f. EStG.
Vgl. Schult, E. (1996), S. 78 — 96 und Rose, G. (1997), S. 137 —190.
Insbesondere die in Abschnitt 4.3.4.2 auf Seite 51 ff. beschriebenen negativen Anreizwirkungen, die von der Gründung einer Kapitalgesellschaft mit nur beschränkter Haftungsübernahme ausgehen, erschweren die Kreditverhandlungen. Gerade zu Beginn sollte deshalb zunächst die Obernahme persönlicher Haftung durch den Gründer signalisiert werden; der sofortige Start in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist aus den genannten Gründen in der Praxis selten anzutreffen. Vgl. auch Leitermann, R. (1995), S. 179.
Vgl. Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 80.
Die Grunderwerbsteuer und die sogenannten kleineren Verkehrsteuern, wie beispielsweise die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer u.a. sollen hier nicht näher betrachtet werden. Sie können leicht unter den sonstigen zahlungwirksamen Aufwendungen bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs untergebracht werden. Vgl. dazu Rose, G. (1995), S. 21 — 42.
Vgl. Schult, E. (1996), S. 144.
Vgl. Rose, G. (1995), S. 164 —168.
Vgl. § 19 Abs. 2 UStG.
Vgl. Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 60.
Vorauszahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember eines Jahres. Mit den Vorauszahlungen soll eine Gleichstellung mit denjenigen Steuerpflichtigen erreicht werden, die ihre Steuer durch Steuerabzug (z. B. die Lohnsteuer) ebenfalls vorausbezahlen. Vgl. § 37 Abs. 1 EStG.
Vgl. Blohm, H., Lüder, K. (1991), S. 123.
Vgl. zum Problem des sofortigen Verlustausgleichs auch Schneider, D. (1992), S. 266 — 271.
Vgl. zu den Einzelerläuterungen die Hinweise in §§ 13 — 24 EStG sowie Rose, G. (1997), S. 33 —47.
Freibetrag für Land-und Forstwirtschaft gemäß § 13 Abs. 3 EStG und Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG.
Vgl. zu den Sonderausgaben §§ 10 — 10c EStG und Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 56 f.
Vgl. dazu §§ 33 — 33c EStG.
Vgl. §§ 10e— l0i EStG.
Der Verlustabzug erfolgt gemäß § 10d EStG.
Die zahlungsstromorientierte Sichtweise des Existenzgründungs-VOFIs wird bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage verlassen, da auch die Abschreibungen von den Einzahlungsüberschüssen abgezogen werden. Auf diese Weise kann auf eine komplette Erfassung der sonst notwendigen Gewinn-und Verlustrechnung zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage verzichtet werden.
In der ersten Progressionszone steigt der Steuersatz linear von 25,9% bis 34,4%; in der zweiten von 34,4% bis 53%. In der oberen Progressionszone herrscht ein konstanter Grenzsteuersatz von 53%.
Für das Jahr 1999 gibt es einen neuen Tarif, der wie der Tarif 1998 von vornherein nur ein Jahr Gültigkeit hat. Der Tarif unterscheidet sich von dem Tarif 1998 nur sehr geringfügig durch eine leichte Erhöhung des Grundfreibetrages, der von 12365 DM auf 13067 DM angestiegen ist. Die Berechnungsformeln, denen ein Spitzensteuersatz von 53% zugrunde liegen, blieben konstant. Der Eingangssteuersatz ist von 25,9% auf 23,9% gesunken. Im Existenzgründungs-VOFI lassen sich die entsprechenden Grenzen der Progressionszonen verändern. Im Falle einer Steuerreform ist entsprechend auch die Einkommensteuerberechnung des Existenzgründungs-VOFIs anzupassen. Die Grenzen der Progressionsstufen werden erst ab dem Jahr 2001 in EURO berechnet, so daß hier noch die Währungseinheit DM verwendet wird. Eine Umstellung des Existenzgründungs-VOFIs auf EURO ist indes aufgrund der Ausbaufähigkeit des Konzeptes ohne weiteres durchführbar.
Vgl. Rose, G. (1997), S. 30 f.
Vgl. dazu BFH v. 15.04.1992, BStBI II, S. 819.
Eine zeitliche Beschränkung hierfür besteht nicht; jedoch ist der Verlustvortrag so frühzeitig und so weitgehend wie möglich durchzuführen. Vgl. § 10d EStG.
Vgl. § 7g Abs. 1 EStG.
Vgl. zu den zu erwartenden Änderungen des § 7g EStG Fußnote 516 auf Seite 148.
