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Zur Kompetitivität der Wahlen in Nicaragua, El Salvador und Guatemala

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Wahlen und Antiregimekriege in Zentralamerika

Part of the book series: Politische Organisation und Repräsentation in Amerika ((POURIA,volume 6))

  • 48 Accesses

Zusammenfassung

Die Wahl ist eine Technik der Bildung von Körperschaften bzw. zur Bestellung von Personen in einem Amt, die statt anderer Techniken (Bestellung kraft Erbfolge, kraft Amtes, kraft Ernennung etc.) angewandt werden kann, ohne notwendigerweise einen demokratischen Gehalt zu haben (vgl. Nohlen 1978: 18; 1990: 17). Die Tatsache, daß Wahlen sich nicht unwesentlich unterscheiden, je nachdem, ob sie in demokratischen, autoritären oder totalitären Regimen abgehalten werden, macht eine Klassifikation von Wahlen notwendig. In der Wahlforschung setzte sich gegen Ende der 70er Jahre die Unterscheidung zwischen kompetitiven, semi-kompetitiven und nicht-kompetitiven Wahlen gegenüber der einst vorherrschenden Dichotomie von Wahlen und Scheinwahlen durch (vgl. Hermet/ Rose/ Rouquié 1978; Nohlen 1978) und behauptete sich auch gegenüber alternativen Klassifikationsbemühungen1. Seitdem wird der Begriff der kompetitiven Wahlen — analog zu inhaltlich ähnlichen Bezeichnungen wie „freie“, „klassische“, “genuine” oder „demokratische“ Wahlen — oft verwandt, aber selten hinreichend definiert. Eine Begriffsbestimmung erscheint daher vonnöten.

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Literatur

  1. So etwa die Unterscheidung zwischen competitive elections, dominant-party-elections, candidate-choice-elections und acclamatory elections (vgl. Harrop/ Miller 1987: 4).

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  2. In diesem Sinne verwendet auch noch Kirkpatrick (1981: 329) den Begriff; sie bezeichnet als kompetitive Wahlen “…. elections in which opposition and criticsm of government and governors are permitted and alternative leaders compete for office, under conditions offree speech, press, and assembly on matters concerning public policy”. Die Kompetitivitst von Wahlen erachtet sie als eines von vier Definitionsmerkmalen demokratischer Wahlen, die da lauten: periodische Wahlen, kompetitive Wahlen, einschließende (allgemeine) Wahlen und defmitive Wahlen, deren Ergebnis maßgeblich die parteiliche Zusammensetzung der Regierung bestimmt.

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  3. Auf den Unterschied zwischen nicht-kompetitiven und semi-kompetitiven Wahlen muB an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, da er für die Studie keine nennenswerte Rolle spielt.

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  4. In sozialistischen Einparteisystemen ist allenfalls der innerparteiliche Wettbewerb von Interesse, auf den das hier dargelegte Konzept der Kompetitivität nicht abhebt.

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  5. Vgl. etwa die Richtlinien, welche die International Human Rights Law Group (1984) oder auch The African-American-Institute (1993) für die internationale Wahlbeobachtung erstellt haben.

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  6. Neben Nohlen (1990: 19) siehe etwa auch Mackenzie (1958: 4), Butler et al. (1981: 3), Harrop/ Miller (1987: 6 f.), Özbudun (1987: 393).

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  7. Nicaragua verfügte bislang über zehn Landesverfassungen, konkret die Verfassungen von 1838, 1858, 1893, 1905, 1911, 1939, 1948, 1950, 1974 und schließlich von 1987, die 1995 in wesentlichen Teilen reformiert wurde. Die Verfassungen bis einschließlich 1950 sind enthalten in: Alvarez Lejarua (1958). Die Verfassung von 1974 ist abgedruckt in: La Gaceta, Diario Oficial, 24.4.1974, und die Verfassung von 1987 in: La Gaceta, Diario Oficial, 7.1.1987. Zur Verfassungsgeschichte in Nicaragua siehe: López Mejía (1963), Godoy Reyes (1976), Chamorro Mora (1987) und Fuchs (1988).

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  8. Das allgemeine Männerwahlrecht wurde bereits 1893 eingeführt. Nachdem die Verfassungen von 1939, 1948 und 1950 die Einführung des Frauenwahlrechts bereits an eine qualifizierte Mehrheit in der Legislative gebunden hatten, durften bei den Wahlen von 1957 erstmals Frauen wählen. Das direkte Wahlrecht besteht in Nicaragua seit 1893, wurde jedoch durch die Übergangsbestimmungen der Verfassungen von 1939 und 1948 zeitweise ausgehebelt. Das geheime Wahlrecht wurde ebenfalls 1893 eingeruhrt, mit dem Wahlgesetz von 1910 jedoch wieder abgeschafft und erst 1962 erneut in der Verfassung verankert.

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  9. Einführend zur politischen Entwicklung Nicaraguas im 19. Jahrhundert siehe: Collado Herrera (1988, 1988a). 11 Neben dem PC nun auch der PL sowie mitunter konservative und liberale Faktionen, hervorgegangen aus dem parteiinternen Machtgerangel um die jeweiligen Präsidentschaftskandidaturen.

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  10. Im Jahre 1924 meint “Regierungspartei” die konservative Faktion um Präsident Bartolomé Martinez, die mit den Liberalen ein Wahlbündnis gegen die konservative Faktion um Emiliano Chamorro eingegangen war.

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  11. Um klare Mehrheitsverhältnisse zu schaffen, verwehrten die USA freilich kleinen Parteien, wie dem Partido Conservador Republicano und dem Partido Liberal Republicano, die juristische Anerkennung und damit die Wahlteilnahme (Vargas 1989: 100). Zu den Wahlen in dieser Phase siehe auch: Kamman (1968), Dodd (1975), Torres-Rivas (1984) sowie die offiziellen Berichte des Consejo Nacional de Elecciones (1924, 1928, 1932); zu den Wahlergebnissen vgl. Krennerich (1993a).

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  12. Die damalige Verfassung verbot Verwandten des Präsidenten und Militärs im aktiven Dienst die Präsidentschaftskandidatur; Somoza war jedoch der Neffe Sacasas. Darüber hinaus gelten die von der Nationalgarde kontrollierten Wahlen von 1936 - ebenso wie die nachfolgenden Wahlgänge - als massiv gefälscht (statt vieler: Tierney 43 f.). Während zahlreiche Autoren wie etwa Crawley (1979: 95), Black (1981: 29) und Buckley (1984: 192) - leider ohne Quellenangabe - für Somoza rund 107.000 Stimmen und für seinen Gegenkandidaten, Leonardo Arguello, nur 169 Stimmen anführen, gibt Godoy Reyes (1985), sich berufend auf die Anuarios Estadisticos, 64.000 Stimmen für Somoza und 16.663 f ir Argüello an.

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  13. Im allgemeinen genossen während der Somoza-Herrschaft jene politische Organisationen Parteistatus, die bei den jeweils vorangegangenen Wahlen teilgenommen hatten. Die Neuzulassung von politischen Parteien war an einen Antrag gebunden, den ein bestimmter Anteil an Wahlberechtigten unterschrieben haben mußte: In der Regel lag der Anteil bei 5% der bei den vorangegangenen Wahlen abgegebenen Stimmen bzw. (ab 1974) der Wahlberechtigten. Zwischen 1950 und 1962 galten Sonderregelungen: 1950 wurde - als Folge des Somoza-Chamorro-Paktes - einmalig das Recht auf einen derartigen Antrag untersagt. Mit der Wahlreform von 1955 erhielt - angesichts des bevorstehenden Wahlboykotts der eigentlichen konservativen Oppositionspartei - diejenige politische Organisation Parteistatus, deren Antrag mit den meisten Unterschriften versehen war. Allgemein wurden in der Praxis, so konstatieren Hidalgo/ Guzman (1978), lediglich die Anträge des Partido Conservador akzeptiert. Vgl. zum Zulassungsverfahren von Parteien neben den jeweiligen Parteien-und Wahlgesetze auch Arendaflo Sandino (1966) und Hidalgo/ Guzman (1978).

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  14. Die Oppositionstätigkeit des PCN richtete sich im wesentlichen gegen die Wiederwahlversuche und die diktatorialen Herrschaftspraktiken der Somozas. Die programmatischen Differenzen zum PLN waren äußerst gering. Vgl. etwa die Ausführungen von Luis Pasos Arguello ( 1966: 11), seinerzeit nominierter Vizepräsidentschaftskandidat des PCN, oder von Fernando Agüero Rocha, konservative Leitfigur in den 60er Jahren (Interview mit dem Autor, Juni 1992 in Managua). Beide negieren substantielle ideologische oder programmatische Unterschiede zwischen Liberalen und Konservativen. Vielmehr habe es sich um einen Unterschied in der Herrschaftsausübung gehandelt: Im Gegensatz zur konservativen Partei hätte, historisch betrachtet, die Machtausübung der Liberalen stets zu einer Diktatur geführt.

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  15. Die Partei wurde auf Betreiben von Luis Somoza Debayle hin von den beiden Konservativen Eduardo Conrado Vado und Julio Icaza Tijerina im Gegenzug zu einigen Konzessionen der Regierung gegründet (Freilassung einiger politischer Gefangener, Aufhebung des Ausnahmezustands). Die Partei war derart klein, daß sie Mühe hatte, ihre - gemäß der Minderheitenrepräsentation (s.u.) zustehenden - Kongreßsitze einzunehmen; vgl. English ( 1967: 30 ).

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  16. Die Abkürzung PCN wird im Rahmen dieser Studie lediglich für die traditionelle konservative Partei Nicaraguas, den Partido Conservador de Nicaragua, verwandt (mitunter auch Partido Conservador Tradicionalista genannt). Die beiden “künstlichen” Oppositionsparteien, der Partido Conservador Nacionalista und der Partido Conservador Nicaragiiense gebrauchten zwar - aus politischem Kalkül heraus - dasselbe Kürzel. Doch um Mißverständnisse zu vermeiden, werden die Namen der beiden letztgenannten Parteien im folgenden immer ausgeschrieben.

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  17. Zur Nicht-Zulassung des PLI siehe Somoza Debayle (1966: 21).

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  18. Partido Socialista Nicaraguense, Partido Renovación Nacional, Partido Movilización Republicano, Partido Acción Revolucionario, Union Nacional de Acción Popular.

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  19. Bezeichnenderweise charakterisierte Paso Argüello (1966: 12) als Vertreter der Oppositionspartei PCN die kleinen Linksparteien wie folgt: “Der Partido Movilización Republicano und andere Parteien mit noch ausgeprägteren sozialistischen Tendenzen streben danach, den Partido Liberal zu ersetzen, sobald dessen Stunde des Scheiterns schlägt. Sie rechnen mit der Vernichtung oder Schwächung der Historischen Parteien. Sie sind wie die Geier, die darauf hoffen, den verderbenden Kadaver zu fressen” (Im Original: “El Partido Movilización Republicano, y otros de tendencias socialista mús marcada, tien-den a sustituir al Partido Liberal, cuando le llegue la hora de su fracaso. Especulan con

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  20. Der oppositionelle Präsidentschaftskandidat Enoc Aguado wurde seinerzeit von einer breiten Oppositionsfront unterstützt.

