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Part of the book series: Junge Demokratien ((JUNGD,volume 2))

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Zusammenfassung

Ugandas Geschichte war seit der Kolonialzeit bestimmt durch die ungleiche politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der verschiedenen Landesteile. Während sich im Süden des Landes seit dem 14. Jahrhundert Königreiche mit staatsähnlichen Strukturen, einer differenzierten hierarchischen Gesellschaftsordnung und entwickeltem Ackerbau etablieren konnten (Bugan-da, Bunyoro, Toro, Ankole, Busoga), gab es im Norden weitgehend egalitär strukturierte und mehrheitlich nomadische Bevölkerungsgruppen. Die britische Kolonialmacht verstärkte diese Unterschiede noch, indem sie sich in der Verwaltung der südlichen Königreiche bediente und vor allem die Buganda-Monarchie mit Privilegien ausstattete, während die nördlichen Bevölkerungsgruppen (Iteso, Acholi, Langi) in der Armee eingesetzt wurden. Diese Unterschiede wurden durch die konkurrierende protestantische und katholische Missionstätigkeit in den südlichen Landesteilen ergänzt und akzentuiert.

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Literatur

  1. Vgl. für die politische Entwicklung seit den fünfziger Jahren Nuscheier (1978), Karugire (1980), Kokole/Mazrui (1988) und Mutibwa (1992).

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  2. 21 von 82 Sitzen, hinzu kamen neun ernannte Abgeordnete; 1962 konnte sich die UPC-KY-Koalition auf eine Mehrheit von 67 (43+24) gegenüber 24 Mandaten der DP stützen. Die Buganda-Abgeordneten waren nicht von der Bevölkerung in freien Wahlen, sondern vom bugandischen Parlament (lukiiko) ernannt worden.

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  3. Nach vorherrschender Meinung (Omara-Otunnu 1987: 48ff; Nsibambi 1994a: 100) begann die Machtergreifung der Militärs mit der Rebellion 1964, als Obote korporatisti-sche Interessen erfüllte, und keinerlei Sanktionen gegen die Rädelsführer ergriff. Mutib-wa (1992: 64) bezeichnet die Phase von 1966 bis 1971 als quasi-military government.

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  4. Vgl. zur Amtszeit Amins Omara-Otunnu (1987) und Decalo (1989). Amin und dem Terror seines State Research Bureau fielen mindestens 250.000 Ugander zum Opfer.

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  5. Vgl. die Ausführungen von Tandon (1994), einem der Beteiligten in Moshi.

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  6. Freilich waren nicht CP und UPM, sondern primär die DP betrogen worden. Die UPM hätte in fairen Wahlen kaum wesentlich besser abgeschnitten.

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  7. Daß es lediglich die berühmten 27 ‘historicals’ um Museveni waren, die in den Busch gingen, ist ein gründlich gepflegter Gründungsmythos des NRM-Regimes. Daneben nahmen auch in der Heimatprovinz Amins, im West Nile, zwei militärische Rebellengruppen den Kampf auf. In Buganda agierten neben dem NRM noch zwei weitere Gruppierungen.

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  8. Die historische Aufarbeitung dieser Jahre bleibt geprägt von der Tatsache, daß die ‘Sieger’ immer noch herrschen und das ‘Unrechtsregime’ Obotes als hauptsächliche Legitimation ihrer Machtergreifung diente. Für kontrastierende Einschätzungen vgl. einerseits Mutibwa (1992), 133 andererseits Decalo (1990), 190; für eine vermittelnde Position Omara-Otunnu (1987), 160ff und Schubert (1995).

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  9. Und beteiligten sich in diesem Rahmen auch an Offensiven gegen die NRA, vgl. Schubert (1995), 230.

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  10. So Brett (1995), 141, unter Verweis auf das Commonwealth Secretariat in London. Zur Wahlbeobachtung vgl. auch Bwengye (1985), 198ff und Weyel (1994b), 136.

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  11. Die K.A.S. selbst wollte einen solchen Druck (wenig überraschend) nicht bestätigen, Gespräch mit A.Bossert, Kampala, 17.8.1994.

