Zusammenfassung
Um zu sehen, auf welche Weise heute bereits öffentliche Kooperationsförderung betrieben wird, soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. Dabei wird untersucht:
-
1.
Welche Ziele liegen der heutigen Kooperationsförderung zugrunde?
-
2.
Welche Förderinstrumente werden bei der Verfolgung der Ziele eingesetzt?
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3.
Wer sind die Adressaten heutiger öffentlicher Kooperationsförderung?
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4.
Welches sind die Wege, auf denen die Förderleistung die Adressaten erreicht? Welchen Regeln folgt die Implementierung der Förderprogramme?
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Literatur
Zu den Vorteilen von Kooperationen vgl. vertiefend West, M. W., Subsidiary (1959), S. 32, Plaßmann, M., Kooperationsentscheidung (1974), S. 24–42, Adler, L., Symbiotic (1966) S. 60–67, Bea, F. X., Diversifikation (1988), S. 2525f, Grossekettler, H., Problematik (1978), S. 347–355, Rotering, C., Forschungs-und Entwicklungskooperationen (1990), Lengwiler, C., (Strategie) legt eine umfassende Analyse für den Bereich der Kreditinstitute vor.
Dies gilt besonders für Kooperationen unter mittelständischen Unternehmen gegenüber den Großunternehmen, die derartige Synergie und Größeneffekte innerhalb eines Unternehmens realisieren können.
Vgl. Büchs, M. J., Zwischen (1991), S. 22 und Jarillo, J. C., Strategic (1986), S. 36
Vgl. Louis; D., Theorie (1979), S. 290, Nueno, P./Oosterveld, J., Technology (1988), S. 13
Vor den Risiken technologieorientierter Joint Ventures mit chinesischen Unternehmen warnt z. B. Bischoff, R., Strategien, (1993). Er unterscheidet dabei Landesrisiken, Vertragsrisiken, Betriebsrisiken und Marktrisiken.
Für eine ausführliche Diskussion einzelwirtschaftlicher Vor- und Nachteile vgl. z. B. Schubert, W./Küting, K., Unternehmenszusammenschlüsse (1981), S. 139ff, Nueno, P./Oosterveld, J., Technology (1988), S. 12f, Madik, K. J., R&D (1988), S. 187–195, Harrigan, K. R., Strategies (1987), S. 29–41. Die umfassendste Diskussion von Kooperationseffekten legte kürzlich Rupprecht-Däullary, M., Kooperation (1994), S. 32–101 vor.
Vgl. z. B. Müller, K./Goldberger, E., Wettbewerbsvorteile (1986), S. 164 – 166
Dies wurde in der Definition in Abschnitt 1.1. herausgearbeitet.
Vgl. Veltins, M. A., Kartellrecht (1978), S. 239 und beispielhaft die “Bagatellbekanntmachung” des BayStMWV vom 7.7.1980 Nr. 5551a-IV/6c-34974: “Leistungssteigernde Kooperationen, mit denen kleine und mittlere Unternehmen größenbedingte Vorteile konkurrierender Großunternehmen ausgleichen, haben angesichts verstärkter Strukturveränderungen und Anpassungsnotwendigkeiten in der Wirtschaft erhebliche wirtschafts- und wettbewerbspolitische Bedeutung. Sie können zu einer Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen beitragen und sind wettbewerbspolitische erwünscht.” (BayStMWV, Kooperation (o.J.), S. 115)
Vgl. Grauel, H./Mack, W., Mittelstandskartell (1979), Schmidt, M., Mittelstandspolitik (1988), S. 108
Zur Vereinfachung werden alle Programme und Maßnahmen, die (mindestens) einen Kooperationsaspekt enthalten, in der Folge zusammenfassend als “Kooperationsförderprogramme” bezeichnet. Ausgewertet wurden die jeweiligen Broschüren der Förderer, wobei eine Maßnahme dann aufgenommen wurde, wenn
• als Ziel explizit die Förderung von Kooperationen genannt wurde oder
• die Ausgestaltung der Maßnahme Kooperationen begünstigt, z. B. indem Gemeinschaftsmaßnahmen mehrerer Unternehmen gefordert werden.
Diese “Partnerschaftskomponente” des Eigenkapitalhilfeprogramms soll derzeit verstärkt werden.