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  21. In diesem Jahr trat mit der UNO ein starkes Oppositionsbündnis gegen die Regimepartei PLN an.

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  22. war der PCN infolge der staatlichen Repressionswelle nach der Ermordung von Anastasio Somoza Garcia (1956) völlig desorganisiert; konservative Oppositionsführer waren inhaftiert oder im Exil. 1963 boykottierte der PCN um Fernando Agüero Rocha die Wahlen, da die Regierung dessen Forderung, die Wahlen durch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) überwachen zu lassen, abgelehnt hatte (Interview des Autors mit Fernando Agüero Rocha, Juni 1992 in Managua); vgl. auch English (1967: 29 f.), Ryan et al. (1970: 178), Rudolph ( 1982: 35 ).

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  23. Vgl. Fuchs (1988). Die Verfassungsreform auf Grundlage des Somoza-Agüero-Paktes ist abgedruckt in: La Gaceta, Diario Oficial, 11.9. 1971.

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  24. Die Zusammenarbeit mit dem Somoza-Regime hatte den damaligen Präsidentschaftskandidaten des PCN politisch diskreditiert. Er galt als pro-somozistisch, und seine Kandidatur entbehrte der Unterstützung gewichtiger Teile der eigenen, zu diesem Zeitpunkt völlig zersplitterten Partei. Vor allem der Parteiflügel um den konservativen Politiker Pedro Joaquin Chamorro, Herausgeber der Tageszeitung “La Prensa”, trat Ihr einen Wahlboykott ein (vgl. Diederich 1981: 101 ).

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  25. Zu den Ausnahmen zählten El Salvador und Guatemala, die das geheime Wahlrecht erst in den 50er Jahren einführten. Zur Wahlrechtsentwicklung in Lateinamerika siehe die jeweiligen Länderbeiträge in: Nohlen (1993).

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  26. Bei der magn(fica handelte es sich um einen Ausweis, der im Umgang mit öffentlichen Stellen oft vorgelegt werden mußte und unerläßlich war für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst.

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  27. Auch anderen Berichten zufolge gehörte der Stimmenkauf mit Schnaps und Lebensmitteln zu den gängigen Wahlpraktiken (vgl. z.B. Gonzalez Morrarero 1991: 68). Die sandinistische Zeitung Barricada veröffentlichte am 29.9.1984 - seinerzeit wohl aus wahlstrategischen Gründen - zeitgenössische Dokumente des Nationalen Propagandakomitees der Liberalen Partei (Comité Nacional de Propaganda Liberal) von 1947, welche die Kosten des Stimmenkaufs - in Liter Schnaps und in Córdobas (der nicaraguanischen Währung) - exakt aufführten. Die Nachrichtenagentur AP berichtete über die Wahlen von 1974, daß Indígenas an der Atlantikküste Nicaraguas umgerechnet 1 Dollar 40 Cent für eine Somoza-Stimme erhielten und ganze Indigena-Dörfer von der Regierung Rum spendiert bekamen (vgl. Facts an File, 7.10.1974). Obwohl derartige Berichte oft anekdotischen Charakter haben, vermitteln sie doch ein Bild von den damals gängigen Wahlpraktiken.

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  28. Statt vieler: Diederich (1981: 28, 79 ff.), Anderson (1982a: 152 f.), Rudolph (1982: 32), Lozano (1989: 44, 63), Niess ( 1989: 300, 310 ).

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  29. So geschehen mit Präsident Leonardo Arguello, der auf Druck Somozas nach 25-tägiger Amtszeit vom Kongreß offiziell als “geistig inkompetent” abgesetzt wurde.

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  30. Aus dem Studium der Wahlgesetze geht nicht hervor, inwieweit die Einführung von Elementen der Verhältniswahl im Jahre 1962 dem Prinzip der Minderheitenrepräsentation entgegenliefen. Ab 1962 wurden die Mandate nach dem einfachen Wahlzahlverfahren in Mehrmannwahlkreisen verteilt, ohne allerdings auf eine Minderheitengarantie zu verzichten: Den bei den Wahlen unterlegenen Parteien waren zusammen ein Drittel, später zwei Fünftel der Parlamentssitze garantiert, selbst wenn sie diese gemäß der Verhältniswahl nicht erringen konnten. Die Wahlgesetze lassen offen, was geschehen wäre, wenn den Oppositionsparteien nach dem Wahlzahlverfahren mehr Mandate zugestanden hätten als nach dem Schlüssel der Minderheitenrepräsentation. Hätten die Oppositionsparteien alle diese Mandate erhalten, so hätte es sich strenggenommen nicht mehr um ein Prämienwahlsystem, sondern um ein Verhältniswahlsystem mit Minderheitengarantie gehandelt. Daß dies wahlgesetzlich nicht geregelt war, läßt bereits Rückschlüsse auf den Charakter der Wahlen zu: Das Problem stellte sich aufgrund der unangefochten Dominanz der Regimepartei und entsprechender Wahlmanipulationen erst gar nicht.

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  31. Unter “kasuell nicht-kompetitiven Wahlen” werden in dieser Studie Wahlen verstanden, bei denen dem Wähler Auswahlmöglichkeit und Wahlfreiheit nicht prinzipiell - wie etwa in den ehemaligen sozialistischen Einparteisystemen Osteuropas -, sondern eben kasuell, bei der ein oder anderen Wahl, verwehrt sind, etwa durch den Wahlboykott der Oppositionsparteien.

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  32. Der Autor beruft sich hierbei u.a. auf Interviews in Nicaragua (siehe Anhang). Keiner der Interviewpartner in Nicaragua bezweifelte, daß die Wahlen unter Somoza systematisch gefälscht wurden. Gegenüber dem Autor (Managua, Juni 1992) erklärte selbst der Präsi- dent des Partido Liberal Constitucionalista (PLC), Eliseo Núfez: “Während der

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  33. Im Original: “En Nicaragua no puedo hablarse seriamente de elecciones, en el verdade-ro sentido de la palabra, antes de 1984. En efecto, la historia electoral del pals antes de esa fecha esta constituida por una serie de fraudes, manipulaciones, imposiciones y golpes de fuerza…”. Vgl. auch LASA ( 1985: 4 ).

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  34. Zur Einf lhrung in die politische Entwicklung nach 1979 siehe: Close (1988), Dietrich (1988), Krennerich (1995); vgl. auch Kapitel 3. 3. 2.

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  35. Das Wahlgesetz von 1984 und seine wesentliche Reformen sind abgedruckt in: La Gaceta, Diario Oficial, 28.3.1984 und 31.10. 1984.

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  36. Das Parteigesetz ist abgedruckt in: La Gaceta, Diario Oficial, 13.9.1983; weitere Ausführungsbestimmungen zum Parteigesetz finden sich in: La Gaceta, Diario Oficial, 21.2. 1984.

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  37. Zum Beispiel über Veränderungen in der Zusammensetzung der Obersten Wahlbehörde, mehrfache Verschiebung der Fristen für die Kandidatenregistrierung, Verlängerung von Wahlkampfzeiten der Oppositionsparteien in den staatlichen Medien etc.

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  38. Namentlich: Partido Conservador Demócrata de Nicaragua (PCDN), Partido Liberal Independiente (PLI), Partido Popular Social Crisitano (PPSC).

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  39. Partido Socialista Nicaraguense (PSN), Partido Comunista de Nicaragua (PC de N), Movimiento de Acción Popular - Marxista Leninista (MAP-ML).

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  40. Die CDN umfaßte neben dem Untemehmerverband Consejo Superior de la Empresa Privada (COSEP) die Parteien Partido Liberal Constitucionalista (PLC), Partido Social Cristiano (PSC) und Partido Social Demócrata (PSD).

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  41. Vgl. zu den Zugeständnissen der Sandinisten, zum Wahlboykott der CDN-Parteien sowie zum Verhalten des PLI: WOLA/ IHRLG (1984), Close (1985), LASA (1985).

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  42. Interview des Autors mit Rosa Marina Zelaya (Managua, Juni 1992 ). Im Original lautet die entsprechende Passage des Interviews: “…. no optima, no perfecta, pero si técnicamente satisfactoria”.

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  43. So die Wahlberichte von WOLA/ IHRLG (1984) und LASA (1985) sowie der Irish Inter-Party Parliamentary Delegation (1984), der Canadian Church and Human Rights Delegation (1984), der British Parliamentary Delegation sowie der schwedischen Regierungsdelegation; vgl. auch Burin des Roziers (1985), Close (1985), Cornelius (1986), Booth (1986), Krumwiede (1986), Wolf (1988), Hemisphere Initiatives (1989) sowie Presseberichte z.B. in: The New York Times, 5.11.1984, Central America Report, 23.11.1984, Latin American Regional Reports Mexico and Central America, 11.5.1985. Behauptungen über massiven Wahlbetrug wurden in Deutschland vor allem von Kriele (1986: 52 ff.) vorgebracht - freilich bar hinreichender Landeskenntnis. Kriele (1986: 54) zufolge bezweifelte niemand, außer den gläubigen Anhängern des Regimes, daß die Wahlen manipuliert waren; er fiihrt - reichlich abwegige - Schätzungen “der Leute” an, denen zufolge der FSLN in freien Wahlen lediglich zwischen 2% und 4% der Stimmen erhalten hätte. Krieles überzogene Interpretationen der politischen Entwicklung Nicaraguas, insbesondere auch seine Behauptungen zu den Wahlen (vgl. Krumwiede 1986: 26, Fn.28), erweisen sich - bei aller Kritik an den Sandinisten - letztlich als unhaltbar.

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  44. Gemäß den Angaben des Präsidenten der Obersten Wahlbehörde, Mariano Fiallos Oyanguren (1990: 140), waren insgesamt 504 akkreditierte internationale Wahlbeobachter von 33 Organisationen bzw. Regierungen bei den Wahlen von 1984 zugegen. Erwähnenswert ist hierbei freilich, daß eine Reihe von Regierungen, die Beobachterdelegationen nach El Salvador und/oder Guatemala entsandt hatten, eine entsprechende Einladung seitens der nicaraguanischen Regierung ausschlugen (z.B. Kanada); vgl. Garber ( 1988: 66 ).

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  45. Die Einschreibung der Wähler erfolgte in einem Zeitraum von vier Tagen im Juli 1984. 1,55 Mio. Nicaraguaner schrieben sich ins Wählerregister ein, d.h. über 90% der geschätzten Bevölkerung im Wahlalter von mindestens 16 Jahren. Einige der Registrierungsstellen konnten freilich aufgrund von Contra-Aktivitäten nicht öffnen.

