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Neue Ordnung in der Stadt: Die Profitorientierung sozialer Kontrolle

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Morphologie der Macht

Part of the book series: Reihe: Studien zur Inneren Sicherheit ((SZIS,volume 3))

Zusammenfassung

Im Politikfeld der sogenannten “Inneren Sicherheit” hat sich in den vergangenen zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine relativ deutliche Akzentverlagerung vollzogen. Während die Reformen der 70er und frühen 80er Jahre weitgehend auf eine Modernisierung der staatlichen Kontrollinstanzen sowie auf eine Novellierung des rechtlichen Regelungsinstrumentariums abzielten, rückt in jüngster Zeit speziell die Gemeinde als kriminal- und sicherheitspolitischer Aktionsraum in den Vordergrund. Durch eine koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlichster Behörden, Ämter, Institutionen sowie interessierter Bürger und einzelner Bevölkerungsgruppen sollen Kriminalität und Unsicherheit effizienter bekämpft und Präventionsmaßnahmen wirksamer eingeleitet werden. Insofern drängen diese gebündelten sicherheits- und kriminalpolitischen Aktivitäten auf kommunaler Ebene ins Zentrum der Analyse. Die Konzepte und Programme, die Akteure, die Arbeitsweisen, Instrumente und Strategien sowie die Folgen dieses Agierens werden jedoch selten zusammenhängend untersucht.

Take me to the station

Put me on a train

I’ve got no expectations

To ever pass through here again

(“No expectations”, Jagger/Richards 1968).

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Literatur

  1. Damit ist speziell die kontinuierliche Befugnis- und Zugriffserweiterung der Kontrollexekutive in den vergangenen 30 Jahren gemeint, die etwa in der zwischenzeitlich erfolgten Legalisierung der Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten ihren vorläufigen Höhepunkt findet. Im übrigen sind die Polizeibehörden jetzt ebenfalls befugt, geheimdienstliche Ermittlungsmethoden einzusetzen. Einen hervorragenden Überblick hierzu liefert Frehsee 1997 m.w.N. Doch auch dieser Stand ist Mitte 1998 längst überholt. Durch entsprechende Novellierungen des “Zollverwaltungsgesetzes” wie des “BGS-Gesetzes” wird den bundespolizeilichen Behörden das Recht zur “Schleierfahndung”, das etwa im Polizeigesetz des Landes Bayern bereits verankert ist, eingeräumt. Danach können an jedem Ort der Bundesrepublik ohne weitere Voraussetzungen Bürgerinnen kontrolliert und befragt werden. Im Zweifelsfall können sie durchsucht und erkennungsdienstlich behandelt werden. Damit macht der 35.000 Beamtinnen umfassende Bundesgrenzschutz einen entscheidenden Schritt in Richtung Bundespolizei. Der Ausbau zu einer solchen, mit den Länderpolizeien konkurrierenden Behörde, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Februar 1998 ausdrücklich untersagt (vgl. hierzu auch die Beiträge des Schwerpunktheftes ‘Bundesgrenzschutz’: Bürgerrechte & Polizei, Nr. 1/1994 — Cilip 47; übergreifend zur inneren Sicherheit: Frehsee 1999).

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  2. Auch in bezug auf dieses Phänomen bildet die Mainmetropole ein Musterbeispiel (vgl. “Wildwest am Main”, in: Der Spiegel 38/1997, S. 226 ff.).

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  3. Vgl. Ronneberger (1997, S. 49), der in diesem Zusammenhang Henri Lefèbvre zitiert: “Im Städtischen gibt es Alltagsleben, und dennoch wird die Alltäglichkeit aufgehoben”.

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  4. Auf welch gravierende Weise die Polizei dabei als Konstrukteur der Wirklichkeit auftreten kann, belegt etwa eine aktuelle Untersuchung über die statistische Aufbereitung der Drogenkriminalität sowie die “politische Ökonomie” der Drogenfahndung (vgl. Kreuzer/Stock 1996; 1998).

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  5. Dieser Begriff gründet sich auf Marx’ Analysen zum Umlauf des Kapitals: Zirkula-tionsprozeß, Produktionsprozeß, Umschlag, zirkulierendes Kapital, fixiertes Kapital, Zirkulationskosten, Zirkulationszeit und Arbeitszeit (vgl. Marx 1974, S. 512 ff). Ich danke Reinhard Kreissl, der mich auf diesen politökonomischen Kontroll-Zusammenhang aufmerksam gemacht hat (vgl. auch Kreissl 1998).

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  6. Einen hervorragenden Überblick hinsichtlich des Forschungsstands zum Komplex “Private Policing” in den Vereinigten Staaten liefert Nitz 1998.

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  7. Das Datenmaterial der dargestellten Tabellen, die sich im in einem separaten Tabellenanhang inklusive Tabellenverzeichnis befinden, basiert mit Ausnahme von Tabelle 3 auf der schriftlichen Befragung von 1.036 deutschen Sicherheitsunternehmen (geschichtete Zufallsstichprobe). Unter Berücksichtigung eines neutralen Ausfalls von 196 ergab sich eine Rücklaufquote von 36,9 Prozent (=310 beantwortete Fragebögen). Die Antworten beziehen sich gemäß Vorgabe auf den Stand der Unternehmen im Jahr 1993. In dem Sample sind solche Firmen, die laut eigener Werbung (“gelbe Seiten”) Streifendienste und/oder bewaffnete Dienste anbieten, überrepräsentiert, da diese Betriebe im Kernbereich der zentralen Forschungsfrage lagen.

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  8. Abzurufen unter: http://www.bdws.de (Stand: 04.081999); Prognose für das Jahr 2000. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die — im übrigen durchaus informative — Zeitschrift “DSD-Der Sicherheitsdienst”, die vom BDWS herausgegeben wird und im vierteljährlichen Turnus erscheint.

  9. Im Rahmen eines BKA-Workshops zur “Privatisierung von polizeilichen Aufgaben” am 26727.10.1995 fand der Geschäftsführer der mittlerweile ca. 2.200 Bedienstete umfassenden “BSG Bahn Schutz &Service GmbH”, Christian Krakow, sehr deutliche Worte zur Beschreibung der Beschäftigungssituation in der Sicherheitsbranche: “Es fängt schon mit den, ich möchte es in aller Deutlichkeit sagen, menschenverachtenden Lohntarifen des Bewachungsgewerbes an. Bei einem Stundenlohn von oft unter 10,00 DM kann der betreffende Mitarbeiter das Existenzminimum nur erreichen, wenn er 250 bis 300 Stunden im Monat leistet. Die Belastbarkeit, die man von einem so beanspruchten Menschen zu erwarten hat, braucht hier, glaube ich, nicht weiter diskutiert zu werden. Abgesehen davon werden Bestimmungen der Gewerbeordnung, Arbeitszeitverordnung, Arbeitsstättenverordnung, des Sozialversicherungsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes u.a. oft mit Füßen getreten. So gibt es ein ehemals von der Deutschen Bahn beauftragtes Unternehmen, dessen Geschäftsführer sich regelrecht damit gebrüstet hat, 20% seiner Mitarbeiter als sogenannte ‘Subunternehmer’ beschäftigt zu haben. Von den Tricks, mit denen die Forderung nach der IHK-geprüften Werkschutzfachkraft unterlaufen wird, könnte man einen eigenen Vortragsabend füllen” (Krakow 1996, S. 65).

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  10. Einen europaweiten Überblick über “Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste” liefert ein von leitenden Branchenvertretern herausgegebenes voluminöses Handbuch (vgl. Ottens/Olschok/Landrock 1999).

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  11. Zu diesem Komplex liegen inzwischen einige sehr detailreiche historische Untersuchungen vor. Vgl. etwa: Lüdtke 1982; Siemann 1985; Funk 1986 sowie den informativen Übersichtsartikel von Lehne 1993. Zur Restauration der deutschen Polizei von 1945 bis 1968 vgl. Werkentin 1984.