Vgl. zum folgenden auch Kitterer, B. H. J., Gesetze (1992), S. 160
Vgl. Veltins, M. A., Kartellrecht (1978), S. 239
Vgl. Veltins, M. A., Kartellrecht (1978), S. 239
Vgl. Bundesministerium für Forschung und Technologie, BMFT Förderungskatalog 1992, S. III
Vgl. Kaufmann, F. et al., EG-Binnemarkt (1990), S. 41ff
Vgl. Kaufmann, F. et al., EG-Binnemarkt (1990), S. 43
Das Land Rheinland-Pfalz z. B. fördert allgemeine Kooperationsvorhaben unter der Bedingung, daß (1) sie volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, (2) wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist und (3) die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Unternehmen tatsächlich gesteigert wird.
“Implementierende Stellen” bzw. “Implementeure” sind diejenigen zumeist regional verteilten Organisationen, die als Auftragnehmer des Programmträgers für die Bereitstellung der Leistungen verantwortlich sind. In Bayern werden z. B. Anträge im Rahmen des mittelständischen Beratungsprogramms durch die Zweigstellen der Landesgewerbeanstalt Bayern bearbeitet.
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 26
vgl. Mayntz, R., Anhörung (1980), S. 58
Vgl. Zangemeister, C., Nutzwertanalyse (1976)
Voraussetzung hierfür wäre, daß alle Kriterien gleich skaliert sind.
Mayntz, R., Anhörung (1980), S. 60
Diese Fragen werden im Rahmen der “politischen Ökonomie” diskutiert und sollen hier nicht weiter vertieft werden.
Vgl. Becher, G., Politik (1993), S. 469
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 82f
Vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation, (1980), S. 65
Oft werden in der Literatur die Instrumente nach dem eingesetzten Mittel der Intervention (Information, Geld, Güterproduktion bzw. -bereitstellung und Rechtsetzung) klassifiziert (vgl. Mayntz, R., Anhörung (1980), S. 48). Dies ergäbe dann folgende vier Instrumenten-Klassen:
Regulierung mit Hilfe von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder ministeriellen Erlassen (Gebote und Verbote, Erlaubnisvorbehalte und Anzeigepflichten),
Fiskalische — positive oder negative — Anreize (z. B. Subventionen oder steuerliche Belastung),
Bereitstellung von unterstützenden Gütern und Dienstleistungen durch die öffentliche Verwaltung oder auf Veranlassung und unter Kontrolle des Staates (z. B. Bereitstellung von Prüfeinrichtungen, Einrichtung von Technologie-Transfer- und Beratungsstellen etc.) und
Maßnahmen zur Information und Überzeugung bestimmter Adressatengruppen über sinnvolle Verhaltensmodifikationen (z. B. Information über Kooperationsmöglichkeiten, Entkräftung von Vorbehalten gegenüber der Inanspruchnahme externer Unterstützung durch gezielte Werbung etc.). (Vgl. Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 55 und Mayntz, R., Anhörung (1980), S. 49; weitere, teilweise sehr viel differenziertere Klassifizierungen enthält Kaufmann, F.-X./Rosewitz, B., Typisierung (1983).) Diese Klassifizierung ist der von mir gewählten ähnlich. Sie hat jedoch den Nachteil, daß sie Interventionen zur Eröffnung von Handlungsspielräumen in Kooperationen, wie z. B. die Schaffimg einer europäischen Rechtsform für Unternehmenskooperationen, nicht erfaßt.
“Regulative Politik umfaßt die Klasse solcher Handlungsinstrumente, bei denen der Staat durch Gebote, Verbote und Auflagen regulierend in das Verhalten von privaten Normadressaten eingreift, um durch die Verhaltenslenkung auf direktem Wege die Lösung eines politischen Problems zu erreichen.” (Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 64)
In einer Reihe von Entwicklungsländern werden multinationale Unternehmen häufig durch ein abgestuftes Instrumentarium staatlicher Maßnahmen (von gesetzlichen Vorschriften bis hin zu bevorzugter Berücksichtigung bei Staatsaufträgen) in Joint Ventures mit lokalen Unternehmen gedrängt (Vgl. Beamish. P. W., Characteristics (1985), S. 14). Dieser Fall läßt sich als Kooperationsgebot auffassen. Die Vorschrift dient jedoch nicht primär der Förderung von Kooperationen, sondern vielmehr dem Schutz bzw. der Förderung der einheimischen Wirtschaft.
§1 (1) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Bekanntmachung vom 20.2.1990, BGBl I, S. 235) besagt: “Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, und Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen sind unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr mit Waren oder gewerblichen Leistungen durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen....”