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  46. Zitiert nach Hemisphere Initiatives (1989: 4).

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  47. Bezüglich der Menschenrechtslage und politischer Repression vgl. die Nicaragua-Berichte von Americas Watch, Amnesty International, der Inter-American Commission an Human Rights (der OAS), dem Lawyers Committee for Human Rights sowie des Washington Office an Latin America; zusammenfassend: Krennerich/ Weyers (1991).

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  48. Während das - seit 1947 gültige - Wahlsystem für die Präsidentschaftswahlen beibehalten wurde (nationaler Wahlkreis, eine Stimme, relative Mehrheit in einem Wahlgang), wurde das Wahlsystem zum Parlament verändert: Die Abgeordneten wurden nunmehr in zehn verschieden großen Wahlkreisen (Abgeordnetenzahl der Wahlkreise: ein, zwei, drei, neun, zehn, elf, 12, 13, 14, 15) gewählt. Der Wähler verfugte über eine Stimme eigens für die Parlamentswahlen. Die Kandidaturform war die starre Liste. Die Stimmen wurden nach dem einfachen Wahlzahlverfahren in Mandate umgerechnet. Die Vergabe der Restmandate erfolgte zunächst über ein erneutes Wahlzahlverfahren und anschließend durch die Methode des größten Überrestes. Die sogenannte Minderheitenrepräsentation wurde abgeschafft.

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  49. Die Klassifikation der nachstehenden Parteien nach politischen Familien lehnt sich an Saballos (o.J.) und Vargas (1990a) an; sie ist für die hiesigen Zwecke hinreichend, obwohl die (Selbst-)Bezeichnungen der Parteien als konservativ, liberal, sozialdemokratisch, sozialistisch etc. nicht immer mit Programmatik und politischem Verhalten ebendieser Parteien korrespondieren und mitunter Parteien ein und derselben Familie je nach issue durchaus verschiedene Positionen vertreten. Eine differenzierte Klassifikation der Parteien erarbeitet Petra Bendel in ihrer (im Erscheinen begriffenen) Dissertation über Parteiensysteme im Zentralamerika. Vgl. zu den Parteien und Parteienbündnissen auch: Hemisphere Initiatives (1989: 23 f.), Informationsbüro Nicaragua (1989: 12 f.), Cortés Dominguez (1990: 187 ff.).

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  50. Dies waren neben der Regimepartei Frente Sandinista de Liberación Nacional (FSLN) zwei konservative Parteien, der Partido Conservador Demócrata de Nicaragua (PCDN) und der Partido Social Conservatismo (PSOC), der kleine liberale Partido Liberal de Unidad Nacional (PLIUN), der Partido Unionista Centroamericano (PUCA) sowie die Linksparteien Movimiento de Acción Popular - Marxista Leninista (MAP-ML), Movimiento de Unidad Revolucionaria (MUR) und der Partido Revolucionario de los Trabajadores (PRT).

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  51. Die beiden sozialchristlichen Parteien Partido Social Cristiano (PSC) und Partido Popular Social Cristiano (PPSC).

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  52. Die UNO zum Zeitpunkt der Wahlen wird in der Regel als 14-Parteien-Bündnis bezeichnet, doch werden hierbei die Alianza Nacional Conservadora (ANC) und der Partido Integracionista de América Central (PIAC) mitgezählt, die seinerzeit keinen Parteistatus innehatten, sowie der PPSC, dessen Kandidaten teils im Rahmen der UNO, teils im Rahmen der Alianza Social Cristiana antraten. Offiziell umfaßte die UNO folgende elf Parteien: die konservativen Parteien Partido Nacional Conservador (PNC) und Alianza Popular Conservadora (APC), die liberalen Parteien Partido Liberal Independiente (PLI), Partido Liberal Constitucionalista (PLC) und Partido Neo-Liberal (PALI), die christdemokratischen bzw. sozialchristlichen Parteien Partido Democratico de Confianza Nacional (PDC) und Partido de Acción Nacional (PAN), den lediglich dem Namen nach sozialdemokratischen Partido Social Demócrata (PSD), den Movimiento Democratico Nicaragüense (MDN) sowie die Linksparteien Partido Socialista Nicaragüense (PSN) und Partido Comunista de Nicaragua (PC de N).

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  53. Die Contra stellte lediglich eine militärische Organisation dar (vgl. Gaspar 1990: 62), verfügte zu diesem Zeitpunkt über keine eigene Partei, unterstützte aber die Kandidatur der UNO, in deren Reihen einige ehemalige Mitglieder des Contra-Direktoriums, u.a. der spätere Parlamentsprasident Alfredo César (PSD), kandidierten.

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  54. Der Gesetzesentwurf forderte für die Neuzulassung von politischen Parteien notariell beglaubigte Unterschriften von 10% der in den Wahllisten von 1984 eingeschriebenen Nicaraguanern, d.h. von ca. 154.000 Personen. Zusammen mit anderen Klauseln des Wahlgesetzentwurfs bzw. des ursprünglichen Wahlgesetzes von 1988 - z.B. eine 5%-Sperrklausel auf nationaler Ebene, die durch die Wahlgesetzreform von 1989 wieder aufgehoben wurde - wurde dies als ein Schritt hin zu einem autoritären Einparteisystem interpretiert, so LB. von dem sozialistischen Abgeordneten Luis Sanchez Sancho (Archiv der Gegenwart, 24.8.1988) oder auch von Dietrich (1990: 322).

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  55. So etwa Jaime Chamorro, Herausgeber der konservativen Oppositionszeitung “La Prensa”; vgl. Hemisphere Initiatives (1989: 10, 15 f.).

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  56. Das ursprüngliche Wahlgesetze von 1988 ist abgedruckt in: La Gaceta, Diario Oficial, Nr.167, 18.10.1988; in seiner reformierten Fassung von 1989 fmdet es sich in: La Gace- ta, Diario Oficial, Nr.121, 27.6.1989. Zur legalen Anerkennung mußte demnach eine politische Partei ein Mindestmaß an Organisationsstrukturen auf nationaler Ebene (mind. neun Mitglieder), in allen neun Wahlregionen (je mind. sieben), in allen 15 Departments (je mind. sechs) und in allen 139 Gemeinden (je mind. fünf Mitglieder) nachweisen. Die Übergangsbestimmmungen des Wahlgesetzes sahen jedoch vor, daß jede politische Gruppierung, die innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Inkrafttreten dieser wahlgesetzlichen Bestimmungen ihre Anerkennung als politische Partei beantragte, lediglich eine Parteiführung auf nationaler Ebene und in neun Departements nachweisen mußte - wozu es lediglich weniger Dutzend Parteimitglieder bedurfte. Unter Ausnutzung dieser Übergangsbestimmungen erlangten folgende Parteien ihren legalen Parteistatus: APC, MUR, PALI, PAN, PAPC, PDCN, PLIUN, PNC und PSOC. Einige Parteien mußten hierbei ihren ursprünglichen Namen ändern: der Partido Liberal Auténtico in Partio Neo-Liberal (unter Beibehaltung des Kürzel PALI), die Union Nacional Conservadora in Partido Nacional Conservador (PNC), der Partido Social Cristiano in Partido de Accion Nacional (PAN), der Partido Demócrata Cristiano in Partido Democratico de Confianza Nacional (PDCN) sowie der Partido Conservador de Nicaragua in Alianza Popular Conservadora ( APC ). Dem PIAC wurde die legale Anerkennung verwehrt.

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  57. Zu den staatlichen Restriktionen gegenüber dem “Kampfblatt der antisandinistischen Opposition” (Krumwiede 1986: 24) aus Sicht der Direktion von La Prensa siehe: Cha-mono Cardenal (1987) und Cardenal Chamorro (1988).

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  58. Etliche Oppositionspolitiker wurden im Zusammenhang mit (zum Teil gewalttätigen) Protestdemonstrationen und Streiks verhaftet; vgl. Amnesty International: Nicaragua: Imprisonment of Opposition Party Leaders, London 19.9.1988 (AI Index: AMR 43/02/88).

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  59. Das Gesetz über die Öffentliche Ordnung (Ley para el Mantenimiento del Orden y Seguridad Pública) diente in der Vergangenheit als Repressionsmittel, wie u.a. aus dem nachstehend zitierten Nicaragua-Bericht von Amnesty International (1989: 2) hervorgeht. “Amnesty International was… concerned, that some of the articles of the Public Order Law, particularly those relating to conspiracy and the dissemination of anti government manifestos and propaganda, are loosely defined and provided a basis for the prosecution of government critics who neither used nor advocated violence”.

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  60. Das Wahlgesetz von 1988 sah ursprünglich vor, daß der Zugang zu den staatlichen Medien proportional zu den bei den 84er Wahlen erhalten Stimmen geregelt werden wird. Die Wahlgesetzreform von 1989 griff die Forderung der Opposition nach gleichberechtigtem Zugang zu den staatlichen Medien auf. Zu den Details siehe die entsprechende Passagen des Abschnitts VIII (Wahlkampf) des Wahlgesetzes sowie die Wahlberichte von ONUVEN (1989/90) und der OAS (1989/90).

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  61. Dem Wahlgesetz von 1988 zufolge hätte der Öffentliche Fonds für die Wahlkampagne entsprechend ihrem Stimmenanteil von 1984 auf die Parteien verteilt werden sollten. Die Oppositionsparteien dagegen forderte eine gleiche Verteilung des Öffentlichen Wahlkampffonds auf die kandidierenden Parteien bzw. Allianzen. Die Wahlgesetzreform von 1989 stellte einen Kompromiß dar: Demgemäß wurden 50% der vorgesehenen Öffentlichen Mittel proportional zu dem Stimmenverhältnis der Parteien von 1984 verteilt und 50% zu gleichen Teilen zwischen den Parteien bzw. Allianzen, die Kandidaten aufstellten.

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  62. Der Obersten Wahlbehörde zufolge wurden von den politischen Parteien insgesamt 7,1 Mio. US-S ausländischer Wahlkampfunterstützung angegeben; davon entfielen 3,7 Mio. US-S auf die UNO, 3,4 Mio US-S auf den FSLN und 2.500 US-S auf den PSC; vgl. ausfiihrlicher den Wahlbericht von LASA (1990: 25 f.), der auch das Problem anspricht, daß nur ein Teil der US-Hilfe an die Opposition rechtzeitig die UNO und ihre zivilen Unterstützergruppen erreichte.