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  12. Dieses Faktum haben unsere Projektrecherchen klar ergeben. So erstellte etwa das im Auftrag der Frankfurter Stadtwerke im ÖPNV-Bereich tätige Sicherheitsunternehmen eine regelrechte “Disorder- bzw. Störerstatistik”, die jeweils vierteljährig an den Auftraggeber übermittelt wurde. Diese Datensammlung, die im übrigen auch den kommunalen Ordnungsinstanzen sowie kommunalpolitischen Gremien vorlag, enthielt nicht nur strafrechtliche Delikte oder Ordnungswidrigkeiten, sondern dokumentierte vor allem “Störungen” im Sinne des Hausrechts (s. dazu auch Diederichs 1992).

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  13. Häufig stützen sich diese Anzeigen auf § 123 StGB (“Hausfriedensbruch”).

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  14. Unter der Überschrift “‘Blaue’ erzielen Knöllchen-Rekord” berichtet die FR v. 19.8.1997, S. 17: “(...) Sie sind fleißig, die ‘Privaten’ der Hilfspolizei, das belegt die Statistik: Von den gut 790.000 Strafzetteln in Verkehrsangelegenheiten, die 1996 von der Abteilung ‘Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten’ im Ordnungsamt bearbeitet worden sind, stammen 380.000 von ihnen (...). Das sind 100.000 mehr, als die festangestellten städtischen Ordnungskräfte — die in den grünen Uniformen — ausgestellt haben. Etwa 130.000 Knöllchen gehen auf Anzeigen von Privatleuten zurück. (...)”. Auf den Vorwurf, daß die Privaten für jeden ausgestellten Strafzettel eine Kopfprämie erhielten, wird der zuständige Verwaltungsvertreter angeführt: “Die Stadt bezahle für die Dienste der Verleihfirma pauschal: rund 40 Mark pro Mann und Stunde, zusammengenommen rund 3,5 Millionen Mark im Jahr”.

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  15. Dazu paßt folgende Meldung: “(...), daß die Hamburger Innenbehörde Vorschläge der privaten Firma ‘Allgemeine Sicherheitsdienste’ (ASD) zum Thema ‘Sicherheit auf den Straßen’ prüfen läßt. Innensenator Hartmut Wrocklage (SPD) hatte das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten, nachdem er im vergangenen Jahr von der Bürgerschaft aufgefordert worden war, sich verstärkt des Themas anzunehmen. In dem Schreiben der Firma wird vorgeschlagen, öffentliche Straßen und Plätze an Geschäftsleute zu verpachten, die damit dort das Hausrecht bekommen sollten. Private Wachleute könnten das Hausrecht wahrnehmen und etwa Bettlern und ‘Störern’ den Zutritt verwehren. Absender der bereits zu Jahresbeginn abgeschickten Vorsachläge ist der frühere Innensenator Werner Hackmann (SPD). Dieser war wegen des Hamburger Polizeiskandals zurückgetreten — und wurde anschließend Geschäftsführer der ‘Allgemeinen Sicherheitsdienste’ (FR v. 6.5.1997, S. 1; Hervorhebung nicht im Original).

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  16. Wiederholt ist der 46 Einsatzkräfte umfassende Sicherheitsdienst der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) in die öffentliche Kritik geraten. Die Vorwürfe richten sich vor allem auf das Auftreten gegenüber Obdachlosen und (speziell) farbigen Migranten, das von “Brutalität” und “Ausländerfeindlichkeit” geprägt sein soll. Auch der zusätzlich engagierte private Ordnungsdienst, der in den unterirdischen Anlagen das Hausrecht der VGF durchsetzt, ist in der Vergangenheit in Verruf gekommen. So wurde Mitte der 90er Jahre beim damaligen Partner IHS (“Industrie- und Handelsschutz GmbH”) ein Betrug aufgedeckt, weil Mitarbeiter nicht-geleistete Arbeitsstunden im Wert von 150.000 Mark abgerechnet hatten. Darüber hinaus sollen Bedienstete dieser Firma nationalsozialistische Umgangstöne (“Heil Hitler”, “Herr Obersturmbannführer”) gepflegt haben (FR v.12.9.1998, S. 25).

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  17. Eine separate gesetzliche Grundlage im Hinblick auf die Aufgabenbereiche und Grenzen kommerzieller Sicherheitsdienstleistungen gibt es hierzulande nicht (ablehnend auch: Franz Schnekenburger: Brauchen wir ein “Sicherheitsgewer-begesetz”?, in: DSD — Der Sicherheitsdienst, Heft 1/99, S. 3 ff.). Es existieren lediglich der § 34a GewO, der die Gewerbeausübung unter einen Erlaubnisvorbehalt stellt sowie die vom Bundeswirtschaftsminister erlassene “Verordnung über das Bewachungsgewerbe”, die Befugnisse und Verpflichtungen bei der Gewerbeausübung festlegt. Mit dem sog. “Verbrechensbekämpfungsgesetz” von 1994 (BGBl I 1994, S. 3186) wurde in den § 34a GewO als weitere Voraussetzung der Erlaubis eingeführt, daß der Antragsteller durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er an einer Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften teilgenommen hat und mit ihnen vertraut ist (sog. “Unterrichtungsnachweis”). Die Einhaltung dieser Vorschrift wird aber von den Gewerbeaufsichtsbehörden in der Regel sehr großzügig überwacht. Daneben bestehen nur noch spezialgesetzliche Regelungen für besonders gefährdete Bereiche (z.B. Luftverkehr, Kernkraftwerke). Es hat zwar in den vergangenen Jahren auf landespolitischer wie bundespolitischer Ebene einige insbesondere von der SPD ausgehende Initiativen zur gesetzlichen Normierung des Sicherheitsgewerbes gegeben (s. etwa BT-Drucks. 13/3432); diese hatten jedoch keinen Erfolg. Sie sind vor allem an der relativ unbeweglichen Haltung des Bundesinnen- wie Bundeswirtschaftsministers gescheitert. Auch der für diesen Bereich der Politikformulierung wichtige Arbeitskreis II (“Innere Sicherheit”) der “Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren des Bundes und der Länder” hat sich 1996 wiederholt mit dem Thema “Private Sicherheitsdienste” beschäftigt. Im gleichen Jahr hat der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS) ein großangelegtes Symposium “Gesetzliche Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes?” durchgeführt, um die allgemeine rechtswissenschaftliche, politische und gewerbliche Stimmungslage zu testen (s. die Beiträge, in: DSD — Der Sicherheitsdienst, Heft 3/96). In juristischer Hinsicht ist vor allem die Frage umstritten, ob private Sicherheitsbedienstete im Wege der Durchsetzung des Hausrechts (sowohl des “privaten” als auch des “öffentlichen” Hausrechts) Gewalt anwenden dürfen (sog. “Notwehr-” bzw. “Gewaltfähigkeit” des Hausrechts; vgl. dazu sehr instruktiv: Schenkelberg, in FR Nr. 243 v. 18.10.1996). Darüber hinaus stellen sich zahlreiche weitere rechtliche Probleme, die sich insbesondere auch auf Fragen des Datenschutzes bei der Zusammenarbeit von Polizei und Privaten — speziell auf operativer Ebene — erstrecken. Ein weiterer, ganz gravierender Punkt stellt das sog. “moonlighting” dar (vgl. Cunningham u.a. 1990, S. 293 ff.), das sich etwa auf die sicherheitsdienstliche Nebentätigkeit von Polizeibeamten erstreckt, die selbstverständlich ihren exklusiven Daten- und Informationszugang für diese profitorientierten Dienstleistungen nutzen dürften.

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  18. Vgl. dazu die von Glavic 1995b und Ottens/Olschok/Landrock 1999 herausgegebenen, seitenstarken Handbücher sowie die eher kursorische Marktanalyse von Lützenkirchen/Nijenhuis 1998.