Vgl. Salje, P., Kooperation (1981), S. XXI, Veltins, M. A., Kartellrecht (1978), S. 239; Veltins berichtet von “immer mehr Kooperationsvorhaben”, die nach der Kartellgesetznovelle im Laufe der Zeit bei den Kartellämtern angemeldet wurden. “Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften sieht es als eine wichtige Aufgabe an, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen zu erleichtern, soweit diese wirtschaftlich erwünscht und wettbewerbspolitisch unbedenklich ist; dies gilt vor allem für die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen.” (BayStMWV, Kooperation (o. J.), S. 57). Entsprechend gibt es auch im EU-Recht eine ganze Reihe kartellfreier Kooperationen und Freistellungsregelungen vom Kartellverbot. Vgl. im einzelnen BayStMWV, Kooperation (o. J.), S. 65–96
Trotz dieser Wirkungen konstatiert Fritz, W., Kooperationsspielraum (1988), S. 64, daß “die Möglichkeiten der legalisierbaren und der kartellfreien Kooperation von den mittelständischen Unternehmen bei weitem noch nicht ausgeschöpft” werden.
Dieses Instrument wird nach Ansicht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften allerdings noch zu wenig eingesetzt, weshalb unter dem Namen REGIE die Informationsarbeit über die Möglichkeiten dieser Rechtsform verbessert werden sollen. (Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften: REGIE — Ein europäisches Netz für EWIV in: Europa ohne Grenzen Nr. 1/1994, S. 3) Damit wird unterstellt, daß die bisherige mangelhafte Inanspruchnahme auf Informationsdefizite zurückzuführen ist (vgl. auch Munsberg, H., EWIV (1995), S. 27). Dies ist eine These, die anzuzweifeln ist. Wahrscheinlicher ist, daß das Problem, welches mit der EWIV gelöst werden sollte, aus der Sicht der mittelständischen Unternehmen wenig Bedeutung hat, so daß dessen Beseitigung keine Verhaltensänderung bewirkt hat. Der Mangel einer EU-Rechtsform war, falls diese These stimmt, kein Hemmnis für Kooperationen und deshalb die Schaffung der EWIV weitgehend wirkungslos.
Vgl. Pfohl, H.-C., et al., Ungarn (1992)
Vgl. Behrens, B., Rußlandgeschäfte (1991)
Vgl. Mugler, J., Klein- und Mittelbetriebe (1993), S. 63f
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 92
Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation, (1980), S. 130
Insgesamt 68,1% der Anreizprogramme; vgl. Tab. 2–3
31,9% der Anreizprogramme; vgl. Tab. 2–3
Doppelnennungen sind möglich.
Die Quote bezieht sich jeweils auf den Anteil an der Gesamtzahl von Anreizprogrammen (= 69).
Abzüglich der Doppelnennungen bei unmittelbaren und mittelbaren Programmen
Doppelnennungen sind möglich; viele Anreizprogramme haben zugleich unmittelbaren und mittelbaren Charakter, da sie sich gleichzeitig an die Unternehmen und an potentielle Intermediäre wenden. Insgesamt gibt es 69 Anreizprogramme.
Für eine realistische Bewertung des Anreizes sind Bewertungen der Adressaten des individuellen Nutzen des gewünschten Verhaltens und von dessen Kosten erforderlich. Scharpf vertritt die Auffassung, daß Adressaten sich in einem Lernprozeß an eine realistische Einschätzung der eigenen “Kosten-Nutzen-Bilanz” annähern können. “Für Anreizprogramme bedeutet dies, daß sie vermutlich umso wirksamer sein werden, je dauerhafter sie angelegt sind.”(Scharpf, F. W., Interessenlage (1983), S. 107)
Per Definition wird ein Anreizprogramm dann als wirksam bezeichnet, wenn das gewünschte Verhalten gerade wegen des Anreizes erfolgt (vgl. Scharpf, F. W., Interessenlage (1983), S. 102).
Vgl. Scharpf, F. W., Interessenlage (1983), S. 102 – 105
In der Promos-Untersuchung zu BMFT-Kooperationsprogrammen wurden Kostenüberlegungen erst an dritter Stelle der Kooperationshemmnisse genannt; vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 194.
Dies gilt nachweislich für FuE-Kooperationen: “Ein signifikant höherer Anteil von von Unternehmen mit vertraglich geregelten FuE-Kooperationen gibt an, diese Möglichkeit bei allen größeren FuE-Vorhaben zu überprüfen (knapp ein Viertel), während von den Unternehmen ohne vertraglich geregelte FuE-Kooperationen nur knapp ein Zehntel dieses Verhalten angibt” (Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 178).
