Skip to main content

Einstellungen, Rollenverständnis und Merkmale von Hamburger Beamten

  • Chapter
  • 136 Accesses

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 183))

Zusammenfassung

Im öffentlichen Dienst der Hansestadt Hamburg arbeiteten zum Zeitpunkt der Erhebung, im Jahre 1998, 40516 Beamte. Diese Beamten verteilten sich auf drei Verwaltungseinheiten: Senatsämter (788), Fachbehörden (36833) und Bezirksämter (2895). Die Leitung einer Fachbehörde unterliegt dem Senator, diesem nachgeordnet sind die Staatsräte, diesen wiederum bei den großen Behörden die Senatsdirektoren. Diese werden immer mit B-Besoldung vergütet. Zwischen diesen beiden Beamtengruppen verläuft zur Zeit die Grenze zwischen Politischen Beamten und Beamten ohne normierter Parteimitgliedschaft. Die unterschiedlichen Verwaltungseinheiten sind in weitere Fachbereiche aufgegliedert, die Ämter. Beispielsweise existieren in der Baubehörde neben dem Bauordnungs-, Baurechts- und Vermessungsamt vier weitere Ämter, welche Fachaufgaben wahrnehmen. Diesen Ämtern steht jeweils ein Amtsleiter vor. Die Amtsleiter werden in den Besoldungsgruppen A13 bis A16 vergütet.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. So Derlien 1983:39 mit Beispielen.

    Google Scholar 

  2. Zum Auswahlverfahren siehe Friedrichs 1973:140. Das Senatsamt für den Verwaltungsdienst sah sich nicht in der Lage, eine aktuelle Liste mit Namen und Behörden-Anschrift von gehobenen und höheren Beamten bereitzustellen. So wurde die Stichprobe aus dem unregelmäßig veröffentlichten Hamburg Handbuch gezogen, Hamburg Handbuch 1994/95.

    Google Scholar 

  3. So schon bei Luhmann/Mayntz 1973, auch bei Derlien/Mayntz 1988, S.52. Danach haben 62,6 Prozent der Spitzenbeamten im Bund Jura studiert. Bei Steinkämper 1974:45 waren es in Bund und Ländern zusammen 68,3 Prozent.

    Google Scholar 

  4. Überdurchschnittlich viele Schuldirektoren haben an der Untersuchung teilgenommen.

    Google Scholar 

  5. Zu dem Thema siehe Mayntz 1985:199 mit weiteren Literaturangaben. Grundlegend zur Juristenausbildung noch immer Bleek 1972.

    Google Scholar 

  6. Siehe Derlien 1994:256. Dort stammt jeder zweite Spitzenbeamte aus einer Beamtenfamilie. In der CES II Studie gaben 74,1 Prozent der Spitzenbeamten im Bund an, einen Elternteil im Staatsdienst zu haben; siehe Derlien/Mayntz 1988:55.

    Google Scholar 

  7. Derlien 1994:257.

    Google Scholar 

  8. Steinkämper 1974:23.

    Google Scholar 

  9. Derlien 1994:259–260

    Google Scholar 

  10. Dire Zahl erwies sich in ihrer Stichprobe als zu gering, um diese Gruppe zu analysieren. Luhmann/Mayntz 1973:151.

    Google Scholar 

  11. Mayntz/Derlien 1989.

    Google Scholar 

  12. Converse 1964:115.

    Google Scholar 

  13. Vgl. Kapitel 2.1.

    Google Scholar 

  14. Ellwein/Zoll 1973: 187, 190ff.

    Google Scholar 

  15. Siehe zusammenfassend Mayntz/Derlien 1989.

    Google Scholar 

  16. Putnam 1976:30 Die Erhebung umfasste für Deutschland 34 Bonner Ministerialdirektoren (Politische Beamte), 45 Ministerialdirigenten und 18 Abteilungsleiter. Vergleichbare Gruppen wurden in Italien und Großbritannien befragt. Putnam analysierte den Datensatz der Erhebung von Aberbach und Rockman. Vgl. Aberbach/Putnam/Rockman 1981.

