Zusammenfassung
Trotz der strukturellen Hindernisse aufgrund der Heterogenität der Mitgliedstaaten trieben die europapolitischen Akteure die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips im Gemeinschaftsgefüge voran. Eine konkrete Chance hierfür bot sich, nachdem der Europäische Rat auf seiner Tagung am 25./26. Juni 1990 in Dublin gemäß der Initiative von Bundeskanzler Kohl und Präsident Mitterrand die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Politischen Union nach Art. 236 EWG-Vertrag beschlossen hatte. Sie sollte parallel zur bereits geplanten Regierungskonferenz zur Errichtung einer Wirtscharts- und Währungsunion im Dezember 1990 eröffnet werden.183 Eine Vielzahl von Vorschlägen für eine europäische Subsidiaritätsregelung stammt bereits aus den späten achtziger Jahren seit der Unterzeichnung der EEA. Sie sind damit entweder Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem Erreichten oder des anhaltenden Reformwillens innerhalb der Gemeinschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei sowohl auf den intensiven Bemühungen der deutschen Länder als auch auf den späteren Initiativen der Gemeinschaftsorgane Kommission und Parlament. Der innerdeutsche „Kampf“ für eine gemeinschaftsweite Subsidiaritätsklausel wird dabei ausführlich betrachtet, da er die Instrumentalisierungsfähigkeit des Begriffs verdeutlicht, die sich auf europäischer Ebene später ebenfalls offenbart hat. Außerdem sind die Anstrengungen der Länder in ihrer Funktion als Distributor des Subsidiaritätsgedankens über verschiedene Regionalorganisationen für das europaweite Bekanntwerden des Prinzips relevant.
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© 1998 Leske + Budrich, Opladen
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Hilz, W. (1998). Vorschläge zur Verankerung des Subsidiaritätsprinzips auf europäischer Ebene im Vorfeld der Regierungskonferenzen. In: Subsidiaritätsprinzip und EU-Gemeinschaftsordnung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97427-3_3
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