Diese Art von Anreizförderung — über Intermediäre — soll zu Überzeugungs- und Dienstleistungsprogrammen wie folgt abgegrenzt werden: Werden nur Zuschüsse an die Intermediäre ausgezahlt, soll von Anreizprogrammen die Rede sein. Falls die Intermediäre unmittelbar in staatlichem Auftrag handeln, werden deren Aktivitäten zu den Überzeugungs- bzw. Dienstleistungsprogrammen gezählt.
So z. B. das im Anhang aufgeführte Schleswig-Holsteinische Programm zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen durch Förderung von Innovationskooperationen, welches mittlerweile aufgrund von Vollzugsdefiziten aufgehoben wurde.
Vgl. sinngemäß auch Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 61 – 63
Vgl. Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 76; vgl. auch Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 340, die von großen Problemen der staatlich geförderten Technologiezentren, qualifizierte und beratungserfahrene Mitarbeiter zu gewinnen, berichten.
Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 76
Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 72
Vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 194
Vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 239
Vgl. Kaufmann, F. et al., EG-Binnemarkt (1990), S. 127
Wie z. B. dem Technologiezentrum Adlershof in Berlin; Er bietet:
“• flexibles und funktionsgerechtes Raumangebot für innovative Unternehmen,
• Kommunikation und Kooperation vor Ort — insbesondere mit den Forschungseinrichtungen am Standort,
• Nutzungsmöglichkeiten der Serviceangebote der Entwicklungsgesellschaft Adlershoh, der Gemeinschaftsaktivitäten (PR, Messe), der Dienstleistungs- bzw. Beratungsangebote u. a. des IGZ, der technischen und nichttechnischen Infrastruktur,
• Möglichkeit der Anmietung, Pacht/Erbpacht und ggf. des Gebäude- und Grundstückskaufes durch Investoren,
• Nutzung personeller Forschungsressourcen vor Ort.” (Land Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie, Förderfibel 1993/94, S. 115)
So formuliert der Forschungs- und Technologiepark Adlershof zu den Förderzielen z. B. (a.a.O. S. 115): “[...]Möglichkeiten zur kreativen Kommunikation sowie des unmittelbaren Zugriffs und der raschen Umsetzung von Forschungsergebnissen stellen ein Incentive des Standortes dar.” Der interessierte Unternehmer muß entsprechend auch über Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit verfugen (vgl. a.a.O. S. 116).
Allen (vgl. Allen, T. J., Flow (1984)) wies nach, daß die räumliche Entfernung zwischen Kommunikationspartnern erheblichen Einfluß auf deren Interaktionshäufigkeit hat. Die Unterschiede sind besonders groß, wenn man Interaktionshäufigkeiten bei Entfernungen zwischen 10 und 1.000 Metern betrachtet. Bei hohen Entfernungen, also z. B. zwischen 50 und 1.000 Kilometern variiert die Interaktionshäufigkeit kaum.
Vgl. ZENIT GmbH, Jahresbericht 1990 “Innovation durch Kooperation”, S. 16
Vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 308
Vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 334f
Vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 339
Vgl. BF/M-Bayreuth, Endbericht (1994)
Vgl. Schäper, C., Traineeverbund (1994)
Vgl. Jakob, U./Waldmann, R., Personalentwicklung (1995) und dies., Implementierung (1994)
Vgl. Kilper, H. et al., Gestaltungsnetzwerke (1990)
Die genannten Modellprojekte sind nicht so breit angelegt wie das oben genannte Programm des BMFT. Sie können dennoch wertvolle Hinweise auf die Erfolgsbedingungen und Hemmnisse mittelständischer Kooperationen geben, die bei der Konzeption breitenwirksamer Programme genutzt werden können. Dies wird am Beispiel des “Traineeverbundes mittelständischer Unternehmen” im Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Verbesserung der Kooperationsförderung in Abschnitt 4.3. ausführlich diskutiert.
Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 117
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 119
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 121
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 119
Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 75; vgl. auch Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 122
Vgl. Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 74 sowie Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 128
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 128; so wird z. B. bei derartigen Maßnahmen auf die Einschaltung professioneller Organisationen verzichtet, was den Aufwand reduziert, die Wirkung jedoch verpuffen läßt Das Motiv der Träger sei in diesen Fällen auch weniger die Veränderung oder Verstärkung des Verhaltens einer Zielgruppe, sondern vielmehr die Selbstdarstellung des Programmträgers (vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 128).