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  12. Auch die Sowjetunion, Indien und Nordkorea, die Militärhilfe leisteten, wiesen die amerikanische Kritik als Einmischung zurück (Prunier 1994b: 146).

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  13. Kritiker Musevenis haben wiederholt daraufhingewiesen, daß der “taktische” Abschluß des Nairobi-Abkommens die Legitimierung seiner gewaltsamen Machtergreifung genauso zerstörte wie das spätere Bekenntnis zum broad-based government. Seine Verteidiger hingegen behaupten, “that the peace pact was a trap for the NRM/NRA “ (Mutibwa 1992: 174).

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  14. Das 10-Punkte-Programm ist abgedruckt in Museveni (1992).

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  15. Der Keinparteistaat war in Ghana diskutiert worden, als dort die Militärs 1977 über eine neue Verfassung berieten (vgl. Owusu 1979).Oberall dort, wo Militärs den Prozeß der Redemokratisierung kontrollierten, hatten sie versucht, die Parteienaktivitäten zu regulieren, entweder durch Verbot von Parteien, die Schaffung einer Einheitspartei oder die Beschränkung ihrer Zahl (vgl. Reyntjens 1980).

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  16. “In the light of the continued operation of rights to freedom of association and assembly under the 1967 constitution, it might be suggested the NRM lacks interest in limits to the exercise of executive power” (Regan 1995: 166).

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  17. Punkt 3 des 10-Punkte-Programms. Yash Tandon (1987: 91), deutete bereits ein Jahr nach der Machtergreifung des NRM auf diese Gefahr hin: “The danger is that those who will not participate, or are not allowed to participate, in this process are likely to be damned as ‘responsible’for their own woes, for ‘holding themselves out’, and therefore ‘answerable’ to the state for what might be alleged as their ‘dissident’ or ‘criminal’ activities. The final outcome cannot be very different from the days ofObote when he refused to dialogue with ‘bandits’, because his government, he claimed, had been ‘elected’ by the people.”

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  18. Der von Museveni protegierte Interimspräsident Godfrey Binaisa hatte in einer Rede zwei Monate vor seiner Entlassung im März 1980 vorgeschlagen, Wahlen abzuhalten, bei denen lediglich Individuen unter dem UNLF-Banner und nicht als Mitglieder politischer Parteien antreten durften. In Worten, die sich fast wörtlich im 10-Punkte-Programm wiederfinden, behauptete er, daß nur so die Politik von Religion, Sektierertum, Rivalität und Haß vermieden und stattdessen eine Politik des Konsens garantiert werden könne. Tatsächlich stand sicherlich auch bei ihm der Gedanke im Hintergrund, daß er als Parteiloser bei Wahlen andernfalls keine Chancen gehabt hätte. Vgl. hierzu Mutibwa (1992), 134ff.

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  19. Vgl. Regan (1995: 160) und Nabudere (1994: 14): “Paradoxically therefore the NRM exists because the political parties exist to give it legitimacy while at the same time it exists because it condemns them and restricts their options so that the NRM may exist as a ‘non-partisan’ broad-based movement. “

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  20. So S.Kayunga (CBR, Kampala), Gespräch mit dem Verfasser, 15.8.1994.

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  21. Oberhalb der Dorfebene behielten die chiefs nach wie vor eine wichtige Position.

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  22. Insgesamt wurden 210 der 278 Abgeordneten gewählt: Neben 168 Distriktvertreter, 34 Frauen (eine pro Distrikt), 5, bzw. 3 Verteter von Jugendorganisationen und Gewerkschaften traten 68 nominierte Mitglieder (38 Buschkämpfer, 10 NRA und 20 personal nominees).

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  23. Africa Confidential vermerkte: “By holding these elections at short notice, Museveni has kept a promise but effectively changed nothing. “(17.3.1989).

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  24. Vgl. Kasfir (1991: 261): “Even with the ban on party identification, a long campaign might have permitted the older politicians to revive their networks and raise enough money to defeat the younger, less well known, and less well connected leaders of the NRM.”

