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Die Konzeption der Entwicklungsbedingungen moralischen Denkens nach Wolfgang Lempert — Beschreibung und Analyse

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Part of the book series: Sozialwissenschaft ((SozWi))

Zusammenfassung

Wolfgang Lempert versucht mit seiner Konzeption sozialer Bedingungen der Entwicklung moralischen Denkens einen Beitrag zur Analyse von Veränderungen moralischer Kompetenzen innerhalb der Arbeitswelt zu leisten. Weil diese Entwicklung in Schule und Elternhaus vorbereitet und durch die begleitende außerberufliche Sozialisation beeinflußt wird, nimmt er dabei die Gesamtheit moralisch relevanter sozialer Anregungspotentiale und Barrieren im Leben der Individuen in den Blick. Zentraler theoretischer Bezugspunkt seines Ansatzes, der in Anknüpfung an Piaget von einem interaktionistischen Verständnis der Beziehungen zwischen dem Individuum und der es umgebenden Umwelt ausgeht, ist die im vorigen Kapitel analysierte Stufentheorie von Kohlberg. Wie auch er sieht Lempert die mögliche Ursache für eine Veränderung der moralischen Urteilsfähigkeit in den Einflüssen, denen ein Mensch in seiner sozialen Umwelt ausgesetzt ist. Während Kohlberg jedoch nicht zwischen den verschiedenen Lebensbereichen differenziert, in denen Individuen miteinander interagieren, sondern seine Erkenntnisse, die er bei seinen Untersuchungen in Schulen, Gefängnissen oder Besserungsanstalten gewinnen konnte, in Form von allgemeinen Entwicklungsvoraussetzungen formuliert (vgl. Kohlberg 1986, 21 – 51; 1997, 31–34), richtet Lempert seinen Blick vor allem auf das berufliche Umfeld, in dem sich die Individuen bewegen, speziell auf die Ausbildungs- und Arbeitsstätten. In diesen Umgebungen können seiner Ansicht nach die sozialen Strukturen so gestaltet sein, daß sie einen bestimmten Einfluß auf die Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit ausüben.

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Referenzen

  1. Ein illustratives Beispiel für eine besondere Beeinflussung solcher Lernprozesse durch Schule und Elternhaus, aus denen in diesem Fall eine ganz bestimmte „Berufswahl“ resultierte, findet sich bei Remarque (1929, 16–17): „Kantorek war unser Klassenlehrer ... . [Er] hielt uns in den Turnstunden so lange Vorträge, bis unsere Klasse unter seiner Führung geschlossen zum Bezirkskommando zog und sich meldete. Ich sehe ihn noch vor mir, wie er uns durch seine Brillengläser anfunkelte und mit ergriffener Stimme fragte: ‚Ihr geht doch mit, Kameraden? ... Einer von uns allerdings zögerte und wollte nicht recht mit. ... Vielleicht dachten noch mehrere so wie er; aber es konnte sich niemand gut ausschließen, denn mit dem Wort ‚feige waren um die Zeit sogar Eltern rasch bei der Hand.“

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  2. Bei diesen Probanden handelte es sich um (ehemalige) Auszubildende aus drei metallverarbeitenden Betrieben, weshalb in Zusammenhang mit dem Begriff „Proband“ auch die Ausdrücke „Lehrling“ und „Auszubildender“ synonym verwenden werden können.

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  3. Bei diesen Problemen handelte es sich um Themen, die sich anhand von Beobachtungen „vorhergehender Diskussionen mit anderen Facharbeitern als besonders aktuell und aufregend für diese Personengruppe erwiesen hatten“ (Lempert 1988 a, 55). Die Darstellungen der verwendeten Dilemmageschichten finden sich bei Spang/Lempert 1989 b, A 1-A9.

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  4. Damit weist Lempert Sozialisationsmodelle zurück, die diesen Begriff im Sinne einer einseitigen Anpassung des Individuums an gesellschaftliche Gegebenheiten verstehen (als Vertreter dieser Ansicht ist bspw. Durkheim zu nennen, vgl. in einer zusammenfassenden Darstellung z. B. Baumgart 1997 oder Fend 1973). Statt dessen verweist er darauf, daß in seinem Verständnis unter Sozialisation ein unaufhörlich ablaufender, gegenseitiger Beeinflussungsprozeß verschiedener Individuen zu verstehen ist, der über die Schaffung, Verund Bearbeitung, sowie die daraus gegebenenfalls resultierende Veränderung von intra- und interpersonalen Strukturen abläuft (vgl. Lempert 1987, 14).

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  5. Vgl. zur Problematik des Objektivitätsbegriffes in diesem Zusammenhang die Fußnote 51 in diesem Kapitel.