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  63. Zwar konnten sich Nicaraguaner, die vorübergehend im Ausland lebten, in nicaraguanischen Konsulaten einschreiben lassen konnten, doch - entgegen den Forderung der Opposition - durften sie nur innerhalb Nicaraguas wählen. Im Falle Nicaraguas stellte dies - ähnlich wie im Falle El Salvadors und Guatemalas - insofern ein Problem dar, als zahlreiche Nicaraguaner nach 1979 ihr Land verlassen hatten, und zwar in drei Wellen: im Zusammenhang mit der Revolution von 1979, infolge der innenpolitischen Polarisierung der Jahre 1981/82 sowie - und dies ist quantitativ am bedeutsamsten - ab Mitte der 80er Jahre aufgrund der Auswirkungen des Contra-Krieges und der sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage. Offiziellen Schätzungen zufolge belief sich die Netto-Emigration zwischen 1979 und 1988 auf rund 164.000 Personen. Inoffizielle Schätzungen veranschlagen, daß in den 80er Jahren ca 400.000 bis 450.000 Nicaraguaner, d.h. 10–12% der geschätzten Bevölkerung von 1989, ihr Land verließen; vgl. Funkhouser (1992: 1209 ff.).

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  64. Vgl. den vierten Bericht von ONUVEN (1990).

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  65. Die Zusammensetzung der Obersten Wahlbehörde (Consejo Supremo Electoral, CSE) war im Vorfeld der Wahlen ein zentraler Streitpunkt. Laut Wahlgesetz wählt das Parlament die fünf Mitglieder des CSE aus fünf Dreiervorschlägen des Staatspräsidenten aus, wobei - nach der Wahlgesetzreform von 1989 - zwei dieser Dreiervorschläge direkt von den Oppositionsparteien erstellt wurden. Zudem bot Staatspräsident Ortega an, in einem (der drei von ihm erstellten) Dreiervorschläge lediglich “angesehene Persönlichkeiten” aufzulisten, um im Geiste des Esquipulas-IV-Abkommens (vgl. Kap. 4.3) ein “Gleichgewicht” bei der Besetzung des CSE herzustellen: zwei Angehörige des FSLN, zwei der Oppositionsparteien (PDC, PLI) und eben eine “angesehene Persönlichkeit”. Die Zusammensetzung des CSE stieß dennoch auf Kritik, da die Unabhängigkeit des neutralen Mitglieds angezweifelt wurde und die UNO beanstandete, daß der (der Kollaboration bezichtigte) PDC ein Mitglied stellte; vgl. den ersten Bericht von ONUVEN (1989: 7 f.) sowie die Studie von Jaramillo (1994: 193 f.), welche die Obersten Wahlbehörden in Lateinamerika im Vergleich untersucht.

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  66. Interview des Autors mit Rosa Marina Zelaya (Managua, Juni 1992).

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  67. Vgl. insbesondere die Wahlberichte der Wahlbeobachtungsdelegation der Vereinten Nationen (ONUVEN), abgedruckt in: United Nations (General Assembly): A/44/642 (17.10.1989), A/44/834 (7.12.1989), A/44/917 (31.1.1990), A/44/921 (23.2.1990), A/44/927 (30.3.1990), sowie u.a. die Wahlberichte von: OAS (1989/90), The Council of Freely-Elected Heads of Government (1990) und LASA (1990).

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  68. Vgl. den vierten ONUVEN-Bericht.

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  69. Die Vereinten Nationen hatten bis dato Wahlen lediglich im Rahmen von Entkolonialisierungsprozessen beobachtet (z.B. Namibia 1989), nie aber Wahlen in einem souveränen Staat.

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  70. Die Idee einer umfassenden Wahlbeobachtung ging auf des Friedensabkommen von Esquipulas (1987) und seine Folgeabkommen (1988, 1989) zurück, in denen sich die Präsidenten der fünf zentralamerikanischen Staaten dazu verpflichteten, unter internationaler Wahlbeobachtung freie Wahlen durchzuführen. Beim Treffen in Costa del Sol (EI Salvador, 14.2.1989) legte sich der nicaraguanische Staatspräsident Daniel Ortega definitiv auf die Abhaltung freier Wahlen bis spätestens 25.2.1994 und auf die Einladung von Beobachtungsmissionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) fest; vgl. den ersten ONUVEN-Bericht (A/44/642) sowie zusammenfassend Nolte (1991: 28).

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  71. In diese zweite Kategorie fielen alle diejenigen Repräsentanten von Regierungen, Parlamenten, Institutionen und Organisationen, die von dem Staatspräsidenten oder der Obersten Wahlbehörde eingeladen wurden, auf deren Initiative hin oder auf Antrag von anderen Staatsorganen, politischen Parteien oder Allianzen. Hierunter fielen u.a. Wahlbeobachterteams des Carter-Center of Emory University (The Council of Freely-Elected Heads of Government), des Instituto Interamericano de Derechos Humanos/ Centro de Asesoria y Promoción Electoral (I1DH/CAPEL), der Hemisphere Initiatives, des Europäischen Parlaments und viele weitere mehr; eine diesbezügliche Auflistung det sich u.a. im dritten ONUVEN-Bericht (A/44/834). Insgesamt hielten sich am Wahltag 2.578 akkreditierte Wahlbeobachter in Nicaragua auf (vgl. Fiallos Qyanguren 1992: 149 ).

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  72. Einen ersten Eindruck zur Dramatik der Wahlnacht, in der die sandinistische Führung die politische Entscheidung traf, das Wahlergebnis zu akzeptieren, vermittelt der Beitrag von Nohlen (1990a). Dieter Nohlen war Berater des Chefs der ONUVEN-Mission. Als einer der wenigen Wahlbeobachter hielt er vor den Wahlen einen Wahlsieg der UNO für möglich.

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  73. Im Original: “Los gobiernos en el poder, normalmente, controlaban las elecciones, cuando el Presidente de la República seleccionaba a su sucesor y cuando los diferentes partidos aceptaban este sistema para perpetuar el control de la oligarquia”.

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  74. Baloyra (1982: 9) spricht von the only and truly competitive election in Salvadoran history“, klassifiziert jedoch an anderer Stelle (Baloyra 1993: 6) die Wahlen von 1927 und 1931 als semi-kompetitiv (in Abgrenzung zu den nicht-kompetitiven Wahlen davor und danach). Parker (1965: 151) bezeichnet die Wahlen von 1931 als ”El Salvador’s first genuine elections“ und Blutstein (1971: 15) als ”the first free elections in the country’s history“. Montes (1982: 60) zufolge werden in El Salvador allgemein lediglich die Wahlen von 1931 als frei und fair betrachtet; in den nachfolgenden Jahrzehnten prägte Wahlbetrug das Bild; ähnlich auch: Rodriguez (1977: 33), Sol (1980: 19), CAMINO (1982: 2 f.), Ellacuria (1984: 310), Herman/ Brodhead (1984: 95). Vgl. auch die Autoren, die fälschlicherweise 1930 als Wahljahr angeben: Mariscal (1979: 143), Sieglin (1983: 134), Zentralamerikanische Universität (1984: 23), Dunkerley (1986: 29), Garcia (1989: 60 f.). Ausführlich zu den Wahlen von 1931 vgl. Anderson (1982: 65–77) sowie als zeitgenössisches Dokument: Calderón (1931). (General Calderón war unter Hernandez Martinez an der blutigen Niederschlagung der Aufstände von 1932 beteiligt).

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  75. Einziger Kandidat war Hemundez Martinez selbst.

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  76. trat der offizielle Kandidat alleine an. Alle Gegenkandidaten hatten vor den Wahlen ihre Kandidatur zurückgezogen, erhielten jedoch gemäß der offiziellen Wahlergebnisse einige Stimmen; vgl. Blutstein et al. (1971: 17), Ruddle/ Gilette (1972).

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  77. Das Übergangswahlgesetz von 1950 ist abgedruckt in: Diario Oficial, Bd.149, Nr.196, 8.9.1950; die Wahlgesetze von 1952 und 1961 in: Diario Oficial, Bd.154, Nr.40, 27.2.1952 und Consejo Central de Elecciones: Ley Electoral y sus reformas hasta 1975, San Salvador.

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  78. Kurz vor dem Wahltag disqualifizierte die Oberste Wahlbehörde die Kandidaten des Partido Institucional Demócrata (PID), des Partido de Acción Nacional (PAN) sowie des Partido Demócrata Nacionalista, verbot aber gleichzeitig den Kandidaten des Parti-do Auténtico Constitucional (PAC) sowie des Partido Acción Renovadora (PAR), ihre Bewerbung zurückzuziehen. Deren Namen erschienen zwar auf den Stimmzetteln, tatsächlich boykottierten diese jedoch die Wahlen. Webre (1979: 23) interpretiert die Entscheidung der Obersten Wahlbehörde folgendermaßen: “As the campaign progressed, Osorio (der PRUD-Kandidat), becoming less certain of a clear PRUD victory, brought more direct mechanism of control into play”. Zu den offiziellen Disqualifikationsgründen siehe ebda. Webre (1979: 18) geht davon aus, daß die 1950 gegründete Oberste Wahlbehörde (Consejo Central de Elecciones) spätestens 1952 ihre Unabhängigkeit eingebüßt hatte. Vgl. auch Anderson (1964: 59), Parker (1965: 154), Blutstein et al. (1971: 19), Kennedy (1971: 176 f.) sowie CAMINO (1982).

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  79. Freilich ist zu beachten, daß auch der PAR einen ehemaligen Militär als Präsidentschaftskandidaten aufstellte.

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  80. Vgl. Baloyra (1982: 36); zum PAN siehe auch Caceres Prendes (1988: 102).

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  81. Zu einer differenzierten Beschreibung des PDC und seiner Programmatik siehe Webre (1979).

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  82. Nachdem unter Abspaltung des konservativen Flügels junge Parteiaktivisten um Fabio Castillo den PAR übernommen und der Partei unter dem Sigel PAR-nueva linea (PAR-Neue Linie) ein dezidiert linkes Profil verliehen hatten, traten sie bei den Wahlen von 1967 mit einem ein vergleichsweise radikalen Agrarreformprogramm an. Die Folge: Der Wahlkampf stand im Zeichen einer breiten Hetzkampagne gegen den PAR-nueva linea. Eine Reihe von PAR-Aktivisten wurden wegen Verbreitung kommunistischer Propaganda verhaftet, die Oberste Wahlbehbrde verbot Wahlkampfaussagen der Partei, sechs Manzana Land an jede Bauernfamilie zu verteilen, mit der Begründung, es handele sich um illegale Wahlpropaganda. Die Medien veröffentlichten keine Verlautbarungen des PAR mehr; vgl. Flemion (1972: 99), White (1973: 209) und Webre (1979: 97 ff.).

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  83. Bei den Parlamentswahlen von 1972 durfte beispielsweise die UNO in neun der 14 Wahlkreise nicht antreten; die Oberste Wahlbehörde hatte ihr u.a. in San Salvador, der UNO-Hochburg, die Kandidatur untersagt; vgl. Hemândez-Pico et al. (1973: 97 f.).