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  25. Sie hatten schließlich, wie sich bei den Wahlen 1980 zeigte, auch die zehnjährige Phase des völligen Verbots von 1969–79 relativ unbeschadet überlebt.

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  26. Auf den Bürgerkrieg im Norden kann hier nicht eingegangen werden. Bis 1992 waren die verschiedenen militärischen Rebellenbewegungen im Norden besiegt. Obwohl die Armee auf wahrscheinlich fast 100.000 Mann angewachsen war, konnte aber auch in den folgenden Jahren der Norden nie vollständig befriedet werden. Die Operationen der Armee, der zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, und die die Hälfte des Staatshaushalts verschlangen, beschäftigten zwar internationale NRO, kaum aber die im Süden operierende nationale Presse.

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  27. Zahlreiche Parlamentarier beklagten freilich, daß die Regierung ihnen nicht die Möglichkeit gegeben hätte, eine so zentrale Frage mit den Wählern zu diskutieren. Ein NRC-Abgeordneter legte aus sein Protest sein gerade kurz zuvor bei den NRC-Wahlen gewonnenes Mandat nieder. “Here again was an issue too fragile and politically explosive to permit widespread involvement of the people” (Kasfir 1991: 274).

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  28. Etwa in der Formulierung der vorgegebenen Leitfragen, vgl. Furley/Katalikawe (1997), 250undMujaju(1994),2.

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  29. Vgl. etwa den Workshop des Centre for Basic Research (Oloka-Onyango/Tindifa 1991). Vor diesem Hintergrund blieb auch fraglich, inwiefern der Verfassungsgebungsprozeß tatsächlich “by means of a national discourse, will contribute to the formation of a genuine national and civil society” (hater 1995:171).

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  30. “Each country’s circumstances should dictate what form of democratic expression should be used. There should be control of the top leadership by the population; there must be regular elections; leaders must submit themselves to elections and be thrown out if they are rejected by the electorate. As long as that is happening, I think there will be democracy and accountability, although the exact form this democracy assumes is a different matter. (..) We must have elections and democratic practices which ensure against sectarianism and opportunism. If you campaign on a sectarian platform, you shouldbe automatically disqualified.”(Rede vom 13.5.1990, in Museveni 1992: 193ff).

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  31. Norbert Mao (NOCEM, inzwischen Parlamentsabgeordneter) am 27.9.1994 im Gespräch mit dem Verfasser. “In den Busch gehen” ist das ugandische Synonym für die Anzettelung eines militärischen Widerstandes.

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  32. Die Auszahlung der zweiten Tranche im Mai 1988 war an diese Abwertung und Einsetzung eines monitoring committee gebunden, vgl. Mugyenyi (1991), 72.

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  33. 1990 war Libyen mit einem Kredit über US-$ 130 Mio. noch größter bilateraler Geber.

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  34. Im April 1989 löste eine ESAF des IWF den Kredit von 1987 ab.

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  35. Tatsächlich wurde im Dezember 1991 die Auszahlung eines Weltbank- und eines britischen Kredits ausgesetzt. IWF-Chef Michel Camdessus zeigte sich hingegen im August “highly impressed” von der Performanz der ugandischen Regierung (New Vision 17.8.1991) und gab im November die dritte Tranche des ESAF-Kredits frei. Vor allem in der Einschätzung der Militärausgaben bestanden zwischen IWF und Weltbank offenkundige Unterschiede.

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  36. Im Gegenteil wurde die Arbeit der Verfassungskommission von verschiedenen Gebern großzügig unterstützt. Allein die USA monierte bereits im Mai 1991 das langsame Tempo der Kommission, Information der US-Botschaft Kampala, 26.9.1994.

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  37. Daneben gab es eher technische Konditionalitäten (Liberalisierung der Importe, Abschaffung des Industrielizenzsystems von 1969, verstärkte Anstrengungen zur Anhebung der Steuereinnahmen), die hier nicht interessieren sollen.

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  38. Nachfolgend wurde eine Institution geschaffen, die sich mit der Bearbeitung der Anträge und Rückgabe des Eigentums befaßte. 1991 wurde mit der Uganda Investment Authority zusätzlich eine spezielle Behörde geschaffen.