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  6. Etwas ausführlicher benennt Seiler (1991) die inneren und äußeren Strukturen. Zu den erstgenannten zählt er die „zu jedem Entwicklungs- oder Veränderungszeitpunkt gegebenen Kräfte, Fähigkeiten und Handlungen ... und ihr systematisches oder auch zufälliges Zusammenspiel und die sich daraus ergebenden neuen Eigenschaften oder Fähigkeiten“. Noch ausführlicher expliziert er die sozialen Faktoren als die „Gegenstände, mit denen sich eine Person befaßt; die Anforderungen und Hindernisse, die sich ihrem Handeln stellen; die Situationen und Ereignisse natürlicher und kultureller Art, mit denen sie sich konfrontiert sieht; soziale Interaktionen und Erwartungen; sozioökonomische Zwänge; soziokulturelle Gegebenheiten und Normen, z. B. eine bestimmte Sprache und ihre spezifische Syntax und Semantik, bestimmte Erziehungsziele und Erziehungspraktiken, ein Insgesamt von mehr oder weniger verbindlichen Glaubensvorstellungen und Wissensinhalten usw.“ (ebd., 100–101).

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  7. Solche Umgebungen sind bei gröberer Abstufung bspw. die Bereiche „Arbeit“ und „Freizeit“ (vgl. Lempert/Hoff/Lappe 1980, 328), bei feinerer Differenzierung z. B. der (Ausbildungs-)Betrieb, der Kreis der Familie, ein Freundeskreis oder die Berufsschule (vgl. Beck u.a. 1996, 193).

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  8. Die vielschichtigen Vorgänge zwischen Person und Umwelt lassen sich nicht so exakt voneinander getrennt beobachten, wie sie in diesem Ablaufmodell gezeigt sind — im Gegenteil, alle dargestellten Prozesse greifen ständig ineinander. Vielmehr handelt es sich bei dieser (und auch bei der nächsten) Abbildung lediglich um eine analytische Trennung, wie sie bei der tatsächlichen Interaktion nicht vorkommt (vgl. dazu Lempert 1987, 14; 1998, 41).

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  9. Diese Formulierung sollte nicht dahingehend mißverstanden werden, daß ein Sozialisationsprozeß „angestoßen“ und vielleicht sogar wieder „angehalten“ werden kann. Die von Lempert so verstandene Interaktion mit der sozialen Umwelt beginnt, streng genommen, mit der Geburt, und sie endet mit dem Tod des Individuums.

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  10. Zur Abgrenzung der Komplexitätsbegriffs von dem der Kompliziertheit vgl. Fußnote 6 in Kapitel 5. Da es sich in dem betreffenden Abschnitt um eine Analyse der LEMPERTSCHEN Begriffe handelt, schlägt sich diese Unterscheidung hier jedoch noch nicht in den Formulierungen nieder. 11 LEMPERTS ursprüngliche Formulierung dazu lautet, daß die Komplexität der psychischen Strukturen aus Interaktion mit sozialen Strukturen resultiert, die deren Komplexität mäßig überfordert (vgl. Lempert 1995 a, 345, bzw. oben im Text). Dieser Zusammenhang läßt sich meiner Meinung nach auch als Konfliktmodell fassen, indem eben eine Diskrepanz besteht zwischen den sozialen Anforderungen und den psychischen Persönlichkeitsstrukturen, die zur Bewältigung dieser Forderungen zur Verfügung stehen. Mithin konfligieren also äußere mit inneren Strukturen, wobei von einem förderlichen Einfluß dann auszugehen ist, wenn diese Konflikte nur aus mäßigen, nicht aber aus eklatanten und unüberbrückbaren Diskrepanzen bestehen.

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  11. Mit dem Ausdruck der „positiven Ausprägung“ soll an dieser Stelle keine normative Aussage getroffen werden, die sich auf die Frage bezieht, ob eine hohe moralische Urteilsfähigkeit generell wünschenswert ist (vgl. zu dieser Frage bspw. Beck u. a. 1996, 204; Lempert 1988 a, 41). Die Formulierung bezieht sich lediglich auf einen Zuwachs an moralkognitiver Kompetenz im Sinne Kohlbergs.