Hucke, J./Wollmann, H., Kriterien (1982), S. 66
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 129/130
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 129
Vgl. Dahme, H.-J./Grunow, D., Programme (1983), S. 137
Zumeist enthalten die Broschüren nur die Darstellung der Programme, ihrer Voraussetzungen und der Antragswege, so daß deren Überzeugungswirkung sehr gering sein dürfte.
Die meisten der Broschüren und Bücher aus dieser Zeit sind heute vergriffen und wurden nicht neu aufgelegt.
Vgl. Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Grundlagen (1968)
Vgl. Staudt, E. et al., Kooperationshandbuch (1992)
Auch die Prognos-Studie (vgl. Wolff, H. et al., FuE (1991), S. 351) empfiehlt “die Entwicklung eines Konzeptes im Sinne eines ‘awareness’-Programms [...] mit dem Ziel, die [...] meist diffuse Scheu vor Kooperationsrisiken durch eine bewußte Auseinandersetzung mit diesen Fragen zu ersetzen.”
Vgl. als zwei Beispiele aus anderem Ressorts die Anti-AIDS-Kampagne des Gesundheitsministeriums “Gib AIDS keine Chance” und die Kampagne “Keine Macht den Drogen” der Bundesregierung und des Nationalen Olympischen Komitees.
Das Bundeswirtschaftsmimsterium hat kürzlich eine Teilzeit-Initiative zur Förderung des Angebots von Teilzeit-Arbeitsplätzen und damit zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gestartet.
Vgl. Freter, H., Marktsegmentierung (1983); vgl. auch Bruhn, M./Tilmes, J., Social Marketing (1989), S. 64–75
Ob dies dann noch als eine Maßnahme zur Kooperationsförderung gelten kann, ist fraglich. Denn in diesem Fall reduziert sich der Kontakt der Teilnehmer auf die gemeinsame Nutzung der gleichen Dienstleistung der Kammer, der Kommune oder des Verbandes. An diesem Beispiel wird sehr deutlich, daß die Förderung von Gemeinschaftsständen von Unternehmen häufig aus Gründen der Kostenersparnis erfolgt und weniger aus dem (bewußten) Motiv heraus, die Kooperationstätigkeit von Unternehmen anzuregen.
Vgl. Technologie-Forum Oberfranken (Hrsg.), Technologie-Bericht (1993), S. 59. Hier ist die Rede von “unbeliebten und nicht-lukrativen” Aktivitäten, wie der Akquisition neuer Nutzer des Technologie-Transfers.
Vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 65 und Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 85
Wobei die Klassen sich von Land zu Land unterscheiden.
Vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 77
Die Grafik wurde in Anlehnung an Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 78 erstellt
Vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 77
Die Grafik wurde in Anlehnung an Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 78 erstellt
Vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 79 – 86
Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 80
Zu einem Vergleich alternativer Implementationsstrukturen im Hinblick auf verschiedene Programmtypen vgl. Windhoff-Héritier, A., Politikimplementation (1980), S. 86–95
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 98f
Vgl. Grunow, D., Interorganisationsbeziehungen (1983), S. 163
Vgl. Grunow, D., Interorganisationsbeziehungen (1983), S. 163
Vgl. Grunow, D., Interorganisationsbeziehungen (1983), S. 145
Nach telefonischer Auskunft des zuständigen Mitarbeiters der implementierenden Instanz.
Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort “Mitnahmeeffekt” (1988)
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 107
vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 108
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 106
Vgl. Richtlinien des Baden-Württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für die Gewährung von Zuwendungen nach dem Programm zur Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft vom 1. Juni 1991 — Az.: III3060.0/13, GABl. 1991 Nr. 22, S. 711
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 108
Richtlinien des Baden-Württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für die Gewährung von Zuwendungen nach dem Programm zur Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft vom 1. Juni 1991 — Az.: III3060.0/13, GABl. 1991 Nr. 22, S. 711
Vgl. Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 110
Vgl. z. B. wiederum die Richtlinien des Baden-Württembergischen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie für die Gewährung von Zuwendungen nach dem Programm zur Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft vom 1. Juni 1991 — Az.: III3060.0/13, GABl. 1991 Nr. 22, S. 711
Mayntz, R./Lex, C., Voraussetzungen (1982), S. 114
Auswertung der Tabelle im Anhang 1
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Schäper, C. (1997). Bestandsaufnahme Öffentlicher Förderung zwischenbetrieblicher Kooperationen. In: Entstehung und Erfolg zwischenbetrieblicher Kooperation. Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97736-6_2
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