Die Rücklage kann auch gebildet werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Vgl. § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG.
Vgl. § 52 Abs. 11 Satz 4 EStG.
Dies folgt aus § 14 AO.
Vgl. Rose, G. (1997), S. 191.
Wird das Gewerbe von einer Personengesellschaft betrieben, so ist diese Steuerschuldner. Vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG.
Vgl. dazu Schneider, D. (1992), S. 275 — 279.
Dieses Vorgehen beinhaltet die Annahme der Identität von Einkommen und Gewerbeertrag. Vgl. dazu Schneider, D. (1992), S. 278. Vgl. zu den Hinzurechnungen und Kürzungen auf die Ausgangsgröße des gewerblichen Gewinns ausführlich Rose, G. (1997), S. 195 — 214; Wöhe, G; Bieg, H. (1995), S. 77 ff sowie §§ 8 und 9 GewStG.
Vgl. § 8 Nr. 1 GewStG.
Vgl. dazu auch Abschnitt 47 Abs. 8 GewStR und Rose, G. (1997), S. 199 f.
Vgl. Schneider, D. (1992), S. 275 — 278.
Vgl. Schult, E. (1996), S. 106 und Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 88 ff.
Vgl. dazu § 11 Abs. 3 und 4 GewStG.
Der Hebesatz streut im Länderdurchschnitt zur Zeit etwa zwischen 340% und 470%, wobei der Durchschnitts-Hebesatz bei 416% liegt. Vgl. Haberstock, L., Breithecker, V. (1997), S. 83 f.
Vgl. § 15 Abs. 1 UStG. Vgl. zur Umsatzsteuer detailliert Rose, G. (1995), S. 43 — 188 sowie Wöhe, G; Bieg, H. (1995), S. 130–149.
Dies ist der Grund für die im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung „Mehrwertsteuer“.
Vgl. A 246 UStR 1996.
Dies kann zu einem Kumulationseffekt bei nachgelagerten Wertschöpfungsstufen führen. Ein Unternehmen muß, wenn es Produkte ohne explizit ausgewiesene Umsatzsteuer erwirbt, den bezahlten Betrag für den Endverbraucher mit Umsatzsteuer belasten, so daß auch auf die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer erneut Umsatzsteuer belastet wird. Vgl. zu einem Berechnungsbeispiel Rose, G. (1995), S. 166.
Vgl. Grob, H. L. (1996a), S. 962.
Vgl. Busse v. Colbe, W. (1998), S. 99.
Vgl. Grob, H. L., Everding, D. (1992), S. 68 ff.
Dieses Verfahren wird auch als With-Without-Methode bezeichnet. Vgl. Grob, H. L. (1996a), S. 963.
Vgl. für die Komplexität von Handlungsproblemen Ossadnik, W. (1994), S. 157 f.
Vgl. hierzu und zum folgenden Ballwieser, W. (1990), S. 28 ff.
Vgl. ebenda, S. 30.
Vgl. dazu auch Schneider, D. (1976), Sp. 558 — 567.
Vgl. Siegel, E., Ford, B., Bornstein, J. (1993), S. 139.
Häufig wird auch schon in der deutschsprachigen Literatur der angelsächsische Begriff „Business Plan“ verwendet.
Vgl. Hofmeister, R. (1996), Vockel, J. (1996) und Bruegger, A. (1994).
Vgl. Hodder, J. E., Riggs, H. E. (1985), S. 128 —135.
Vgl. für die Verwendung dieser Verfahren die Ausführungen in Abschnitt 5.2.4.5 auf Seite 119 ff. Vgl. für die Kritik an der Kombination der Risikozuschlagsmethode und der Risiko-ChancenAnalyse Fußnote 462 auf Seite 130.
Vgl. zur sogenannten „Spreadsheet-Mania“ auch Timmons, J. A. (1994), S. 445 f.
Ebenso wird keine verbale Beschreibung der Ausprägungen der einzelnen Teilfinanzpläne erstellt. Ein Existenzgründer sollte in einer Kreditverhandlung zusätzlich zu den Daten der Teilfinanzpläne noch seine generelle Unternehmensstrategie in verbaler Form darstellen. Vgl. dazu Pinson, L., Jinnett, J. (1996), S. 15 — 42; Siegel, E., Ford, B., Bornstein, J. (1993), S. 47 — 138; Covello, J. A., Hazelgren, B. J. (1995), S. 87 —116.