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  12. Die soziale Bedingung „Handlungschancen“ sowie ihre korrespondierenden Strukturen sind in dieser Abbidung eingeklammert, weil Lempert die 1987 noch als „vorläufig“ bezeichnete Liste der soziobiographischen Entwicklungsbedingungen im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet, in Detailpunkten ergänzt und verändert hat. War zuerst von drei Bedingungen zur generellen Entwicklung die Rede, unabhängig von moralkognitivem Niveau oder Lebensphase, zu denen dann jeweils zwei Bedingungen dazukamen, welche besonders die Entwicklung auf konventionelles und postkonventionelles Niveau fördern sollten (vgl. Lempert 1987, 11–12), so präzisierte er diese Vorstellungen später auf das Vorhandensein von fünf Bedingungen (vgl. Lempert 1988 a, 29). 1993 wurden sechs Entwicklungsbedingungen genannt, die für die Förderung konventioneller oder postkonventioneller Orientierungen bzw. für moralische Regression verantwortlich seien. Die sechste Bedingung, das Vorhandensein von adäquaten Handlungschancen, bezeichnet er als indirekt, über die Erzeugung von Kontrollvorstellungen, als wirksam (vgl. Lempert 1993, 3–5; Corsten/Lempert 1997, 58).

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  13. Die beiden Begriffe der „Kompetenz“ und der „Fähigkeit“ werden im folgenden als Synonyma betrachtet. Daher besteht auch kein systematischer Unterschied im Gebrauch der beiden Ausdrücke der „moralischen Urteilskompetenz“ und der „moralischen Urteilsfähigkeit“.

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  14. Mit diesen Manifestationen sind schriftliche, mündliche oder auf sonstige Weise vermittelte Orientierungen gemeint, die den Rahmen für die Regulierung, Koordination und Bewertung von Handlungen darstellen, bspw. Gesetzestexte, Vereinssatzungen oder auch die zehn Gebote.

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  15. Darin eingeschlossen sind Übereinkünfte, die innerhalb sozialer Gruppen getroffen wurden.

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  16. Dies träfe bspw. für den Leser eines Zeitungsberichtes zu, der eine geschilderte Darstellung nach präskriptiven Gesichtspunkten beurteilt, jedoch nicht regulierend oder koordinierend eingreifen kann, da sich die entsprechenden Sachverhalte samt der involvierten Akteure allein schon aufgrund räumlicher Distanz seinem Zugriff entziehen. In der gleichen Lage befinden sich die Probanden, denen zur Diagnose ihrer Stufenzugehörigkeit hypothetische Dilemmata vorgelegt werden. Ihr Tun beschränkt sich in solchen Fällen auf das Bewerten der dargestellten Sachverhalte, eine Regulierung oder Koordination ist jedoch weder nötig, noch erscheint sie möglich, denn schließlich handelt es sich um die Schilderungen hvvothetischer Zusammenhänge.

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  17. Diese Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf die oben angeführte Definition des moralischen Urteilens in Bezug auf die Kommunikation. Später im Text wird der Ausdruck in einem erweiterten Verständnis gebraucht werden.

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  18. Voraussetzung dafür ist zwar die Fähigkeit, sein Urteil begründen zu können, nicht jedoch die Notwendigkeit, es in der entsprechenden Situation auch unbedingt tun zu müssen. Dies wäre ein Vorgang, der sich weniger auf der rein kognitiven, als vielmehr auf der Handlungsebene abspielen würde (vgl. zu dieser Kritik die Ausführungen in Abschnitt 5.2.1).

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  19. Diese beiden Kritikpunkte sollen an dieser Stelle lediglich andeuten, daß der Bezug des Moralbegriffs auf die Kommunikation nicht unproblematisch ist und daß m. E. sehr genau differenziert werden muß, auf welche Sachverhalte der Kommunikationsbegriff angewendet wird. In Abschnitt 5.2.2.3 wird dieser Problematik eine intensivere Betrachtung zuteil werden.

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  20. Neben Normen und universellen Werten differenziert Lempert noch Interessen als soziale Regulative. Diese Unterscheidung wird besonders in Bezug auf die soziobiographische Entwicklungsbedingung „soziale Konflikte“ bedeutsam, weshalb sie auch erst in dem entsprechenden Abschnitt (s. Fußnote 34 in diesem Kapitel) ausführlicher vorgenommen wird.

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  21. Als solche bezeichnen Corsten und Lempert die Maximen, Mitmenschen nicht zu verletzen, ihnen nicht zu schaden, sondern fürsorglich mit ihnen umzugehen, sie weder zu unterdrücken, zu kränken, zu betrügen oder übermäßig zu bevormunden, sondern ihre Eigenständigkeit, kulturelle Besonderheit und individuelle Eigenart zu respektieren und ihnen gegenüber aufrichtig zu sein, sowie sie nicht zu benachteiligen, sondern gerecht (fair) mit ihnen umzugehen (vgl. Corsten/Lempert 1992, 6).