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  19. Hierzu zählen speziell die §§ 32, 34, 35 StGB (“Notwehr”, “Rechtfertigender Notstand” und “Entschuldigender Notstand”) sowie der § 127 StPO (“Vorläufige Festnahme”).

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  20. In Hessen etwa wird der mittlere Dienst im Polizeibereich durch schrittweise Überführung der Beamtinnen in den gehobenen Dienst abgeschafft.

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  21. In den USA sind in der Zeit von 1984 bis 1997 insgesamt 140 private Haftanstalten entstanden. Die beiden führenden Gefängnis-Aktiengesellschaften, die Wakkenhut Corrections Corp sowie die Corrections Corporation of America, konnten an der Börse für einige Euphorie sorgen, da die Anzahl privat betriebener Haftanstalten in den Jahren 1995 bis 1997 um 60 bis 70 Prozent anwuchs (FAZ v. 17.7.1998, S. 41).

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  22. So der Geschäftsführer eines im Frankfurter Bahnhofsviertel agierenden Sicherheitsunternehmens in einem Experteninterview am 22.7.1996.

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  23. Diesen Auftrag erfüllte zum Zeitpunkt der Datenerhebung 1994/95 die Sicherheitsfirma “Markus & Partner”. Die Vorgängerfirma “IHS” sorgte dagegen für ganz andere Pressemeldungen: Unter der Schlagzeile “Auftrag für Wachdienst: Wisser war nur der viertbeste Bieter. CDU spricht von ‘Begünstigung’/Stadtrat Wentz machte 1987 Urlaub in Wissers Schweizer Ferienhaus — ‘gegen Miete’” druckte die FR v. 19.3.1992: “Der Frankfurter Unternehmer Klaus Wisser, dessen private Wachmänner die Stadt seit 1. April 1991 beschäftigt, hatte bei der städtischen Ausschreibung des Auftrages nicht das günstigste Angebot abgegeben. Unter neun Bewerbern lag die Wisser-Firma ‘Industrie und Handelsschutz’ (IHS) an vierter Stelle. Ihr Stundenpreis für einen Wachmann betrug 32 Mark. Der günstigste Mitanbieter verlangte 28,05 Mark, der teuerste 38,50 Mark. (...) Sozialdemokrat Wisser gilt als Freund von Oberbürgermeister Andreas von Schöler und Planungsdezernent Martin Wentz (SPD). (...) Die CDU behauptet ohne Beweis, der Auftrag, die knapp 50 Wachmänner zu beschäftigen, sei direkt vom damaligen Personaldezernenten und heutigen OB von Schöler an die Stadtwerke ergangen. Vom Magistrat wird jeder Einfluß des SPD-Politikers bestritten. Den Ausschlag, Wisser zu beauftragen, obwohl er nicht das günstigste Angebot abgegeben habe, gab dieser Darstellung zufolge die Frankfurter Polizeiführung: Wissers Wachleute arbeiten schon mit gutem Erfolg in Berlin und Ludwigshafen. (...)”.

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  24. Diesen Auftrag erfüllte zumindest bis Mitte 1998 die Firma “S.O.S. Sicherheitsdienst”, dessen Geschäftsführer die hauseigene Firmenphilosophie folgendermaßen auf den Punkt bringt: “Wenn einer unserer Männer so desinteressiert rumliefe wie mancher Polizist, stünde dieser Mann sofort bei mir auf der Matte...” (Experteninterview v. 22.7.1996).

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  25. So der Geschäftsführer im o.g. Experteninterview.

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  26. So die Geschäftsführerin der Frankfurter Selbsthilfe-Einrichtung HWG (“Huren wehren sich gemeinsam”) in einem Expertinneninterview v. 19.7.1995.

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  27. Betrifft o.g. HWG-Interview.

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  28. So der Mitarbeiter einer im Frankfurter Bahnhofsviertel ansässigen Einrichtung der Drogenhilfe in einem Experteninterview am 18.8.1995.

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  29. Dies war bis Herbst 1998 der Fall. Als es jedoch zu finanziellen Unregelmäßigkeiten kam, wurde der Geschäftsführer seines Amtes enthoben und vom Dienst suspendiert.

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  30. Dieser Punkt wird weiter unten noch ausführlicher behandelt, da sich exemplarisch die Herausbildung eines kommunalen Ordnungsrechts nachweisen läßt, das unterhalb der Schwelle des Strafrechts gleichsam als städtische “Spezialgesetzge-bung” fungiert (vgl. Abschnitt 12.6.).

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  31. Das bedeutet “Service, Sicherheit und Sauberkeit”. Dieses Konzept wird weiter unten in Abschnitt 12.7. noch detaillierter erläutert, da es gleichsam einen exemplarischen bzw. idealtypischen Charakter hinsichtlich der zukünftigen Kontrollverhältnisse im gesamten Innenstadtraum aufweisen könnte.

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  32. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß sich das Gut “öffentliche Sicherheit” sowohl durch Nichtrivalität als auch durch Nichtausschließbarkeit auszeichnet: Es kann von vielen oder allen Konsumenten gleichzeitig genutzt werden; auch von jenen, die nicht dafür bezahlen oder bezahlen wollen. Im übrigen wird dieses Gut durch Zwangsabgaben (Steuern, diverse Beiträge) finanziert, für die bekanntlich vor allem die unteren und mittleren Einkommensgruppen herangezogen werden (vgl. Zinn 1998, S. 117).

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  33. Dieser kurze Erfahrungsbericht basiert auf den Gedächtnisprotokollen von zwei ehemaligen Vollzugskräften des Sicherheitsapparates, die nach dem Ausscheiden aus dem staatlichen Dienst in der zweiten Hälfte der 80er Jahre über einen Zeitraum von mehreren Jahren hauptberuflich bei einem Frankfurter Sicherheitsunternehmen im Bereich Geld- und Werttransporte tätig waren. Die mit Anführungszeichen markierten Textpassagen entsprechen wörtlichen Redewendungen.

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  34. Dazu paßt folgende Meldung der FR v. 25.10.1997, S. 17: Unter der Überschrift “Münzen drückten Auto in die Knie / Polizei stoppt Geldtransporter: um 740 Kilo überladen” heißt es u.a.: “Die Beamten winkten den Fahrer mit der Anhaltekelle aus dem Verkehr, weil der gepanzerte VW-Laster mit dem Heck der Asphalt-Straßendecke bedrohlich nahe kam. Die Annahme der Uniformierten, wonach das mit zwei bewaffneten Security-Männern besetzte Fahrzeug hoffnungslos überladen war, erwies sich als zutreffend.(...) Das Sicherheitspersonal der Frankfurter Firma wird wegen des Verstosses gegen die Straßenverkehrsordnung Bußgeldbescheide erhalten”.

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  35. Mit dieser Schlagzeile thematiserte der FOCUS Nr. 19/1996 die Sicherheitslage in der neuen deutschen Hauptstadt. Daß auch die Politiker dieser ganz besonderen Situation gerecht werden wollen, belegt etwa die Planung des dortigen Regierungsviertels, in der mittels Sperrzonen, Drahtverhauen und Tunnelgängen eine separierte Stadt in der Stadt vorgesehen ist. Insoweit zeichnet sich ein doppelseitiges Prinzip ab, das sich sowohl durch die Aussperrung der Regierten als auch durch die Einsperrung der Regierenden auszeichnet (vgl. Legnaro 1997, S. 278).

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  36. Die populistische Konstruktion der “Kriminalitätshochburg” Frankfurt am Main wurde etwa in der ARD-Sendung “Deutschland brutal” vom 24.6.1996 entsprechend in Szene gesetzt. Siehe in diesem Kontext auch die Berichterstattung im STERN Nr. 27/1996.