    Google Scholar 

  17. Putnam 1976:25.

    Google Scholar 

  18. Putnam 1976:26.

    Google Scholar 

  19. Vgl. Kapitel 2.2.

    Google Scholar 

  20. Wildenmann 1968:57.

    Google Scholar 

  21. Die folgenden Zahlen stammen aus der Vorauswertung von Hans-Ulrich Derlien, Renate Mayntz: Comparative Elite Study II, Bamberg 1988, S. 30. Die Autoren befragten 147 Beamte in Bonner Ministerien, davon waren 59 im Rang eines politischen Beamten.

    Google Scholar 

  22. Der T-Test ergibt den Wert von 2,66. Sowohl bei der einseitigen Hypothese (funfprozen-tige Irrtumswahrscheinlichkeit, t=l,64), als auch bei der zweiseitig betrachtenden Hypothese (funfprozentige Irrtumswahrscheinlichkeit, t=l,96), sowie der zweiseitig betrachtenden Hypothese mit einprozentiger Irrtumswahrscheinlichkeit (t=2,58) besteht ein signifikanter Unterschied.

    Google Scholar 

  23. Der T-Test ergibt den Wert von 1,94. Die einseitige Hypothese (fünfprozentige Irrtumswahrscheinlichkeit, t=l,64) ist signifikant, die zweiseitige Hypothese (funfprozentige Irrtumswahrscheinlichkeit, t=l,96), sowie der zweiseitige Hypothese mit einprozentiger Irr-tumswahrscheinlichkeit (t=2,58) besteht kein signifikanter Unterschied.

    Google Scholar 

  24. T=4,25. Für die einseitige wie für die zweiseitigen Hypothesen ergeben sich signifikante Unterschiede.

    Google Scholar 

  25. Wobei der Vergleich dadurch erschwert ist, dass von Putnam nur Prozentzahlen, von Der-lien/Mayntz nur Mittelwerte vorliegen.

    Google Scholar 

  26. T=l,87. Für die Hypothese die einen Unterschied in eine Richtung annimmt, ergibt sich ein signifikanter Unterschied, für die zweiseitigen Hypothesen nicht.

    Google Scholar 

  27. Skala 1 (sehr einflussreich) bis 5 (überhaupt nicht einflussreich). Ein höherer Mittelwert drückt demnach weniger eingeschätzten Einfluss aus. Für die genaue Fragestellung siehe den Fragebogen (Frage klOa) im Anhang.

    Google Scholar 

  28. So ergibt sich für das Bundesverfassungsgericht ftir die 50–60-Jährigen x=2,17, für die 30 40-Jährigen x=2,36.

    Google Scholar 

  29. Siehe die Tabelle bei Derlien/Mayntz 1988:35. Auch Steinkämper stellte die Frage in dieser Form. Vgl. Steinkämper 1974:79.

    Google Scholar 

  30. Skala 1 (mehr Einfluss), 2 (Einfluss wie bisher) bis 3 (weniger Einfluss). Ein höherer Mittelwert drückt demnach weniger gewünschten Einfluss aus.

    Google Scholar 

  31. Steinkämper 1974:79.

    Google Scholar 

  32. Steinkämper 1974:130, Tabelle 23.

    Google Scholar 

  33. Siehe Kapitel 2.1.

    Google Scholar 

  34. Siehe das Datenhandbuch zur Geschichte des Bundestages, Schindler (1949-) 1999.

    Google Scholar 

  35. Steinkämper 1974 befragte auch Behördenleiter der Länder, Ellwein/Zoll 1973:158 beziehen sich auf eine Erhebung, die auch mittlere und einfache Beamten allgemein nach „formeller“ Teilnahme befragte. Nach den konkreten politischen Aktivitäten fragten in der gleichen Fragestellung wie diese Untersuchung nur Derlien/Mayntz 1988:39.

    Google Scholar 

  36. Trotz der offenen Frage wurden Mehrfachnennungen von den Beamten selten vorgenommen.

    Google Scholar 

  37. Zu den politischen Aktivitäten der Parteimitglieder siehe Kapitel 5.

    Google Scholar 

  38. Gouldner/Newcomb 1956:114–119, Steinkämper 1974:82.

    Google Scholar 

  39. Diese Befürchtung äußert beispielsweise Morstein Marx 1965:82.

    Google Scholar 

  40. Siehe Frage k20 im Fragebogen. Die Frage ermöglichte Mehrfachnennungen, diese wurden aber von den Beamten kaum wahrgenommen.