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  84. Rechtliche Grundlage hierfür war das Wahlgesetz von 1961 (Art. 20, Abs. 2), das prinzipiell Parteien verbot, “… die anarchistische oder kommunistische Doktrinen vertreten oder irgendeine andere Ideologie, die darauf abzielt, die demokratische Regierungsstruktur zu zerstören oder zu ersetzen”. Im Orginal: “… que sostienen doctrinas anarquicas, comunistas o de cualquier otra ideologia que tiende a destruir o alterar la estructura democratica del Gobierno de la República”.

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  85. Im Original: “La propaganda electoral es libre y podra hacerse por todos los medios licitos de difusión….” (Art.51).

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  86. Vgl. die Art. 41–45 des Wahlgesetzes von 1950, Art.61–66 (1952) und Art.51–59 (1961).

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  87. Einen anschaulichen Eindruck hiervon vermittelt etwa White (1973: 208 f.).

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  88. Bei den Parlamentswahlen von 1952, 1954, 1956, 1958 und 1960 erhielt die Regimepartei PRUD alle Mandate. Soweit überhaupt Oppositionsparteien antraten, resultierte dies aus dem hohen Stimmenanteil des PRUD (1956: 94,4%, 1960: 87,7%) in Verbindung mit der relativen Mehrheitswahl in Mehrmannwahlkreisen. Nach Einführung eines Verhältniswahlsystems (1963) wurden die Stimmen mittels des einfachen Wahlzahlverfahrens verrechnet; die Reststimmenvergabe erfolgte über die Methode des größten Überrestes. Fortan stellten die Oppositionsparteien rund 39% (1964), 40% (1966), 48% (1968), 35% (1970), 25% (1972), 31% (1974), 0% (1976) und 7% (1978) der Parlamentsabgeordneten. Zur Wahlsystementwicklung, zu den Wahlergebnissen und zur Sitzverteilung im Parlament siehe: Krennerich (1993).

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  89. Zum Wahlbetrug von 1972 vgl. ausführlich Hernandez Pico et al. (1973); siehe auch Haggerty (1990: 26 ff.).

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  90. An dieser Stelle ist allerdings auf einen oft vernachlässigten Sachverhalt hinzuweisen: Die damals gültige Verfassung sah vor, daß das Parlament aus den beiden stimmstärksten Bewerbern den Präsidenten auswählen sollte, wenn kein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit erhielt. Angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse - die Regimepartei PCN besaß seinerseits über 60% der Mandate - hatte der UNO-Kandidat José Napoleon Duarte mit größter Wahrscheinlichkeit im ersten Durchgang die absolute Mehrheit der Stimmen benötigt, um Präsident zu werden. Selbst nicht-offizielle Wahlergebnisse der UNO verbuchten jedoch für Duarte “nur” eine knappe, relative Stimmenmehrheit. Dessen ungeachtet wurde freilich Duarte in der Öffentlichkeit als der rechtmäßige Sieger der Präsidentschaftswahlen angesehen.

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  91. Zur Einführung in die politische Entwicklung El Salvadors nach 1979 siehe u.a. Baloyra (1982), Jiménez et al. (1988), Lungo Uclés (1990), Krennerich/ Nuscheler (1995).

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  92. Vgl. u.a. ECA-Editorial (1985: 207 f.), Montes (1985: 225), Gietl ( 1990: 32 ).

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  93. Rechtlich betrachtet hätten 1982 alle Parteien, die bei früheren Wahlen bereits einmal kandidiert hatten (PCN, PDC, MNR, UDN), ohne ein zusätzliches Anerkennungsverfahren antreten können. Neue Parteien benötigten zu ihrer Zulassung 3.000 Unterschriften.

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  94. The Washington Post“ vom 9. April 1981 berichtete, daß der PDC staatliche Sicherheitskräfte für die Ermordung von 40 christdemokratischen Bürgermeistern verantwortlich machte. In einer ganzseitigen Anzeige beschuldigte der PDC zwei Monate nach den Wahlen von 1982 Sicherheitskräfte der Ermordung von mehr als 600 Parteiaktivisten; vgl. Herman/ Brodhead (1984: 124).

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  95. Amnesty International (1988) kam zum Ergebnis, daß an den staatlichen Morden in El Salvador der 80er Jahre alle Abteilungen der Streitkräfte (Marine, Luftwaffe und Heer) sowie der Sicherheitskräfte (Nationalgarde, Nationalpolizei, Finanzpolizei) beteiligt waren. Mitglieder dieser Einheiten haben Amnesty zufolge sowohl in Uniform als auch in Zivil unter dem Deckmantel der sogenannten Todesschwadronen Folterungen und politische Morde begangen und seien für das »Verschwinden-Lassen« von Menschen verantwortlich. Es existierten auch Berichte über die Beteiligung von örtlichen Schutztruppen an diesen Übergriffen.

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  96. Noch und gerade vor den Wahlen von 1991 beklagte die Opposition einzelne Morddrohungen und Gewaltakte seitens staatlicher Sicherheitskräfte und ARENA-Anhängern - ein Bild, das im wesentlichen durch internationale Wahlbeobachter bestätigt wurde (vgl. Informe Latinoamericano, 14.3.1991). Vor allem gegenüber der CD und der UDN kam es zu handfester Gewalt (vgl. Inforpress Centroamericana, 14.2.1991; Anâlisis Politico, 18.2. 1991; U.S. Policy, Information and Texts, 11.3.1991; Jakob 1991 ).

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  97. Außerhalb des Landes konnten salvadorianische Bürger und Bürgerinnen - wie in Lateinamerika üblich - nicht ihr Wahlrecht ausüben. Auch die Registrierung der im Ausland le-beenden Salvadorianer war nicht möglich. In den 80er Jahren verließen jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise und des Bürgerkrieges hunderttausende Salvadorianer das Land.

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  98. Für 1982 siehe Armstrong (1982), Krumwiede (1982).

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  99. Abweichende Angaben beziffern die Gemeinden ohne nationale Wahlen 1991 auf 25 (Acevedo 1991: 155 f.)

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  100. Vgl. zum Prozeß der Wähleridentifizierung und Identitätsüberprüfung u.a. International Human Rights Law Group (1989: 52) und NRIIA (1991: 23).

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  101. Finanziert von den USA und im wesentlichen durchgeführt von US-amerikanischen Wahlberatern wurde das alte Wahlregister von 1977 “gereinigt” und aktualisiert. Trotz hohen finanziellen wie personellen Aufwands gelang es jedoch nicht, bis zu den Wahlen ein zuverlässiges Wählerregister zu erstellen. Regierungskritische Schätzungen behaupteten, daß 1984 im ersten Wahlgang die Fallstricke der Wählerregistrierung bzw. - identifizierung 275.000 Personen von der Nutzung des Wahlrechts ausschlossen - gegenüber knapp 24.000 bzw. knapp 88. 000 Personen, die durch Guerilla-Störungen bzw. durch andere Unregelmäßigkeiten im Verfahren ihr Wahlrecht nicht nutzen konnten (vgl. CIDAI 1984 ).

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  102. Bei den Präsidentschaftswahlen von 1984 bestanden neben Wahlurnen auf Gemeindeebene noch Wahlurnen auf Departaments-, regionaler und nationaler Ebene, damit jene wählen konnten, die sich z.B. kriegsbedingt nicht in ihren Heimatgemeinden aufhielten; knapp 138.000 Salvadorianer nutzen damals im zweiten Wahlgang diese Möglichkeit. Ab 1985 durften die Salvadorianer dagegen nur noch in denjenigen Gemeinden wählen, in denen sie registriert waren. Die Regelung stellte zahlreiche Vertriebene (desplazados), vor gravierende logistische und politische Probleme.

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  103. Bei den Wahlen von 1988 war erstmals der Besitz eines speziellen Wahlausweises (carnet electoral) Voraussetzung für den Wahlgang. Gravierende Probleme ergaben sich sowohl aus dem aufwendigen bürokratischen Verfahren, eine Wahlkarte zu erhalten, als auch aus der enormen Diskrepanz zwischen der Zahl derer, die im Wahlregister eingetragen und einen Wahlausweis beantragt hatten, und der Zahl jener, die tatsächlich einen Wahlausweis erhalten hatten. Aufgrund dieser Diskrepanz verabschiedete 1991 das Parlament - freilich erst auf die Kritik internationaler Wahlbeobachter hin - einen Tag vor den Wahlen eine Übergangsregelung, die es ermöglichte, unter Vorlage des Personalausweises und des Antragsformulars für den Wahlausweis zu wählen. Die Übergangsregelung war zweifelsohne notwendig, führte aber aufgrund ihrer allzu späten Verabschiedung zu beträchtlichen Verwin-ungen, die durch Mängel in den Wählerlisten noch erheblich verschärft wurden (vgl. ECA-Editorial 1991: 130). Vor den Wahlen von 1994 wurden - zwischen Juli 1993 und (Mitte) März 1994 - rund 800.000 Anträge auf Ausstellung eines Wahlausweises gestellt (davon ca. 400.000 Neuanträge). Bei einem Wahlregister, das - freilich inklusive vieler Toten und Doppeleintragungen - offiziell über 2,7 Mio. der ungefähr 2,8 Mio. potentiell Wahlberechtigten umfaßte, besaßen vier Tage vor den 1994er Wahlen offiziell 2,35 Mio. Salvadorianer einen Wahlausweis. Zwischen 100.000 und 150.000 Anträge standen noch offen. Eingedenk von Mehrfachanträgen lag die tatsächliche Zahl der Antragsteller ohne Wahlausweis vermutlich unter 100.000. ONUSAL schätzte, daß rund 74.000 Antragsteller keine Wahlkarte erhalten hatten.

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  104. Vor den Wahlen von 1989 verabschiedete das Parlament, in dem ab 1988 die ARENA die Mehrheit besaß, eine Wahlgesetzreform, welche das Ende der - wohlgemerkt schleppenden - Ausgabe der Wahlausweise von 15 auf 45 Tagen vor den Wahlen verschob. Die Gründe hierfür lagen, wie dies auch gegenüber der Wahlbeobachtermission des Interamerikanischen Instituts für Menschenrechte (IIDH/CAPEL) geäußert wurde, offensichtlich im Desinteresse der ARENA an einem Anwachsen der Wählerschaft begründet. Der Autor beruft sich hierbei auf einen internen Wahlbericht des IIDH/CAPEL.

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  105. lag in einigen Gemeinden, besonders in ehemaligen Kampfgebieten, der Anteil jener, die im Wahlregister eingeschrieben und eine Wahlkarte beantragt, jedoch keine Wahlkarte erhalten hatten, bei über 10% (im nationalen Durchschnitt: 3%); vgl. Nolte (1995: 6).