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  37. Trotz der hohen Kontrolldichte gilt nach wie vor: “Das Bahnhofsviertel ist das Zentrum der Rauschgiftkriminalität. Hier, etwa im Kaisersack, und in der City stärken Uniformierte das Sicherheitsgefühl” (FR v. 4.2.1997, S. 17). Die angrenzenden ehemaligen Arbeiter-Wohnquartiere wie Gutleut- und Gallusviertel, die heute einen Ausländeranteil von bis zu 60% aufweisen, werden immer stärker von diesem Kontrollszenario aufgesogen. Dagegen ist das wenige Meter entfernt liegende Bankenviertel kontrollräumlich durch die Zirkulation des Kapitals bestimmt und insoweit nach Geschäftsschluß totes Gelände.

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  38. So der persönliche Referent des seinerzeit amtierenden Oberbürgermeisters von Schoeler (zit.n. FR v. 4.3. 1992).

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  39. Zit.n. FR v. 5.3.1992.

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  40. So wird der Frankfurter Ordnungsdezernent Udo Corts (CDU) zitiert, in: FR v. 15.6.1996, S. 19.

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  41. Laut Kaufhaus-Direktor Ammerschläger sind dies etwa die sog. “Giftmischer auf der Zeil” (zit.n. FR v. 8.12. 1993, S. 21; siehe weiter oben). Ende Februar 1998 wurde von der FR (27.2.) eine “repräsentative ‘Frankfurter Bürgerbefragung 1997”‘ dokumentiert, die auf der ersten Seite des Lokalteils unter dem Titel “Angst vor Kriminalität und Ablehnung von Ausländern” erschien. Danach erstreckte sich die Erhebung auf “3.000 ausgewählte Frankfurter Bürger (...) darunter 900 Ausländer” (vgl. auch die Analyse der einschlägigen FR-Berichterstattung von: Kunz 1998).

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  42. Das sind in erster Linie sog. “Yuppies” (young urban professionals) und die “neuen” urbanen Mittelschichten.

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  43. Die Produzenten dieses “Sicherheitsgefühls” werden sowohl in der wissenschaftlichen als auch in der kontrollpolitischen Debatte sehr selten in den Blick genommen. Dabei wären speziell jene Vermittlungsprozesse zu untersuchen, die sich zwischen allgemeinem Sicherheitsgeruhl im öffentlichen Raum und dem Bereich sozialer Sicherheit entfalten. Denn dieser ‘Sicherheitssektor’ dürfte sich zuallererst in der Sicherheit des Arbeitsplatzes und der materiellen Lebensverhältnisse ausdrücken.

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  44. Vgl. dazu nur Wilson/Kelling 1996 sowie das Vorwort von Sack 1996; grundlegend zum Thema weiterhin Hess 1996; Kelling/Coles 1996; Steinert 1997; Brü-chert/ Steinert 1997; Hecker 1997 sowie die Beiträge zur New Yorker “Zero-Tolerance”-Politik, in: Ortner/Pilgram/Steinert 1998. Die Spiegel-Titelstory “Von New York lernen — die Großstädte im Kampf gegen die Kriminalität” (28/1997, S. 48 ff.) und der Nachfolge-Beitrag “Zuviel Macht für New Yorks Polizisten?” (Der Spiegel 29/1997, S. 126 ff.) greifen das Thema vor allem in populistischer Manier auf. Sämtliche weiteren großen Tages-, Wochenzeitungen und Magazine (z.B. Die Zeit, Die Woche, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Stern, Focus) haben den vermeintlichen Zusammenhang von Großstadt und Gewalt in der ersten Jahreshälfte 1997 auf facettenreiche Weise präsentiert. Siehe auch das Interview mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten W. Hoffmann: “Wir müssen uns überlegen, ob wir unsere Kräfte richtig einsetzen” (FR v. 19.7.1997, S. 18) und den Artikel “Ordnungsdezernent Udo Corts will mehr Hilfspolizisten auf Streife schicken. Neuer CDU-Chef macht Sicherheit zu einem Schwerpunktthema: Polizei soll Rücken freibekommen, und Sprayer sollen zahlen” (ebda.).

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  45. Vgl. dazu ‘Die Polizei’, Heft 2/1994 (Zitat: S. 26). In diesem Heft sind die Vorträge und Diskussionen eines Seminars für Führungskräfte der Polizei und des Sicherheitsgewerbes, das im Juni 1993 an der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup veranstaltet wurde, ausführlich dokumentiert. Einen sehr guten Überblick liefert auch Weichert 1995, S. 270 ff.

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  46. Die neuen Kooperationsformen von kommerziellen und staatlichen Kontrollinstanzen sind speziell vor dem Hintergrund der entwickelten Möglichkeiten technischer Steuerung und Überwachung auszuloten. Insofern kann durchaus von einem aufkommenden “kontroll-industriellen Komplex” gesprochen werden. Vgl. dazu die hervorragende Analyse von Nogala/Lindenberg 1997 sowie Lindenberg 1997. Hinzuzurechnen ist ein expandierender Sicherheitseifer, der, von kontrollpolitischer Seite initiiert, mitunter in Vigilantentum auszuarten droht (vgl. Hitzler 1997).

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  47. In welcher Weise sich die gesellschaftlichen Kontrollinstanzen der neuen Kommunikationsmedien bereits bemächtigt haben, zeigt folgende Meldung: Unter der Überschrift “Privat-Fahndungen im Internet beunruhigen die Datenschützer. Sicherheitsgewerbe schreibt international Suchaufrufe aus / Auch Polizeibehörden nutzen das digitale Netz” berichtet die FR v. 5.7.1997, S. 1: “Private Wach- und Sicherheitsdienste spielen Polizei im Internet. Detektive und sonstige Privat-’Ermitt-ler’ schreiben Personen, Ereignisse und Sachen zur öffentlichen Fahndung aus. Den Datenschützern verursacht das ‘großes Unbehagen’. (...) Die per Computer abrufbaren Angebotsseiten von EuSiS (Europäisches Sicherheits-Informationssystem; H.B.) enthalten auf dem Gebiet der Privatfahndung derzeit die Rubriken Betrug, Diebstahl, Entführung, Raub und Tötung. Hier können zahlende Kunden -in der Regel Detekteien — Daten und Bilder gesuchter Personen oder Gegenstände einrücken. (...) Die Polizei klickt sich indes schon länger durchs Datennetz. Der Berliner Fachjournalist Otto Diederichs ermittelte, daß etwa die Polizeien in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen das Internet für Fahndungsaufrufe nutzen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden ignoriert Bedenken der Datenschützer: Nach dem Anschlag auf die Osnabrücker Quebec-Kaserne im Sommer 1996 fahndete das BKA auf digitalen Wegen nach Zeugen und Tätern”.

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  48. Vgl. hierzu etwa den Artikel von Biedermann: “‘Video total’ bringt keine Sicherheit. Britisches System in Frankfurt abgelehnt” (FR v. 2.11.1995); weiterhin Levine “Das nimmermüde Auge. Wie Videokameras britische Innenstädte bewachen” (FR v. 25.2.1995).

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  49. Man könnte in diesem Zusammenhang auch von einem “second code” privatpolizeilicher Raumkontrolle ausgehen, der im Zusammenspiel mit polizeilicher “discretion” zu einer sehr praktischen wie lokaltypischen Philosophie der Überwachung städtischer Zonen führt.