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  22. Dies bestätigt Lempert (1994, 1) in Form einer These, bei der er Regeln, Normen und Prinzipien gleichsetzt.

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  23. Mit dieser Formulierung soll darauf verwiesen werden, daß diese Feststellungen auch für Urteile zutreffen, die nicht moralischen Charakters sind.

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  24. An dieser Stelle gewinnt der Unterschied zwischen den beiden Begriffen der mehr selbstbestimmten „Handlung“ und des eher reaktiven „Verhaltens“ an Bedeutung. Während unter dem letztgenannten Ausdruck eine eher einseitige Determination zu verstehen ist, bei der überwiegend fremdbestimmte, reproduktive Reaktionen auf Umweltreize erfolgen, enthält „Handeln“ eine aktive Komponente, so daß nicht nur Anpassungsleistungen, sondern auch und vor allem selbständige, kreative Einwirkungen auf die soziale Umwelt stattfinden (vgl. dazu Lempert 1981, 724).

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  25. Die Versuche, eine Unterscheidung zwischen Kompetenz und Performanz zu treffen, nehmen einen breiten Raum ein (vgl. z. B. Chomsky 1969 für den Bereich der Kommunikation, oder Habermas 1983, Edelstein 1986, Garz 1989 (auf Grundlage von Chomsky) im Kontext der Moralforschung). Wegen der hier gebotenen Kürze wird nicht näher auf diese Diskussion eingegangen. Es wird aber zur Verdeutlichung der Aussagen im Text die von Chomsky getroffene Unterscheidung erwähnt, die sich auf ein linguistisches Beispiel bezieht und welche auch der KOHLBERGSCHEN Unterscheidung der beiden Begriffe zugrundeliegt (vgl. Garz 1996, 44). Danach wird die Sprachkompetenz dargestellt als ein ideales grammatisches System, das aus zusammenwirkenden Regeln besteht, bei deren Anwendung die Möglichkeit besteht, Form und Bedeutung einer potentiell unendlichen Anzahl von Sätzen zu konstruieren (vgl. Chomsky 1969, 13–17). Die tatsächliche Sprachverwendung, bei der sich der Sprecher von solchen Faktoren wie begrenztem Gedächtnis, Zerstreutheit, Verwirrung, Interessenverschiebung oder Fehlern beeinflussen läßt, bezeichnet er demgegenüber als Sprachperformanz (vgl. ebd., 13–14). Demnach stellt die Performanz also sozusagen die realisierte Kompetenz dar und kann damit allenfalls auf dem selben, nicht jedoch auf höherem Niveau liegen. In entsprechender Weise läßt sich der Unterschied zwischen moralischer Urteilskompetenz und moralischer Urteilsperformanz konstruieren.

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  26. Nach dieser Differenzierung der Begriffe müßte die oben im Text formulierte Feststellung, daß Situationen denkbar wären, in denen Moral ohne moralisches Urteilen Anwendung findet, exakter so ausgedrückt werden, daß in bestimmten Situationen Moral Anwendung finden kann, ohne daß ein moralisches Urteil artikuliert werden würde (vgl. auch Fußnote 18 in diesem Kapitel).

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  27. Die Entwicklung auf das vorkonventionelle Niveau ist für Lempert nicht von besonderem Interesse, da er davon ausgeht, daß diese in der Altersgruppe der von ihm untersuchten Personen „von pathologischen Ausnahmen abgesehen“ (Lempert 1988 b, 56) bereits vollzogen ist. Auch unterteilt er das postkonventionelle Niveau nicht mehr weiter in eine fünfte und eine sechste Stufe (vgl. Corsten/Lempert 1997, 18).

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  28. Allerdings empfindet Lempert diese Begrifflichkeit als unglücklich, da unter „Konventionen“ auch Regeln zu verstehen sind, die nicht nur von postkonventionellen Menschen legitimerweise als veränderbar angesehen werden, so wie bspw. Straßenverkehrsvorschriften oder Übereinkünfte, die sich auf Bekleidungsmoden beziehen. Er verwendet die Ausdrücke dennoch, mit der Begründung, daß sie sich eingebürgert hätten (vgl. Hoff/Lempert/Lappe 1991, 187; Lempert 1996 b, 146).

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  29. Im Gegensatz zu Kohlberg, der eine Regression moralischer Urteilskompetenz für (nahezu) ausgeschlossen hält (vgl. Kohlberg 1997 a, 49; vgl. auch Abschnitt 2.2), ist Lempert der Ansicht, daß es unter bestimmten Umständen sehr wohl zu Rückbildungen kommen kann (vgl. Lempert 1988 a, 54; 1981. 728)

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  30. In einer neueren Veröffentlichung werden diese soziobiographischen Bedingungen auch als „soziale Prozesse“ bezeichnet. Daher ist davon auszugehen, daß beide Begriffe synonym zu verwenden sind (vgl. Lempert/Corsten 1997, 341).

