Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit zerfallt in elf in sich weitgehend abgeschlossene und in logischer Reihenfolge stehende Einheiten unterschiedlichen Umfangs. Diese Paragraphen sind zu Einleitung (§§ 1 und 2), Hauptteil (§§ 3 – 9) und Schlußteil (§§ 10 und 11) gruppiert. Die §§ 3 – 6 können der ersten der drei in § 1 genannten Explorationsfragen zugeordnet werden. Um den Markt für Unternehmenskontrolle operabel definieren zu können, wird zunächst in § 3 der Finanzierungsvertrag als idealtypisches Konstrukt und als realtypisches Rechtsinstitut zu betrachten sein. Der aus einem Finanzierungsvertrag resultierende Finanzierungstitel kommt nämlich als Marktobjekt des Marktes für Unternehmenskontrolle in Frage. Eine Systematisierung der Finanzierungstitel beruht dabei auf der Regelvermutung, daß Titel höherer Ordnung gewöhnlich die Existenz von Titeln niederer Ordnung voraussetzen. So scheint die Existenz des Finanzierungstitels erster Ordnung Geld heute faktisch notwendige Bedingung für die Konstruktion von Finanzierungstiteln zweiter Ordnung wie Aktie oder Kredit zu sein. Finanzierungstitel zweiter Ordnung sind ab dann ausschließlicher Gegenstand der Betrachtung, weil auch schon Manne (1965) alleine auf dieser Ebene ansetzte.1
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Literatur
Vgl. exemplarisch Sautter (1989).
Ein typisches Beispiel für Doppelzählungen bei den Chancen von Untemehmenskäufen liefert das Standardwerk „mergers & acquisitions“ von Cooke (1986) auf den Seiten 27 – 37. So soll einerseits ein ineffizientes Management der Grund dafür sein, daß man Unternehmen mit Vorteil erwerben kann (S. 29), andererseits führt die principal-agent-Problematik zu einem eigenen Block von durch das Management bedingten Kaufmotiven (S. 28). Effizienzgewinne sind ein eigenständiges Motiv (S. 33), obwohl gerade auf sie die auf S. 26 genannten Synergieeffekte zurückgehen können.
Zur Abgrenzung von Innen- und Außenfinanzierung und zum Problem einer bilanzorientierten Berechnung der Innenfinanzierung vgl. Bitz/Kaiser/Matzke (1992), S. 31 – 42 und Bitz (1993), S.5–8.
Vgl. für die Bundesrepublik Deutschland z.B. Herzig/Hötzel (1990), Knobbe-Keuk (1991), Sieben/Sielaff (1989), Otto (1989), Widmann (1990), Widmann/Mayer (1991), Scheffler (1991), Müller (1990) und Orth (1990); einen systematischen Überblick über das System der USA mit besonderem Bezug zur Interdependenz von bundesstaatlichen und einzelstaatlichen Regelungen findet man bei Treumann/Peltzer/Kuehn (1990), S. 372 – 405.
Vgl. WP-Handbuch (1992), Bd. II, K, Tz. 2.
Vgl. für die Bundesrepublick Deutschland die Kommentierungen zum GWB von Immenga/Mest-mäcker (1981) und von Gamm (1990) und für die USA Herdzina (1990) und Treumann/Peltzer/ Kuehn (1990), S. 287–327.
Der ebenfalls denkbare Fall des Unternehmenskaufes durch Privatpersonen wird also nicht Gegenstand der Betrachtung sein; zur allgemeinen zivilrechtlichen Zulässigkeit des Unternehmenskaufes vgl. Gösche (1991), S. 122; Rechtsquelle sind die §§ 433 ff. BGB.
Durch Anteilserwerb entstehen also keine „wechselseitigen Beteiligungen“ im Sinne des § 19 AktG.
Eventuelle Komplikationen durch nicht voll eingezahlte Aktien, etwa bei der Fusion (vgl. Kraft (1988), § 339, Rn. 54/5), werden also durch die Eingrenzung der Fragestellung a priori ausgeschlossen.
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© 1994 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Kaiser, D. (1994). Gang der Untersuchung und Themeneingrenzung. In: Finanzintermediäre am Markt für Unternehmenskontrolle. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97681-9_2
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