Zusammenfassung
Ist ein Angeklagter nach Ansicht des Gerichts schuldig, so ist damit noch nicht gesagt, wie die Richter dann das Verfahren zum Abschluß bringen. Fast alle Strafbestimmungen setzen nämlich nur einen Strafrahmen fest, nicht eine genau bestimmte Strafe. Und selbst dieser Strafrahmen läßt mehr richterlichen Entscheidungsspielraum zu, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Das gesetzliche Verbot der Körperverletzung z.B. lautet:
„Wer vorsätzlich einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird wegen Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 223 Abs.1 StGB).
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© 1997 Leske + Budrich, Opladen
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Lüthke, A., Müller, I. (1997). Strafen und Maßnahmen bei erwachsenen Straftätern. In: Strafjustiz für Nicht-Juristen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97384-9_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1849-6
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