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  50. Vgl. hierzu die folgenden Abschnitte 12.5. bis 12.7. Hinzuzurechnen sind darüber hinaus die ganz erheblich erweiterten Befugnisse und Maßnahmen des Bundesgrenzschutzes im Bereich des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens, die speziell durch die zahlreichen Novellierungen des Ausländer- und Asylrechts festgeschrieben wurden. Auf die offenbar nicht unwesentlich gestiegene Zahl der Übergriffe von Polizei und privaten Sicherheitsdiensten (insbesondere gegen Migranten) kann hier nicht ausführlich eingegangen werden (siehe dazu etwa: FR v. 6.6.1997: “Übergriffe der Polizei nehmen deutlich zu”; Bunte Hilfe Frankfurt (Hg.): Polizeigewalt und Justiz in Frankfurt. Dokumentation, Ffm, September 1995). Als Momentaufnahme sei folgende Meldung zitiert: “Die Entgleisungen des Bundesgrenzschutz-Chefs Udo Hansen bei einem Besuch von CDU-Landtags-Politikern am Flughafen stoßen auf scharfe Kritik. Hansen hatte den Widerstand von Flüchtlingen gegen Abschiebung als ‘Striptease’ mit ‘erstaunlicher schauspielerischer Begabung’ bezeichnet. Als ‘denunziatorisch und bodenlos zynisch’ wertete der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Römer, Lutz Sikorski, die Äußerungen des BGS-Leiters. (...) Öfter hätten Flüchtlinge berichtet, bei Abschiebungsversuchen ‘durch Beamte des BGS schwer mißhandelt’ worden zu sein. Da die Räume des BGS im Transitbereich für Nicht-Regierungsorganisationen nicht zugänglich seien, könnten Behauptungen über Gewalt von Abzuschiebenden genauso wenig überprüft werden wie Mißhandlungsvorwürfe gegen Beamte. (...)” (FR v. 24.7. 1998, S. 19; Hervorhebung im Original). Herauszustellen ist in diesem Kontext auch Bundesinnenminister Kanthers kontrollpopulistische “Aktion Sicherheitsnetz”, in dessen Rahmen BGS-Beamte als Streifenpolizisten im Zuge eines Modellversuchs in einer Reihe von Großstädten einzusetzen sind (FR v. 12.9.1997; 14.10.1997; 25.10.1997). In Nordrhein-Westfalen werden dagegen sog. “Ordnungspartnerschaften” favorisiert, die noch weit über das von Kanther vorgeschlagene Sicherheitsnetz hinausgehen (vgl. Kant/Pütter 1998).

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  51. Darunter fallen selbstverständlich auch städtische Betriebe und Verkehrsgesellschaften, die häufig in der Rechtsform einer GmbH auftreten.

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  52. Diese Einsatzform dürfte auch einen offensichtlichen monetären Hintergrund haben, da die Kosten für das Engagement eines privaten Sicherheitsdienstes als Betriebsausgaben in vollem Umfang steuerlich abgeschrieben werden können.

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  53. Ein gutes Beispiel hierfür liefern die sicherheitspolitischen Mobilisierungen im Hamburger Schanzenviertel, das aufgrund einer verschärften polizeilichen Kontrollstrategie in St. Georg zum sogenannten “Drogenbrennpunkt” geworden ist (FR v. 8.4.1998, S. 6; Der Spiegel 26/1997, S. 48: “Hasch, Koks und Anmache” lautete der Titel einer Reportage über den “links-alternativen Stadtteil”). Über interne und durchaus nicht erfolglose Widerstandsformen im Schanzenviertel gegen lokale Kontrollpolitiken und Gentrifizierungsversuche informieren die Beiträge von Sömnez 1998; Blechschmidt 1998 und Hauer/Peddinghaus 1998.

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  54. Bei hoheitlichen Aufgaben (z.B. Parkraumüberwachung) handelt es sich um eine spezifische Form von “Leiharbeit”, die u.a. durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt wird. Andernfalls wird zwischen Auftraggeber und Sicherheitsfirma ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen, aus dem der Sicherheitsbedienstete keinerlei Ansprüche arbeitsrechtlicher oder tarifrechtlicher Natur gegenüber dem Auftraggeber ableiten kann. Die entsprechenden Kosten, die die Verleihfirma dem Auftraggerber in Rechnung stellt, belaufen sich im Regelfall auf 30 bis 40 DM pro Arbeitskraft und Stunde. Dieser Tarif gilt auch für kommerzielle Ordnungsdienste im ÖPNV-Bereich.

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  55. Eine sehr aufschlußreiche Auflistung der höchst unterschiedlichen staatlichen wie kommerziellen Sicherheitskräfte — bezogen auf Frankfurter Zeil und Bahnhofsviertel — findet sich bei Behr 1998, S. 179–181. Als aktuellste Variante können die “roten Sheriffs” der Metropole gelten, die sich aus dem Kreis potentieller Sozialhilfeempfänger rekrutieren und für einen monatlichen Bruttolohn von DM 2.800 in der City sowie in angrenzenden Vierteln mit einem Handy ausgerüstet patrouillieren (vgl. Pieper 1998, S. 98). In diesem Kontrollrahmen geht es keineswegs nur um Kriminalprävention oder die Bekämpfung von Straßenkriminalität. Es geht auch um eine mitunter durchaus diffuse Aufrechterhaltung von “Sicherheit und Ordnung”, um eine Verhinderung von “disorder”. In vielen Fällen dürfte die einfache Devise lauten: “Präsenz zeigen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken”. Freilich kann diese kontrollräumliche “Überpräsenz” sehr rasch in das Gegenteil gefahrenträchtiger, weil hochgesicherter Räumlichkeit umschlagen. In diesem Fall würde die Forderung “mehr grün auf die Straße” tatsächlich ad absurdum geführt (sieh zu diesem Komplex auch Abschnitt 12.4.11. weiter oben).

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  56. In Frankreich ist das Thema “Jugendgewalt in den Vorstädten” längst Gegenstand der Sozialforschung (vgl. nur stellvertretend: Dubet 1997; Bourdieu et al. 1997). Auch in Deutschland hat dieses Phänomen inzwischen die Wissenschaft aufgeschreckt: “Die Katastrophe findet in den Randzonen der großen Städte statt”; Oberschlagzeile in der FR v. 27.5.1998, S. 9. Auch in Frankfurt wird ein “Verdrängungseffekt der Polizei-Präsenz am Bahnhof” zu Lasten Bockenheims diskutiert (FR v. 1.12.1997, S. 18). In diesem Artikel wird der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Rolf Menzer, mit dem Satz zitiert: “Es gibt einige Ausländer, die sich hier nur aufhalten, um Straftaten zu begehen”. Dagegen meint Wolfram Ritter, Leiter der Polizeidirektion Mitte: “Der Löwenanteil der Dealer wohnt im Stadtteil”.

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  57. Während sich das soziale Elend in den US-amerikanischen Metropolen vorwiegend in den “inner cities” konzentriert, sind es in Frankreich die Vorstädte der banlieue, die auch als ‘galère’ beschrieben werden (vgl. Dubet/Lapeyronnie 1994; Dubet 1997).

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  58. In einem Artikel mit der Oberschlagzeile “Städtische Ämter: ‘Die Zeil ist zu voll!’” wird der Leiter des Frankfurter Ordnungsamtes mit dem Satz zitiert: “‘Zeil aktiv’ protestiert auch dagegen, daß an Ständen für karitative Zwecke irgendwelcher Schrott veräußert wird” (FR v. 10.8.1998, S. 13).

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  59. Sie beginnen ihre Ausbildung grundsätzlich als Angestellte und können frühestens nach einem Jahr in das Beamtenverhältnis übernommen werden, wobei der mittlere Dienst in aller Regel bereits die Endstation darstellt. Gemessen an der dreijährigen Fachhochschul-Ausbildung der Landespolizei muß von einer absoluten Schmalspur-Schulung ausgegangen werden, die sich lediglich auf eine mindestens sechswöchige Unterrichtszeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche erstreckt (Ausbildungs-VO vom 11.1.1992, in: Hessisches Gesetz- und Verordnungsblatt I, S. 71).

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  60. Nach der “Verwaltungsvorschrift Hipo” vom 12.3.1992 (Hessischer Staatsanzeiger, S. 818) müssen die Zuständigkeitsbereiche der städtischen Sicherheitskräfte definiert sein. Eine entsprechende Auflistung der Kontrollaufgaben findet sich in der Bestellungsurkunde.

