Zusammenfassung
Die Europäische Union dient dazu, Konflikte zwischen den Mitgliedsstaaten in einer ähnlichen Art und Weise zu lösen, in der dies innerhalb der einzelnen Staaten geschieht. In der Vergangenheit funktionierte das Völkerrecht in schwierigen Fragen häufig nicht als Konfliktlösungsmechanismus zwischen den Staaten. Bis heute halten sich Staaten immer dann nicht an völkerrechtliche Regelungen, wenn sie meinen, dass diese nicht ihren Interessen dienen. Dieses Denken gehört in der Europäischen Union der Vergangenheit an. Heutzutage gelingt es, durch eine verbindliche europäische Rechtsordnung Konflikte in den für die EU bedeutenden Bereichen beizulegen. Dabei wird die Rechtsdurchsetzung durch einen Gerichtshof und die Rechtssetzung durch vergleichbare Instrumente wie auf nationalstaatlicher und sogar auf kommunaler Ebene gewährleistet. Die zivilisatorische Leistung, die sich in dieser Konfliktregelung ausdrückt, ist um so stärker hervorzuheben, als die Europäische Union zur Durchsetzung des Rechts ja auf die Nationalstaaten angewiesen ist. Es gibt in diesem Sinne keine europäische Polizei, die jemanden, der im Unrecht ist, zur Raison bringen könnte. Dies führt zu Veränderungen im Bewusstsein aller Beteiligten, je größer die Kompetenzfelder der EU werden.
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Brok, E. (2003). Interessendurchsetzung in Brüssel und Straßburg. In: Kneipp, D., Stratenschulte, E.D. (eds) Staatenkooperation in der EU und darüber hinaus. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97572-0_3
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