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Die Überwachung der Unternehmensleitung bei asymmetrischer Informationsverteilung

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Der Aufsichtsrat als Intermediär

Part of the book series: Schriften zur quantitativen Betriebswirtschaftslehre ((SQBWL))

  • 43 Accesses

Zusammenfassung

In diesem Kapitel wird im Rahmen des „costly-state-verification-Ansatzes“1 die Vorteilhaftigkeit der verschiedenen Überwachungsmechanismen analysiert, wenn eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen der Unternehmensführung und der sie überwachenden Instanz hinsichtlich der Höhe der humankapitalspezifischen Investition besteht.2 Die Existenz einer Informationsasymmetrie beeinflußt die Funktionstätigkeit der Kontrollmechanismen auf unterschiedliche Weise.3 Im Rahmen der Fremdkapital- und Entrepreneurkontrolle findet keine Neuverhandlung mit der Unternehmensführung statt, demzufolge besteht auch keine Notwendigkeit, durch die Aufwendung von Überwachungskosten eine bestehende Informationsasymmetrie abzubauen. Die ungleiche Informationsverteilung beeinflußt aber die Vorteilhaftigkeit der mit einer Neuverhandlung verbundenen Überwachungsmechanismen, d.h. die Eigenkapital- und Aufsichtsratskontrolle. Die Vorteilhaftigkeit der Neuverhandlung mit der Unternehmensführung in dem bisher vorgestellten Modell beruht darauf, daß ex post die Entschädigungszahlung an den Manager an jedes gewählte, durch Dritte nicht verifizierbare, aber durch den Anteilseigner bzw. Aufsichtsrat beobachtbare Investitionsvolumen angepaßt werden kann. Dies ermöglicht die Optimierung der Investitionspolitik der Unternehmensleitung. Wenn die kontrollierende Instanz nun nur unter Aufwendung von Kosten die Anstrengung der Unternehmensführung beobachten kann, so findet eine Überwachung nur dann statt, wenn die kontrollierende Partei entsprechende Überwachungsanreize besitzt. Dieser Aspekt repräsentiert den zentralen Gedanken, um die Vorteilhaftigkeit der Kontrolldelegation an den Aufsichtsrat zu begründen. Wenn der Aufsichtsrat und der Anteilseigner divergierende Überwachungsanreize besitzen, dann kann eine Kontrolldelegation für den Eigenkapitalgeber möglicherweise vorteilhaft sein, obwohl er alternativ auch die Unternehmensführung direkt überwachen kann Weiterhin ermöglicht eine Variation der Überwachungsanreize des Aufsichtsrats, bspw. die Form der Entlohnung und die Sanktionsmöglichkeiten bei mangelnder Kontrolltätigkeit, Hinweise auf die optimale Gestaltung der Aufsichtsratstätigkeit zu gewinnen.

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Literatur

  1. Eine Trennung von Eigentum und professionellem Management bewirkt in der Regel eine asymmetrische Informationsverteilung, vgl. Myers/Majluf (1984), S. 196.

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  2. Die Prüfung kann auch als Gewinnung verifizierbarer Informationen interpretiert werden. Dann können Zahlungen auf diese Information konditioniert werden, es brauchen keine Annahmen über die Verhandlungsmachtallokation getroffen werden, vgl. bspw. Baiman/Evans/Nagarajan (1991), S. 3 und Antle (1982), S. 512.

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  3. Zur Anreizsteuerung des Agents durch Implementierung einer monetären Strafzahlung vgl. Townsend(1979), S. 268ff. und Wagenhofer (1987), S. 248ff. und zur Motivation mit Hilfe einer nicht-monetären Vertragsstrafe vgl. Diamond (1984), S. 393ff.

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  4. Dieser Vorteil des Entrepreneurs wird durch das „Nicht-Wissen“ des Principals generiert. Ein vergleichbares Modell existiert auch für den umgekehrten Fall, daß ein Verkäufer nur eine Wahrscheinlichkeitsverteilung seiner Produktionskosten kennt, nicht aber deren genaue Höhe. Die Kontraktpartei kann ihre Verhandlungsposition stärken, wenn sie in „Unkenntnis” ihrer effektiven Produktionskosten verbleibt, da dann der Käufer, damit ein Handel stattfindet, die maximal mögliche Kostenausprägung vergütet, vgl. Lipman (1990).