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  61. Unter der Schlagzeile “Für die Sicherheit darf der Etat überzogen werden. Personalaufstockung und Anlaufstelle am Kaisersack geplant / Grünen-Protest gegen Magistratsbeschluß” berichtet die FR v. 8.12.1997, S. 14: “Die Stadt stockt den Sicherheitsdienst des Ordnungsamtes von 70 auf 90 Mitarbeiter auf. Im Kaisersack am Hauptbahnhof soll ein zweiter ‘Stützpunkt’ nach dem Vorbild des Zeil-Pavillons geschaffen werden. (...) Menzer zog eine positive Bilanz der ‘Sicherheits-offensive’ 1997 auf der Zeil und in der Innenstadt. Von Januar bis Juni leisteten drei Doppelstreifen insgesamt 12000 Streifen-Stunden, davon entfielen 1500 auf die Präsenz im Zeil-Pavillon. Sie arbeiteten täglich in zwei Schichten zwischen 7 und 23.30 Uhr. Zwischen Januar und Juni wurden in 1300 Fällen städtische Sondernutzungs-Erlaubnisse kontrolliert. Der Ordnungsdienst erteilte 800 Platzverweise. Bürger, die sich weigerten, wurden in ‘Verbringungs-Gewahrsam’ genommen — das geschah in sechs Monaten 90mal. In nicht weniger als 31000 Fällen leisteten die Mitarbeiter Hilfe oder gaben Auskünfte, nicht zuletzt im Pavillon. 300 Strafverfahren wurden eingeleitet: 280 nach dem Ausländerrecht, 20 nach dem Betäubungsmittelgesetz (...)”. Allerdings klagt das Ordnungsamt über Rekrutierungsprobleme, da die verbleibenden knapp 20 Planstellen offenbar nicht besetzt werden können. SPD-Fraktionschef Frey moniert, daß es im ersten Vierteljahr 1998 auf der Zeil eine zu geringe Anzahl von Platzverweisen gegeben hätte. “Die 1997 groß angekündigten Kontrollen” hätten insoweit “längst nachgelassen” (FR v. 18.8.1998, S. 18).

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  62. Zitat und Zahlenmaterial in FR v. 24.6.1998, S. 24: “Nach der bisherigen städtischen Dienstanweisung muß der Sicherheitsdienst mindestens 30 Minuten abwarten, bis er einschreiten kann. (...) Jochen Meurers, Sprecher der Lobby für Wohnsitzlose und Arme, nannte das Vorgehen der Kommune ‘grundgesetzwidrig’. Erst recht verbiete sich eine Verschärfung. Wenn tatsächlich Betrunkene auf der Zeil Passanten attackierten, genüge das normale Polizeirecht, um gegen sie vorzugehen: ‘Es werden Gefahren definiert, die gar keine sind’. (...)”

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  63. Vgl. dazu aber die Ausführungen in Abschnitt 12.6.

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  64. Siehe dazu den Artikel in FR v. 4.8.1998, S. 17: “(...) Auf der Zeil, zwischen Haupt- und Konstablerwache, flanieren mehr Menschen als an vergleichbaren Tagen auf der Fifth Avenue oder den Champs-Elysées. (...)”.

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  65. Die Debatte wurde zunächst vom Ordnungsdezernenten Udo Corts (CDU) angestoßen, der dem Magistrat der Stadt Frankfurt einen entsprechenden Entwurf vorlegte. Die SPD versuchte mit einer verschärften Fassung zu kontern, bevor sie von Teilen der eigenen Partei wieder gebremst wurde. Bereits in den 80er Jahren kam es unter OB Wallmann zu Initiativen, eine sogenannte “Penner-Verordnung” zu erlassen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das rechtliche und kontrollpolitische Vorgehen — gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten — gegen “Asoziale” auf eine lange Tradition zurückblickt. So wurde etwa 1899 in München ein “Zigeunernachrichtendienst” eingerichtet, der systematisch Personalien und seit 1911 auch Fingerabdrücke von Zigeunern dokumentierte. Im nationalsozialistischen Staat kam es bereits 1933 zu zahlreichen Bettler-Razzien, wobei die größte Razzia Zehntausende von Menschen erfaßte. Vermeintliche Bettler und Landstreicher wurden in Arbeitshäuser oder Konzentrationslager eingeliefert, in denen man sie “zu geregelter Arbeit” anhalten wollte. Bei der Vorbereitung und Durchführung dieser noch unorganisierten Aktionsformen arbeiteten Polizei, Wohlfahrtsämter und die Institutionen der freien Wohlfahrtspflege zusammen (vgl. Jäger 1994 m.w.N.).

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  66. Der Wortlaut entspricht dem 2. Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung in modifizierter Fassung (‘Fassung II’), der bereits im September 1996 aktuell war. Nach deutlicher Kritik von institutioneller öffentlicher Seite (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Lobby e.V.) verschwand auch dieser Entwurf nach der Kommunalwahl im März 1997 zunächst in der Sicherheits- und Ordnungsschublade.

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  67. So Ordnungsdezernent Corts, zit. n. FR v. 15.6.1996, S. 19.

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  68. Nach Schätzungen der IG Bau Steine Erden arbeiten auf den Baustellen in und um Frankfurt mindestens 10.000 sogenannte “Illegale”. Seit 1991 ging die Zahl der legal vermittelten Tagelöhner um knapp 75 Prozent zurück (FR v. 22.8.1998, S. 22).

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  69. Tangiert sind insbesondere Art. 2 I, Art. 3 I sowie Art. 11 I GG. Gemäß Art. 11 II, Art. 73 Nr. 3 und 71 GG ist die Kompetenz zur Regelung von Aufenthaltsverboten und längeren Platzverweisen dem Bundesgesetzgeber vorbehalten. Im übrigen, und dies ist hier ganz entscheidend, handelt es sich beim Betteln und beim Alkoholkonsum eben nicht um Verhaltensweisen, von denen typischerweise Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Insoweit mangelt es aber an der für Gefahrenabwehrverordnungen erforderlichen abstrakten Gefahr (vgl. dazu Hecker 1997a, S. 55 ff.; sehr einschlägig auch Stolleis/Kohl 1990; Beschluß des VGH Mannheim v. 29.4.1983 – 1 S 1/83, NJW 1984, S. 507; Entscheidung des VG Hannover — 10 A 5588 und 5589 / 96, in: FR v. 9.7.1997, S. 1; Entscheidung des baden-württembergischen VGH, in: FR v. 1.8.1998, S. 20). Auch gegenwärtig werden vom Ordnungsamt der Stadt Frankfurt/M. massenhaft Verwarnungsgelder gegen Personen erhoben, die sich — etwa am Abgang zur B-Ebene an der Hauptwache — niederlassen und Alkohol außerhalb der genehmigten Freischankflächen verzehren (§§ 56, 57 OWiG).

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  70. Diese Rubrizierung bezieht sich auf die bislang vierte und mit Abstand schärfste Version einer Gefahrenabwehrverordnung, die am 1.7.1998 als geheimes Papier von Ordnungsdezernent Corts (CDU) den Kirchen zu vertraulicher Vorberatung übergeben wurde. Aus Kirchenkreisen wurde dieser Entwurf sodann dem Geschäftsführer der Grünen im Römer, Lutz Sikorski, zugespielt, der ihn postwendend der Öffentlichkeit präsentierte (FR v. 7.7.1998, S. 23: Oberschlagzeile “Das ist neu erfundenes Frankfurter Landrecht”).

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  71. So Ordnungsdezernent Coïts (CDU) in einem Interview mit der FR v. 11.7.1998, S. 22: Oberschlagzeile “Eine Hochzeitsgesellschaft vor dem Römer darf trinken”. Siehe auch die Berichte in der FR v. 8.7.1998, S. 19 und 20 sowie FAZ v. 8.7.1998, S. 49: Oberschlagzeile “SPD gibt Gefahrenabwehrverordnung keine Chance”. Unterschlagzeile “Streb-Hesse: Frankfurt ist nicht Singapur / Grüne: CDU will soziale Randgruppen ausgrenzen”.