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  39. Bei den Interviews in Uganda ließen sich weder auf Geber-, noch auf NRM-Seite, noch im Demobilisierungssekretariat Anhaltspunkte für solche politischen Hintergedanken entdecken. Außerdem gehörte Uganda nicht zur Gruppe jener Länder, wo die Armee aktiv in laufende Demokratisierungsprozesse eingegriffen hatte. Das Militär hatte diesen Prozeß in Uganda selbst eingeleitet.

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  40. Vgl. New Vision 21.2.1992 und Africa Confidential 3.4.1992. Dort wird besonders auch der Druck der USA betont, die im Januar 1992 Premierminister George Adyebo bei seinem Besuch in Washington deutlich gewarnt hätten, “that failure to push ahead with constitutional reform would jeopardise aid flows to Uganda, in the same way aid to Kenya was suspended last year” (Africa Confidential 3.4.1992). Letzlich blieb Deutschland neben Schweden der einzige Geber, der im Jahr 1992 effektive Mittelkürzungen vornahm.

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  41. Dies wurde dem Verf. von einem Kabinettsmitglied bestätigt (Gespräch in Kampala 27.9.1994).

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  42. Laut N.Olsen (US-Botschaft, Gespräch am 26.9.1994, Kampala) waren sich alle Geber über diese beiden Bedingungen einig. Dänemark als einer der wichtigsten Geber hatte sich bereits im Verlauf der Regierungsverhandlungen Ende April öffentlich über den schleppenden Fortgang des Demokratisierungsprozesses besorgt gezeigt (New Vision 1.5.1992).

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  43. Information von N.Olsen (US-Botschaft).

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  44. Im Gegensatz zu Mair (1996) wird hier davon ausgegangen, daß sich die Gegenüberstellung zehn Jahre nach dem Machtwechsel in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten läßt.

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  45. Museveni war als politischer Akteur nicht “neuer” als Ssemogerere. Die durch die politischen Erziehungskurse verbreitete Idee, die Parteien seien schuld am Niedergang Ugandas, kann sicherlich nicht für die DP gelten.

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  46. Selbstverständlich existierten eine ganze Reihe militärischer Splittergruppen weiter, die im August 1992 einen letzten gescheiterten Versuch zur Koordinierung ihrer Aktivitäten unternommen hatten (vgl. The Monitor 7.8.1992). Die politischen Gruppen distanzierten sich freilich von Personen wie William Omaria oder Otai, auch wenn letzterer seine Bewegung inzwischen umbenannt hatte in Forum for Multi-Party Democracy in Uganda.

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  47. Vgl. die Rede von Kategaya im März 1993, demzufolge es keinerlei direkten Einfluß auf die Wahl des politischen Systems gegeben habe, vgl. New Vision 25.3.1993.

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  48. “However, this much may be said with some confidence: Uganda’s economic reforms in the 1980s and 1990s were imposed upon it mostly from outside by international financial institutions” (Hansen/Twaddle 1995: 137). So auch Brett (1994), 53 und die Diskussion um die Charakterisierung Ugandas als international bantustan zwischen Himbara/ Sultan (1995) und Doornbos (1996).

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  49. So das ceterum censeo aller in Uganda befragten externen Akteure.

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  50. RCs bestanden weiter. Aber sie standen nicht mehr im Mittelpunkt des Demokratisierungsprogramms, das sich nun auf die Verfassungsgebung konzentrierte.

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  51. Die These, daß Museveni die Parteien primär durch seine massive öffentliche Anti-Parteien-Rhetorik zum Leben erweckt hätte, kann nicht überzeugen und wird auch durch den zeitlichen Ablauf der Ereignisse nicht gedeckt.

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  52. Noch in seiner Rede am 26.1.1991 zum fünften Jahrestag der Machtergreifung war von einer gewählten Versammlung nicht die Rede (vgl. Museveni 1992: 99).

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  53. Selbstverständlich durften sie sich dabei vom Verfassungsentwurf lösen.

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  54. Vgl. zur kulturellen und politischen Bedeutung dieser Wiedereinrichtung der Königtümer Weyel (1994a), Nsibambi (1994b) und Doornbos/Mwesigye (1994).