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  31. So findet sich in einer Übersichtstabelle die Formulierung: „Adäquate versus inadäquate Zuweisung und Zurechnung von Verantwortung“ (Corsten/Lempert 1997, 58). In der gleichen Tabelle steht in der Spalte „Behinderte moralische Entwicklung“ neben weiteren Merkmalen auch „Unterforderung“ und „Überforderung“. Diese beiden Begriffe lassen sich m. E. durchaus als unangemessene Verantwortungszuschreibung verstehen.

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  32. Ich werde mich allerdings nicht rigide an die hier genannte Reihenfolge halten, da sich einige Begriffe aus inhaltlichen Gründen in einer anderen Bearbeitungsfolge besser darstellen lassen.

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  33. Interessen sind personen- und situationsbezogene Orientierungen, die unmittelbar auf eine der individuellen Situation und sozialen Lage entsprechende Bedürfnisbefriedigung zielen. Normen stellen klare, sanktionsbewehrte Anweisungen dar, wie gehandelt werden soll, um bestimmten Werten im sozialen Miteinander Geltung zu verschaffen. Das beinhaltet neben expliziten Sanktionsankündigungen im Falle eines Normenverstoßes auch implizite, z. B. historisch herleitbare Handlungsvorschriften. Normen wird bei Erfüüllung Nachdruck verliehen durch Belohnung, bei Mißachtung durch Sanktionierung. Werte schließlich sind Präferenzmuster, die lediglich symbolisch vergegenständlicht sind und die noch keine Handlungsanweisungen enthalten. Normen und die aus ihnen resultierenden Sanktionen werden durch Werte legitimiert: So stellt bspw. „Leben“ einen Wert dar, zu dessen Wahrung die Norm des Tötungsverbots und die Sanktion der Verurteilung von Mördern dienen. In diesem Fall begründet der Wert „Leben“ sowohl diese Norm als auch ihre Sanktionierung (vgl. dazu Lempert 1993. 7–8: 1998. 124 (Fußnote)).

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  34. Mit dieser Wortwahl soll keine wissenschaftstheoretische Grundsatzdiskussion angestoßen werden, ob man nach monistischer Auffassung überhaupt von Sachverhalten wie „Realitäten“ ausgehen kann, die noch dazu, unabhängig von einer individuellen Wahrnehmungsweise, als „objektiv“ bezeichnet werden können, oder ob nach solipsistischer Vorstellung eine Welt außerhalb der subjektiven Wahrnehmung überhaupt existiert (vgl. Stegmüller 1989, 17). Es soll hiermit lediglich zum Ausdruck gebracht werden, daß auf der im Text angesprochenen Ebene moralischer Urteilskompetenz eine Diskrepanz besteht zwischen den intrasubjektiven Deutungen von Welt (oder, genauer, den Verschachtelungen und gegenseitigen Abhängigkeiten ihrer unterschiedlichen Komponenten und Dimensionen) und den sich aus einer anderen, von jenen abweichenden (wie auch immer zustande gekommenen und legitimierten) Sichtweise ergebenden diesbezüglichen Rückschlüssen.

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  35. Ausgehend vom Lempertschen Verständnis der Art und Weise, wie kognitive Konflikte die moralische Entwicklung beeinflussen (vgl. oben im Text), halte ich diese Ansicht jedoch für zu eng gefaßt, denn unter der Voraussetzung, daß diskrepante Interessen nicht lediglich artikuliert werden, sondern daß deren intendierte Bevorzugung von ihren jeweiligen Vertretern auch begründet wird, werden die involvierten Personen sehr wohl zu einer Auseinandersetzung mit den Ansichten des Widerparts genötigt. Zwar dürfte der daraus möglicherweise resultierende Kompetenzgewinn höchstens darin bestehen, eine über den „egozentrischen Tellerrand“ hinausgehende Sichtweise zu erlangen, was wohl eher für die Entwicklung von Stufe 1 auf Stufe 2 bedeutsam sein dürfte (und welche Lempert, wie bereits erwähnt, nicht in seine Betrachtungen im Rahmen seiner Konzeption aufnimmt). Dennoch dürfte ein solcher Konflikt demzufolge einen Kompetenzzuwachs ermöglichen (wenn auch auf niedrigem Niveau) und nicht, wie Lempert formuliert, moralische Entwicklung generell behindern. Seine Äußerung ist vermutlich dahingehend zu verstehen, daß Interessenkonflikte keine Möglichkeit eines Zugewinns an moralischer Urteilskompetenz für Individuen beinhalten, die bereits das präkonventionelle Niveau hinter sich gelassen haben, und somit würden sie eine Weiterentwicklung in Richtung auf das intendierte Ziel der Postkonventionalität eher behindern.