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  106. Bezüglich der Wahlen von 1982 wurde jedoch verschiedentlich der Verdacht geäußert und zu belegen versucht, daß die Angaben zur Wahlbeteiligung massiv gefälscht wurden, ohne den prozentualen Anteil der Parteistimmen zu verändern; vgl. Boletin Ciencias Económicas y Sociales (Nr.46–47, März-April 1982), Estudios Centroamericanos (April, Mai/ Juni 1982) Latin American and Carribean Contemporary Record (Bd.3, 1985: 533) sowie Krumwiede ( 1982: 547 ).

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  107. Siehe hierzu u.a. die folgenden Wahlberichte bzw. -analysen, die freilich in der Bewertung sowohl technischer Details als auch der politischen Bedeutung der Wahlen (siehe Kap. 4.4) mithin zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen: Lenz (1982), Krumwiede (1982), Ellacuría (1984), Garcia (1989), International Human Rights Law Group (1989), Cordova Macias (1990), ECA-Editorial (1991), Krennerich (1991), NRIIA (1991), Eguizâbal (1992), Roggenbuck (1995). Zur Bewertung der Wahlen durch Vertreter der Obersten Wahlbehörde siehe Samayoa (1986).

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  108. Vgl. zur Bedeutung der vigilantes u.a. International Human Rights Law Group (1989).

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  109. Bei den Wahlen von 1982 waren Lenz (1982: 365) zufolge 160 ausländische Beobachter anwesend. 25 Staaten entsandten Wahlbeobachter, darunter jedoch laut Garber (1988: 64) nur ein westeuropäisches: Großbritannien. Etliche westeuropäische Staaten, etwa die Niederlande, hatten entsprechende Einladungen ausgeschlagen, um den unter umstrittenen Kontextbedingungen abgehaltenen Wahlen von 1982 keine Legitimität zu verleihen. 1984 entsandten bereits über 40 Staaten offizielle Beobachterdelegationen, darunter auch etliche westeuropäische Staaten. Zudem waren Beobachterdelegationen verschiedener nicht-staatlicher Organisationen zugegen, welche die Wahlbeobachtung 1982 kritisiert hatten. Die Wahlbeobachtung an den (weniger bedeutsamen) Parlamentswahlen von 1985 war geringer (vgl. Garber 1988: 65 f.). 1991 lud die salvadorianische Regierung erstmals Wahlbeobachter der OAS (insgesamt 160) nach El Salvador ein, lehnte aber gleichzeitig eine Wahlbeobachtung durch die Vereinten Nationen ab. Bei den Wahlen von 1994, an denen der FMLN erstmals teilnahm, waren schließlich rund 900 UNO-Beobachter sowie weitere 3.000 Wahlbeobachter aus 59 Ländern zugegen.

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  110. Zur politischen Geschichte Guatemalas siehe u.a. Marinas Otero (1958), Garcia Laguardia/ Vasquez Martinez (1984), Gonzalez Davison (1987) und Toussaint Ribot (1988).

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  111. Einführend zur Revolution von 1944 vgl. Herrera (1986) sowie Aguilera et al. (1981: 5979), Jonas ( 1991: 21–39 ).

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  112. Vgl. Jensen (1955: 139), Castillo Peralta (1972:17), Solórzano Martinez (1987: 87), Bendel (1991: 84); vgl. auch Calvert (1985: 75), der die Wahlen von 1944 als “the first free election in the country since 1891” bezeichnete. Im Unterschied zu den o.g. Autoren erachtete Gleijeses (1985: 48) die Wahlen von 1966 für die ersten Wahlen in der guatemaltekischen Geschichte ohne Wahlbetrug.

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  113. Das Rechts-Links-Schema von Rosada Granados (1987, 1991) reicht von “antisystemisch” über “revolutionär”, “reformistisch” und “progressiv” bis hin zu “konservativ”. Als reformistisch sind Rosada Granados zufolge der Frente Popular Libertador (FPL) und der Partido Renovación Nacional (RN) einzustufen, die sich im Wahlbündnis Frente Unido de Partidos Arevalistas (FUPA) zusammenschlossen, um die Kandidatur von Arévalo zu untersützen. Als progressiv ordnet er den Partido Avanzada Nacional (PAN), den Frente Nacional Democratico-Partido Demócrata Central (FNDPDC), den Partido Socialista Democratico (PSD) sowie den Partido Nacional de Trabajadores (PNT) ein. Hierbei wurden nur die sechs Parteien berücksichtigt, welche die vier stimmstärksten Parteien unterstützten. Die restlichen 13 Kandidaten erhielten zusammen nur 0,1% der gültigen Stimmen und können mangels Informationen politisch nicht hinreichend eingeordnet werden.

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  114. An den beiden Extremen des Parteienspektrums entstanden neue Parteien: auf der einen Seite der “revolutionäre”, marxistisch orientierte Partido Acción Revolucionaria (PAR), der mit dem Partido de Integridad Nacional (PIN) und dem Partido Socialista (PS) im Jahre 1950 ein Wahlbündnis (Frente Electoral) einging; auf der anderen Seite die “konservativen”, antikommunistischen Parteien Partido de Unicación Anticomunista (PUA), Partido de Unidad Democratica (PUD) und Reconciliación Nacional (REDENCION), die sich im Wahlbündnis Union Nacional Electoral (UNE) zusammschlossen; vgl. Cruz Salazar (1985: 20), Bendel (1991: 88).

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  115. Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Tiquisate mußte er sogar aus der Stadt fliehen.

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  116. Bezeichnenderweise konnte 1950 der Regierungs-Kandidat und Wahlsieger Jacobo Arbenz Guzman das Gros der öffentlich abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Allerdings benötigte er diese nicht zum Wahlsieg; vgl. Monteforte Toledo ( 1972: 85 ).

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  117. Vgl. aus unterschiedlichen Blickwinkeln u.a. Jensen (1955: 170), Schneider (1958: 33 f.), Silvert (1959: 59 f.), Taracena de la Cerda (1985: 61) und Bendel (1991: 87). Johnson (1967: 3) charakterisierte die Wahlen von 1950 als “an election of questionable honesty”.

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  118. Einführend zur Gegenrevolution von 1954: Immerman (1982), Schlesinger/ Kinzer (1982), Solórzano Martinez (1982).

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  119. Gemeinsam“ meint hier, daß Präsident und Parlament am selben Tag, nicht jedoch mit derselben Stimme gewählt wurden.

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  120. Das Verbot kommunistischer Parteien war in den Verfassungen von 1956 und 1965 verankert.

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  121. Die institutionellen Grundlagen für die Verfolgung vermeintlicher Kommunisten wurden bereits unmittelbar nach 1954 gelegt: u.a. durch die Bildung sogenannter Nationaler Verteidigungskomitees gegen den Kommunismus (Comités de Defensa Nacional contra el Comunismo), auf deren Anweisungen hin die Sicherheitskräfte sowie die Strafjustiz gegen vermeintliche Kommunisten aktiv wurden, oder auch durch das “Präventivstrafgesetz gegen den Kommunismus” (Ley Preventiva Penal contra el Comunismo), auf deren Grundlage ein Register - die berüchtigte “schwarze Liste” (lista negra) - all jener angelegt wurde, die sich an vermeintlich kommunistischen Aktivitäten beteiligt hatten. Nach dem Staatstreich von 1963 ermöglichten u.a. das - bis weit in die 80er Jahre hinein gültige - Gesetz zur Verteidigung demokratischer Institutionen (Ley de Defensa de las Instituciones Democrbticas) und einzelne Artikel im Strafgesetzbuch die Verfolgung mutmaßlicher Kommunisten.

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  122. Die Wahlgesetze von 1956 von 1965 forderten zur Gründung einer Partei den Nachweis über 10.000 bzw. 50.000 Mitglieder, von denen mindestens 20% Alphabeten sein mußten.

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  123. Weniger bedeutsame Rechtsparteien, die in dieser Phase an einzelnen oder mehreren Wahlen, alleine oder im Wahlbündnis teilnahmen, waren (in alphabetischer Reihenfolge): Frente de Avance Nacional (FAN), Partido Auténtico Democratico (PAD), Partido Democratico Nacionalista (PDN), Partido Liberal Anticomunista Guatemalteco (PLAG), Partido Liberal de Guatemala (PL), Partido Liberal Nacionalista (PLN), Partido Republicano (PRp), Partido de Unidad Democratica (PUD), Partido Unificación Anticomunista (PUA), Partido Union Liberal Nacionalista (PULN) - sowie die christdemokratische Partei, Democracia Cristiana Guatemalteca (DCG). Die DCG, die 1955 ihre legale Anerkennung erhielt, hatte in dieser Phase noch eine klar konservative, antikommunistische Ausrichtung und war dementsprechend zumeist in Wahlbündnisse mit Rechtsparteien eingebunden; vgl. Montenegro Rios (1980), Painter (1987: 58 f.), Bendel (1991: 97, 100), Bendel/ Krennerich (1993).

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  124. Die Oberste Wahlbehörde untersagte dem PR die Wahlteilnahme vor dem Hintergrund, daß nahezu die gesamte PR-Führung im Register des Nationalen Verteidigungskommittees gegen den Kommunismus stand; vgl. Villagrân Kramer (1993: 304).

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  125. Außerhalb des legalen Parteienspektrums agierten der kommunistische PGT sowie der Partido Nacional Revolucionario de 1944 (PNR-44) und die Unidad Revolucionaria Democratica (URD), die beide - ebenso wie der PRA und der PUR - als Abspaltungen des PR entstanden waren (vgl. Bendel 1991: 96, 100 ).

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  126. Zur ausführlichen Beschreibung der Parteien und Parteiensysteme in dieser Phase vgl. Johnson (1967), Sloan (1968), IIPS (1978), Carpio Nicolle (1980), Reyes (1984), Cruz Salazar (1985), O’Maolain (1985), Rosado Granados (1987), Painter (1987), Bendel (1991), Villagrazn Kramer (1993).

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  127. In den Jahren 1970 und 1974: MLN, später: PR, Central Aranista Organizada (CAO), Frente de Unidad Nacional (FUN).

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  128. Mittels der erhöhten Zulassungshürde für Parteien - dem Wahlgesetz von 1965 zufolge nunmehr 50.000 Mitglieder (darunter 20% Alphabeten) -, versuchte die damalige Militärregierung unter Alfredo Enrique Peralta Azurdia (1963–1966) gezielt, die DCG von einer Wahlteilnahme abzuhalten. Als die Christdemokraten dennoch das Mitgliedersoll erfüllten, wurde eine Reihe von Unterschriften, die der DCG vorlegte, für ungültig erklärt, so daß die Partei an den Wahlen von 1966 schließlich doch nicht teilnehmen konnte; vgl. Thesing (1976: 237 f.) und UPS (1978: 47 f.).