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  55. Mamdani (1994) zufolge besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen diesem deal und der UPC-KY-Allianz der sechziger Jahre. Der NRM habe sich von einem revolutionären Anwalt der Massen in einen Sprecher “tribaler Anliegen” verwandelt. Ebyaffe sei eine Art Opium für das Volk, um das entwicklungspolitische Scheitern des RC-Systems zu kaschieren.

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  56. Föderalismus und ebyaffe verschmolzen zunehmend zu einem einzigen Anliegen, da die Forderung nach politischen Kompetenzen für den kabaka auf diese Weise mit einem national und international akzeptablen Begriff umschrieben werden konnte.

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  57. Außerdem wurde, wie vorher im NRC, ein bedeutendes Kontingent von 74 Delegierten nicht direkt gewählt. Für eine Zusammenfassung der Diskussionen vgl. Weekly Topic 23.4.1993.

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  58. Der Versuch des UPC, das Parteienverbot unter Verweis auf die Verfassung von 1967 durch den Obersten Gerichtshof aufheben zu lassen, scheiterte. Museveni hatte im übrigen vor der Entscheidung deutlich gemacht, daß er die Parteien gesetzlich ganz verbieten werde, sollte der Gerichtshof das Parteienverbot für die Wahlkampfphase tatsächlich aufheben. Vgl. die Regierungszeitung New Vision 19.12.1993, in der Museveni mit der kriegerischen Bemerkung zitiert wurde: 7 didn’t fight to bring back that rubbish. If parties were good, why did Uganda shed so much blood?’

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  59. Vgl. auch das CC-Mitglied Ssempebwa (1994: 142): “The Commission envisaged the Movement to be a situation of full political party activities in which even new civil organisations would spring up and take root thereby changing the composition and balance of social forces. The only restriction on freedom would be that against parties openly presenting or supporting candidates at the Presidential and Parliamentary election in 1994.”

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  60. Für die Einschätzung der CA-Wahlen vgl. Geist (1994) und Kasfir (1994).

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  61. The Monitor (19.12.1994) kommentierte: “If there is one thing Uganda has contributed to African politics, it is the culture of extension — extending the life of the government and parliament. “ Museveni hatte in einer am 18.11. erfolgten weiteren Regierungsumbildung weitere “Dissidenten” entlassen, so vor allem den Föderalisten A. Mayanja. Neuer Premier wurde mit Kintu Musoke ein NRM-loyaler Baganda, mit Vizepräsidentin Spe-cioza Kazibwe aus Busoga gelang Museveni ein strategischer Schachzug in einer umkämpften Region. Von den Mehrparteienberurworten verblieb nur noch DP-Chef Ssemo-gerere im Kabinett, bis zu seiner Demission am 13.6.1995.

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  62. Bei der Befragung der Verfassungskommission hatten aber 97% der bugandischen Eingaben eine föderale Verfassung gefordert.

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  63. Für kontrastierende Einschätzungen dieser Dezentralisierungsprogramms vgl. einerseits Molt (1996), 18 und Lingnau (1997), andererseits Mair (1996), 53.

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  64. Als Minimalkompromiß wurde schließlich in der Endredaktion der Verfassung ein Art. 178 beschlossen, der verschiedenen Distrikten (die Distrikte Bugandas werden in Abs. 3 ausdrücklich genannt) die Möglichkeit zur kulturellen und entwicklungspolitischen Kooperation und zur Einrichtung gemeinsamer Gremien bietet.

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  65. Auch das genaue Verhältnis zwischen dem bestehenden NRM und dem Movement-System unter der neuen Verfassung wurde nicht geklärt. Zugleich wurde aber die Inkraftsetzung eines Einparteisystems verfassungsrechtlich verboten, d.h. implizit ließ sich erschließen, daß das Movement ohne Parteien nicht verfassungsgemäß funktionieren kann. Erst zum Jahresende 1996 wurde im neuen Parlament mit der Beratung eines National Resistance Movement Bill begonnen, in dem Aufgaben und Struktur des Movements genauer geklärt werden sollten. Hinsichtlich der Parteien, deren Existenzrecht verfassungsrechtlich garantiert wird (Art. 72) war die Verfassung sehr restriktiv und legte eine Reihe von Bedingungen fest, die die Frage aufwerfen, worin sich eine Partei, die all diese Kriterien erfüllt, noch vom movement unterscheidet.