Ein Mangel an Konsistenz in der Planung deutet entweder auf Ungenauigkeit oder auf ein mangelndes Verständnis der betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen von seiten des Existenzgründers hin. Vgl. Siegel, E., Ford, B., Bornstein, J. (1993), S. 140.
Aus Gründen der Übersicht sind an dieser Stelle von dem erarbeiteten Phasenkonzept nur zwei Monate des ersten Jahres und die letzten beiden Quartale des fünften Jahres dargestellt. Die kompletten Tabellen des Anwendungsbeispiels sind im Anhang ab Seite 214 wiedergegeben.
Bei den grau unterlegten Feldern handelt es sich jeweils um Eingabefelder.
Die vom Arbeitnehmer zu leistende Lohnsteuer ist bereits im Bruttolohn enthalten.
Die Trennung in Aufbau-und Ablaufdeterminanten folgt dem zusammenfassenden Bezugsgrößensystem, welches in Abschnitt 5.2.4.2.4 auf Seite 105 ff. beschrieben wurde.
Vgl. dazu Abschnitt 6.3.2.3 auf Seite 153 ff. und Fußnote 516 auf Seite 148.
Vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG.
Die Abschreibungsparameter für die anderen Gruppen sind im Anhang ab Seite 250 angegeben.
Vgl. Grob, H. L. (1999), S. 300 — 311.
An öffentlichen Förderprogrammen werden das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm, das ERPExistenzgründungsprogramm, die Gründungs-und Wachstumsfinanzierung NRW und das DtABetriebsmittelprogramm berücksichtigt. Die Eingabemasken zur Integration der Förderprogramme in den Existenzgründungs-VOFI sind im Anhang dargestellt. Vgl. zu öffentlicher Existenzgründungsförderung auch Abschnitt 4.3.7 auf Seite 65 ff.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 299. Vgl. für die Bestimmung des Basiszinsfußes auch Drukarczyk, J. (1998), S. 330 — 337.
Dies wird als Laufzeitprämie oder ‘term structure premium of interest rates’ bezeichnet. Vgl. Damodaran, A. (1997), S. 489.
Vgl. Schmidt, R.-H., Terberger, E. (1997), S. 94 ff.
Den Zahlen liegen die Kurse von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen mit Restlaufzeiten von mindestens drei Monaten zugrunde. Die Zinsen werden täglich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Die angegebenen Zahlen entsprechen dem Stand vom 10.07.1998. Vgl. Deutsche Bundesbank (1998).
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 299 ff.
Vgl. Marusev, A. W., Pfingsten, A. (1994), S. 318.
Aus den Zerobondabzinsfaktoren und den impliziten Terminzinssätzen lassen sich auch arbitragefreie, implizite Zinsstrukturkurven und Kurswerte herleiten. Vgl. dazu Marusev, A. W., Pfingsten, A. (1992), S. 169 — 172.
Soll anstelle der hier angestrebten Endwertbetrachtung eine Anfangswertbetrachtung vorgenom- men werden, sind entsprechend die oben dargestellten Zerobondabzinsfaktoren heranzuziehen.
Vgl. für das Problem gespaltener Kapitalmarktzinssätze Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 640 ff.
Vgl. dazu grundlegend Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 521 — 612, zur Steuerung von Ausfallrisiken insb. S. 577 — 586 und S. 652–661 sowie Schierenbeck, H. (1997b), S. 213 — 270.
Vgl. Gerdsmeier, S. (1998), S. 258.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997a), S. 281— 285 und Brakensiek, T. (1991), S. 137 — 165.
Vgl. Bankenfachausschuß des IDW (1978), S. 490.
Vgl. Brakensiek, T. (1991), S. 146.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 655 sowie Brakensiek, T. (1991), S. 159.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997a), S. 283.
Der Ablauf adverser Selektion wurde bereits im Abschnitt 4.3.5.5 auf Seite 61 ff. zur Kreditrationierung eingehend erläutert. Deshalb sei auf die dort zitierte Literatur verwiesen.
Vgl. Brakensiek, T. (1991) und Schierenbeck, H. (1997a), S. 285 — 300.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 656.
Vgl. ebenda, S. 653 f.
Vgl. dazu Brealey, A. R., Myers, C. S. (1996), S. 666 f.
Vgl zu den Ertragsverläufen unterschiedlicher Optionsarten Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 314 — 317.
In Anlehnung an Gerdsmeier, S., Krob, B. (1994), S. 470.
Vgl. Black, F., Scholes, M. S. (1973), S. 637 — 654 und Perridon, L., Steiner, M. (1997), S. 324 —328.