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  72. So äußert etwa Uwe Günzler, leitender Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks, in einem Gespräch mit zwei Vertreterinnen der Lobby e.V. den Verdacht, daß es bei der neuen Gefahrenabwehrverordnung gar nicht um saubere Verhältnisse in der Innenstadt gehe, sondern um die Demonstration von politischer Handlungsfähigkeit: “(...) Dann wählt uns aber auch, denn wir sind die, die etwas tun. Das ist Popularitätsheischerei. Es geht um Wählerstimmen” (in: Lobster 9/98, S. 8; Zeitschrift der “Lobby für Wohnsitzlose und Arme e.V.”).

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  73. Diese Neuorganisation des BGS in Richtung auf eine Bundespolizeibehörde geht nach Lange nicht auf den Zusammenbruch der DDR zurück, sondern war “bereits 1988 von den involvierten Akteursgruppen einschließlich der Polizeigewerkschaften weitgehend ausgehandelt worden” (1998, S. 204). Die deutsch-deutsche Vereinigung habe diesen Prozeß allenfalls beschleunigt.

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  74. Auf den — insbesondere seit 1990 forcierten — schrittweisen Ausbau des Bundesgrenzschutzes zu einer dem FBI nicht sehr entfernten bundespolizeilichen Einsatztruppe kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Eine umfassende wissenschaftliche Expertise, die dem gesellschaftlichen Stellenwert dieser Entwicklung gerecht zu werden versucht, lag bis Herbst 1998 offensichtlich nicht vor. Vgl. zum Thema aber: Hecker 1998: “Kanthers langer Arm” (m.w.N.); Kant/Pütter 1998: “Sicherheit und Ordnung in den Städten”; Beilage der taz Nr. 30 v. 18/19.4.1998: “Der neue eiserne Vorhang”; Der Spiegel 25/1998: “Fahndung mit dem Schleier” (S. 22 ff.); Der Spiegel 27/1998: “Land der Grenzer” (S. 22 ff.); Süddeutsche Zeitung v. 26.6.1998: “Beschluß des Bundestages / BGS erhält mehr Befugnisse / Kontrollen künftig auch ohne konkreten Verdacht erlaubt” (S. 6); FR v. 14.10.1997: “Grenzschützer sollen mit Polizei aufstreife gehen / Frankfurt will am Pilotprojekt teilnehmen / Kanther dafür” (S. 17).

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  75. So sprach die BSG vom 1.1. bis 1.3.1997 auf den drei Berliner Bahnhöfen Zoo, Hauptbahnhof und Lichtenberg insgesamt 22.751 Bahnhofsverweise und 363 Bahnhofsverbote aus (Eick 1997, S. 8).

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  76. Laut Information des Geschäftsführers der BSG Bahnschutz GmbH, Christian Krakow, lag das Hauptproblem der engagierten gewerblichen Sicherheitsdienste darin, daß das Personal weitgehend unkontrolliert agierte und die vertraglich vereinbarten Regelungen nicht eingehalten wurden (Ausbildung, Leistung, Personalstärke). Im übrigen seien hinreichende Sicherheitsstandards durch das vorherrschende Lohn- und Preisdumping auf dem Sicherheitsmarkt weder zu erwarten noch zu erbringen (vgl. auch Krakow 1996). Die Ausbildung des BSG-Personals beinhaltet nach dem “Seminar für Sicherheitsfachkräfte im Verkehrswesen” (Gesamtdauer 320 Stunden) folgende Bereiche: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Unfallverhütung/Verhalten im Gleisbereich, Sicherheit am Bahnsteig, Maßnahmen bei Brandgefahren, Automatenwartung und -bedienung, Kommunikation/Fernmeldetechnik, Fahrplaninformationen, Ticketinformationen, Fundsachen, Angewandte Psychologie, Kommunikation, Konfliktbewältigung/ Verhaltenstraining, Grundlegende Rechtskunde, Bürgerliches Recht, Strafrecht/ Strafverfahrensrecht, Erste Hilfe, Grundlagen der Selbstverteidigung, Sicherungsdienstkunde, Abschlußprüfung gemäß Prüfungsordnung.

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  77. Siehe hierzu etwa die ausgezeichnete WDR-Reportage “Lauscher an der Wand” von Ulrich Stoll (ausgestrahlt in 3 SAT am 13.7.1998 sowie in der ARD zu einem etwas früheren Zeitpunkt), die auch weitere Beispiele für die technisch fortgeschrittene Überwachungspraxis in Deutschland dokumentiert. Der Geschäftsbereich Personenbahnhöfe der Deutschen Bahn AG plante bis Ende 1999 die Errichtung von vierzig stationären 3-S-Zentralen, die permanent von kommerziellen Sicherheitsbediensteten sowie BGS-Beamten besetzt sein werden (vgl. Ronne-berger 1998, S. 23; Ronneberger/Lanz/Jahn 1999, S. 144 ff.).

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  78. So ein leitender Sicherheitsbediensteter der Deutschen Bahn AG in einem Experteninterview des Jahres 1997.

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  79. Allein im Jahr 1998 wurden von der Deutschen Bahn AG, bezogen auf den Großraumbereich des Frankfurter Hauptbahnhofs, 4.000 Hausverbote ausgesprochen, so daß ganz offensichtlich nach dem Motto gehandelt wird: “Wer nichts macht, bei dem tummeln sich die Kriminellen” (Oberschlagzeile und Artikel, in: FR v. 23.7.1999, S. 23). Insofern setzt sich der Trend zur Videoüberwachung strategischer Orte und Plätze innerhalb des Stadtraumes konsequent fort. Im übrigen werden die Sicherheitskäfte des BSG auch zur Kontrolle der Fahrausweise im Frankfurter S-Bahn-Betrieb eingesetzt.

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  80. Diese höchst interessanten Informationen sind dem Ausstellungskatalog “Renaissance der Bahnhöfe. Die Stadt im 21. Jahrhundert”, hrsgg. v. Bund Deutscher Architekten BDA, Deutsche Bahn AG, Förderverein Deutsches Architekturzentrum DAZ (Braunschweig/Wiesbaden 1996: Vieweg), entnommen. Eine kritische Kommentierung dieser Bestrebungen findet sich bei Sälzer 1998; Jahn u.a. 1997; Lanz u.a. 1998; Ronneberger 1998, S. 20: “New Urban Entertainment Center: Die Bahn AG als Stadtentwicklerin”.

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  81. In: Sindlingen, Schwanheim, Zeilsheim, Goldstein, Sossenheim, Griesheim, Nied, Fechenheim, Nieder-Eschbach, Oberrad, Bergen-Enkheim.

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  82. Folgende Themen wurden 1998 abgehandelt: (1) Auswertung des Abschlußbe-richts des Heroinversuchs in der Schweiz; (2) Auswertung des Crack-Street-Pro-jekts (besonderes Projekt zur Betreuung crackabhängiger Jugendlicher); (3) Vernetzung der Drogenhilfe und Jugendhilfe; (4) Auswertung der Frankfurter Kriminalstatistik 1997; (5) Vorstellung der aktuellen und zukünftigen Arbeit des europäischen Vereins ECDP (European Cities on Drug Policy); (6) Vernetzung Drogenhilfe und Schulen; (7) Entwicklung im Bereich neue Drogen; (8) Auswertung der aktuellen Situation von Konsumräumen / Modifikation des Konzepts von Konsumräumen; (9) Vorstellung der ersten Zwischenergebnisse des Projekts “Evaluation der Frankfurter Drogenhilfe”; (10) Vortrag “Broken-Windows-Theorie”; (11) “Lageskizze” Ecstasy; (12) Hilfemaßnahmen und Therapie für Kokainabhängige; (13) Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (Codein); (14) Präventionskonzept des Drogenreferats; (15) Umstrukturierung Jugendamt (nach: Präventionsrat Stadt Frankfurt am Main, Geschäftsbericht 1998).