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  66. In diese Richtung ging das Otafiire-Rukutana-amendment, das aber zugunsten des später beschlossenen Mbabazi-amendment zurückgewiesen wurde.

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  67. Später umbenannt in IPFC (Inter Political Forces Cooperation).

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  68. So auch The Monitor 23.2.1996 “The NRM today is no longer a united front or broad-based administration. Its claim to be a multi-ideological political arrangement has suffered farther, because the IPC which groups all the major political groups and a few minor ones, on the surface now looks more like a united front. “

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  69. Insbesondere blieb unklar, wie die Armee, deren Oberkommandierender Museveni seit 1981 war, auf einen demokratischen Machtwechsel reagieren würde.

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  70. Christopher sagte: “President Museveni has been a force for stability in Uganda. He is presiding over a strong movement for democracy there. We also admire what he is trying to do for the economic reform of the country” (zit. nach The Star 20.5.1993). Chalker offenbarte am 27.5. in London, Uganda sei ihr “model of good governance” (zit. nach The Monitor 25.6.1993).

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  71. Dem Monitor (19.4.1994) zufolge erwirkten die Geber auch die Verlegung der Wahlen, ohne die die beschlossenen Maßnahmen keine Wirkung gezeigt hätten.

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  72. Wie nicht anders zu erwarten, wurden Verstöße gegen den Geist der Vereinbarung (RC-Propaganda zugunsten bestimmter Kandidaten; Verbot der NOCEM-Wahlerziehung) nicht geahndet.

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  73. “Nobody had much faith in the then UNDP representative, it was the chief technical advisor (Robert Henderson) who saved the situation” (N.Olsen, US-Botschaft, im Gespräch mit dem Verfasser 26.9.1994).

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  74. Dies ist die Version des Monitor vom 21.9.1994, wo es auch heißt, die Geber hätten mit einem Stop ihrer finanziellen Unterstützung gedroht. Chairman Wapakhabulo dementierte dies öffentlich und meinte, einige Geber hätten im Gegenteil suggeriert, im NRC eine Verlängerung der CA über den 12.12.1994 hinaus zu erwirken (vgl. New Vision 29.9.1994), eine geschickte Art, den offensichtlich zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden Zeitplan der Regierung (die Verlängerung erfolgte am 8.12.) als Wunsch der Gebergemeinschaft darzustellen. Die dänische Botschaft bestätigte hingegen dem Verfasser (14.9.1994), daß die Geber über das langsame Tempo der Beratungen sehr besorgt waren.

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  75. Sserwanga Langa etwa kritisierte: “They are our friends, but it is with much shame that I say their document is embarassing. Because even if we wanted to support their position we shall be seen as agents of American imperialism and yet Uganda still wants the Mo-vement. (...) Now we wanted to go for the Amama Mbabazi amendment (which provided for the Movement system to continue for the next five years). Why couldn’t they have the patience to wait?” (zit. The Monitor 17.5.1995).

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  76. Die Regierung hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Anfrage gestellt; die Geber planten US-$ 7 Mio. ein für ein vorhersehbares Gesamtbudget von 15–20 Mio. (je nachdem, ob wie von den Gebern gewünscht, beide Wahlen an einem Tag, oder aber nacheinander abgehalten würden).

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  77. Vgl. die Äußerungen des dänischen Botschafters Schjerbeck und des britischen Botschafters Clay vom 29.9.1995, abgedruckt in The Monitor 6.10716.10.1995. Clay verglich dabei die mchaka-mchaka-Kurse mit der Indoktrination einer Diktatur. Für die Äußerungen von US-Botschafter Southwick vgl. The Monitor 18.10.1995.

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  78. Information Auswärtiges Amt.