    Google Scholar 

  41. Hoffmann-Lange 1992:170.

    Google Scholar 

  42. Hoffinann-Lange 1992:170.

    Google Scholar 

  43. Für den Wortlauf siehe den Fragebogen im Anhang.

    Google Scholar 

  44. Steinkämper 1974:56.

    Google Scholar 

  45. Hoffmann-Lange 1992:166.

    Google Scholar 

  46. Zur Übersichtlichkeit wurden die Werte von CDU und CSU zusammengefasst.

    Google Scholar 

  47. T-Test mit einseitiger und zweiseitiger 5-prozentiger Irrtumswahrscheinlichkeit.

    Google Scholar 

  48. N=39

    Google Scholar 

  49. N=31

    Google Scholar 

  50. Derlien 1994:269.

    Google Scholar 

  51. Siehe auch den Fragebogen im Anhang. Um die Daten vergleichen zu können, wurde die Fragestellung von Derlien/Mayntz übernommen. Siehe Derlien/Mayntz 1988:10.

    Google Scholar 

  52. Zwischen Männern und Frauen bestehen in dieser Gruppe wie auch in der Grundgesamtheit kaum erwähnenswerte Unterschiede.

    Google Scholar 

  53. Derlien/Mayntz 1988:10. 10,9 Prozent gefallt die politische Seite mit Einschränkungen, 6,1 Prozent sind indifferent, 4,1 Prozent gefallt sie nicht, 2 Prozent meinen es existiert keine politische Seite. In Bonn ist damit die uneingeschränkte Zustimmung zur politischen Seit der Arbeit seit 1970 von 45 Prozent auf 1988 77 Prozent angestiegen, vgl. Derlien 1994:268. Siehe hier auch die Literaturhinweise zu den Einstellungen US-amerikanischer Beamten zu dieser Frage.

    Google Scholar 

  54. Vgl. Derlien/Mayntz 1988:48. Die Bonner Ministerialbeamten kommen auf einen Mittelwert von x=l,8 (s=0,7), die Hamburger auf einen Mittelwert von 2,0 (s=0,7). Der T-Test ergibt einseitig wie zweiseitig (5-prozentige Irrtums Wahrscheinlichkeit) signifikante Unterschiede.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Baum u.a. 1982:93.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Derlien/Mayntz 1988:16 und den Fragebogen im Anhang dieser Arbeit.

    Google Scholar 

  57. 1970 waren dies erst 33 Prozent. Siehe Derlien 1994: 270.

    Google Scholar 

  58. Luhmann/Mayntz 1973:255.

    Google Scholar 

  59. Luhmann/Mayntz 1973:256.

    Google Scholar 

  60. Vgl. Schleberger 1989:26; zur Kommunalpolitik und ihrem Verhältnis zu den Parteien vgl. u.a. Erichsen 1989, Holtmann 1992.

    Google Scholar 

  61. Dies sind sonst nur 13,1 Prozent. Nur 23,3 Prozent gefallt die politische Seite sehr gut o-der mit Einschränkungen, unter den anderen Beamten waren dies 46,8 Prozent. Vgl. Kapitel 4.3.5.

    Google Scholar 

  62. Mayntz 1985:174.

    Google Scholar 

  63. Büllesbach 1995.

    Google Scholar 

  64. Zum Konzept des „Bürgeranwalt“ siehe Menke-Glückert 1975.

    Google Scholar 

  65. T-Test, einseitig, Irrtumswahrscheinlichkeit 5 Prozent.

    Google Scholar 

  66. Vgl. Kapitel 2.2.1.

    Google Scholar 

  67. Luhmann/Mayntz 1973:335.

    Google Scholar 

  68. Luhmann/Mayntz 1973:337. Luhmann/Mayntz nutzen eine Fünfer-Skala, was die Vergleiche mit den Hamburger Beamten relativiert: Zustimmung zu den Items ist bei den von Luhmann/Mayntz befragten Beamten höherwertig einzuordnen.

