Zusammenfassung
Die Besprechung der bestehenden Probleme, die Motivierung für Hilfe, die Information und Beratung zur Hilfe zur Erziehung und die gemeinsame Erarbeitung von konkreten Zielen, die durch Hilfe zur Erziehung erreicht werden sollen (vgl. Kapitel 5), all das sind Aushandlungsprozesse. Sie sind dem bisubjektiven Charakter (Müller, 1993, S. 49) der Hilfe zur Erziehung geschuldet. Der Erziehungshilfeprozeß kann nicht als Aktion beschrieben werden, die sich auf ein „Objekt Klient” richtet, sondern nur als Interaktion zwischen Subjekten, dem helfenden und demjenigen Subjekt, das im Rahmen der Interaktion bereit ist, sich selber zu helfen.
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Weiterführende Literatur
Janssen, K./Knipper, K/Legemann, M./Rheinhard, W.: Hilfeplan — prozeßhafte Gestaltung von Erziehungshilfen. Vieselbach/Erfurt 1993
Jordan, E./Schrapper, Ch./: Hilfeplanung und Betroffenenbeteiligung. Soziale Praxis, Heft 15. Münster 1994
Müller, B.: Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit. Freiburgi.B. 1993
Schefold, W./Glinka, H.-J./Neuberger, Ch./Tielemann, F.: Hilfeplan verfahren und Elternbeteiligung. Arbeitshilfe Heft 50. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.)Frankfurt a. M. 1998
Späth, K.: Der Hilfeplan im Spannungsfeld zwischen Bevormundung und Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern. In: Unsere Jugend 4/1992, S. 149
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Seithe, M. (2001). Der Aushandlungsprozeß als Grundlage des Hilfeplanes. In: Praxisfeld: Hilfe zur Erziehung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97469-3_9
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