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  129. Der FURD nannte sich urspünglich Unidad Revolucionaria Democratica (UDN); die UDN unterstützte 1966 bereits die Wahl von Julio César Méndez Montenegro, ohne mit diesem ein Wahlbündnis abgeschlossen zu haben (vgl. Sloan 1968: 29). Später nannte sich der FURD in Frente Unido de la Revolución (FUR) um, der kurzfristig legalisiert wurde.

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  130. Der PRA nannte sich später in Partido Social Demócrata (PSD) um; vgl. Reyes (1984: 50).

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  131. Vgl. u.a. Cardona (1984: 110), Comité Pro-Justicia y Paz de Guatemala (1985: 73 f.).

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  132. Die Tatsache, daß der von den Christdemokraten aufgestellte Oppositionskandidat General Efrain Rios Montt - 1973 noch Chef des Heerstabs und später anti-kommunistischer Diktator (1982/83) - von den Regierungsparteien im Wahlkampf 1974 in groBangelegten Kampagnen als Kommunist difamiert wurde (vgl. CEDAL 1974: 41, 45), gehört hierbei zu den Kuriositäten der guatemaltekischen Wahlgeschichte. Bezüglich der Bemühungen der Christdemokraten, eine strategische Allianz mit den Streitkräften einzugehen, ist gerade ein Pamphlet von dem damaligen Generalsekretär des PDC, Vinicio Cerezo, aufschlußreich: “The Army an Alternative”, Guatemala 1977 (teilweise abgedruckt in: Painter 1987: 72). Das Pamphlet wurde zur Rechtfertigung der neuerlichen Nominierung eines Militärs als Präsidentschaftskandidat im Jahre 1978 herangezogen.

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  133. Unmittelbar nach der “Gegenrevolution” von 1954 wurden erstmals massive Menschenrechtsverletzungen in Guatemala international kritisiert. Allein in den ersten 18 Monaten nach dem Sturz von Arbenz wurden den Angaben von Inforpress (1985: 6) zufolge 4.000 Personen ermordet und weitere 5.000 willkürlich inhaftiert und z.T. gefoltert.

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  134. Wie auch in den übrigen zentralamerikanischen Staaten gilt es in Guatemala als erwiesen, daß vor allem auf dem Lande Arbeitgeber sozialen Druck auf die Wahlentscheidung ihrer Arbeiter ausübten (statt vieler: Johnson 1967: 15). Thesing (1976: 241) bringt diesen Sachverhalt folgendermaßen zur Sprache: “Es ist üblich, daß der Großgrundbesitzer am Tage der Wahl seine Arbeiter um sich versammelt und ihnen mitteilt, welche Partei oder welchen Kandidaten sie zu wählen haben. Die Arbeiter werden alsdann mit Lastwagen zum Wahllokal transportiert, um auf diese Weise die Stimmabgabe Ihr einen Kandidaten oder eine Partei zu garantieren. Opposition gegen diesen Druck ist so gut wie aussichtslos, da sie gleichbedeutend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes ist”.

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  135. Vgl. etwa die auf die Wahlen von 1970 bezogenen Ausführungen von Thesing ( 1976: 240 ff.) zu Wahlpraktiken und Wahlverhalten in Guatemala. Derartige Wahlmanipulationen wurden u.a. auch von dem Präsidenten der Obersten Wahlbehörde, Arturo Herbruger, gegenüber dem Autor bestätigt ( Guatemala-Stadt, August 1992 ).

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  136. Bezüglich der Wahlen von 1958 vgl. Inforpress (1985: 6), Villagrân Kramer (1993: 314); hinsichtlich der Wahlen von 1966 siehe Johnson (1967: 1), Sloan (1968: 31), und bezüglich der Wahlen von 1970 siehe Bendel ( 1991: 104). Im Zusammenhang der 1966er Wahlen ist interessant, daß alle kandidierenden Parteien eine Entsendung von Wahlbeobachtem durch die Vereinten Nationen oder durch die OAS für wünschenswert hielten. Zu einer offiziellen Einladung kam es jedoch nicht (vgl. Johnson 1967: 11 ).

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  137. Zum Wahlbetrug von 1974, 1978 und 1982 siehe: CEDAL (1974: 30, 33 ff.), Figueroa Ibarra (1978: 3, 9), IIPS (1978: 57 f.), Rivas (1978: 432 ff.), Aguilera Peralta et al. (1981: 97 f.), Castafleda/ Aguilar (1982: 43 ff.), Cardona (1984: 109 f.), Handy (1984: 169 ff.), Calvert (1985: 107 ff.), Rosada Granados (1985: 33, 1990: 42 f.), Inforpress (1985: 29), Painter (1987: 65), Jonas (1989: 136; 1991), INCEP (1990: 7), Gâlvez Borrell (1991: 18). Zu den Wahlbetrugsvorwürfen im Umfeld der Wahlen vgl. auch zeitgenössische Presseberichte, z.B. in: La Nación, 6.3.1974, 11. und 12.3. 1978; Facts an File, 10.3.1978; Uno mâs Uno, 10.3.1978, Aportes, Jg.2, Nr.7, Jan./Febr. 1982. Gegenüber dem Autor erklärte u.a. auch der stellvertretender Generalsekretär des MLN, Edgar Figeron (Guatemala-Stadt, August 1992), daß die Wahlen von 1974, 1978 und 1982 gefälscht gewesen seien - 1974 zugunsten, 1978 und 1982 zuungunsten des MLN-Kandidaten.

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  138. Als 1966 der Oppositionskandidat des PR, der Zivilist Julio César Méndez Montenegro, die Wahlen gewann, bedurfte es massiven außenpolitischen Drucks durch die USA sowie intensiver Verhandlungen und eines Geheimpaktes des PR mit den Streitkräften und mit dem PID, damit das Wahlergebnis akzeptiert wurde und Méndez Montenegro “ordnungsgemäß” seine Amtszeit antreten und beenden konnte. Der Geheimpakt enthob faktisch die Streitkräfte jeglicher ziviler Kontrolle und räumte ihnen gerade bei der Aufstandsbekämpfung freie Hand ein; vgl. Aguilera Peralta et al. (1981: 91–94) sowie Villagrân Kramer (1993: 418–435).

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  139. Zu den Ergebnissen der Präsidentschaftswahlen von 1957 (annulliert) und von 1958, an denen eine Vielzahl kurzlebiger Parteien teilnahmen, sowie zu den Ergebnissen der Parlamentswahlen, so weit verfugbar, siehe Bendel/ Krennerich (1993).

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  140. Zur Einführung in (und Diskussion um) die politische Öffnung (apertura politica) vgl. Aguilera Peralta (1985), IHRLG/ WOLA (1988), Padilla (1988), Gâlvez Borell (1991), Bendel ( 1995, 1995d ).

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  141. Bei den Parlamentswahlen von 1994 handelte es sich um vorgezogene Neuwahlen. Das neue Parlament, das im September 1994 seine Arbeit aufnahm, beendete lediglich die angebrochene Legislaturperiode und wurde im November 1995 erneut regulär gewählt; zur Vorgeschichte der Neuwahlen vgl. Bendel (1995b).

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  142. Anstatt wie zuvor mindestens 50.000 Mitglieder (davon 20% Alphabeten) forderte das Übergangswahlgesetz von 1984 (Decreto Ley No. 3–84) zur legalen Anerkennung einer politischen Partei den Nachweis über mindestens 4.000 alphabetisierte Mitglieder sowie über Parteiorganisationen in mindestens 50 Gemeinden und 12 Departements. Das Wahl-und Parteiengesetz (Decreto No. 1–85 de la Asamblea Nacional Constituyente), das am 16. Januar 1986 in Kraft trat, forderte mindestens ein eingetragenes Mitglied auf je 2.000 Einwohner, wobei die Hälfte hiervon Alphabeten sein mußten.

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  143. Vgl. Tribunal Supremo Electoral (1984) sowie Bendel (1991).

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  144. Neben den eingeschriebenen Parteien durften sich 1984 auch Wählervereine (comités civicos), die keinen Parteistatus innehatten, um die 65 im Wahlkreis zu vergebenden Mandate bewerben; die Kandidatur für die 23 über eine nationale Liste zu vergebenden Mandate blieb freilich den politischen Parteien vorbehalten. Später durften die comités civicos nur noch bei den Kommunalwahlen Kandidaten aufstellen.

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  145. Nach den Wahlen von 1990 entzog die Oberste Wahlbehbrde insgesamt sieben Parteien den legalen Parteistatus: FUR, PNR, MEC, PDCN, PD, PR, UNO; vgl. Latin American Regional Reports, 6.12.1990; nach den Wahlen von 1995 büßten insgesamt 14 Parteien ihren Status ein; vgl. La República, 15. 11. 1995.

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  146. Zur Beschreibung der Parteien und des Parteiensystems siehe aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Booth et al. (1985: 28–35), Inforpress (1985: 33–54), Rosada Granados (1987), Gâlvez Borell (1988: 32–41), INCEP (1990: 22, 32 ff.), Bendel (1991: 112–123, 1995b: 92 ff.), lnforpress/ FES (1995).

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  147. So u.a. der Movimiento Emergente de Concordia (MEC) sowie der Partido Democratico de Cooperación Nacional (PDCN), der Cambio Histórico Nacional (CAMINHA), der Desarrollo Integral Auténtico (DIA) und der Partido Reformador Guatemalteco (PREG).

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  148. Art. 186a der Verfassung verbietet die Präsidentschaftskandidatur von “… caudillos oder Anführern von Staatsstreichen, die die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetzt haben, und denen, die infolge solcher Ereignisse die Führung der Regierung übernommen haben”.

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  149. So der PSD, der FUR, die Acción Democratica (AD) sowie 1995 schließlich der Frente Democratico Nueva Guatemala (FDNG).

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  150. Bezeichnenderweise stufte die Financial Times (12.12.1985) die Sozialdemokraten lediglich als “… little more than window-dressing” ein.

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  151. Über den Wahlkampf von 1985 schrieb die NZZ vom 2.11.1985 treffend: “Für die Politik ist das Thema eventueller Verhandlungen mit der Guerilla im Wahlkampf fast ein Tabu - ähnlich wie die Frage einer substantiellen Agrarreform. In beiden Fällen wagt sich der Präsidentschaftskandidat des Partido Socialista Democratico, Mario Solórzano, am weitesten vor, doch mit einem Sieg rechnet niemand, und so genießt er Narrenfreiheit für Aussagen, die ihn vor fünf Jahren noch den Kopf gekostet hatten”.

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  152. Vgl. Rosada Granados (1985: 24, 1990: 44), Jonas (1989: 136 f.), Trudeau (1989: 106) oder auch das Interview mit Rigoberto Menchüí in: Cronica, 17.11.1995, S.23 f.

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  153. Die Schwierigkeit, den MAS einzuordnen, spiegelt sich auch in der Studie von Bendel (1991: 123) wider, die als ausgewiesene Kennerin der guatemaltekischen Parteienszene den MAS seinerzeit noch - ähnlich wie die DCG und den UCN - in der rechten Mitte des Parteienspektrums einordnete, diese Einschätzung dann aber später korrigierte (vgl. Bendel 1995).

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  154. Diese Aussage stützt sich auf einen internen Bericht zur Wahlbeobachtung an das Auswärtige Amt von Petra Bendel vom 27. November 1995.

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  155. Für 1985 siehe: Booth et al. (1985: VII). Bezüglich der Wahlen von 1990/91 bezieht sich der Autor u.a. auf einen internen Bericht der Wahlberatungsorganisation CAPEL des Interamerikanischen Instituts für Menschenrechte. Für 1995 siehe die Menschenrechtsberichte von MINUGUA (1995) und Naciones Unidas, A/50/483, 12. 10. 1995.

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  156. Der Präsident der Obersten Wahlbehörde, Arturo Herbruger, behauptete sogar gegenüber dem Autor (Guatemala-Stadt, August 1992 ): “Die Guerilleros haben niemals den Wahlprozeß gestört. Niemals hat es in einer Weise Attentate oder Attacken gegeben, daß diese den demokratischen Prozeß behindert hätten”. Im Original: “Los guerrilleros nunca molestaron el proceso electoral. Nunca habia atendados o ataques de tal manera que ellos obstacularizaron el proceso democratico”.

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  157. Im Wahlkampf 1985 wurden z.B. die Parteizentrale der PDS von bewaffneten Männern attackiert; das Haus eines hohen DCG-Funktionärs wurde von einer Granate zerstört; der Bürgermeisterschaftskandidat des PDCN sowie drei MLN-Aktivisten wurden ermordet. Nahezu alle Präsidentschaftskandidaten hatten Morddrohungen erhalten. Noch 1995 klagten Kandidaten verschiedener Parteien über Einschüchterungen.

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  158. Vgl. Sanahuja (1990: 79), McSherry (1990: 22); Sieder/ Dunkerley (1994), MINUGUA (1995).

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  159. Im Ausland lebende Guatemalteken verfügten bislang nicht über das Wahlrecht. Über dieses Thema wurde zwar in der 1984 gewählten Verfassunggebenden Versammlung diskutiert, doch entschied man sich gegen die Einführung einer diesbezüglichen Klausel in das Wahl-und Parteiengesetz. Bis Mitte der 80er Jahre flüchteten 250.000 bis 350.000 Guatemalteken ins Ausland; nur ein geringer Teil ist bislang zurückgekehrt (vgl. Bendel 1995: 118 ).

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  160. Der Autor bezieht sich hierbei u.a. auf den zuvor genannten internen Bericht des IIDH/ CAPEL. Der TSE wurde vielfach ob seiner Überparteilichkeit und Glaubwürdigkeit gelobt; vgl. INCEP (1990: 8, 20) und Union Europea (1995). Zur institutionellen Struktur der autonomen Wahlbehörde siehe die jeweiligen Gesetzestexte. Zu deren Einordnung in den lateinamerikanischen Vergleich siehe Jaramillo (1994: 171 ff.).

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  161. Noch kurz vor den Wahlen von 1984 hatten Vertreter u.a. von Americas Watch, dem Washington Office an Latin America (WOLA) und der Conferencia Episcopal de Guatemala einen Wahlbetrug befürchtet; vgl. Noticias de Guatemala, Juni 1985, S. 5.

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  162. Vgl. Booth et al. (1985: VII), Rosada Granados (1985: 25, 1990: 43), WOLA/ IHRLG (1985: VII), Painter (1987: 82), Jonas (1989: 136, 1991: 136 ), Trudeau (1989: 102), Union Europea (1995).

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  163. erhoben Vertreter des anti-kommunistischen MLN schwere Wahlbetrugsvorwürfe. Die US-Administration hätten - so reklamierte der unterlegene Präsidentschaftskandidat und Parteiführer des MLN, Mario Sandoval - den bisher “ausgeklügelsten Wahlbetrug in der Geschichte” (“el fraude mcís sofisticado de la historia”) organisiert. Die Vorwürfe bezogen sich im wesentlichen auf die Verwendung von Computern bei der Stimmenauszählung sowie auf Unregelmäßigkeiten im Wahlregister. Die Wahlbetrugsvorwürfe wurden u.a. von dem damaligen Militärmachthaber Mejia Víctores, von der Obersten Wahlbehörde sowie von US-amerikanischer Regierungsseite entschieden zurückgewiesen; vgl. El Dia, 11.11.1985; Inforpress Centroamericana, 14. 11. 85.

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  164. Interview des Autors (Guatemala-Stadt, August 1992 ). Eine massive Einschreibungskampagne, zu der auch die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchü und neu gegründete politische Organisationen im Jahre 1995 aufriefen, erreichte zumindest eine höhere Einschreibquote; dennoch blieb die Einschreibung in denjenigen Gebieten unterdurchschnittlich, die über eine mehrheitlich indianische Bevölkerung verfügen. MINUGUA (1995a) führte dies teils auf die historisch bedingte, mangelnde politische Mobilisierung der indigenen, insbesondere der indigenen weiblichen Bevölkerung zurück, teils aber auch auf die Auswirkungen des Bürgerkrieges. Zurückgekehrte Flüchtlinge oder Vertriebene verfügen oft nicht über die Dokumente, die zur Einschreibung erforderlich sind. MINUGUA empfahl, Wahlgesetzreformen voranzutreiben, welche die Einschreibung erleichtern sollen: einen einzigen Ausweis, der zugleich als Wahlausweis dient (documento nacional único), die Dokumentation der vertriebenen Bevölkerung, eine Dezentralisierung der Büros des Registro de Ciudadanos wie auch der Wahllokale, die bislang nur in den Gemeinden bestehen, und langfristige Aufklärungskampagnen.

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  165. Im Original: “Aunque fuera elegido, la puerta de la democracia apenas se abriria en Guatemala. Mi gobierno no plantearia reformas sociales porque el Ejército se opondria. Seria un gobierno de transición hacia una verdadera democracia. Solo mi sucesor podria empezar a impulsar los cambios sociales que Guatemala necesita tan urgentemente, incluyendo la reforma agraria… Si yo ganara el voto popular, los militares podrían negarse a reconocer mi triunfo; y si me dejaran tomar el poder, podrian impedir-me gobernar”; zitiert nach: Gleijeses ( 1985: 49 ).

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  166. More than one presidential candidate, when asked about prospects for consolidating democracy in Guatemala, expressed open skepticism that they would be able to improve human rights, promote needed social reforms, or even serve out the term of office without a military coup“ (Booth et al. 1985: 44).

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  167. Berücksichtigt wurden nur Parteien, die mindestens bei einer Wahl über 1,5% der Stimmen erhielten. Die offiziellen Wahlergebnisse der Präsidentschafts-und Parlamentswahlen 1995/96 lagen dem Autor noch nicht vor. Vorläufigen Auszählungen zufolge verteilten sich bei den Präsidentschaftswahlen die Stimmen auf die größeren Parteien(bündnisse) wie folgt: PAN: 36,6%, FRG: 22,1%, UCN/ DCG/ PSD: 12,9%, FDNG: 7,7%, PLP: 5,2%, UD, 3,5%, FUN/ PID: 1,2% (Quelle: La República, 15. 11. 1995 ).

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  168. Einziger (ernsthafter) Kandidat war Juan Manuel Gâlvez (PNH). Der PLH nahm aufgrund massiver Wahlkampfbeschrankungen nicht an den Wahlen teil; der liberale Pr9sidentschaftskandidat Angel Ztírliga Huete rief vom Exil aus zum Wahlboykott auf; vgl. Paz Aguilar (1986: 179), Dietrich (1987: 84), Bendel ( 1991: 41 ).

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  169. Vgl. Paz Aguilar (1980: 292), Posas/ del Cid (1983: 155), Morris ( 1984: 37 ).

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  170. Zum Wahlablauf, einschließlich seiner Unregelmäßigkeiten, sowie zur Interpretation der Wahlen siehe: Molina Chocano (1980, 1992), Fernandez (1983), Delgado Fiallos (1986), Paz Aguilar (1986, 1987), Marin (1989a), Bendel (1991, 1993), Navarro (1992), Crahan (1993), Bendel/Krennerich (1994), OEA (1994).

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  171. Mit dem Verweis auf formale Unzulänglichkeiten verhinderte seinerzeit der PNH über das Oberste Wahlgericht die Legalisierung des PDCH, der Ende der 60er Jahre als Movimiento Demócrata Cristiano entstand und 1975 als Partei gegründet wurde (vgl. Bendel 1991: 57).

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  172. waren davon der Partido Socialista (PASO), der Partido Comunista de Honduras - Marxista-Leninista (PCH-ML) sowie der Partido Comunista de Honduras (PCH) betroffen, die sich gemeinsam mit dem PDCH und zahlreichen Interessengruppen, die bis 1978 im sog. Consejo Asesor del Jefe de Estado vertreten waren, zum Frente Patriótico Hondureno (FPH) zusammenschlossen und zur Wahlenthaltung aufriefen. Auch 1981 bleiben die Linksparteien des FPH vom Wahlwettbewerb ausgeschlossen, obwohl sie in einigen Departements unabhängige Kandidaten aufstellten (vgl. Bendel 1991: 58 f.).

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  173. Im Jahre 1913 wurde das direkte Wahlrecht für Präsidentschafts-und Parlamentswahlen eingeführt, und alle Besitz-und Bildungsbeschränkungen des Männerwahlrechts wurden aufgehoben; im Jahre 1925 wurde die Geheiinheit der Wahl etabliert. Frauen sind erst seit 1948 wahlberechtigt; detailliert zur Wahlrechtsentwicklung siehe Thibaut (1993: 224 ff.).

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  174. Bei den Präsidentschaftswahlen von 1936 erhielt die Kommunistische Partei 5,2% der gültigen Stimmen, bei den Präsidentschaftswahlen von 1940 unter der Bezeichnung Bloque de Obreros y Compesinos 10,2% und bei den Kongreß-Nachwahlen von 1942 sogar 16,1%; vgl. Fanger (1984: 22), Thibaut ( 1993: 241 ).

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  175. Detailliert zum Obersten Wahlgericht in Costa Rica im lateinamerikanischen Vergleich siehe die Dissertation von Jaramillo (1994: 47 ff.).

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  176. Der PLN war 1951 aus dem Partido Social Demócrata und dem Intellektuellenzirkel Centro del Estudio de los Problemas Nacionales der Zeit vor dem Bürgerkrieg hervorgegangen.

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Krennerich, M. (1996). Zur Kompetitivität der Wahlen in Nicaragua, El Salvador und Guatemala. In: Wahlen und Antiregimekriege in Zentralamerika. Politische Organisation und Repräsentation in Amerika, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97365-8_2

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