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  5. Ewert begründet die Anreize zu korrekter Rechnungslegung über diesen Reputationsmechanismus, vgl. Ewert (1993), S. 727.

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  6. Eine vergleichbare Darstellung wählen Hart/Holmström zur Analyse des zweiseitigen spezifischen Investitionsverhaltens in einer Zulieferer-Abnehmer-Beziehung bei Abschluß unvollständiger Verträge. In ihrem Modell existieren zwei Nash-Gleichgewichte, das Investitionsverhalten beider Parteien kann daher nicht ex ante exakt bestimmt werden, vgl. Hart/Holmström (1987), S. 135.

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  7. Vgl. zur Anreizkompatibilität einer solchen Strategiewahl auch Hartmann-Wendels (1991), S. 224 und Wagenhofer (1987), S. 364.

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  8. Vgl. Townsend (1979), S. 276 und die message selection constraint von Wagenhofer (1987), S. 364.

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  9. Die Dominanz der stochastischen Überwachung gegenüber der deterministischen analysiert Townsend. In seinem Modell kann der Agent allerdings nicht die Überwachungsanreize des Principals beeinflussen, da nur eine Informationsgröße existiert, mit der eine mögliche Überwachung verbunden ist. Bedeutsam ist ferner, daß die stochastische Überwachung vertraglich ex ante fixiert wird, d.h. im Gegensatz zu dem vorgestellten Modell glaubwürdig angedroht werden kann, vgl. Townsend (1979), S. 276 ff.

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  10. Boyd/Smith räumen allerdings ein, daß die mit der stochastischen Überwachung von Finanzierungskontrakten verbunden Vorteile in der Praxis relativ gering sind, vgl. Boyd/Smith (1994) S. 560.

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  11. Vgl. zur Delegation der Kontrolle an zwei verschiedene Überwachungsinstanzen Kofrnan/Lawarrée (1993), S. 629.

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  12. Vgl. Antl (1982), S. 515, Baiman/Evans/Noel (1987), S. 218, Ballwieser (1987), S. 354 und Ewert (1990), S. 484. Vgl. dazu auch Abschnitt 2.2.3.3.

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  13. Vgl. zu der grundsätzlichen Darstellung einer Participation Constraint Holmström (1979), S. 76.

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  14. % der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der hundert größten Unternehmen in Deutschland halten nur jeweils ein Aufsichtsratsmandat 99,8% von ihnen können ein zusätzliches Mandat annehmen, ohne daß die aktienrechtliche Beschränkung auf zehn Mandate greift, vgl. Pfannschmidt (1995), S. 180.

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  15. Allerdings findet die These, daß die Besetzung des Aufsichtsrats mit Mehrmandatsträgern zu einer Vernachlässigung der Aufsichtspflichten führt und damit wirtschaftliche Mißerfolge hervorruft, keine Bestätigung.“ Pfannschmidt (1995), S. 199.

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  16. Einen vergleichbaren Mechanismus, allerdings bezogen auf eine erfolgsabhängige Vergütung des Managements, präsentiert Strauss (1997). In seinem Modell ist die durch den Intermediär gewonnene Information durch Dritte verifizierbar, so daß entsprechende Verträge auf diese Informationen konditioniert werden, vgl. Strauss (1997), S. 345.

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  17. Vgl. zu dieser im Bezug auf die Motivation des Aufsichtsrates häufig erhobenen Forderung beispielsweise Lutter (1995), S. 304 und Theisen (1987), S. 170ff.

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© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

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Auge-Dickhut, S. (1999). Die Überwachung der Unternehmensleitung bei asymmetrischer Informationsverteilung. In: Der Aufsichtsrat als Intermediär. Schriften zur quantitativen Betriebswirtschaftslehre. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97795-3_4

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