Vgl. Hull, J. C. (1997), S. 210 — 217.
Vgl. dazu Schierenbeck, H. (1999a), S. 337.
Vgl. Merton, R. C. (1974), S. 454; Kirmße, S. (1996), S. 103 f., Heinke, V. (1998), S. 126 und Gaida, S. (1997), S. 59 — 62. Vgl. auch Schierenbeck, H. (1999a), S. 327 ff.
Vgl. Kirmße, S. (1996), S. 109 ff.
Vgl. Schierenbeck, H. (1999a), S. 329.
Vgl. dazu Abschnitt 3.3.4 auf Seite 24 ff.
Die Herleitung des risikolosen Zinssatzes gleicht der Vorgehensweise, die beim Capital Asset Pricing Model beschrieben wurde. Vgl. dazu Abschnitt 5.2.5.2 auf Seite 132.
Vgl. zu diesem Sachverhalt Gaida, S. (1997), S. 65 f. und Heinke, V. (1998), S. 129. Es sei darauf hingewiesen, daß dieser Sachverhalt noch nicht allgemeingültig bewiesen ist.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997a), S. 312.
Vgl. Schierenbeck, H. (1999a), S. 325.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 657.
Ein weiterer Ansatz zur kundenindividuellen Kalkulation von Ausfallrisikokosten ist die Methode des Rating. Dieser Ansatz soll jedoch an dieser Stelle nicht auf seine Tragfähigkeit für den Bereich der Existenzgründungsfinanzierung untersucht werden. Vgl. zum Ratingkonzept in der Ausfallrisikokostenkalkulation Schierenbeck, H. (1997a), S. 314 — 320 und beim Bonitätsrisiko festverzinslicher Wertpapiere Heinke, V. (1998), S. 309 — 480.
Wenn Unsicherheit über ein Unternehmen besteht, schwanken die Kurse vielleicht stärker, als wenn plötzlich alle darüber einig sind, das Unternehmen sei in großen Schwierigkeiten.
Vgl. Schierenbeck, H. (1997a), S. 313 f.
Vgl. Buschgen, H.-E. (1993), S. 600.
Vgl. ebenda, S. 601.
Personalkosten-und Sachkostenspanne werden zusammen auch als Bruttobedarfsspanne bezeichnet. Vgl. Schierenbeck, H. (1997a), S. 410.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 545 — 564; Buschgen, H.-E. (1993), S. 647 f. sowie Schierenbeck, H. (1997a), S. 416 — 606.
Alternativ wäre es denkbar, auf Margengrößen bei Personal-und Sachkosten zu verzichten und statt dessen die Bearbeitungsgebühr dem Existenzgründer getrennt in Rechnung zu stellen. Dieser Ansatz soll hier aber nicht verfolgt werden. Vgl. auch Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 563.
Vgl. für das Phasenkonzept der ertragswertorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung bei Existenzgründungen Abschnitt 5.2.4.3 auf Seite 114 ff.
Dieser Umrechnung liegt die Prämisse zugrunde, daß die Zinssätze jährlich vereinbart und innerhalb des Jahres mehrfach abgerechnet werden. Somit wird von unterjährigen Zinsänderungen abstrahiert.
Vgl. dazu Krüger, W. (1988), S. 257 — 287 und Geiger, H. (1988), S. 217 — 242.
Vgl. dazu Fußnote 505 auf Seite 144.
Vgl. zur Fristentransformation Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 351 ff. und 637 ff. Vgl. zur Entstehung des Strukturbeitrages auch Marusev, A. W., Pfingsten, A. (1993), S. 223 — 228.
Ergänzend sei angemerkt, daß der Endwert der Bestandssalden des Existenzgründungs-VOFIs den aus Sicht des Existenzgründers relevanten Endwert bildet. Im Rahmen seiner individuellen Nutzenbeurteilung muß er diesen Endwert mit seiner persönlichen Opportunität vergleichen. Hier könnte er sein Einkommen bei einer andersartigen Beschäftigung ebenso wie nicht-monetäre Faktoren einer Existenzgründung ansetzen. Die Problematik der relevanten Opportunität des Existenzgründers soll hier nicht weiter verfolgt werden, da der Gründer, wenn es zur Kreditwürdigkeitsprüfung kommt, mit dem Kreditwunsch bereits an die Bank herangetreten ist. So werden in dieser Arbeit von vornherein nur diejenigen Existenzgründer betrachtet, deren Entscheidung positiv zugunsten der Gründung eines Unternehmens gefallen ist.
