Zusammenfassung
Ethos als praktizierter „Runder Tisch“ stellt eine Garantie der gerechten Regulierung von Ansprüchen in einem Staat dar, die nicht auf dem Bestimmtheitsprinzip, nicht auf öffentlicher Rechtsmacht und vorerst nicht auf Institutionalisierung basiert. Diese drei Konstituenten des gerechten Staats (vgl. Höffe, 1987, S. 428ff.) wurden als Wirklichkeitsbedingungen der Gerechtigkeit, die auf eine positive Rechts- und Staatsordnung hinausläuft, bezeichnet. Ethos bedarf ihrer vorerst nicht, denn es geht ihnen als Praxis der Balancierung der Verpflichtungsaspekte in allen beruflichen, unterrichtlichen und erzieherischen Situationen voran. Die Gewalt, die es anwendet, ist sanft. Man kann jemanden nur an den „Runden Tisch“ bitten, und man kann vorerst nur vermeiden, direkt oder indirekt zu verbieten, daß jemand daran teilnimmt. Direkt verbieten heißt, Hierarchien in ein soziales Gebilde einbeziehen, Ausschlüsse vornehmen und Konflikte über den Köpfen der Betroffenen lösen. Indirekt verbieten heißt, Probleme so verwischen, daß die Lösung gar nicht erst notwendig erscheint und niemand es wagt, die Stimme zu erheben.
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© 1998 Leske + Budrich, Opladen
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Oser, F. (1998). Staat und Ethos. In: Ethos — die Vermenschlichung des Erfolgs. Reihe Schule und Gesellschaft, vol 16. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97398-6_14
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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