Zusammenfassung
Vergleichsweise alt sind die Bestrebungen, den öffentlichen Gebietskörperschaften einheitliche Regeln für Form und Inhalt einer obligatorischen Vermögensrechnung vorzugeben;1 hierzu ist es bis heute nicht gekommen. Seit einigen Jahren wird — als deutlich weiter gestecktes Ziel — zunehmend gefordert, außer den mehr oder weniger verselbständigten Betrieben (Regiebetriebe, Eigenbetriebe, rechtlich selbständige Unternehmen) von öffentlichen Gebietskörperschaften auch den Bereich der Kernverwaltung weitestmöglich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Die Bezeichnungen für das hiermit Angestrebte sind unterschiedlich: Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Neue Steuerungsmodelle, (New) Public Management2 u.ä. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, wegzukommen von der an Geldbewegungen geknüpften bloßen Etat-Orientierung (was bewilligt und veranschlagt ist, wird auch ausgegeben) und das Verwaltungshandeln näher an ein Kostenbewusstsein (Erfassung des Ressourcenverbrauchs) und an ein Leistungsbewusstsein (Beachtung von Effizienzkriterien) heranzuführen.
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Bolsenkötter, H. (2001). Integrierte Rechnungslegung für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen. In: Edeling, T., Jann, W., Wagner, D., Reichard, C. (eds) Öffentliche Unternehmen. Schriftenreihe Interdisziplinäre Organisations- und Verwaltungsforschung, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97488-4_12
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