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  83. Es wurden 1998 folgende Themen behandelt: (1) Struktur und Abläufe in den Regionalräten; (2) Sachstandsbericht zur offenen Drogenszene; (3) Kriminalitätslage im Bereich Zeil, Dornbusch; (4) Gemeinsame Arbeitsgruppe ausländische Intensivtäter (GAI); (5) Sicherheit in den öffentlichen Verkehrsmitteln; (6) Sicherheitslage im Bereich Hauptwache / Konstablerwache; (7) Hamburger Modell “Notruf- Handy”; (8) Präventionshelfer; (9) Illegale jugendliche Marokkaner; (10) Belästigungen im Bereich Käthe-Kollwitz-Schule (Quelle: s.o.).

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  84. Es wurden 1998 folgende Themen behandelt: (1) Arbeit der Regionalräte; (2) Zeitnahe Reaktion der Justizbehörden auf Straftaten von Jugendlichen; (3) Soziale Betreuung und Unterbringung nordafrikanischer Kinder; (4) Straffalligkeit von Kindern; (5) Integrationshelfer an Frankfurter Schulen; (6) Probleme der Beschäftigung von Jugendlichen (Quelle: s.o.). Anmerkung zu Thema (4): Da Kinder nach dem Gesetz nicht strafmündig sind, ist eine solche begriffliche Umschreibung offenkundiger Unsinn.

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  85. Unter den behandelten Themen des übergeordneten Präventionsrates befanden sich 1998 etwa: (1) Stärkere Einbindung des schulischen Bereichs im Facharbeitskreis “Jugend und Prävention”; (2) Aktionstage “Kinderschutz” der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz am 03704.07.1998; (3) Darstellung des Vereins “Bürger und Polizei für mehr Sicherheit” (Quelle: s.o.).

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  86. Das sind: Kindergärten, Schulen, Jugendamt, Sozialstationen (Allgemeiner Sozialdienst), Sport- und Badeamt, Polizei, Vereine, Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände, interessierte Bürgerinnen, Wohnungsbaugesellschaften, Vertreterinnen) von Geschäften, Parteien etc.

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  87. Frehsee (1999, S. 17) kennzeichnet das Modell als “die Initiierung ämterübergreifender Kooperationen, Sicherheitspartnerschaften, variantenreiche Aktivitäten von deliktsbezogenen und tätergruppenorientierten Projekten. Das Konzept ist gerichtet auf eine Vernetzung kommunaler Kapazitäten und Kompetenzen, auf die Mobilisierung der Mitwirkungsbereitschaft und Selbstorganisation der Bürger”. Seiner Ansicht zufolge hat kommunale Kriminalprävention “den fatalen Effekt, daß Jugendarbeit nicht mehr um der Jugendlichen willen betrieben wird, sondern um die ordentlichen Bürger davor zu bewahren, daß Jugendliche ihnen mit Kriminalität zur Last fallen”.(...) So wie es nie genug Gesundheit gibt, wird es nie genung Sicherheit geben” (ebda., S. 20).

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  88. Welche Bedeutung gerade dem Thema “Jugendkriminalität” in der lokalen öffentlichen Auseinandersetzung eingeräumt wird, zeigt etwa eine 15-teilige Serie, die die Frankfurter Rundschau in den Monaten April/Mai 1999 abdruckte. So schreibt Volker Mazassek im Einleitungsartikel vom 13.4.1999: “Kriminalität ist stets ein dankbares Feld politischer Profilierung. Doch die aktuelle Debatte wurde nicht grundlos vom Zaun gebrochen. Ein Bewußtseinswandel macht sich bemerkbar, der sich gegen die alten, ‘liberalen’ Konzepte und die ‘weiche Welle’ richtet.(...) In der jüngsten Frankfurter Bürgerbefragung rangiert Kriminalität nach wie vor auf Platz eins der Probleme.(...) Gut 40 Prozent der Jugendlichen furchten sich vor Kriminalität. Kein Wunder: Junge Straftäter suchen sich meist etwa gleichaltrige Opfer.(...) Jugendkriminaliät weist gegenüber der Delinquenz Erwachsener gravierende Besonderheiten auf.

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  89. Siehe zum Gesamtkomplex: Kooperationsvertrag: Sicherheitsdienste sind jetzt Partner der Frankfurter Polizei, in: DSD-Der Sicherheitsdienst, Heft 3/99, S. 9 f.

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  90. Im Rahmen unserer Recherchen zum DFG-Forschungsprojekt “Wahrnehmung von Sicherheits- und Ordnungsfunktionen im öffentlichen Bereich durch private Sicherheitsdienste” (Al 217/3–1: Okt. 1993 bis März 1996) wurden uns (übrigens von polizeilicher Seite) einige Fälle geschildert, die die Weitergabe von Informationen aus polizeilichen Datensammlungen an kommerzielle Sicherheitsbedienstete betrafen. Im Jahre 1998 wurde z.B. in Kassel ein Fall bekannt, in dem der Sicherheitsdienst eines Kaufhauses mit personenbezogenen Daten aus dem Polizeicomputer versorgt wurde.

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  91. Man denke in diesem Zusammenhang auch an den polizeilichen Belagerungszustand, der im Bereich der Frankfurter Innenstadt regelmäßig dann ausgelöst wird, wenn irgendein besonderes Ereignis im Zusammenhang mit “Kurden” befürchtet wird oder eingetreten ist.

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  92. Vgl. Jones/Newburn 1998, S. 255 ff. Das ist halböffentlicher Raum, der sich zumeist im Besitz von öffentlichen Institutionen (Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verkehrsbetriebe, städtische Gesellschaften etc.) befindet. Die betreffenden Institutionen üben in diesen Räumen in aller Regel auch das Hausrecht aus.

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  93. Dieses Phänomen erscheint bei Jones/Newburn (1998, S. 268 f.) als “policing devision of labour” und bei South (1988, S. 150) als “devision of policing labour”.

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  94. Zu erwähnen ist in diesem Kontext auch die weit fortgeschrittene Form der Video-Überwachung (CCTV), die in zahlreichen britischen Innenstädten praktiziert wird (vgl. Jones/Newburn 1998, S. 62, 195 ff.; Taylor 1999, S. 121, 217).

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  95. In diesem Sinn ist policing als “multidimensionales Konzept” (vgl. Jones/Newburn 1998, S. 200 ff.) oder auch als Technik einer “new surveillance” (vgl. G.T. Marx 1988, S. 206 ff.; Meares/Kahan 1999; Forst/Manning 1999; Crowther/Campling 2000) einzuordnen.

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  96. Es ist in diesem Zusammenhang auch noch näher zu prüfen, welche Form des Gewaltmonopols hier eigentlich gemeint ist. Ganz offensichtlich handelt es sich zuallererst um die polizeiliche Form des Gewaltmonopols, die dann noch von der militärischen sowie strafenden Form des Gewaltmonopols zu unterscheiden ist. In den westlichen Demokratien aktueller Prägung liegt der Ideal-Zustand eines gewaltfrei erzielten inneren Friedens jedoch immer noch weit entfernt (vgl. Brü-chert/Steinert 1998), so daß von einer Abschaffung der Gewalttätigkeit im bürgerlichen Staat keine Rede sein kann. “Gewalt” spielt in den verschiedenen gesellschaftlichen Zusammenhängen eine sehr widersprüchliche, mitunter hochgradig ideologisch aufgeladene Rolle (vgl. Steinert 1998a).

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Beste, H. (2000). Neue Ordnung in der Stadt: Die Profitorientierung sozialer Kontrolle. In: Morphologie der Macht. Reihe: Studien zur Inneren Sicherheit, vol 3. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97474-7_13

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