Aufgrund der Förderprogramme liegt jedoch noch kein Verschuldungsgrad von Null vor.
Vgl. dazu Abschnitt 5.2.3.2 auf Seite 89 ff.
Vgl. zur Schätzung des Fortführungswertes Copeland, T., Koller, T., Murrin, J. (1998), S. 292 —316.
Die Möglichkeit der Kombination der Risiko-Chancen-Analyse mit der Risikozuschlagsmethode wurde im Zusammenhang mit der Darstellung der Grundlagen einer ertragswertorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung analysiert. Vgl. dazu Abschnitt 5.2.4.5 auf Seite 119 ff.
Im Anwendungsbeispiel wurde eine Normalverteilung verwendet, wobei der jeweilige Zeltwert als Mittelwert herangezogen wurde. Die Standardabweichung wurde in den ersten beiden Jahren mit 10% und in den folgenden drei Jahren mit 20% angesetzt, um der steigenden Unsicherheit in der Zukunft liegenden Planungsdaten Rechnung zu tragen.
Die Risiko-Chancen-Profile wurde mit dem Excel-Add-On Crystal Ball von Decisioneering erstellt.
Der mittlere Standardfehler ist ein Maß für die Güte einer Simulation. Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der der Mittelwert der Stichprobenergebnisse vom tatsächlichen Mittelwert um mehr als einen bestimmten Betrag abweicht. Damit handelt es sich um ein problemspezifisches Abbruchkriterium. Vgl. Decisioneering (1996), S. 232.
Vgl. Zellweger, B. (1994), S. 66 f.; Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 220 ff.; Buschgen, H.-E. (1993), S. 805 ff.; Haferkorn, J. (1991), S. 323 — 358; Wiesinger, W. (1987), S. 274 und Haeseler, H. R. (1981), S. 47 — 56.
Vgl. Buschgen, H.-E. (1993), S. 805.
Vgl. Grob, H. L. (1996b), S. 37.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 221. In diesem Zusammenhang soll auch auf das Modell zur Kreditvergabe bei unvollständiger Vertragsgestaltung von Gorton/Kahn verwiesen werden, auf das hier jedoch nicht näher eingegangen wird. Vgl. dazu ebenda, S. 181 ff.
Vgl. zur mehrperiodigen Kontrollrechnung Grob, H. L. (1995), S. 336 f.
Vgl. zur dynamischen Kreditüberwachung auch Haeseler, H. R. (1981), S. 53.
Vgl. Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 222. Vgl. zur Dauer der Aufstellung des Jahresabschlusses auch Fußnote 287 und 288 auf Seite 81.
Vgl. Siegel, E., Ford, B., Bornstein, J. (1993), S. 142.
Vgl. dazu Hartmann-Wendels, T., Pfingsten, A., Weber, M. (1998), S. 221 f.
Vgl. zum Abbau negativer Anreizwirkungen durch unterschiedliche Vertragsgestaltungen auch Abschnitt 4.3.4.3 auf Seite 53 ff.
Vgl. Bönkhoff, F.-J. (1983), S. 74 — 85 und Dicken, A. J. (1997), S. 78 ff.
Vgl. Berk, W. (1978), S. 16.
Bönkhoff, F.-J. (1983), S. 74.
Vgl. dazu Abschnitt 6.1 auf Seite 140 ff.
Vgl. Kremer, E. (1980), S. 418 — 420 und Kremer, E., Ten Hoevel, W. (1985), S. 62.
Vgl. zu den Anreizen für den Kreditnachfrager im Kreditvergabeprozeß, die eigene Situation günstiger darzustellen, als sie tatsächlich ist Abschnitt 4.3.5.3 auf Seite 56 ff.
Wysocki vertritt die Auffassung, daß es den Daten der Finanzplanung aufgrund ihres Schätzungs-und Prognosecharakters an der wünschenswerten Belegbarkeit der Ergebnisse fehlt. Vgl. Wysocki, K. (1976), Sp. 1462.
Moxter (1974), S. 391.
Vgl. dazu Abschnitt 6.4.3 auf Seite 161 ff.
Vgl. dazu Abschnitt 5.2.4.5.4 auf Seite 124 ff.
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Mrzyk, A.P. (1999). Konzeption einer ertragswertorientierten Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis der vollständigen Finanzplanung. In: Ertragswertorientierte Kreditwürdigkeitsprüfung bei Existenzgründungen. Neue betriebswirtschaftliche Forschung, vol 260. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97840-0_6
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