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  79. Im Verlauf des Jahres 1997 kam es dann nicht nur zu weiterer Kritik an der Militärpolitik, sondern erstmals auch zu Kürzungen der bilateralen Mittel.

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  80. Vgl. für entsprechende Aufrufe der Londoner Exilgruppen vom Okt. 1992, Januar 1993 New African (May 1993), für weitere öffentliche Appelle vom Dezember 1994 und Januar 1995 The Monitor 13.3.1995.

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  81. Vermittelt über die Foundation for African Development (F. A.D.).

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  82. Information von S. Kayunga (Gespräch am 15.8.1994, Kampala)

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  83. Am 21.6.1991 hatte UPC seinen Boykott in einem Brief an Odoki bekanntgegeben, abgedruckt in Weekly Topic 26.6.1991. Der britische High Comissioner Cullimore hatte daraufhin versucht, die Haltung Ogwals zu korrigieren.

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  84. Vertrauliche Mitteilung eines Kabinettsmitglieds, Kampala 28.9.1994.

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  85. Im Gespräch mit dem Verf., Kampala 11.9.1994

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  86. 1995 rechtfertigte US-Botschafter Southwick das Abgehen von der bisherigen Linie mit den Worten: “It was not predictable that things would turn out the way they have” (Monitor 18.10.1995). Der Monitor widersprach: “It was always clear right from 1986 that everything the NRMdid in PRACTICE was to entrench itself When Museveni spoke of democracy, it meant digging itself in as a monolithic system using democratic forms -elections and a new constitution. The United States and other western countries [...] not only watched all this, but endorsed it as a homegrown version of ‘african democracy’. Up to late 1993, when the CA statute which outlawed campaigning on a party platform the Americans said they didn’t see anything undemocratic with those proceedings. Then the West drum up a large operation to monitor, and to endorse, the CA elections. The fairness of the voting itself, was thus made to legitimise the fundamentally undemocratic basis on which that election was run. The attempts by the Movementalists in the CA to constitutionalise a monopoly therefore didn’t start a few weeks ago, it was the culmination of a nine-year-process” (17.5.1995).

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  87. Auch der wegen seiner unkritischen Haltung von der Opposition gerügte britische Botschafter Cullimore (1994) war davon ganz selbstverständlich ausgegangen.

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  88. Vgl. auch Molt (1996: 28): “Das auf indirekten Wahlen aufbauende System der ugandischen RCs hätte möglicherweise zur Herausbildung einer — unabhängig von der Exekutive demokratisch legitimierten — kontrollierenden Gegenmacht rühren und den Versuch eines eigenen Wegs afrikanisch demokratischer Strukturen darstellen können, aber dieser Weg wurde wohl gerade deshalb zunächst gekappt und dann zugunsten eines ‘neopatri-monialen’ plebiszitären Cäsarismus abgebrochen.”

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  89. Dies wäre z.B. Lingnau (1997) entgegenzuhalten, die den Vorbildcharakter der ugandischen Dezentralisierung betont. Anders als in der Mehrparteienfrage wurde im Föderalismus/Dezentralisierung-Streit von der CA eine definitive Entscheidung gefallt und diese Frage nicht fünfjährig stattfindenden Referenden überlassen. Hier war von den Gebern überhaupt kein weiterer politischer Druck zu erwarten.

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  90. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ließe sich aufzählen: Die Bestellung der Armee gemeinsam mit dem NRC zum Verfassungsgeber (1989), die Auflösung des Verfassungsministeriums (1991), der Versuch, die Verfassung im NRC zu verabschieden (1992), die Möglichkeit zu Referenden vor, während und nach der CA (1993). Wiederholt hat Museveni in Interviews beiläufig geäußert, er “könne nicht alle Details der Verfassung (oder des Verfassungsentwurfs) kennen”. Als der kenianische Oppositionspolitiker Kibaki vor den Wahlen 1992 Museveni um Rat nachsuchte, fragte ihn dieser: “Kontrollierst Du die Armee, die Polizei, die local chiefs?”

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Hartmann, C. (1999). Uganda. In: Externe Faktoren im Demokratisierungsprozeß. Junge Demokratien, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97429-7_7

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