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Kulturalistische Ergänzungen des konflikttheoretischen Friedensbegriffs

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Frieden als Form
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Zusammenfassung

Einer schleichenden „Fundamentalisierung des Westens“ kann nicht unbedingt durch Rückbesinnung auf die eigenen Werte entgegengewirkt werden, da dies immer auch eine Abgrenzung von den Werten der Anderen erforderlich macht. Erfolgversprechender ist die Beachtung jener Formsymmetrien, die säkularen und religiösen Fundamentalismus verbinden. Damit wird der Dialektik Rechnung getragen, die all jene durch rechtsstaatliche Institutionen verkörperten Werte den Frieden zugleich fördern und verhindern läßt.

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Literatur

  1. Zu den Implikationen des Kalküls von George Spencer Brown siehe Baecker 1993

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  2. Bei Gattung (1998:133) wird die Bedeutung des positiven Konflikts für den Frieden auch als „force motrice“ bezeichnet, „als ein Problem, das nach einer Lösung verlangt.” Vgl. auch Boulding (1974:72), der den Frieden als „idealen Konflikt definiert, als „ein soziales System mit der Fähigkeit zur Kontrolle des allgemeinen Grades an Feindschaft…, das auch die Grenze des Systemzusammenbruchs über jedes Ausmaß an Feindseligkeit, das das System mit Wahrscheinlichkeit erreicht, hinausschieben können muß.“

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  3. Zur formalen Parallelität mit theologischen Konstruktionsprinzipien bei Matura-na, Bateson und Luhmann vgl. Schulte 1993.

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  4. Moltmann (1988:23) betont im Zusammenhang mit einer ganz auf die politische Rezeption angelegten Friedensforschung die Gefahr, „daß ihr als Zulieferin der inhaltlichen Argumente auch die Kosten und Schwierigkeiten angelastet werden, Strategien und Konzepte politisch zu verwirklichen.“

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  5. Vgl. zu dieser Einschätzung aus einer religionswissenschaftlichen Sicht Friedli 1996:417.

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  6. Galtung (1998:367ff.) konzentriert sich auf sechs Kosmologien: Okzident I, zentrifugal, expandierend (griechisch-römisch, modern); Okzident II, zentripedal, kontrahierend (mittelalterlich); Indisch (Hindu); Buddhisch (buddhistisch); Sinisch (chinesisch); Nipponisch (Japanisch).

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  7. Zur Kritik an der kulturalistischen Konstruktion des Sozialen im Anschluß an Parsons vgl. Archer (1985), die geradezu von einer systemischen 184 „Ein immanenter Gott, etwa als das Göttliche in jedem Menschen“ ist für Galtung (1998:25f.) Zeichen einer sanften Version des Christentums. Wenn aber immanente Ausrichtung mit Sanftheit und Ausrichtung auf eine Transzendenz mit Härte assoziiert wird (Galtung 1998:362, Anm. 299), dann ist unklar, wie säkulare Weltanschauungen ähnliche Symptome entwickeln können wie politisierte Religionen.

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  8. Die Vielschichtigkeit von Vorverständigungen vermittelt ein Bewußtsein für die Schwierigkeiten, mit denen inter-religiöse und inter-kulturelle Diskurse zu tun bekommen, und führt vor Augen, daß nicht schon die diskursiv-deliberative Praxis, gleichsam aus sich heraus, gemeinsame Werte entstehen läßt, und sei es auch nur in Gestalt von fortwährend diskursiv veränderbaren Wertehorizonten, vgl. dazu Rosa 1998:238.

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  9. Luhmann (1984:640) sieht deshalb im Rationalitätsbegriff eine semantische Formel für ein selbstreferenzielles Verhältnis schlechthin mit dem Argument, der Begriff der Rationalität müsse selbst rational gebildet sein, während der Begriff der Wärme nicht selbst warm sein könne oder der Begriff der Energie nicht energisch gebildet oder gehandhabt werden müsse.

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  10. Für die Rezeption der Kybernetik Karl Deutschs in der Friedensforschung vgl. Senghaas 1966; 1971; 1972a; 1974.

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  11. Eine Konzeption, die von gesellschaftlichen Diskursen eine Transformation konfliktträchtiger Differenzen in gemeinsame Entscheidungen und Handlungsweisen erwartet, findet man bei Barber (1995) in seinem Modell einer starken Demokratie.

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  12. Die Kastenvorschriften verbieten einem Unberührbaren, „sich einem Schudra auf mehr als sieben Meter oder einem Brahmanen auf mehr als zweiundzwanzig Meter zu nähern; wenn der Schatten eines Paria auf ein Kastenmitglied fällt, muß dieses die Besudelung durch eine reinigende Waschung beseitigen. Was auch immer der Ausgestoßene berührt, ist verunreinigt.“ Durant 1985:538.

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  13. Luhmann (1987:13ff.) bezeichnet die subsystemspezifischen Unterscheidungen als Codes und die Kriterien für die Unterscheidungen als Programme. Der politische Code (Macht haben/Macht unterworfen) ist im Theorem des parlamentarischen Verfassungsstaates programmatisch abgesichert, der Wirtschaftscode (rentabel/unrentabel) im Modell der alle Probleme selbsttätig lösenden Marktwirtschaft. Der Rechtscode (Recht/Unrecht) findet sein Programm in der Vorstellung eines positiven Rechts, das alle Bereiche des menschlichen Lebens für regelbar hält, und der Code des Erziehungssystems (gute/schlechte Zensuren) in Sozialisationstheorien, die Bildung und Sozialverträglichkeit als Richtlinien entwickeln.

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  14. So wird in der Luhmannschen Analyse die starke Trennung von Selbstreferenz und Fremdreferenz erst in dem Augenblick zu einem effektiven Schema der Informationsverarbeitung, als die Zeit der „Inklusionshierarchien“ (Luhmann 1989: 279) für Alteuropa, mithin die aristotelisch-thomistische Kosmologie, durch die Ausdifferenzierung der Gesellschaft in Funktionssysteme zu Ende gegangen war (Luhmann 1989:269).

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  15. Es „gibt keinen harten und sanften Buddhismus, da Buddhismus auf der Liebe zu allem Lebendigen aufbaut.“ (Galtung 1998a:220)

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  16. „Der Richterspruch Christi bleibt… unvorhersehbar und unbegreiflich (wenn auch: als solcher beschreibbar), weil er die Individuen nicht in ihrer Unterschiedenheit voneinander, also nicht im Vergleich beurteilt, sondern in ihrer Individualität“ (Luhmann 189:296). Genau darin liege die gesellschaftspraktische Unbrauchbarkeit der Gnade.

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Brücher, G. (2002). Kulturalistische Ergänzungen des konflikttheoretischen Friedensbegriffs. In: Frieden als Form. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97565-2_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-97565-2_10

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3499-1

  • Online ISBN: 978-3-322-97565-2

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