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  36. Einschränkend ist zu erwähnen, daß Lempert auch schwach ausgeprägte Konflikte für entwicklungsförderlich hält — allerdings nur, wenn sie sehr langfristig bestehen (vgl. Lempert 1993, 7).

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  37. Das zieht die Folgerung nach sich, daß auch langfristige schwach ausgeprägte Konflikte nur dann förderlich sein können, wenn sie sich irgendwann im Zeitraum ihres Bestehens manifestieren (vgl. die vorige Fußnote 37).

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  38. Hierunter ist zunächst eindirektional jene Wertschätzung zu verstehen, die einem Sozialisanden von einem Sozialisatoren entgegengebracht wird (wobei in diesem Verständnis davon ausgegangen wird, daß trotz der interaktionistischen Sicht, welche der beschriebenen Konzeption zugrunde liegt, zumindest analytisch von einem Sozialisiert-Werdenden und einem Sozialisierenden gesprochen werden kann, vgl. Abschnitt 3.2 im Text). Später wird diese Sicht um die „Gegenrichtung“ ergänzt werden.

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  39. Dieser Formulierung Bertrams zufolge besteht ein Unterschied zwischen „Achtung“ und „Respekt“, der von Piaget aber nicht streng eingehalten wird, denn er verwendet beide Begriffe auch synonym, wenn er „zwei Arten des Respekts oder der Achtung“ unterscheidet (Piaget 1986 b, 125). Ich werde auf diese Unschärfe jedoch nicht weiter eingehen, sondern im folgenden die beiden Begriffe ebenfalls synonym verwenden.

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  40. Hierbei ist zu bemerken, daß sich Piagets Vorstellungen von Respekt explizit auf die Achtung beziehen, welche der Sozialisand dem Sozialisator entgegenbringt, wohingegen das umgekehrte, von Lempert angesprochene Verhältnis ungenannt bleibt. Implizit jedoch ist durch den Bezug auf Bindung und Zuneigung (vgl. Garbarino/Bronfenbrenner 1986, 264) auch jene Wertschätzung genannt, welche dem Sozialisanden entgegengebracht wird. Aus diesem Verständnis und der Achtung des Sozialisanden heraus können sich in diesem erst Gefühle des Vertrauens, der Zusammengehörigkeit und der Liebe entwickeln (vgl. Lempert 1988 a, 32).

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  41. Wie oben im Text bereits erwähnt wurde, ist es bei dem Lemperts Vorstellungen zugrundeliegenden sozialisatorischen Interaktionsmodell insgesamt nicht möglich, zwischen Sozialisatoren (als den Personen, welche beeinflussen) und Sozialisanden (als den Personen, welche beeinflußt werden) zu unterscheiden. Dennoch möchte ich diese Begriffe weiterhin nutzen, um die „Autoritäten“ in den verschiedenen Lebensbereichen (Eltern, Lehrer, Ausbilder usw.) von den Personen abzugrenzen, die meist in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu jenen stehen (Kinder, Schüler, Auszubildende usw.) und sich zunächst an den Anweisungen der erstgenannten zu orientieren genötigt sind (vgl. Kaiser/Kaiser 1991, 40–41). Trotz der dichotomischen Verwendung der beiden Begriffe schließe ich den Sachverhalt der in beide Richtungen verlaufenden, gegenseitigen Beeinflussung nicht aus (vgl. auch Fußnote 39).

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  42. Vgl. hierzu die Aussagen zur Ambiguitätstoleranz in Abschnitt 6.4.2.

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  43. Dabei handelt es sich um eine Querschnittstudie zu berufsmoralischen Orientierungen von Lehrabsolventen, in der Lempert, zusammen mit seinem Mitarbeiter Corsten, ein Erhebungsinstrument einsetzt, in dem sehr wohl zwischen sozialen Beziehungen zu vorgesetzten, gleichgestellten und untergebenen Interaktionspartnern differenziert wird, und dies für die Dimensionen „Konflikte“, „Wertschätzung“, „Kommunikation“ und „Kooperation“ (vgl. Corsten/Lempert 1997, 61–62, 76). Da diese Differenzierung in der vorliegenden Literatur jedoch unzureichend dokumentiert und nicht theoretisch reflektiert ist, werde ich sie nicht in meine Analyse mit einbeziehen.

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  44. Dies erscheint besonders vor dem Hintergrund der Definition der postkonventionellen Ebene nachvollziehbar, auf der das Individuum erst die Übertretung und Veränderung sozialer Regeln in Betracht ziehen und begründen kann (vgl. Hoff/Lempert/Lappe 1991, 195; s. auch Seite 74 im Text).

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  45. Dieser Zusammenhang ergibt sich nach Lempert zum einen daraus, daß in seiner bereits mehrfach angesprochenen Facharbeiterstudie zwischen „Kommunikation“ und „Kooperation“ weitgehend nicht differenziert wurde und beide Dimensionen kombiniert ausgewertet wurden. Zum anderen kovariieren sie besonders in dem von Lempert untersuchten Lebensbereich der Arbeitssphäre weitgehend (vgl. Lempert 1993, 12; Corsten/Lempert 1992, 290–291).

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  46. Lempert (1993, 12) verwendet den Ausdruck „Partizipation“ synonym mit dem der „partizipativen Kooperation“.

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  47. Was auch für „Kommunikation“ und „Verantwortungszuweisung“ gilt, wird an dieser Stelle besonders deutlich, nämlich daß Lempert bei der Definition der konventionellen Stufen von der ursprünglichen Kohlbergschen Theorie abweicht, indem er hier (besonders auf Stufe 3) die rigide Unterordnung des Einzelnen unter soziale Normen ansiedelt (vgl. Corsten/Lempert 1997, 18; vgl. auch die Abschnitte 3.4.2 und 4.3). Aus diesem Grunde ist seiner Ansicht nach bei diesen drei Bedingungen die Interaktion innerhalb fraglos anerkannter Regeln zum Überschreiten der Schwelle zur Konventionalität nötig (vgl. Corsten/Lempert 1997, 20).

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  48. Mit der Möglichkeit, gerade diese Kompetenzen im Individuum zu fördern, scheint die soziobiographische Bedingung der partizipativen Kooperation eine besondere Position unter den anderen Dimensionen einzunehmen, da sich Kohlberg zufolge die moralische Urteilsfähigkeit ja in Abhängigkeit gerade von dieser Be- fähigung entwickelt — die Kompetenz, soziale Perspektiven zu übernehmen und logische Operationen auf bestimmter Ebene durchführen zu können, bilden seiner Ansicht nach ja notwendige Voraussetzungen zum Erreichen hoher moralischer Kompetenzen. Dennoch hebt Lempert ihre Bedeutsamkeit nicht in besonderem Maße hervor, sondern hält die Gewährung von Wertschätzung für besonders wichtig (vgl. Lempert 1993, 3–6; Lempert 1998, 125). In Abschnitt 6.2.1 wird erneut darauf Bezug genommen.

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  49. Dem wird beispielsweise in juristischem Kontext Rechnung getragen, indem die Möglichkeit besteht, einen zur Zeit eines Vergehens z. B. stark alkoholisierter oder unter Drogen stehenden Menschen als (wieder) in diesem Schutzraum der Nicht-Verantwortlichkeit befindlich zu betrachten, da er aufgrund seines Zustandes die Handlungsfolgen nicht beachten konnte und demnach für seine Taten nicht (bzw. nur eingeschränkt) verantwortlich gemacht werden kann.

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  50. Der Begriff der „objektiven“ Freiräume offenbart allerdings die Schwierigkeit einer sehr problematischen Handhabung, insofern eine „objektive Realität“ stets der subjektiven Deutung durch die Individuen unterliegt (daß auch Lempert selbst sich dieser Schwierigkeit wohl bewußt ist, zeigt seine Verwendung dieses Ausdrucks in Anführungszeichen sowie die Aussage, daß die Gegebenheit der sozialen Wirklichkeit nicht mit Sicherheit zu deren adäquater Perzeption führt (vgl. Lempert 1993, 22)). Diese Problematik zeigt sich im betrieblichen Arbeitsumfeld, im u. a. Fall sogar explizit bezogen auf die soziobiographische Bedingung der Handlungsfreiräume, deutlich: Versteht man unter der objektiven Ansicht die Einschätzung der Ausbilder, die diese Freiräume ja gestalten, so lassen sich z. T. gravierende Differenzen zwischen diesen Einschätzungen und der subjektiven Wahrnehmung der Auszubildenden feststellen (vgl. Beck/Bienengräber/ParcheKawik 1998, 20–21). Demnach scheinen objektive Freiräume nur insofern von Bedeutung zu sein, als sie von den Auszubildenden auch als solche empfunden werden (vgl. dazu die Aussagen in Abschnitt 5.2.3.1).

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  51. Hoff, Lempert und Lappe unterscheiden den Begriff des Kontrollbewußtseins von dem der Kontrollvorstellungen. Während es sich bei Kontrollbewußtsein um ein komplexes Vorstellungsmuster handelt, das die Gesamtheit kausaler Evaluationen von Handeln und Verhalten umfaßt und das seinerseits zum Reflexionsgegenstand gemacht werden kann (vgl. Hoff/Lempert/Lappe 1991, 132; Hoff 1986, 89–90), betreffen Kontrollvorstellungen nur jeweils einzelne Lebensbereiche oder Situationen. Bei Kontrollbewußtsein handelt es sich um die Gesamtheit aller subjektiven Kontrollvorstellungen (vgl. Lempert 2001, 18).

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  52. Ursprünglich wurden die Untersuchungen zum Kontrollbewußtsein, auf die sich auch die nachfolgend zitierte Literatur bezieht, von Hoff durchgeführt (vgl. Hoff 1982; 1986; 1995).

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  53. Innerhalb des additiv-deterministischen Niveaus unterscheidet Hoff (1995, 56–59) noch zusätzlich zwischen drei Varianten, die er als „deterministisch-rigide“ (ebd.) Formen bezeichnet und die er anhand der Stärke differenziert, die die deterministischen Anteile des Kontrollbewußtseins besitzen. So nennt er eine deterministisch-rigide Form, die sich durch stark externale Anteile auszeichnet, eine weitere, die er als „segmentiertes Kontrollbewußtsein“ (ebd.) bezeichnet und bei der externale und internale Anteile an bestimmte Erfahrungsund Lebensbereiche gebunden werden, und als drittes eine Form, bei der internale Anteile dominieren.

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  54. Der etwas indifferente Begriff einer „Art Stufenfolge“ findet an dieser Stelle Anwendung, da Hoff, Lempert und Lappe (1991, 132) das Kontrollbewußtsein zwar als eine „strukturierte Ganzheit“ verstehen, ein Individuum jedoch auf dem Weg zur interaktionistisch-flexiblen Form nicht unbedingt alle darunter liegenden Varianten durchlaufen muß — nach Lempert (1993, 30 (Fußnote 8)) kann die external-deterministische oder die internal-deterministische auf dem Weg zur additiv-deterministischen Ausprägung ausgelassen werden.

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  55. Da sich Lemperts Stufenverständnis teilweise von dem KOHLBERGSCHEN unterscheidet, ist an dieser Stelle anzumerken, daß der oben im Text formulierte Bezug in Zusammenhang mit den Darstellungen des erstgenannten Autors steht.

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  56. Da dem Individuum mit der interaktionistisch-flexiblen Variante ein Kontrollbewußtsein zur Verfügung steht, das durch die Einsicht in die komplexen Verflechtungen von Person und Umwelt das Einnehmen einer soziomoralischen Perspektive ermöglicht, die zwar über der Gesellschaft steht, aber unabhängig von moralischen Bewertungskriterien ist (was ja erst den Unterschied zwischen den Perspektiven der Stufen 5 und 6 ausmacht, vgl. Colby/Kohlberg 1987, 29–31; Spielthenner 1996, 84–86), gibt es keine sechste Form von Kontrollbewußtsein, die gegenüber der interaktionistisch-flexiblen Ausprägung nun auch das Erreichen der moralischen Urteilsstufe 6 ermöglicht (vgl. dazu auch Fußnote 32 in Kapitel 6).

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  57. Trotz der deterministischen Ausdrucksweise, die nicht die gesamte Problematik des geschilderten Sachverhalts trifft, gilt selbstverständlich auch für diesen Zusammenhang das interaktionistische Paradigma, wonach sich die psychischen und sozialen Strukturen jeweils gegenseitig beeinflussen.

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  58. Vgl. Fußnote 36 in diesem Kapitel.

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  59. Beispiele dafür sind Krisen oder Kriege, Naturkatastrophen oder Unglücksfälle (vgl. Lempert 1981, 725).

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  60. Bei all den geschilderten Zusammenhängen kann dennoch lediglich von einer Möglichkeit der Reorganisation gesprochen werden, da diese nur eine von mehreren möglichen Folgen von leichter Überforderung darstellt. Eine weitere denkbare Reaktion wäre bspw. Verdrängung des Problems

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  61. Ausführlicher wird dieser Zusammenhang in Abschnitt 6.2.3 behandelt.

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Bienengräber, T. (2002). Die Konzeption der Entwicklungsbedingungen moralischen Denkens nach Wolfgang Lempert — Beschreibung und Analyse. In: Vom Egozentrismus zum Universalismus. Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97676-5_3

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