    Google Scholar 

  69. Luhmann/Mayntz 1973:337.

    Google Scholar 

  70. Derlien/Mayntz 1987:30.

    Google Scholar 

  71. Vgl. Putnam 1974:41 und Kapitel 4.3.1

    Google Scholar 

  72. Luhmann/Mayntz 1973:338.

    Google Scholar 

  73. Dies gilt unabhängig von der Variable Alter.

    Google Scholar 

  74. Luhmann/Mayntz 1973:346. Mayntz/Derlien stellten 1987 an die Bonnern Spitzenbeamten eine ähnliche Frage („Ein leitender Beamter sollte seine Tätigkeit darauf beschränken, die Gesetze präzise anzuwenden.“). Der Mittelwert liegt bei x=3,5 (s=0,7), bei den Hamburger Beamten liegt er bei x=2.98 (s=0,87).

    Google Scholar 

  75. Luhmann/Mayntz 1973:347.

    Google Scholar 

  76. Siehe dazu Kapitel 5.

    Google Scholar 

  77. Eine Tendenz, die in Kapitel 4.7 noch deutlicher werden wird.

    Google Scholar 

  78. Luhmann/Mayntz 1973:346. Im von Luhmann/Mayntz untersuchten Stadtstaat Bremen lag die Ablehnung sogar bei 71 Prozent.

    Google Scholar 

  79. Luhmann/Mayntz 1973:351.

    Google Scholar 

  80. Luhmann/Mayntz 1973:351.

    Google Scholar 

  81. Die Fragestellungen zum Beförderungssystem wurden von Luhmann/Mayntz modifiziert übernommen. Vgl. zum Untersuchungsdesign Luhmann/Mayntz 1973:133ff. und für die Fragen S.373ff.

    Google Scholar 

  82. Wegen ihrer spezifischen Beförderungsmodalitäten und ihrer geringeren Relevanz für strategische Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung der Hansestadt wurden die Professoren und Schulleiter nicht mit eingeschlossen.

    Google Scholar 

  83. Der Mittelwert für das Jahr des Eintritts in die Hamburger Verwaltung liegt bei den Männern beim Jahr 1972, bei den Frauen beim Jahr 1977.

    Google Scholar 

  84. Luhmann/Mayntz 1973:140

    Google Scholar 

  85. 1973 waren dies noch 40 Prozent, in einer zweiten Gruppe von Spitzenbeamten sogar 50 Prozent, siehe Luhmann/Mayntz 1973:141. Unter den Bonner Beamten waren dies 1994 ebenfalls 50 Prozent, siehe Derlien 1994:256.

    Google Scholar 

  86. Vgl. Leisner 1987, Schnur 1977.

    Google Scholar 

  87. Luhmann/Mayntz 1973:142. Vgl. auch Derlien 1994:258 für die Bonner Spitzenbeamten, unter denen 65 Prozent Jura studiert haben.

    Google Scholar 

  88. 1973 übten rund 44 Prozent der Spitzenbeamten einen anderen Beruf aus, siehe Luhmann/Mayntz 1973:143.

    Google Scholar 

  89. Luhmann/Mayntz 1973:149.

    Google Scholar 

  90. So Luhmann/Mayntz 1973:150.

    Google Scholar 

  91. § 33a Bundeslaufbahnverordnung regelt den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.

    Google Scholar 

  92. Zu den Funktionen des Laufbahnprinzips und dessen Relativierung siehe Lecheler 1996/97:506ff.

    Google Scholar 

  93. Vgl. dagegen Luhmann/Mayntz 1973:155. Die Autoren maßen Faktoren wie Dogmatismus, kausale Zurechnung und Dominanz.

    Google Scholar 

  94. Ein Beamter mit zehn Beförderungen in 20 Dienstjahren besitzt den gleichen Indexwert (=2) wie ein Beamter der in zwei Jahren eine Beförderung erhalten hat.

    Google Scholar 

  95. Auch Luhmann/Mayntz 1973 dividierten die Zahl der Karrierebewegungen, der innegehabten Positionen oder der Positionswechsel durch das Dienstalter. Über die Schwächen dieses nivellierenden Verfahrens sind sich die Autoren selbst klar, vgl. Luhmann/Mayntz 1973:136.

    Google Scholar 

  96. Der hohe Anteil von fehlenden Werten erklärt sich aus der hohen Antwortverweigerung bei der Frage k3.

    Google Scholar 

  97. Dies gilt selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Anteil von über 50-jährigen Beamten in den Fachbehörden etwas höher liegt.

    Google Scholar 

  98. Die Aussagekraft wird dadurch erhärtet, dass diese Variable unabhängig von Alter und Geschlecht und dem Anteil von Aufsteigern ist.

    Google Scholar 

  99. Ein Beamter, der in Al 3 eingestiegen ist und die letzte Beförderung auf Al6 erhalten hat, besitzt den Index wert 3, weil er drei Mal befördert wurde. Ein Aufsteiger aus dem gehobenen Dienst, der mit A9 in den Dienst eintrat und zuletzt auf Al4 befördert wurde, besitzt den Index wert 5.

    Google Scholar 

  100. Eingangsamt fur den gehobenen Dienst ist A9, in Ausnahmefallen A10. Eingangsamt für den höheren Dienst ist A13. Vgl. §23 BBesG.

    Google Scholar 

  101. Die anderen treten entweder in die Richter- oder Professorenlaufbahn den höheren Dienst der B-Besoldung oder den gehobenen Dienst ein.

    Google Scholar 

  102. Zum genauen Wortlaut der Frage siehe den Fragebogen im Anhang.

    Google Scholar 

  103. Die Frage wurde aus der Studienkommission zur Reform des öffentlichen Dienstsrechts übernommen. Siehe Luhmann/Mayntz 1973:381 und zur Auswertung der Frage S. 244ff.

    Google Scholar 

  104. Männer und Frauen werden nicht gesondert aufgeführt, weil zwischen ihnen keine signifikanten Unterschiede herrschen.

    Google Scholar 

  105. Luhmann/Mayntz 1973:245.

    Google Scholar 

  106. Luhmann/Mayntz 1973:244.

    Google Scholar 

  107. Der überwiegende Anteil der Beamten nannte explizit die SPD, der geringer Teil sprach von der „richtigen Partei“.

    Google Scholar 

  108. Luhmann/Mayntz 1973:245.

    Google Scholar 

  109. Hans-Ulrich Derlien fordert den quantitativ-qualitativen Methodenmix ein, um Sinngebilde und Kontextfaktoren zu berücksichtigen, vgl. Derlien 2000:26.

    Google Scholar 

  110. Siehe den Fragebogen im Anhang zum genauen Wortlaut der Frage.

    Google Scholar 

  111. Luhmann/Mayntz 1973:256.

    Google Scholar 

  112. Luhmann/Mayntz 1973:256.

    Google Scholar 

  113. Fragebögen zu den Stadtstaaten der Untersuchung von 1973 kamen aus der Hansestadt Bremen.

    Google Scholar 

  114. Luhmann/Mayntz 1973:257–258.

    Google Scholar 

  115. Siehe den Fragebogen im Anhang, vgl. auch Luhmann/Mayntz 1973:258ff.

    Google Scholar 

  116. Siehe zum folgenden Luhmann/Mayntz 1973:258–261.

    Google Scholar 

  117. Luhmann/Mayntz 1973:258–259.

    Google Scholar 

  118. Vgl. den Fragebogen im Anhang. Die Frage wurde modifiziert von Luhmann/Mayntz 1973 übernommen. Allerdings mit nur zwei Antwortmöglichkeiten, anstatt vier. Vgl. Luhmann/Mayntz 1973:229.

    Google Scholar 

  119. Luhmann/Mayntz 1973:229. Wobei die Autoren anmerken, dass die Bediensteten des Stadtstaates (Bremen) am häufigsten von Fehlbesetzungen berichteten.

    Google Scholar 

  120. Luhmann/Mayntz 1973:229.

    Google Scholar 

  121. Siehe Kapitel 3.2.

    Google Scholar 

  122. Die Fragen wurden aus der Comparative Elite Study II übernommen. Siehe Der-lien/Mayntz 1988:26–27 und den Fragebogen im Anhang.

    Google Scholar 

  123. Derlien/Mayntz 1988:26.

    Google Scholar 

  124. Derlien/Mayntz 1988:27. Bei der Interpretation muss allerdings berücksichtigt werden, dass über ein Drittel der Beamten in der Untersuchungseinheit von Derlien/Mayntz Politische Beamte sind, die im Falle eines Regierungswechsel entlassen werden (können).

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2003 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Auf dem Hövel, J. (2003). Einstellungen, Rollenverständnis und Merkmale von Hamburger Beamten. In: Politisierung der öffentlichen Verwaltung. Forschung Politikwissenschaft , vol 183. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97588-1_4

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97588-1_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3818-0

  • Online ISBN: 978-3-322-97588-1

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics